94-3549
Verwaltungsbehörden 14.06.1995 94.3549
14. Juni 1995Deutsch11 min
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14. Juni 1995 597 Delegierter für Menschenrechte #ST# 94.3549 Motion Beerli Delegierter für Menschenrechte Délégué aux droits de l'homme Wortlaut der Motion vom 15. Dezember 1994 Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen vorzubereiten, um die Institution eines Delegierten für die Menschenrechte zu schaffen. Die Menschenrechtslage hat sich global seit dem Ende des kalten Krieges keineswegs verbessert, sondern stellenweise eher noch verschlechtert. Angesichts drohender Migrationsbewegungen sowie der sozialen und wirtschaftlichen Rückwirkungen auch auf unser Land hat die Schweiz ein vitales Interesse an einem vermehrten Engagement auf diesem Gebiet. Dies vertrüge sich gut mit der Tradition der humanitären Dienste und könnte im In- und Ausland als ein Zeichen für die Bereitschaft der Schweiz verstanden werden, die im Rahmen der mit der KSZE (menschliche Dimension), im Europarat (EMRK) und mit den Uno-Pakten übernommenen Verpflich-tungen durch eine konstruktive Politik glaubwürdig weiterzuführen. Im Bericht des Bundesrates über die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren vom 29. November 1993 stellt der Bundesrat bereits fest, dass «der verstärkte Einsatz der Schweiz zugunsten der Grundrechte inskünftig besonders in der stärkeren Gewichtung menschenrechtlicher, rechtsstaatlicher und demokratischer Kriterien in der allgemeinen politischen Entscheidfindung zum Ausdruck kommen» müsse. Erwähnt werden unter anderem Asyl-, Aussenwirtschafts- und Entwicklungspolitik. Eine praktische Voraussetzung dafür stellt die Institution eines Delegierten für Menschenrechte dar; er könnte die folgenden bestehenden und teilweise neuen Aufgaben übernehmen: - die Analyse der Situation in den Zielländern und die Sammlung und Sichtung von sachbezogenen Informationen sowie der Operationellen Verwertung in den Departementen oder bei Bundesratsgeschäften (bilaterale Demarchen, Waffenlieferungen usw.); - die Funktion einer Kontakt- und Anlaufstelle für die Bürger und einer Koordinationsstelle für die Verwaltung, wenn es um Menschenrechtsfragen geht; - die Koordination der Tätigkeiten auf dem Gebiet der Menschenrechte mit der Tätigkeit der Direktion des Bundesamtes für Flüchtlinge; - die Koordination der Tätigkeiten auf dem Gebiet der Menschenrechte mit der Direktion für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (DEH); - Vertretung in den internationalen Gremien (KSZE, Unesco, Uno-Menschenrechtskommission, Europarat, Internationales Arbeitsamt); - Unterstützung von Aktionen zugunsten der Menschenrechte in der Welt im Rahmen der entsprechenden Kreditvorgaben; - Erstellen von Berichten, Botschaften und Implementierung neuer Bestimmungen (z. B. Rechte des Kindes, Frauendiskriminierung, Anti-Genozid); - die Koordination für die Fragen von Menschenrechten auf der hohen Ebene der KSZE im Hinblick auf eine allfällige dreijährige Präsidialzeit der Schweiz. Texte de la motion du 15 décembre 1994 Le Conseil fédéral est chargé d'élaborer les bases légales permettant de créer un poste de délégué aux droits de l'homme. D'une manière générale, la situation des droits de l'homme n'a connu aucune amélioration depuis la fin de la guerre froide; elle s'est même aggravée par endroits. Devant la menace de mouvements migratoires et les répercussions économiques et sociales qu'ils auraient notamment sur notre pays, il est vital que la Suisse s'engage davantage en faveur des droits de l'homme. Cet engagement s'inscrirait parfaitement dans la tradition humanitaire de notre pays et serait perçu, aussi bien à l'intérieur qu'à l'extérieur de nos frontières, comme un signe de la volonté de la