Lexipedia

Entscheid

94-3539

Verwaltungsbehörden 24.03.1995 94.3539

24. März 1995Deutsch5 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die endgültige Haltung zu den verschiedenen Optionen der Verlängerung des Vertrages über die Nichtverbreitung der Kernwaffen hat der Bundesrat noch nicht festgelegt Die Verhinderung der Weiterverbreitung aller Massenvernichtungswaffen und die Reduzierung der vorhandenen Arsenale auf das kleinstmöglich vertretbare Niveau geniessen für den Bundesrat sehr hohe Priorität Entscheidend ist also, dass die Verlängerung des Vertrages zu der Stärkung dieses Zieles beiträgt Das Ziel eines starken und dauerhaften Regimes könnte durch eine Verlängerung um lange erneuerbare Perioden von beispielsweise 25 Jahren erreicht werden. Weil sich der KSZE-Ministerrat schon im Dezember 1992 in Stockholm für die unbeschränkte Verlängerung ausgesprochen hatte, hat die Schweiz indessen am kürzlichen Budapester Gipfel der KSZE-Staaten im Dokument über Prinzipien zur Regelung der Nichtverbreitung einem ähnlich lautenden Passus zugestimmt, wonach der Vertrag auf unbegrenzte Zeit und bedingungslos verlängert werden sollte.

2.

Der Bundesrat setzt sich für ein umfassendes weltweites Verbot der Kernwaffenversuche ein. Er beteiligt sich insbesondere mit einer sogenannten Beta-Station am geplanten seismischen Überwachungssystem, das zur Einhaltung des zukünftigen Abkommens beitragen soll.

3.

Eine kernwaffenfreie Zone in Europa dürfte so lange schwer zu realisieren sein, als die Militärdoktrinen sowohl Russlands als auch der Nato den Einsatz und damit auch die Stationierung von Kernwaffen nicht ausschliessen.

4.

An einer Klärung rechtlicher Fragen zur Legalität der Kernwaffen ist der Bundesrat grundsätzlich interessiert Es ist und bleibt jedoch eines der vorrangigen Ziele unserer Aussenpolitik, das Übel an der Wurzel zu bekämpfen, nämlich der Beibehaltung von Kernwaffenarsenalen ihre politische und strategische Berechtigung zu entziehen.

5.

Aspekte der nuklearen Nonproliferation werden sicher auch in Zukunft ein Thema der KSZE (künftig OSZE) sein. Am jüngsten KSZE-Gipfel in Budapest haben die teilnehmenden Staaten in einem besonderen Dokument «Prinzipien zur Regelung der Nichtverbreitung» u. a erklärt, sie würden alle ihre bestehenden Verpflichtungen im Bereich nuklearer Abrüstung und Rüstungskontrolle zur Gänze erfüllen. Erklärung des Interpellanten: befriedigt Déclaration de l'interpellateur: satisfait #ST# 94.3199 Interpellation Keller Rudolf Zweite Säule. Bundesrätlicher Angriff Deuxième pilier. Attaque du Conseil fédéral Wortlaut der Interpellation vom 6. Juni 1994 Unlängst hat sich Bundespräsident Otto Stich für die Überprüfung des Dreisäulenkonzeptes ausgesprochen und angeregt, dass die berufliche Vorsorge zugunsten der AHV zurückgestuft werden solle. Er erklärte: «Das Kapitaldeckungsverfahren bewirkt eine volkswirtschaftlich wenig sinnvolle und zwangsweise Anhäufung von Kapital - und dies unter dem Titel der Sozialpolitik.» Zum Einfluss der zweiten Säule auf den Bodenmarkt meinte er: «Wir kommen angesichts der mehrheitlich negativen Auswirkungen der zweiten Säule nicht darum herum, das Dreisäulenkonzept grundsätzlich zu überdenken.»

-- 1 of 2 --

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Wick Atomwaffenfreies Europa Interpellation Wick Dénucléarisation de l'Europe In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.3539 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 24.03.1995 - 08:00 Date Data Seite 960-960 Page Pagina Ref. No 20 025 519 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

-- 2 of 2 --