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Verwaltungsbehörden 31.05.1994 94.400
31. Mai 1994Deutsch10 min
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31. Mai 1994 425 Parlamentarische Initiative. Öffentliche Investitionen Aber ich bin auch der Meinung, dass in gewissen Bereichen ein sofortiger Handlungsbedarf besteht, dass also eine Art Sofortmassnahmen ergriffen werden müssen. Wenn Sie jetzt wieder die Zahlen der ZGV in der Rechnung 1993 anschauen ungefähr 4 Millionen Franken; 3,5 Millionen Franken sind Personalausgaben, und für die Ausbildung werden 15 000 Franken aufgewendet-und die Effizienz betrachten, muss man sagen, dass hier ein gewisser Handlungsbedarf besteht. Deshalb bin ich von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt. #ST# 93.430 Parlamentarische Initiative (SPK-SR) Verfahren der Standesinitiative Initiative parlementaire (CIP-CE) Procédure relative aux initiatives des cantons Differenzen - Divergences Siehe Jahrgang 1993, Seite 1107 - Voir année 1993, page 1107 Beschlussdes Nationalrates vom 14. März 1994 Décision du Conseil national du 14 mars 1994 A. Bundesgesetz über den Geschäftsverkehr der Bundesversammlung sowie über die Form, die Bekanntmachung und das Inkrafttreten ihrer Erlasse (Geschäftsverkehrsgesetz) A. Loi fédérale sur la procédure de l'Assemblée fédérale, ainsi que sur la forme, la publication et l'entrée en vigueur des actes législatifs (Loi sur les rapports entre les conseils) Art. 21 octies Abs. 1 bis, 3 Antrag der Kommission Abs. Ibis Streichen Abs. 3 Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 21 octies al. Ibis, 3 Proposition de la commission Al. Ibis Biffer Al. 3 Adhérer à la décision du Conseil national Rhinow René (R, BL), Berichterstatter: Der Ständerat hat - in erster Lesung - im Zusammenhang mit Artikel 21 octies Absatz 3 beschlossen, dass die Kommission des Erstrates bei der Vorprüfung von Standesinitiativen eine Vertretung des jeweiligen Kantons anhören kann - nicht anhören muss. Demgegenüber wollte der Nationalrat eine obligatorische Anhörung vorsehen. Dabei sollte aber die Kommission des Zweitrates an dieser Anhörung teilnehmen können. Wir haben dann im Rahmen der Differenzbereinigung beschlossen, festzuhalten (16.12.1993). Darauf hat sich der Nationalrat seinerseits in einer Kompromisslösung versucht Diese Kompromisslösung sieht so aus, dass in gewissen Fällen - Sie finden das auf der Fahne in Absatz 1 bis - auf Antrag der Kommission eine Initiative ohne Vorprüfung abgeschrieben werden kann, dass aber grundsätzlich die Verpflichtung der Anhörung durch die Kommission des Erstrates bestehenbleiben soll. Die Staatspolitische Kommission schlägt Ihnen vor, dass wir uns im Grundsatz nun dem Nationalrat anschliessen und den Passus übernehmen, wonach die Anhörung obligatorisch stattzufinden hat, hingegen der neue Absatz Ibis betreffend Abschreibung von Initiativen zu streichen sei. Wir nehmen an, dass damit die Differenz zwar nicht bereinigt ist, dass sich aber der Nationalrat seinerseits dieser Version anschliessen wird. Dann wäre dieses Verfahren endgültig beendet. Der Antrag lautet, wir sollten den Absatz 1 bis streichen und uns bezüglich Absatz 3 dem Nationalrat anschliessen. Angenommen -Adopté An den Nationalrat-Au Conseil national #ST# 94.400 Parlamentarische Initiative (WAK-NR) Förderung der öffentlichen Investitionen Initiative parlementaire (CER-CN) Encouragement des investissements publics Differenzen - Divergences Siehe Seite 324 hiervor - Voir page 324 ci-devant Beschluss des Nationalisâtes vom 17. März 1994 Décision du Conseil national du 17 mars 1994 Antrag der Kommission Festhalten ( = Nichteintreten) Proposition de la commission Maintenir ( = Ne pas entrer en matière) Ruesch Ernst (R,SG), Berichterstatter: Nachdem wir Nichteintreten auf das Geschäft beschlossen hatten, und