94-3578
Verwaltungsbehörden 24.03.1995 94.3578
24. März 1995Deutsch10 min
Source admin.ch
24. März 1995 N 947 Motion Misteli Herr Herczog schlägt nun vor, das Instrument der Fragestunde und die Diskussion über dringliche Interpellationen in einer regelmässig durchzuführenden «dringlichen Debatte» zusammenzufassen. Diese Idee ist neu und bis anhin noch nie diskutiert worden. Das Büro ist der Meinung, dass der Vorschlag näher geprüft werden sollte. Schriftliche Erklärung des Büros Déclaration écrite du Bureau Das Büro beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Überwiesen als Postulat- Transmis comme postulat #ST# 94.3578 Motion Misteli Schaffung eines Globalfonds für menschliche Sicherheit Création d'un fonds global pour la sécurité humaine Wortlaut der Motion vom 16. Dezember 1994 Der Bundesrat wird beauftragt, sich in den zuständigen internationalen Gremien für die Schaffung eines Globalfonds für menschliche Sicherheit einzusetzen und als wesentliches Element für dessen Finanzierung eine Steuer auf internationalen Devisentransaktionen vorzusehen. Dieser Globalfonds soll durch die Schweizer Delegation am Weltsozialgipfel im März 1995 in Kopenhagen als eine Massnahmezurglobalen menschlichen Sicherheit vertreten werden. Texte de la motion du 16 décembre 1994 Le Conseil fédéral est chargé d'oeuvrer, au sein des instances internationales compétentes, en faveur de la création d'un fonds global pour la sécurité humaine, et de prévoir un impôt sur les transactions internationales de devises qui contribuerait de façon importante au financement de ce fonds. L'idée d'un tel fonds sera présentée par la délégation suisse au sommet social mondial de mars 1995 à Copenhague en tant que mesure en faveur de la sécurité humaine globale. Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Baumann Ruedi, Baumann Stephanie, Bäumlin, Béguelin, BrüggerCyrill, Brunner Christiane, Bugnon, Bühlmann, Carobbio, Danuser, Diener, Duvoisin, Fankhauser, von Feiten, Goll, Gonseth, Gross Andreas, Haering Binder, Herczog, Hollenstein, Jeanprêtre, Jori, Ledergerber, Leuenberger Moritz, Maeder, Meier Hans, Meyer Theo, Rechsteiner, Ruffy, Seiler Rolf, Sieber, Singeisen, Spielmann, Steiger Hans, Thür, Vollmer, Weder Hansjürg, Zbinden, Zisyadis, Züger (41 ) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die weltweite Verarmung und die Gefährdung unserer Lebensgrundlagen nehmen in erschreckendem Ausmasse zu. Grundlage dieser Entwicklung ist, dass rund vier Fünftel der Menschheit nur über einen Fünftel des Welteinkommens verfügen und umgekehrt das wohlhabende Fünftel der Menschheit vier Fünftel unserer weltweiten Ressourcen verbraucht Dieser Tatbestand führt unweigerlich zu vermehrten sozialen Konflikten und kriegerischen Auseinandersetzungen. Deshalb kann unsere soziale Sicherheit hier in der Schweiz nicht mehr ausschliesslich aus eigenen Kräften garantiert werden; die Sicherheit jeder einzelnen Nation ist mehr und mehr mit der sozialen Sicherheit aller Menschen verknüpft. Auch die einzelnen Faktoren menschlicher Sicherheit sind nicht voneinander zu trennen. Hunger, Naturkatastrophen, Umweltzerstörung, kriegerische Auseinandersetzungen und deren Folgen können sich rasch auf weite Teile der Welt ausbreiten. Die Ergebnisse der internationalen Konferenzen wurden bis heute auf globaler Ebene nur sehr beschränkt umgesetzt, da ihnen dazu vor allem die finanziellen Mittel fehlen. Der Sozialgipfel im März 1995 versucht, einen Schritt weiter zu gehen und durch konkrete Verträge die unmittelbarsten Bedrohungen von Frieden und menschlicher Sicherheit anzugehen. Als wichtigste Finanzierungsquelle für einen Globalfonds zur menschlichen Sicherheit wird im Jahresbericht des Entwicklungsprogrammes der Vereinten Nationen (UNDP) eine Steuer auf internationale Devisentransaktionen aufgeführt. Diese Forderung wird inzwischen auch von anderen Organisationen, wie z B. der unabhängigen internationalen Kommission zu Bevölkerung und Lebensqualität der Nichtregierungsorganisationen, erhoben. Bei der erstmals 1978 von James Tobin (Wirtschafts-Nobelpreisträger) vorgeschlagenen Devisentransaktionssteuer handelt es sich darum, auf Kassageschäften in ausländischen Währungen (einschliesslich Termingeschäfte) eine einheitliche internationale Steuer zu erheben. Über die Höhe der Steuer werden in der heutigen Diskussion Ansätze von zwischen 0,05 und 1 Prozent genannt. Bereits bei einer Steuer von einer äusserst geringen Höhe von 0,05 Prozent, wie sie der Bericht zur menschlichen Entwicklung der UNDP 1994 vorschlägt, resultieren daraus jährlich Einnahmen von rund
Erwägungen
150.
