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Entscheid

94-3530

Verwaltungsbehörden 25.09.1995 94.3530

25. September 1995Deutsch11 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

la difficulté d'aménager des musées dans des bâtiments qui ont été construits à d'autres fins. Nous avons eu aussi le problème à Prangins, nous l'avons eu à Schwytz. Il n'est pas facile d'utiliser des bâtiments, souvent en mauvais état ou qui ont été construits à d'autres fins, pour les besoins d'un mu-- 1 of 3 -25. September 1995 N 1897 Interpellation Weder Hansjürg sée. Tout le soin sera apporté à l'avenir à ce type de problèmes si nous devions nous trouver dans la même situation.

2.

L'autre problème concerne le projet lui-même et la structure administrative et scientifique nécessaire pour la réalisation d'un tel projet. Là, je précise que non seulement Schwytz a prouvé que les mesures que nous avons prises étaient bonnes, mais que nous avons, pour Prangins comme pour d'autres projets, des systèmes et des structures qui permettent de régler les problèmes administratifs, tout en laissant à ceux qui sont chargés de la transposition scientifique des problèmes ce qu'il leur faut de liberté pour y arriver. J'aimerais donc dire que depuis l'inauguration, les choses se poursuivent bien. Nous avons également pu, en août 1995, mettre en place la «Betriebskommission". Ce qui nous paraît peut-être le plus important, c'est que non seulement nous avons réussi à former une structure qui a permis la mise en place du «Forum de l'histoire suisse», mais que, maintenant, nous avons aussi créé des conditions de fonctionnement normal avec les personnes chargées de la direction, et surtout, avec cette «Betriebskommission» qui doit les appuyer. Je crois donc pouvoir affirmer que les leçons ont effectivement été tirées de cette expérience. #ST# 93.3627 Interpellation Weder Hansjürg Zerfall schützenswerter Denkmäler in der Schweiz Monuments historiques en péril Diskussion - Discussion Siehe Jahrgang 1994, Seite 642 - Voir année 1994, page 642 Weder Hansjürg (U, BS): Ich bin mit der erhaltenen Antwort nicht zufrieden, Frau Bundesrätin. Sie können sich das sicher vorstellen, nachdem wir in der Finanzkommission schon über Denkmal- und Heimatschutzprobleme geredet haben. Ich will Ihnen aber gerne sagen, warum ich nicht einverstanden bin und möchte den Rat ermuntern, sich dieses Problems anzunehmen. Vor allem möchte ich meine Freunde in der Finanzkommission bitten: Hören Sie auf, in der Abteilung Kultur Ihre Abneigung gegen alles, was Kultur bedeutet, auszuleben. Die Kultur, und in diesem Falle der Denkmalschutz, hat für die Schweiz eine viel höhere Bedeutung, als Sie annehmen. Wer nämlich die Schweiz mit wachen Sinnen bereist oder Jürg Frischknechts Buch «Wandert in der Schweiz, solange es sie noch gibt» liest, stellt mit Erschrecken fest, dass das Ausmass der Heimatzerstörung Dimensionen angenommen hat, die nach Gegenoffensiven rufen, um nicht zu sagen, schreien. Eine einzige Generation hat in wenigen Jahrzehnten die reiche Kultur- und Naturlandschaft der Schweiz in eine über weite Strecken trostlose Zivilisationslandschaft verschandelt, indem sie althergebrachte Bausubstanz dem Abbruchhammer überantwortete, unersetzliche Baudenkmäler vernichtete und entstellte und hässliche Veränderungen an Orts- und Stadtbildern zuliess. Basel z. B. - ich nehme dieses Beispiel, weil es mir selber schrecklich weh tut - hat in den fünfziger, sechziger und siebziger Jahren mehr an kulturhistorisch bedeutender Bausubstanz freiwillig, d. h. via Spekulation, vernichtet, als Freiburg in Breisgau im letzten Weltkrieg durch die Bombardements verloren hat. Andere Schweizer Städte sind mit ihrem Kulturgut ähnlich verfahren und umgesprungen. Das Bild der trostlosen Stadtlandschaft ist uns allen bekannt. Denkmäler früherer Zeiten sind keine Reliquien oder Schaustücke für versponnene Träumer oder für weltfremde Liebhaber, es sind vielmehr Urkunden unserer Vergangenheit, Vermächtnisse unserer Ahnen und lebendige Zeugen unserer Heimat. Indem wir aber die bauliche und landschaftliche Umgebung blindlings verwüsten, bedrohen wir nach Professor Konrad Lorenz uns selbst am meisten. Man merkt kaum, dass bei diesem barbarischen Prozess selbst unsere Seelen Schaden nehmen. Vor allem verlieren