Suisse de poursuivre une politique constructive crédible visant à concrétiser les engagements pris dans le cadre de la CSCE (dimension humanitaire), du Conseil de l'Europe (CEDH) et des pactes de l'ONU. Dans son rapport du 29 novembre 1993 sur la politique extérieure de la Suisse dans les années nonante, le Conseil fédéral précise que cet «engagement accru de la Suisse en faveur des droits fondamentaux se traduira avant tout par une plus large prise en compte des critères des droits de l'homme, de la démocratie et de l'Etat de droit dans les décisions relevant de la politique générale». Sont mentionnées entre autres la politique d'asile, la politique économique extérieure et la politique de développement. Dans la pratique, cet engagement nécessiterait la création d'un poste de délégué aux droits de l'homme. Cette personne devrait assumer les tâches suivantes, dont certaines sont nouvelles: - analyser la situation dans les différents pays, rassembler et examiner des informations spécifiques et les faire exploiter dans les départements ou dans le cadre des affaires du Conseil fédéral en vue de la mise sur pied d'actions concrètes (démarches bilatérales, livraisons d'armes, etc.); - conseiller les citoyens et assurer la coordination au sein de l'administration pour toutes les questions ayant trait aux droits de l'homme; - coordonner les activités dans le domaine des droits de l'homme avec celles de la direction de l'Office fédéral des réfugiés; - coordonner les activités dans le domaine des droits de l'homme avec celles de la Direction de la coopération au développement et de l'aide humanitaire; - représenter la Suisse dans les enceintes internationales suivantes: la CSCE, l'Unesco, la Commission des droits de l'homme de l'ONU, le Conseil de l'Europe et le Bureau international du travail; - soutenir des actions en faveur des droits de l'homme dans le monde dans les limites des crédits accordés; - rédiger des rapports et des messages et mettre en œuvre de nouvelles dispositions, par exemple en faveur des droits de l'enfant, contre la discrimination des femmes et contre les génocides; - coordonner les questions relatives aux droits de l'homme dans les hautes sphères de la CSCE dans la perspective d'une éventuelle présidence de la Suisse pour trois ans. Mitunterzeichner- Cosignataires: Bisig, Bühler Robert, Büttiker, Cavadini Jean, Flückiger, Frick, Meier Josi, Onken, Piller, Rhinow, Salvioni, Schiesser, Schule, Simmen, Zimmerli (15) Beerli Christine (R, BE): Ich kann mich bei der Begründung meines Vorstosses sehr kurz halten, da die schriftliche Fassung ausführlich ist und die Begründung zu einem grossen Teil bereits enthält. Seit Einreichen des Vorstosses am 15. Dezember 1994 wurde im betroffenen Bereich zudem etliches in Bewegung gesetzt. Bei der Umgestaltung des EDA wurde die Politische Abteilung IV gegründet, die seit April 1995 mit der Koordination der Menschenrechts- und humanitären Politik betraut ist. Diese Zusammenfassung und Bündelung der Verantwortung kommt den von mir vertretenen Anliegen sehr entgegen. Es ist zu hoffen, dass die Politische Abteilung IV auch Aufgaben im Querschnitt zwischen den Departementen wird wahrnehmen können. Unverständlich geblieben ist mir die Tatsache, dass bei der Reorganisation die politische Seite der Menschenrechtsproblematik von der juristischen abgetrennt wurde. Die politische Koordination hat neu in der Abteilung IV zu geschehen, während die rechtlichen Abklärungen nach wie vor in der Direktion für Völkerrecht geschehen. Ich frage mich, ob eine solche Aufteilung praktikabel und für die Problemlösung adäquat und effizient ist. Ich warte mit Interesse die Ausführungen von Bundesrat Cotti ab und kann mich unter Umständen im Anschluss daran -- 1 of 3 -Interpellation