Milliarden US-Dollar. Der Umfang der weltweiten Transaktionen auf den Devisenmärkten ist in den letzten Jahren enorm angestiegen, der weltweite Tagesumsatz wird heute auf rund 1000 Milliarden US-Dollar geschätzt Nach James Tobin besteht heute der grossie Teil der globalen Devisenbewegungen in Milliardenhöhe aus Spekulation und Arbitrage, d. h. dem Versuch, durch Ausnutzung von Wechselkursschwankungen und Unterschieden internationaler Zinssätze schnelles Geld zu machen. Diese Transaktionen tragen wenig zu einer rationalen, langfristigen Plazierung in Investitionen bei. In diesem Sinne ist immer deutlicher eine Entkoppelung des internationalen Finanzsektors von der Realwirtschaft und den damit verbundenen Interessen feststell bar. Die Devisenkurse sind zunehmend den Erwartungen privater Spekulanten «ausgeliefert», die über riesige Summen verfügen. Ihre Aktivitäten verzerren die Signale, die von den Devisenmärkten ausgehen und an denen sich die langfristigen Investoren und der Handel orientieren wollen. Die Krise im Mechanismus der europäischen Wechselkurse hat deutlich gemacht, dass die Zentralbanken weder einzeln noch gemeinsam über genügend Reserven verfügen, um dem konzertierten Druck der Spekulanten standzuhalten, die auf die Abwertung schwächerer Währungen setzen. Diese Entwicklungen haben zur Folge, dass sich nicht nur die Risiken für die einzelnen Akteure enorm erhöht haben, sondern auch für das Finanzsystem als Ganzes. Nicht unterschätzt werden darf ausserdem, welche Auswirkungen die hohen Zinsen, die mit den Entwicklungen auf den internationalen Kapitalmärkten zusammenhängen, für die einzelnen verschuldeten Entwicklungsländer haben. Dadurch werden nicht nur die Kosten der Schuldendienste erhöht, sondern diese haben überdies weitreichende Folgen in bezug auf deren makroökonomische Stabilität, auf das Zinsniveau der einheimischen Märkte, die Einkommensverteilung, auf die Investitionen und auf Wachstum und Entwicklung. Kapital bewegt sich heute immer ungehinderter über nationale Grenzen hinweg, sei es durch Direktinvestitionen in Firmen, sei es durch den Kauf und Verkauf finanzieller Anlagewerte. Der zunehmenden Globalisierung der Finanzmärkte mit ihren schnell erzielten Gewinnen-Verlusten-, welche in ihrem Ausmass von der Staatengemeinschaft nicht mehr unter Kontrolle gehalten werden, stehen die ebenfalls weltweite Verarmung zunehmender Bevölkerungskreise und die Umweltzerstörung gegenüber. Die Regierungen der Länder des Südens haben nur wenige Möglichkeiten, über lokale direkte Steuern Massnahmen gegen diese Entwicklung zu ergreifen. Da ebenfalls der grosse Teil der OECD-Länder mit einer hohen Verschuldung des Staatshaushaltes zu kämpfen hat, reduzieren diese heute ihre Beiträge an die Entwicklungszusammenarbeit (siehe das Beispiel der Schweiz), trotz unbestritten ansteigendem Bedarf.
-- 1 of 3 --
Motion Zisyadis 948 N 24 mars 1995 Für die unsere Zeit charakterisierenden Probleme müssen neue Finanzierungsquellen gesucht werden: Eine bescheidene Besteuerung der internationalen Kapitalmarktströme schafft einen Fonds zur Verminderung der hauptsächlichen Ursachen der heute zunehmenden globalen Unsicherheit und trägt gleichzeitig dazu bei, die globale Finanzspekulation in ihren extremsten Ausmassen zu bremsen. Die Steuer müsste weltweit und in gleicher Höhe auf allen Märkten erhoben werden. Die Durchführung könnte den Banken oder Marktinstitutionen übertragen werden, bei denen der überwiegende Teil des Devisenaustausches stattfindet Der Bundesrat soll sich für dieses Anliegen in den internationalen Gremien, wie z. B. dem IWF, dem Pariser Klub u. a, einsetzen und am Weltsozialgipfel im März 1995 die Schaffung eines Globalfonds zur menschlichen Sicherheit als eine der dringenden Massnahmen aktivvertreten. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 1. März 1995 Rapport écrit du Conseil fédéral du 1er mars 1995 Der im Human Development Report 1994 (HDR) des Uno-Entwicklungsprogramms (UNDP) enthaltene Vorschlag für die Schaffung eines Globalfondsfür menschliche Sicherheit kann das Verdienst für sich in Anspruch nehmen, ein Sicherheitskonzept zu fördern, das sich vermehrt auf die sozialen Gegebenheiten und die individuellen Rechte - insbesondere die Menschenrechte - statt auf die militärische Situation und die nationale Unabhängigkeit abstützt Dennoch muss unterstrichen werden, dass die Schaffung eines solchen Fonds mit Problemen behaftet ist: Wie würde sein genaues Mandat aussehen (im HDR fehlt eine diesbezügliche Präzisierung)? Wie würde der Fonds verwaltet? Wie Hessen sich die Beziehungen mit