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Entscheid

94-3569

Verwaltungsbehörden 24.03.1995 94.3569

24. März 1995Deutsch10 min

Source admin.ch

Erwägungen

6.

Die Geldpolitik der Nationalbank hat einen starken Einfluss auf die kurzfristigen Zinssätze. Die langfristigen Zinssätze können jedoch von der Nationalbank nicht direkt beeinflusst werden. Die Wirkung der Geldpolitik auf die langfristigen nominellen Zinssätze spielt sich über die Beeinflussung der Inflationserwartungen ab. Die Nominalzinsen beinhalten die Inflationserwartungen des Marktes und sind demzufolge davon abhängig, ob der geldpolitische Kurs Anlass zu erwarteter Inflation gibt Die Realzinsen, d. h. die um die Inflationserwartungen bereinigten Zinssätze, werden durch realwirtschaftliche Faktoren bestimmt Erklärung des Interpellanten: teilweise befriedigt Déclaration de l'interpellateur: partiellement satisfait #ST# 94.3569 Interpellation Weyeneth Vorgehen bei übermässigem Kursanstieg Marche à suivre en cas de hausse disproportionnée des cours Wortlaut der Interpellation vom 16. Dezember 1994 Eine starke Währung bringt unserer Wirtschaft viele Vorteile. Vorteile, welche die Nachteile, die die Schweizer Exporteure durch den starken Franken mitzutragen haben, meistens kompensieren. Zudem dürfen auch unsere Interventionsmöglich-keiten, jene der Nationalbank, nicht überbewertet werden; mehr oder hauptsächlich zur Entspannung des Kurses des Schweizerfrankens tragen Massnahmen wie die Erhöhung der Leitzinsen der US-Notenbank bei. Trotzdem stellt sich die Frage, ob bei unbotmässigem Kursanstieg des Schweizerfrankens nicht Massnahmen für eine exportfreundliche Währung ergriffen werden sollen. Der Bundesrat wird um Beantwortung folgender Fragen ersucht:

1.

Gibt es Szenarien, wo die Nationalbank bereit ist, von der Preisstabilität zugunsten anderer Ziele abzurücken?

2.

Gibt es eine sogenannte Schmerzgrenze bei der Bewertung des Schweizerfrankens, wo Interventionen angezeigt respektive unumgänglich sind/werden?

3.

Gibt es für solche Szenarien Konzepte und Absprachen zwischen Bundesrat und Nationalbank?

4.

Welches Investitionsvolumen seitens der Nationalbank ist nötig, um den Kurs des Schweizerfrankens nachhaltig zu beeinflussen? Texte de l'interpellation du 16 décembre 1994 Une monnaie forte offre de nombreux avantages à notre économie. Ces avantages compensent généralement les inconvénients qu'un franc fort occasionne aux exportateurs suisses. En outre, il convient de ne pas surestimer nos possibilités d'intervention, celles de la Banque nationale, car la détente sur le marche du franc suisse est davantage, sinon essentiellement, due à des mesures telles que le relèvement du taux directeur de la banque d'émission américaine. Malgré cela, la question se pose de savoir si une réappréciation désordonnée du franc suisse ne réclame pas des mesures visant à stabiliser la monnaie à un taux favorable aux exportateurs. Je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:

1.

Y a-t-il des situations dans lesquelles la Banque nationale serait disposée à déroger à l'objectif de la stabilité des prix au profit d'autres buts?

2.

Existe-t-il, pour ce qui est de l'appréciation du franc suisse, un seuil de tolérance au-delà duquel des interventions sont ou deviendraient indiquées ou incontournables?

3.

Pour de telles situations, existe-t-il des schémas directeurs et des accords entre le Conseil fédéral et la Banque nationale?

4.

Quel est le volume des investissements de la Banque nationale nécessaire pour influencer durablement le cours du franc suisse? Mitunterzeichner - Cosignataires: Hari, Neuenschwander, Schenk, Seiler Hanspeter, Wyss William (5) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 22. Februar 1995 Rapport écrit du Conseil fédéral du 22 février 1995

1.

