94-3538
Verwaltungsbehörden 24.03.1995 94.3538
24. März 1995Deutsch5 min
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24. März 1995 957 Postulat Bircher Peter Während zusätzliche gesetzliche Regulierungen (schon angesichts der internationalen Verflechtung) kaum zweckmässig sein dürften, lassen sich (ähnlich wie in den angelsächsischen Ländern) möglicherweise die Transparenz und die Überwachung solcher Geschäfte verbessern. Dementsprechend wird der Bundesrat darum ersucht, einen Bericht zu erstatten über die qualitativen und quantitativen Merkmale der zu Lasten des Finanz- und Wirtschaftsplatzes Schweiz bestehenden Risiken derivater Finanzgeschäfte und über deren allfällige Auswirkung auf die Geldpolitik der Nationalbank und insbesondere über Art, Umfang und Effizienz der bestehenden Aufsichtsund Transparenzvorschriften sowie über die Möglichkeiten einer diesbezüglichen Verbesserung. Schrittliche Stellungnahme des Bundesrates vom 22. Februar 1995 Rapport écrit du Conseil fédéral du 22 février 1995 Am 14. März 1994 erstellte die Eidgenössische Bankenkommission einen «Bericht über derivate Finanzinstrumente» zuhanden der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-NR). Am 23. November 1994 präsentierte die Schweizerische Nationalbank (SNB) der WAK-NR ihre Studie über «Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Finanzderivate». Die SNB-Studie wurde aufgrund eines Fragenkataloges der WAK-NR erstellt Eine überarbeitete Fassung der SNB-Studie wurde inzwischen von der Nationalbank in ihrem Quartalsheft «Geld, Währung und Konjunktur», Nr. 4, Dezember 1994, veröffentlicht Die SNB-Studie nimmt ausführlich Stellung zu den folgenden drei Bereichen:
Erwägungen
1.
der Erfolg der Finanzderivate: Gründe für die Entwicklung der Derivate, deren gesamtwirtschaftlicher Nutzen sowie die Entwicklung der Derivatmärkte;
2.
Risiken und mögliche negative externe Effekte der Derivate: Risiken und Gefahren für die involvierten Parteien und den Zahlungsverkehr; Verstärkung von Preisbewegungen;
3.
der Handlungsbedarffür Behörden und Gesetzgeber: Folgen für das Rechnungswesen, die Bankenaufsicht und die Geldpolitik. Im Bericht der EBK und in der SNB-Studie werden die im Postulat aufgeführten Fragenbereiche - qualitative und quantitative Merkmale der Derivate und ihre Märkte, Risiken sowie allfällige Auswirkungen auf die Geldpolitik - ausführlich beschrieben. Im Anschluss an die Präsentation wurde der in der SNB-Studie aufgezeigte Handlungsbedarf im Bereich der Rechnungslegungsvorschriften eingehend diskutiert. In der Folge lud die WAK-NR den Bundesrat mit einer Kommissionsmotion ein, die Rechnungslegungsvorschriften des OR und des Banken- und Börsenrechts so anzupassen, dass die Risiken der Finanzderivate in der Bilanzierung angemessen zum Ausdruck kommen (Motion WAK-NR 94.3485). Die Stellungnahme des Bundesrates auf die Motion wurde dem Parlament bereits überwiesen. Wir erachten somit die im Postulat aufgeworfenen Fragen als beantwortet Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben. Abgeschrieben - Classé #ST# 94.3538 Postulat Meier Hans Lebendviehuntersuchung in Schlachthöfen Abattoirs. Examen du bétail vivant Wortlaut des Postulates vom 14. Dezember 1994 Der Bundesrat wird ersucht, zu prüfen, ob nicht in den Ausführungsbestimmungen zum Lebensmittelgesetz, Bereich Fleischhygiene, das Prinzip der obligatorischen Lebendviehschau inklusive Tierschutzkontrolle verankert werden kann. Texte du postulat du 14 décembre 1994 Le Conseil fédéral est invité à examiner s'il est possible d'inscrire le principe d'un contrôle obligatoire du bétail vivant, y compris sous l'angle de la protection des animaux, dans les dispositions d'exécution de la loi sur les denrées alimentaires, relatives à l'hygiène de la viande. Mitunterzeichner - Cosignataires: Baumann Ruedi, Bischof, Bundi, Diener, Gonseth, Hämmerle, Hollenstein, Leemann, Maeder, Schmid Peter, Seiler Rolf, Stalder, Steffen, Thür, Wanner, Weder Hansjürg (16) Schrittliche Begründung-Développement par écrit Die Schlachttieruntersuchung kurz vor der Schlachtung ist ein Grundsatz einer seriösen Tierkörper- und Fleischuntersuchung. Gerade am lebenden Tier sind viele Veränderungen noch erkennbar, die während dem Schlachtvorgang durch Entfernen verdeckt werden können. Die Tierschutzkontrolle ist ein Garant dafür, dass im Schlachthof anständig mit Tieren umgegangen wird. Zudem lässt die Lebendviehkontrolle Rückschlüsse auf die Behandlung der Tiere beim Bauern und auf dem Transport zu. Ausnahmeregelungen für kleine ländliche Metzgereibetriebe können in Form von Weisungen durch den Bund erlassen werden. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 15. Februar 1995 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 15 février 1995 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Überwiesen - Transmis #ST# 94.3498 Postulat Bircher Peter Rollmaterialbeschaffung bei den Bahnen und Lärmschutz- bzw. Sicherheitsmassnahmen Matériel roulant. Mesures de sécurité et protection contre le bruit Wortlaut des Postulates vom 29. November 1994 Der Bundesrat wird eingeladen, - die Beschaffung von neuem Rollmaterial für die Bahnen in der Schweiz für sämtliche Zugskompositionen, im besonderen aber auch für den Güterverkehr, zu beschleunigen, die Beschaffungskredite entsprechend zu erhöhen und gleichzeitig -- 1 of 2 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Meier Hans Lebendviehuntersuchung in Schlachthöfen Postulat Meier Hans Abattoirs. Examen du bétail vivant In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.3538 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 24.03.1995 - 08:00 Date Data Seite 957-957 Page Pagina Ref. No 20 025 514 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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