Programmen und Institutionen gestalten, die auf dem Gebiet der sozialen Entwicklung und Sicherheit bereits aktiv sind? Wie würde der Fonds finanziert? Man könnte, wie im HDR erwähnt, auf eine Form von Steuern («à la Tobin») auf internationalen spekulativen Devisentransaktionen oder auf eine weltweite Steuer auf umweltverschmutzenden Emissionen zurückgreifen. Die Einführung solcher internationaler Steuern wird seit mehreren Jahren diskutiert, steht aber unzähligen Widerständen gegenüber. Trotz dieser Schwierigkeiten sollten nach Meinung des Bundesrates diese Diskussionen im Rahmen der adäquaten internationalen Gremien - unter anderem dem Weltsozialgipfel weitergeführt werden. Der Bundesrat glaubt allerdings nicht, dass in nächster Zeit substantielle Fortschritte in diesem Bereich erfolgen werden. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Überwiesen als Postulat- Transmis comme postulat #ST# 93.3369 Motion Zisyadis Ausweis C und Auslandaufenthalt Permis C et absence prolongée Wortlaut der Motion vom 18. Juni 1993 Das Gesetz verbietet Inhaberinnen und Inhabern des Ausweises C, die Schweiz während mehr als sechs Monaten zu verlassen. Der Bundesrat wird ersucht, das Gesetz weiter zu fassen, damit dieser wichtige Teil der Wohnbevölkerung, namentlich die Personen, die in der Schweiz geboren sind oder hier ihre Schulzeit absolviert haben, die einmal erworbenen Rechte beibehalten kann. Texte de la motion du 18 juin 1993 La loi interdit aux titulaires de permis C de quitter la Suisse pendant plus de six mois. Le Conseil fédéral est invité à élargir cette vision restrictive, afin que les droits acquis soient maintenus pour cette partie importante de la population résidente, notamment pour ceux et celles qui sont nés dans notre pays ou ont accompli leur scolarité. Mitunterzeichner- Cosignataires: Aguet, Baumann Ruedi, Borei François, Brügger Cyrill, Brunner Christiane, Bühlmann, Carobbio, Comby, Darbellay, de Dardel, Deiss, Ducret, Epiney, Fankhauser, von Feiten, Gardiol, Goll, Hafner Ursula, Herczog, Jeanprêtre, Maitre, Pidoux, Rechsteiner, Ruffy, Spielmann, Steiger Hans, Tschopp, Ziegler Jean, Zwahlen (29) Schriftliche Begründung-Développement par écrit L'auteur renonce au développement et demande une réponse écrite. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 8. September 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 8 septembre 1993 Selon le droit en vigueur, l'autorisation d'établissement prend notamment fin lorsque l'étranger a effectivement séjourné pendant six mois à l'étranger. Cette réglementation n'est cependant pas absolue. Sur demande présentée au cours de ce délai, l'autorisation d'établissement peut être prolongée jusqu'à deux ans (art. 9 al. 3 let c de la loi fédérale du 26 mars 1931 sur le séjour et l'établissement des étrangers; LSEE; RS 142.20). En pratique, il est requis que l'étranger conserve ses relations en Suisse et qu'il ait effectivement l'intention d'y revenir dans ce délai. Dans des cas fondés, l'article 13 lettre f de l'ordonnance du
6.
octobre 1986 limitant le nombre des étrangers applicable aux cas de rigueur (OLE; RS 823.21) constitue la possibilité d'octroyer à nouveau un droit de présence aux étrangers qui ont été au bénéfice de l'établissement et qui ont quitté la Suisse plus de six mois sans demander une prolongation d'absence. La motion vise en particulier à conférer une meilleure protection à l'étranger qui est né en Suisse ou qui y a accompli sa scolarité. Selon les récentes recommandations de l'Office fédéral des étrangers, les jeunes étrangers dits de la «deuxième génération», qui veulent retourner dans leur pays d'origine afin de se rendre compte dans quelle mesure ils pourraient s'y intégrer, ont la possibilité de solliciter la prolongation jusqu'à deux ans de la période durant laquelle ils restent au bénéfice de leur autorisation d'établissement, ce qui a été notamment salué par la Commission fédérale pour les étrangers dont l'objectif est de favoriser l'intégration. Pour cette catégorie d'étrangers, il peut s'avérer d'ailleurs nécessaire d'appliquer la réglementation relative aux cas de rigueur.
-- 2 of 3 --
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Misteli Schaffung eines Globalfonds für menschliche Sicherheit Motion Misteli Création d'un fonds global pour la sécurité humaine In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.3578 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 24.03.1995 - 08:00 Date Data Seite 947-948 Page Pagina Ref. No 20 025 500 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
-- 3 of 3 --