Die Schweizerische Nationalbank führt im Einvernehmen mit dem Bundesrat eine auf Preisstabilität ausgerichtete Geldpolitik. Das Ziel der Preisstabilität stützt sich in der Schweiz auf einen breiten politischen Konsens. Um dieses Ziel zu erreichen, steuert die Nationalbank das Wachstum der Geldmenge, wobei sie öffentlich bekanntgibt, um wieviel die Geldmenge mittelfristig steigen soll. Eine geldmengenorientierte Geldpolitik schliesst die gleichzeitige Verfolgung eines Wechselkursziels grundsätzlich aus, d. h., die Nationalbank kann nicht gleichzeitig die Geldmenge und den Wechselkurs kontrollieren. Bei der Bekanntgabe ihrer Geldpolitik weist die Nationalbank jedoch regelmässig darauf hin, dass sie bereit ist, von ihrem Geldmengenziel abzuweichen, falls unerwartete Ereignisse, wie z. B. schwerwiegende Störungen am Devisenmarkt, dies erfordern. Solche gravierende Störungen sind jedoch äusserst selten. Der bekannteste Fall ist die massive Höherbewertung des Frankens im Herbst 1978, als die schweizerische Währung auf ein Niveau kletterte, das der schweizerischen Wirtschaft schweren Schaden zuzufügen drohte. In dieser Situation ersetzte die Nationalbank das Geldmengenziel durch ein Wechselkursziel. Die Nationalbank ist auch später aus Rücksicht auf den Wechselkurs vom Geldmengenziel abgewichen. Eine Ausrichtung der Geldpolitik auf die Entwicklung des Wechselkurses mag der Exportwirtschaft kurzfristig Erleichterung bringen. Sie birgt aber längerfristig eine erhebliche Inflationsgefahr. So führte der Kurswechsel im Herbst 1978 später zu konjunktureller Überhitzung und zu einem starken Anstieg der Inflation. Ähnliche Folgen hatte die Rücksichtnahme auf den Wechselkurs in den Jahren 1986 und 1987. Das damals aufgebaute Inflationspotential konnte infolge des Börsenkrachs vom Herbst 1987 nicht rechtzeitig abgebaut werden. Die hohe Teuerung musste unter Inkaufnahme erheblicher sozialer Kosten bekämpft werden. Aus diesem Grund ist die Nationalbank gegenüber Forderungen nach einer Rücksichtnahme auf den Wechselkurs äusserst vorsichtig. Sie ist nur in Ausnahmefällen bereit, zu diesem Zweck vom geldpolitischen Kurs abzuweichen.

2.

Der unter Punkt 1 erwähnte Vorbehalt, den die Nationalbank jeweils anlässlich ihrer regelmässigen Orientierung über die Geldpolitik anbringt, zeigt, dass die Nationalbank die Möglichkeit gravierender Störungen an den Devisenmärkten nicht ausschliesst Ob ein Abweichen von der vorgesehenen geldpolitischen Linie'gerechtfertigt ist, lässtsich nurvon Fall zu Fall entscheiden. Es ist deshalb nicht möglich, im voraus einen Wechselkurs zu bestimmen, bei dem die Nationalbank intervenieren sollte. Abgesehen davon würde sie bei Festsetzung eines Interventionskurses Gefahr laufen, dass die Märkte diesen testen und die Nationalbank zu möglicherweise massiven Interventionen zwingen würden. Dies wäre insbesondere dann der Fall, wenn der Markt den Interventionskurs der Nationalbank nicht als glaubhaft erachtete.

3.

Zwischen dem Bundesrat und dem Direktorium der Nationalbank finden regelmässig Aussprachen statt, an denen sich die beiden Behörden über die wichtigen Belange in ihren Be-

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24.

März 1995 N 975 Interpellation Bührer Gerald reichen orientieren. Dazu gehört auch die Diskussion der Wechselkurslage. Da die Nationalbank im Bedarfsfall ohne Verzug wirkungsvoll reagieren kann, drängt sich die Erarbeitung spezieller Konzepte nicht auf.

4.