zwar mit 23 zu 16 Stimmen, hatte der Nationalrat am letzten Donnerstag abend der Frühjahrssession das Geschäft nochmals behandelt und knapp, mit 66 zu 63 Stimmen, an seinem Eintreten festgehalten. Der Bericht kam am Morgen bei den Schlussabstimmungen zu uns. Ihre Kommission konnte nicht mehr Stellung beziehen. Das Geschäft wurde auf die Sommersession vertagt. Inzwischen hat sich die Lage vollkommen verändert Diese Vorlage bestand in einem Junktim, in einer Verknüpfung zwischen einem Investitionsbonus, für den das Parlament zuständig ist, und dem Beschluss des Bundesrates, den Vorsteuerabzug bei der Mehrwertsteuer schon auf 1. Juli dieses Jahres zu gewähren, also einer Kompetenz auf der Ebene des Exekutive. Die Exekutive hat nun von ihrer Kompetenz Gebrauch gemacht und diesen Vorsteuerabzug nicht gewährt. Damit ist die Vorlage in dieser Form «gestorben». Hätten wir damals zugestimmt, so wäre die Vorlage ebenfalls «gestorben», denn die zweite Bedingung war nicht erfüllt. Wenn wir das Geschäft weiterbehandeln möchten, müssten Sie heute beschliessen, die Vorlage wieder an die Kommission zurückzuweisen, um sie formell zu entkoppeln. Wir müssten diese Entkoppelung von der Mehrwertsteuervorlage erst formulieren, und man müsste einen anderen Zeitplan festlegen, weil inzwischen Zeit vergangen ist Das Geschäft weiterzuverfolgen erachtet ihre Kommission als nicht sinnvoll, allzumal der Investitionsbonus im jetzigen Moment eher prozyklisch wirken könnte. Die Lage hat sich seit unserer letzten Behandlung im Rate auch wirtschafts- und ar-- 1 of 3 -Motion du Conseil national 426 31 mai 1994 beitspolitisch verändert, und im weiteren war im Nationalrat die Mehrheit für Eintreten nur wegen dieses Junktims, wegen der Verkuppelung mit der Mehrwertsteuer, zustande gekommen. Nur als Investitionsbonus hätte die Vorlage auch im Nationalrat kaum eine Chance gehabt Die Kommission ist folgender Auffassung: Wenn das Thema wieder aktuell wird, muss entweder vom Parlament aus neu motioniert oder eine parlamentarische Initiative eingereicht werden, oder der Bundesrat wird von sich aus aktiv. Im Moment ist es aber richtig, dieses Geschäft zu erledigen, die Übung abzubrechen, und formell ist es dazu nötig, dass wir ein zweites Mal Nichteintreten beschliessen. Wenn wir ein zweites Mal Nichteintreten beschliessen, ist das Geschäft von der Traktandenliste gestrichen, und dies wird im Prinzip im Nationalrat jetzt wohl auch mehrheitlich von uns verlangt Ich stelle Ihnen im Namen der einstimmigen Kommission den Antrag, jetzt formell ein zweites Mal zu beschliessen, auf diese Vorlage nicht einzutreten. Angenommen -Adopté #ST# 93.3336 Motion des Nationalrates (Fasel) Beratung von Arbeitslosen Motion du Conseil national (Fasel) Service de consultation à l'intention des chômeurs Wortlaut der Motion vom 27. September 1993 Der Bundesrat wird eingeladen, im Rahmen der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes die Beratung von Arbeitslosen als eigenständiges Instrument in den Katalog der Präventivmassnahmen aufzunehmen und zu verstärken. Texte de la motion du 27 septembre 1993 Le Conseil fédéral est chargé, dans le cadre de la révision de la loi sur l'assurance-chômage, de faire figurer dans la liste des mesures préventives les conseils aux chômeurs en tant qu'instruments autonomes et de développer ces services. Onken Thomas (S, TG) unterbreitet im Namen der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) den folgenden schriftlichen Bericht:
Erwägungen
1.
Am 27. September 1993 überwies der Nationalrat mit 82 zu 54 Stimmen die Motion Fasel vom 17. Juni 1993. Die Motion lädt den Bundesrat ein, im Rahmen der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes die Beratung von Arbeitslosen als eigenständiges Instrument in den Katalog der Präventivmassnahmen aufzunehmen und zu verstärken.
2.