Huber 598 14 juin 1995 mit einer Überweisung und Abschreibung meines Vorstosses einverstanden erklären. Cotti Flavio, Bundesrat: Frau Beerli möchte ich vorerst sagen, dass die Beweggründe, die sie zum Einreichen der Motion geführt haben, vom Bundesrat uneingeschränkt geteilt werden. Die Menschenrechtsfrage wird, wenn man die internationale Entwicklung betrachtet, je länger desto entscheidender, schwieriger und oft auch dramatischer. Es besteht nicht der geringste Zweifel, dass es nicht so sehr an rechtlichen Grundlagen fehlt. Zwar gäbe es aufgrund einer Überprüfung der internationalen rechtlichen Realität sicher noch einige Verbesserungen zu machen, aber im allgemeinen sind die Menschenrechte im Völkerrecht heute genügend verankert. Leider fehlt es an der Praxis, an der Anwendung dieser internationalen Normierungen. Deshalb haben wir - Sie haben es erwähnt - im Rahmen der Restrukturierung des Departementes bei der Politischen Direktion die Abteilung IV geschaffen, welche die zentrale Aufgabe hat, in diesem Bereich gewisse Prioritäten zu setzen. Denn wir können unsere Verpflichtung in der Menschenrechtsfrage nicht so verstehen, dass wir uns auf der ganzen Welt, in allen Ländern engagieren, wo Menschenrechte verletzt werden. Wir müssen aufgrund objektiver Kriterien gewisse Optionen vornehmen und - fast würde ich sagen - gewisse «Konzentrationsländer» anvisieren. Im Rahmen der gefällten Optionen müssen wir dann die Frage systematisch verfolgen und uns sowohl politisch, in Kontakten mit der Regierung, als auch im sehr konkreten und pragmatischen Sinne für die Wahrung der Menschenrechte einsetzen. Oft ist es möglich, über den Dialog einzelne, auch persönliche Fragen zu lösen. In diesem Sinne, Frau Beerli, glaube ich wirklich, dass die neue Abteilung jene Aufgaben übernimmt, welche Sie einem Delegierten für Menschenrechte anvertrauen wollten. Es ist mehr eine Frage der Semantik, der Funktion, als eine Frage materieller Art. Dass die neue Abteilung im Rahmen der Politischen Direktion angesiedelt ist, hat insofern einen Sinn, als immer wieder Koordinationen bereits innerhalb des Departementes notwendig sind. Denken Sie an die Politischen Abteilungen l und 11 meines Departementes, welche die Welt geographisch abdecken. Es ist also zentral, dass die Abteilung IV je nachdem mit jener der zwei Direktionen zusammenarbeitet, welche die direkten Kontakte mit dem entsprechenden Land pflegt. Ich kann Ihnen aber versichern, dass auch die Kontakte überdepartementaler Art dadurch verstärkt werden, dass es eine Person gibt, welche sich zentral und primär diesen Fragen widmet. Ich erinnere Sie daran, dass auch die internationale Seite der Flüchtlingsfrage dieser Abteilung unterstellt ist. Deshalb entstehen notwendige Synergien mit dem natürlicherweise für die Behandlung der Flüchtlingsfragen im Inneren des Landes betrauten EJPD. Sie haben noch gefragt, weshalb eine Trennung zwischen der rechtlichen Seite der Menschenrechte und der faktischpolitischen Verteidigung derselben vorgenommen wird. Die Frage scheint mir legitim zu sein. Wir haben sie uns vor der Restrukturierung auch gestellt. Es stellte sich überhaupt die Frage, ob wir eine Völkerrechtsabteilung behalten sollten oder nicht, ob die rechtlichen Strukturen im Rahmen des Stabes allen Diensten des Departementes zur Verfügung stehen sollten. Wir haben diese Frage negativ beantwortet, weil wir tatsächlich glauben, dass dem Völkerrecht in unserem Departement nicht nur eine Dienstleistungsaufgabe gegenüber den einzelnen Abteilungen zukommt. Das Völkerrecht hat als solches im EDA eine eigenständige politische Bedeutung. Es ist nicht so, wie ich das im EDI erlebt habe, wo die Rechtsfragen eigentlich nur eine Dienstleistung für andere politische Funktionen waren. Das