Devisenmarktinterventionen sind grundsätzlich nur wirksam, wenn die Märkte gleichzeitig einen entsprechenden Kurswechsel der Geldpolitik erwarten. Im Fall einer Höherbewertung der Landeswährung muss die Zentralbank - mit anderen Worten - bereit sein, die Devisenkäufe durch den Übergang zu einer expansiveren Geldpolitik zu untermauern. Will sie umgekehrt eine Währung durch Devisenverkäufe stützen, so muss sie gleichzeitig zu einer restriktiveren Geldpolitik übergehen. Sogenannte sterilisierte Interventionen, d. h. Interventionen, deren Geldmengeneffekte neutralisiert werden, sind für sich allein genommen praktisch wirkungslos. Sie können jedoch in gewissen Situationen einen Signaleffekt haben. Dies ist dann der Fall, wenn die Zentralbank einen geldpolitischen Kurswechsel ankündigt oder unterstreicht Wie stark eine Zentralbank intervenieren muss, um den Wechselkurs schnell und nachhaltig zu beeinflussen, hängt vor allem von den Erwartungen des Marktes über die künftige Geldpolitik der Zentralbank ab. Das Interventionsvolumen lässt sich im voraus nicht quantifizieren. Die Erfahrung verschiedener Länder zeigt aber, dass in gewissen Situationen massive Interventionen nötig sind, um herrschende Kurserwartungen zu brechen. In der Schweiz zeigte sich dies eindrücklich im Oktober 1978. Damals konnte der Höhenflug des Frankens nur mit massiven Dollarkäufen, welche die Notenbankgeldmenge gegenüber dem Vorjahr um rund 25 Prozent erhöhten, gestoppt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die amerikanischen Währungsbehörden kurz darauf zu einer restriktiven Geldpolitik übergingen. Dieser Kurswechsel war wesentlich, um das Vertrauen in den Dollar wiederherzustellen, d. h., ohne die Straffung der amerikanischen Geldpolitik hätte die Nationalbank noch stärker intervenieren müssen. Auch die im Europäischen Währungssystem gemachten Erfahrungen zeigen, dass Devisenmarktinterventionen allein in der Regel nicht genügen, um Währungskrisen zu überwinden. Die Märkte müssen gleichzeitig davon überzeugt werden, dass die Zentralbanken bereit sind, die angestrebten Kursverhältnisse mit einer entsprechenden Geldpolitik zu unterstützen. Ist diese Geldpolitik nicht glaubwürdig, verpuffen Interventionen wirkungslos, und die Wechselkurse müssen früher oder später angepasst werden. Erklärung des Interpellanten: befriedigt Déclaration de l'interpellateur: satisfait #ST# 94.3492 Interpellation Pini Import von Hasen Interpellanza Pini Importazione di lepri Interpellation Pini Importation de lièvres Wortlaut der Interpellation vom 29. November 1994 Unter Berufung auf die Rechte, die ihm das Ratsreglement einräumt, ruft der Unterzeichnende der zuständigen Bundesbehörde das Postulat 94.3253 in Erinnerung. Ungefähr sechs Monate nach seiner Einreichung verlange ich, gestützt auf die Artikel, die den Geschäftsverkehr mit den beiden Räten regeln, eine verbindliche Stellungnahme. Testo dell'interpellanza del 29 novembre 1994 II sottoscritto deputato, valendosi delle facoltà conferitegli dal regolamento, si pregia ricordare all'autorità federale competente il postulato 94.3253. A sei mesi, circa, dalla sua presentazione ne esige una risposta ferma, a norma degli articoli che regolamentano i rapporti con i due consigli legislativi, per quanto concerne il citato postulato. Texte de l'interpellation du 29 novembre 1994 Le député soussigné, se prévalant de la faculté qui lui est conférée par le règlement, se permet de rappeler à l'autorité fédérale compétente son postulat concernant l'importation de lièvres (94.3253). Etant donné que six mois se sont écoulés depuis le dépôt dudit postulat, le soussigné exige une réponse formelle, conformément aux dispositions régissant les rapports entre les deux Conseils législatifs. Mitunterzeichner - Cofirmatari - Cosignataires: Keine - Nessuno-Aucun Schriftliche Begründung - Motivazione scritta Développement par écrit L'autore rinuncia alla motivazione e desidera una risposta scritta Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 22. Februar 1995 Risposta scritta del Consiglio federale del 22 febbraio 1995 Rapport écrit du Conseil fédéral du 22 février 1995 La preparazione della risposta a un intervento motivato in modo tanto dettagliato, come quello presentato sotto forma di postulato 94.3253, necessita di tempi più lunghi del solito. Le richieste e gli argomenti avanzati nel postulato hanno dovuto essere esaminati singolarmente, in parte in collaborazione con istanze internazionali. La risposta è ora pronta Erklärung des Interpellanten: teilweise befriedigt Déclaration de l'interpellateur: partiellement satisfait #ST# 94.3255 Interpellation Bührer Gerold Eisenbahnverbindung Stuttgart-Schaffhausen-Zürich Chemin de fer. Ligne Stuttgart-Schaffhouse-Zurich Wortlaut der Interpellation vom 16. Juni 1994 Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung und der zunehmenden grenzüberschreitenden Aktivitäten hat sich das Verkehrsvolumen auf der Achse Stuttgart-Schaffhausen-Zürich besonders stark ausgeweitet Massgebliche Verkehrsstudien gehen davon aus, dass der Personen- und Güterverkehr auch zukünftig überdurchschnittlich wachsen wird. Was den Schienenverkehr anbelangt, ist auffallend, dass die Verbindungen, vor allem die Infrastruktur im Güterverkehr, und zwar bezüglich Schnelligkeit und rascher Verfügbarkeit, den zukünftigen Anforderungen bei weitem nicht zu genügen vermögen. Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1.

Welcher Zeitplan ist für die Realisierung der Verladeeinrichtungen für den kombinierten Verkehr in Singen vorgesehen?

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Weyeneth Vorgehen bei übermässigem Kursanstieg Interpellation Weyeneth Marche à suivre en cas de hausse disproportionnée des cours In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.3569 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 24.03.1995 - 08:00 Date Data Seite 974-975 Page Pagina Ref. No 20 025 534 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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