94-3544
Verwaltungsbehörden 24.03.1995 94.3544
24. März 1995Deutsch6 min
Source admin.ch
24. März 1995 N 1005 Interpellation Hollenstein #ST# 94.3544 Interpellation Hollenstein Grenzüberschreitende Anerkennung von SBB-Abonnementen Abonnements CFF. Reconnaissance transfrontalière Wortlaut der Interpellation vom 15. Dezember 1994 Ich frage den Bundesrat:
Erwägungen
1.
Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass die grenzüberschreitende Anerkennung von Halbtaxabonnement und Generalabonnement der SBB eine bessere Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in Grenzgebieten bringen würde und somit eine Verlagerung des Personenverkehrs von der Strasse auf die Schiene förderte?
2.
Welche Bemühungen wurden bisher unternommen, um Halbtaxabonnemente und Generalabonnemente in den Grenzregionen gegenseitig ganz oder teilweise anzuerkennen?
3.
Ist der Bundesrat bereit, in naher Zukunft die nötigen Schritte im Sinne der Fragen 1 und 2 einzuleiten? Texte de l'interpellation du 15 décembre 1994
1.
Le Conseil fédéral n'est-il pas non plus d'avis qu'en étendant au-delà de nos frontières le rayon de validité des abonnements demi-tarif et des abonnements généraux des CFF, il serait possible de mieux tirer parti des transports publics dans les zones frontalières, ce qui favoriserait le transfert de la route au rail du trafic des personnes?
2.
Qu'a-t-on fait jusqu'à présent pour obtenir la reconnaissance mutuelle, au moins partielle, sinon intégrale, de la validité des abonnements demi-tarif et des abonnements généraux dans les zones frontalières?
3.
Le Conseil fédéral est-il disposé à entreprendre bientôt les démarches nécessaires pour atteindre les objectifs visés aux points 1 et 2? Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Baumann Ruedi, Baumann Stephanie, Bäumlin, Béguelin, Binder, Bircher Peter, Bischof, Brügger Cyrill, Bugnon, Bühlmann, Bundi, Cavadini Adriano, Columberg, David, Diener, Engler, Fankhauser, Fehr, von Feiten, Goll, Gonseth, Hafner Ursula, Hämmerle, Heberlein, Herczog, Jäggi Paul, Kühne, Leemann, Leuenberger Ernst, Maeder, Maitre, Meier Hans, Meier Samuel, Meyer Theo, Misteli, Mühlemann, Ostermann, Poncet, Rechsteiner, Robert, Ruffy, Schmid Peter, Schmidhalter, Schmied Walter, Seiler Hanspeter, Seiler Rolf, Singeisen, Stalder, Steiger Hans, Thür, Tschopp, Wanner, Weder Hansjürg, Wick, Wiederkehr, Zbinden, Zwygart (58) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Regionale Verbundabonnemente haben heute einen festen Platz in den kantonalen Massnahmenplänen zur Luftreinhaltung. Die meisten Kantone sind heute entweder federführend oder durch einen Teil ihrer Gemeinden an Verbundabonnementen beteiligt. Nur in wenigen Fällen reichen deren Gültigkeit über die Schweizer Grenze hinaus. Eine Zunahme des grenzüberschreitenden Personenverkehrs ist seit Jahren festzustellen, sei es beruflich oder in der Freizeit. Der grenzüberschreitende Personenverkehr findet aber noch immer vorwiegend mit dem privaten motorisierten Verkehrsmittel statt. Gründe dafür sind ein ungenügendes Angebot im öffentlichen Verkehr, oftmals schlechte Fahrplankoordination, aber auch die fehlenden Möglichkeiten zur Fahrpreisermässigung jenseits der Grenze. Dies macht die Benutzung des öffentlichen Verkehrs über die Grenzen hinweg meist unattraktiv. Zur grenzüberschreitenden Förderung des öffentlichen Verkehrs könnten sicher - unter anderem - die gegenseitige Anerkennung von Halbtaxabonnementen und die Akzeptierung des Generalabonnementes als Halbtaxabonnement in den Grenzregionen beitragen. Zu Recht betont der Bundesrat immer wieder die Notwendigkeit der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, vor allem auch zur Wirtschaftsförderung der Randregionen. Im Güterverkehr auf der Strasse wird eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit seit Jahren praktiziert. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 1. März 1995 Rapport écrit du Conseil fédéral du 1er mars 1995 Die General- und Halbtaxabonnemente sind Angebote für den Geschäfts- wie auch den Freizeitverkehr. Sie sind fast auf allen Bahn-, Auto- und Schiffstrecken gültig. Das Generalabonnement gewährt überdies noch freie Fahrt in Tram und Bus in den meisten Schweizer Städten. Zum Geltungsbereich beider Abonnemente gehören bereits heute einige kürzere im Ausland gelegene und in das schweizerische Tarifsystem integrierte Transit- bzw. Zufahrtsstrecken. Jede spürbare Ausdehnung des Geltungsbereichs zwingt zu einer Erhöhung des Abonnementspreises, was letztlich wiederum die Nachfrage beeinflussen wird. Die Generalabonnemente wie auch die Halbtaxabonnemente fallen gemäss dem Leistungsauftrag 1987 in den marktwirtschaftlichen Bereich der SBB. Die Beteiligung an diesen Abonnementen liegt im Ermessen jeder einzelnen (schweizerischen oder ausländischen grenznahen) Transportunternehmung. Die Unternehmung entscheidet über einen allfälligen Anschluss aufgrund ihrer Marktlage und -strategie. Zu den einzelnen Fragen:
1.
Die General- und Halbtaxabonnemente können von jedermann, ungeachtet der Nationalität, bei gegen 1000 Ausgabestellen in unserem Land gekauft werden. Ihre Konzeption berücksichtigt schweizerische Gewohnheiten (z. B. Familienermässigung). Die Ausdehnung des Geltungsbereichs auf ausländische Linien im grenznahen Gebiet würde die dort tätigen Transportunternehmungen jedoch zu einer teilweisen Übernahme der schweizerischen Tarifgrundsätze zwingen (z. B. Aktionsangebote, Altersgrenzen für Kinder [CH: 6 bis 16; D: 4 bis 12; A: 6 bis 15; F: 4 bis 12; l: 4 bis 12]). Für Personen mit Wohnsitz im Ausland lohnt es sich für Ausflüge in die Schweiz neben den Sonderangeboten in den Grenzbahnhöfen auch mit den besonderen und preisgünstigen Markenprodukten der schweizerischen Transportunternehmungen «Offer Switzerland», die durch viele Reisebüros im Ausland vertrieben werden, zu reisen.
2.
Die Frage der gegenseitigen Anerkennung des schweizerischen Halbtaxabonnements und der deutschen Bahncard wurde von den SBB und der Deutschen Bahn AG geprüft Allzu grosse Unterschiede in den Benützungsbedingungen und Tarifbestimmungen verhindern gegenwärtig jedoch einen solchen Schritt Mit den Bahnen der übrigen Nachbarländer laufen zurzeit keine diesbezüglichen Gespräche.
3.
Der Bundesrat unterstützt im Rahmen seiner Möglichkeiten die Transportunternehmungen in ihren Bemühungen zur Förderung des grenzüberschreitenden öffentlichen Verkehrs vom und ins nahe Ausland. Die Regelung des Einbezugs grenznaher Gebiete in Verbundabonnemente liegt in der Kompetenz der Verbundpartner der jeweiligen Regionen. In einigen Verbunden wurden zum Einbezug ausländischer Strecken erste Kontakte über die Grenze hergestellt Le président: L'interpellatrice n'est pas satisfaite de la réponse du Conseil fédéral et demande la discussion. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
62.
Stimmen
63.
Stimmen
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Hollenstein Grenzüberschreitende Anerkennung von SBB-Abonnementen Interpellation Hollenstein Abonnements CFF. Reconnaissance transfrontalière In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.3544 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 24.03.1995 - 08:00 Date Data Seite 1005-1005 Page Pagina Ref. No 20 025 557 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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