Völkerrecht hat in der internationalen Politik eine autonome Daseinsberechtigung. Aber ich weiss, dass es in diesen Fragen keine «mathematischen» Lösungen gibt; man kann da verschiedener Meinung sein. Frau Beerli, Sie haben es schon fast vorausgesagt: Der Antrag des Bundesrates geht in Richtung Abschreibung der Motion, weil sie - unabhängig von der Definition der Funktion ihre Ziele schon erreicht hat. Präsident: Frau Beerli ist damit einverstanden, dass ihr Vorstoss überwiesen und abgeschrieben wird. Überwiesen und abgeschrieben - Transmis et classé #ST# 94.3510 Interpellation Huber Prolifération von Massen Vernichtungswaffen Prolifération des armes de destruction de masse Wortlaut der Interpellation vom 5. Dezember 1994 In den wesentlichen Berichten zur Sicherheits- und Aussenpolitik der Schweiz und von Nachbarländern ist man sich einig, dass die Prolifération von Massenvernichtungsmitteln zu den grossen Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft gehört. Die Schweiz ist dem Atomsperrvertrag, der 1995 ausläuft und deshalb eine besondere Problematik beinhaltet, im Jahre 1968 beigetreten. Es liegt in unserem Interesse, dass eine Verlängerung und eine Verbesserung des Vertrages zustande kommt. Das Biologiewaffenabkommen von 1972 enthält keine Verifikationsbestimmungen. Die Entwicklung der Bio- und Gentechnologie gebietet es mit hoher Priorität, dieses Abkommen neu auszuhandeln. Das Chemiewaffenübereinkommen, das kürzlich in den Räten behandelt wurde, enthält viele Elemente eines zweckmässigen und modernen Abkommens. Das Problem der Prolifération gewinnt an Bedeutung, weil eine grosse Zahl von ballistischen Raketen und Marschflugkörpern zur Verfügung stehen, deren Handhabung relativ einfach ist und deren Zielgenauigkeit zuverlässiger wird. Es ist bekannt, dass Spezialisten aus Ost und West aus verschiedenen Gründen in Ländern Zuflucht gefunden haben, die im Bereich der Massenvernichtungswaffen Weiterentwicklungen und Aufrüstung betreiben. Die Zeichen mehren sich, dass auch nichtstaatliche Strukturen in den Besitz von Massenvernichtungsmitteln und Einsatzträgern kommen. Das bedeutet eine weitere Gefahr für Sicherheit und Frieden weltweit. Meine Fragen:
Erwägungen
1.
Teilt der Bundesrat die Beurteilung der Lage, und erkennt
er generell oder sektoriell Handlungsbedarf?
2. Erkennt er Möglichkeiten der Schweiz, die Prolifération von K/lassenvernichtungswaffen zu erschweren oder zu verhindern?
2. Erkennt er Möglichkeiten der Schweiz, die Prolifération von K/lassenvernichtungswaffen zu erschweren oder zu verhindern?
3. Insbesondere: Welches ist die Haltung des Bundesrates im Zusammenhang mit dem Auslaufen des Atomwaffensperrvertrages im Jahre 1995?
4. Teilt der Bundesrat die kürzlich vorgetragene Auffassung, dass die spezifisch schweizerischen Mittel der Guten Dienste und der Übernahme von Verifikationsmandaten als Möglich-keiten im Bereich der Bekämpfung der Prolifération nicht ausgeschöpft seien?
5. Wie beurteilt der Bundesrat die Proliferationsproblematik auf dem nichtstaatlichen Feld im Zusammenhang mit Terror und Erpressung gegen unser Land? Texte de l'interpellation du 5 décembre 1994 Les rapports les plus importants en matière de politique étrangère et de sécurité publiés par la Suisse et les pays voisins soulignent tous que la prolifération des moyens de des-- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Beerli Delegierter für Menschenrechte Motion Beerli Délégué aux droits de l'homme In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.3549 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 14.06.1995 - 08:00 Date Data Seite 597-598 Page Pagina Ref. No 20 026 008 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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