In seiner schriftlichen Stellungnahme vom 8. September 1993 hat der Bundesrat festgehalten, dass die öffentliche Arbeitsvermittlung einer Reform unterzogen werden muss. In deren Zentrum müssen die Beratung und die Vermittlung, nicht die Administrierung der Arbeitslosigkeit, stehen. Der Bundesrat weist dabei auf verschiedene Ansatzpunkte in der zweiten Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes hin. Das Stempelkontrollsystem soll durch weniger häufige, aber intensive Beratungs- und Vermittlungsgespräche ersetzt werden. Die Zahl der verfügbaren Berater/Vermittler soll in einem vernünftigen Verhältnis zur Zahl der Arbeitslosen stehen, und deren Ausbildung soll konsequenter gefördert werden. Die Arbeitsämter auf Gemeinde- und Kantonsebene sollen durch regionale Stellen gestärkt werden, und die Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen und der privaten Arbeitsvermittlung soll durch geeignete Massnahmen gefördert und institutionalisiert werden. Weiter sollen geeignete Instrumente für die Akquisition von Stellenangeboten bereitgestellt werden, und das bestehende Informationssystem für die Arbeitsvermittlung und die Arbeitsmarktstatistik (Avam-System) soll ausgebaut werden. Erwägungen der Kommission Die Kommission nahm an ihrer Sitzung vom 28. März 1994 zu dieser Vorlage Stellung. Die Kommission teilt die Meinung des Bundesrates, dass die Beratung und die Eingliederung von Arbeitslosen wichtiger sind als das Auszahlen von Versicherungsleistungen. Einzelne Kommissionsmitglieder wiesen darauf hin, dass die Motion, hält man sich streng an ihren Wortlaut, bereits erfüllt sei, da die Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vorliege. Als Massnahmen zur Erfüllung des Vorstosses schlägt der Bundesrat darin vor, vom wenig effizienten Prinzip der Stempelkontrolle zugunsten einer individuellen Beratung abzurücken. Ausserhalb dieser Gesetzesrevision beabsichtigt der Bundesrat, noch weiter zu gehen und flankierende Massnahmen zu treffen. Zu diesem Zwecke hat das Biga die öffentliche Arbeitsvermittlung mittels einer Schwachstellenanalyse untersuchen lassen. In einer zweiten Studie, einer Machbarkeitsstudie, wurde festgestellt, dass heute mit den insgesamt 915 zur Verfügung stehenden vollamtlichen Beratern/Vermittlern in den Arbeitsämtern nur 27 Prozent der gemeldeten Arbeitslosen so beraten und vermittelt werden können, wie es die Motion Fasel verlangt. Es wäre eine Lücke von 73 Prozent zu schliessen, falls zweimal im Monat pro Betroffener eine Beratung/Vermittlung von mindestens 20 Minuten durchgeführt werden soll. Das heisst 1170 Berater/Vermittler zusätzlich und bedeutet laut Studie pro Jahr Arbeitsplatzkosten von 163,8 Millionen Franken (bei 140 000 Franken Arbeitsplatzkosten pro Berater/Vermittler). Das Angebot wäre dabei regional zu konzentrieren; die Qualität der Beratung/Vermittlung müsste angehoben werden. Zurzeit läuft eine Pilotphase zur Umsetzung der beschlossenen Massnahmen. Die Kantone Solothurn und Waadt haben sich zur Verfügung gestellt, solche regionale Ämter zu bilden, die den in der Machbarkeitsstudie gestellten Bedingungen entsprechen. Die Kommission selber - und mittlerweile auch das Plenum des Ständerates, das ihr gefolgt ist - ist mit ihren Anträgen über die Vorschläge des Bundesrates noch hinausgegangen, indem sie die Möglichkeit einer besonderen Beratung sozialer, psychologischer oder psychiatrischer Art in einzelnen Fällen (Art 17) und eine akzentuierte Unterstützung der regionalen Vermittlungsstellen (Art 74) vorgesehen hat Die Mehrheit der Kommission erachtet damit jedoch das Anliegen der Motion noch nicht als erfüllt, aber auch das Anliegen des Bundesrates nicht, der einen wesentlichen Ausbau der Vermittlung wünscht Weil der Prozess der Umstrukturierung der Beratung in der Arbeitslosenversicherung erst zaghaft angelaufen ist und seine Umsetzung noch einige Zeit beanspruchen wird, schlägt die Kommission vor, an der verbindlichen Motionsform festzuhalten. Onken Thomas (S, TG) présente au nom de la Commission de la sécurité sociale et de la santé publique (CSSS) le rapport écrit suivant:
1.
Le 27 septembre 1993, par 82 voix contre 54, le Conseil national a transmis au Conseil fédéral la motion Fasel du 17 juin 1993. Celle-ci charge le Conseil fédéral, dans le cadre de la révision de la loi sur l'assurance-chômage, de faire figurer dans la liste des mesures préventives les conseils aux chômeurs en tant qu'instruments autonomes et de développer ces services.
2.
Dans son rapport écrit du 8 septembre 1993, le Conseil fédéral a souligné la nécessité de réformer le service public de l'emploi de manière à le recentrer sur le conseil et le placement, de façon qu'il ne devienne pas un outil de «gestion du chômage». Il rappelle à ce propos plusieurs dispositions qu'il est prévu d'introduire à l'occasion de la deuxième révision partielle de la loi sur l'assurance-chômage: le timbrage qui se ré-- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Parlamentarische Initiative (WAK-NR) Förderung der öffentlichen Investitionen Initiative parlementaire (CER-CN) Encouragement des investissements publics In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1994 Année Anno Band II Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 02 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.400 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 31.05.1994 - 08:00 Date Data Seite 425-426 Page Pagina Ref. No 20 024 294 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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