die Heranwachsenden den Respekt vor der baulichen und landschaftlichen Umgebung. Woher soll denn dem heranwachsenden Menschen Ehrfurcht vor irgend etwas kommen, wenn alles, was er sieht, billiges und hässliches Menschenwerk darstellt? Denkmalschutz und Heimatschutz heisst Bewahrung von Landschaften, von Einzelwerken und Ensembles, die für die Schönheit unseres Landes stehen. Denkmalschutz heisst aber auch Kreativität im Bemühen, Städte und Dörfer in ihrem ursprünglichen Zustand zu erhalten und zu pflegen und in einem gesunden Mass zu ergänzen. Im europäischen Jahr für Denkmalpflege und Heimatschutz wurde seinerzeit - ich habe das in der Interpellation erwähnt die Deklaration von Amsterdam auch von der Schweiz unterzeichnet. Ich wiederhole das gerne, Frau Bundesrätin, weil wir Mitunterzeichner sind. Unser Land als Mitunterzeichnerstaat trägt eine höhere Verantwortung, und ich sehe nicht ganz ein, warum wir diese nun den Kantonen zuschieben. Wir müssen in irgendeiner Form für unser Land, für unsere überlieferten Kulturschätze auch vermehrt Gelder vom Bund flüssigmachen, auch wenn das im Moment weh tut. Die Charta von Amsterdam postulierte unter anderem: «Die überlieferten Kulturschätze sind gemeinsamer Besitz.» Daraus erwächst allen europäischen Völkern eine gemeinsame Verantwortung, diesen Besitz gegen die wachsende Bedrohung vor Vernachlässigung und Verfall, absichtlicher Zerstörung, massstabfremden Neubauten und Beeinträchtigungen durch übermässigen Verkehr zu schützen. In diesem Zusammenhang bringe ich Ihnen gerne zur Kenntnis, was Professor Binswanger kürzlich postuliert hat. Er erwähnte folgendes: «Wer ein wertvolles Gebäude abbricht oder ein hässliches aufstellt, verletzt Eigentumsrechte der Allgemeinheit.» Daraus entwickelte Binswanger das konkrete Postulat, den Abbruch alter Häuser durch eine erweiterte Heimatschutzgesetzgebung zu erschweren; das würde dann den Bund betreffen. Generell hätte zu gelten, dass nicht der Wert eines älteren Gebäudes bewiesen werden muss, um seine Erhaltung zu rechtfertigen, sondern umgekehrt müssten der allfällige Unwert, die Baufälligkeit oder Belanglosigkeit eines älteren Hauses nachgewiesen werden, um seine Vernichtung zu rechtfertigen. Dieser Gedanke wäre zu verfolgen; ich sage das hier gerne, weil ich vermute, dass dies hier nach zwölf Jahren mein Schwanengesang ist. Ich vermute es; es könnte auch sein, dass noch etwas anderes kommt. Ich sage es nochmals, um Ihnen den Denkmalschutz ans Herz zu legen. In diesem Rat hat der kulturelle Teil doch immer ein wenig Nachholbedarf. Eine immer grössere Rolle spielt beim Denkmalschutz auch die ständig zunehmende Luftverpestung. Die aggressiven Gifte zerfressen den Stein und mit ihm die Skulpturen und Ornamente. Hier auch wieder ein Beispiel aus Basel: Am Münster befinden sich praktisch keine Originalplastiken mehr; sie stehen, soweit noch erhalten, im Augenblick noch im Münstermuseum. Ich sage «im Augenblick noch», weil in Basel die Regierung beschlossen hat, das Münstermuseum zu schliessen. Die Ersatzplastiken sind teuer und bleiben trotzdem Plagiate, und auch sie werden nach 30 bis 40 Jahren wieder kaputt sein. So setzt sich der Teufelskreis fort, bis auch den letzten Ignoranten klarwerden wird, dass die Luftreinhaltung von allergrösster Dringlichkeit ist. Unser bauliches Erbe kann nur überleben, wenn sein Wert auch von Politikern und zuständigen Instanzen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene erkannt wird. Ich bin Ihnen dankbar, Frau Bundesrätin Dreifuss, dass Sie mir darin zustimmen, dass die Baudenkmäler in der Schweiz wirklich bedroht sind. Es ist unsere Pflicht, diese Kulturgüter zu erhalten. Wir stehen in der Verantwortung gegenüber kommenden Generationen, aber auch gegenüber vergangenen Generationen, denn -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Iten Joseph Forum für Schweizer Geschichte in Schwyz Interpellation Iten Joseph Forum de l'histoire suisse de Schwytz In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 05 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.3530 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 25.09.1995 - 14:30 Date Data Seite 1896-1897 Page Pagina Ref. No 20 026 074 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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