94-426
Verwaltungsbehörden 14.06.1995 94.426
14. Juni 1995Deutsch57 min
Source admin.ch
Initiative parlementaire. Amnestie fiscale générale 610 14 juin 1995 gnatures, dans notre Chambre, sont considérées comme proposant quelque chose qui doit être rejeté, on prend une partie du peuple et on lui dit non. Je ne crois donc pas qu'il soit catastrophique, avec tout le respect qu'on a pour un canton, de ne pas donner suite à une initiative «populaire» cantonale. C'est un moyen choisi librement par le canton: il choisit les moyens, il choisit aussi leurs conséquences. Je ne me sens pas du tout irrespectueux envers le peuple d'un canton quand je propose de ne pas donner suite à une initiative cantonale. Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission (Folge geben) 24 Stimmen Für den Antrag Plattner (keine Folge geben) 11 Stimmen An den Nationalrat - Au Conseil national #ST# 94.426 Parlamentarische Initiative (Delalay) Allgemeine Steueramnestie Initiative parlementaire (Delalay) Amnistie fiscale générale Wortlaut der Initiative vom 7. Oktober 1994 Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21 bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich die folgende Initiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfes ein: Artikel 9 der Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung
Erwägungen
1.
Der Bund kann in den Jahren 1995-1999 eine einmalige Steueramnestie durchführen, die sich auf die Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden erstreckt.
2.
Die Bundesgesetzgebung legt den Zeitpunkt der Amnestie fest und bestimmt deren Voraussetzungen und Wirkungen. Texte de l'initiative du 7 octobre 1994 En vertu des articles 93 alinéa 1 er de la Constitution fédérale et 21 bis de la loi sur les rapports entre les Conseils, je dépose l'initiative suivante conçue sous forme d'un projet rédigé de toutes pièces: Article 9 des dispositions transitoires de la constitution
1.
Pendant les années 1995-1999, la Confédération peut instituer une amnistie fiscale unique, ayant effet pour les impôts fédéraux, cantonaux et communaux.
2.
La législation fédérale fixera le moment de cette amnistie et elle en définira les conditions ainsi que les effets. Mitunterzeichner-Cosignataires: Bisig, Bloetzer, Bühler Robert, Büttiker, Cavadini Jean, Cavelty, Cottier, Coutau, Danioth, Delalay, Frick, Gadient, Huber, Küchler, Kündig, Morniroli, Reymond, Rnyner, Roth, Ruesch, Salvioni, Schmid Carlo, Schule, Seiler Bernhard, Uhlmann, Ziegler Oswald, Zimmerli (27) Salvioni Sergio (R, TI) unterbreitet im Namen der Kommission für Rechtsfragen (RK) den folgenden schriftlichen Bericht: Wir unterbreiten Ihnen gemäss Artikel 21ter des Geschäftsverkehrsgesetzes den Bericht der vorprüfenden Kommission über die von Herrn Delalay am 7. Oktober 1994 in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfes eingereichte parlamentarische Initiative. Die Kommission hat am 2. März 1995 den Initianten angehört. Schriftliche Begründung des Initianten Die Steueramnestie ist eine Rechtshandlung, die auf der Souveränität des Staates beruht. Eine Steueramnestie gehört in den Bereich der Ausnahmegesetzgebung, die erlassen werden muss, wenn Umstände vorliegen, welche sie rechtfertigen. Die Gründe für eine Steueramnestie sind heute offensichtlich:
1.
Das jährliche Defizit der öffentlichen Haushalte in der Schweiz von insgesamt rund 17 Milliarden Franken ist dermassen beunruhigend, dass alle legalen Mittel eingesetzt werden müssen, mit denen die Einkünfte erhöht werden können.
2.
Mit der Änderung der direkten Bundessteuer, der Harmonisierung der kantonalen Gesetzgebungen, mit der Anpassung der Stempelsteuer und der Einführung der Mehrwertsteuerist eine grundlegende Steuerreform eingeleitet worden.
3.
Dem Wirtschaftskreislauf werden durch eine Steueramnestie grosse Kapitalbeträge zugeführt, was die Investitionen, den Wirtschaftsaufschwung und die Schaffung neuer Arbeitsplätze begünstigt.
4.
Wird das Geld, das im Ausland angelegt ist und damit der Verrechnungssteuer entgeht, in die Schweiz zurückgeholt und hier investiert, dann fördert dies die Entspannung bei den Zinssätzen.
5.
Die jüngsten Debatten im Parlament über die Motion für eine generelle Steueramnestie sowie über die Standesinitiativen zum gleichen Thema haben zur Annahme des Prinzips einer allgemeinen Steueramnestie geführt.
6.
Wenn Steuerpflichtige, beispielsweise infolge Erbschaft, ohne eigenes Verschulden in eine illegale Steuersituation geraten, ist es im Interesse der Öffentlichkeit, dass sie diese Illegalität bereinigen können.
7.
Die 1969 vom Volk beschlossene Amnestie war in der Durchführung und im Ergebnis ein voller Erfolg. Aus diesen Gründen sollte die allgemeine Steueramnestie unbedingt so bald wie möglich erlassen und damit den Beschlüssen des National- und Ständerates Folge geleistet werden. Das Argument, man solle das Ergebnis der Initiative zur Abschaffung der direkten Bundessteuer abwarten, ist nicht stichhaltig. Die allgemeine Steueramnestie betrifft in der Tat nicht nur den Bund, sondern auch die Kantone und die Gemeinden. Zudem ist der Vorschlag zur Abschaffung der direkten Bundessteuer von den eidgenössischen Räten noch nicht behandelt worden, und seine Erfolgschancen sind ungewiss. Erwägungen der Kommission Beurteilung des Regelungsbedarfs Die Motion Delalay (92.3249), die eine allgemeine Steueramnestie verlangt, wurde vom Ständerat am 1. März 1993 und vom Nationalrat am 18. März 1994 überwiesen. Die Standesinitiativen Jura und Wallis zum gleichen Thema wurden deshalb abgeschrieben. Anlass zur Einreichung einer parlamentarischen Initiative gab die zögerliche Haltung des Bundesrates bei der Umsetzung der Parlamentsbeschlüsse und schliesslich die Antwort des Vorstehers des EFD in der Fragestunde vom 26. September 1994 im Nationalrat: Nach seinem Dafürhalten muss zuerst über die Initiative zur Abschaffung der direkten Bundessteuer entschieden werden, da im Falle einer Abschaffung der direkten Bundessteuer eine Steueramnestie auf Bundesebene hinfällig würde. Die parlamentarische Initiative Delalay übernimmt - unter Anpassung der Jahreszahlen (damals ging es um die Jahre 1969 bis 1973) - den Wortlaut der letzten Steueramnestie vom Jahre 1969. Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass eine Steueramnestie sich positiv auf die Konjunktur und die Finanzlage von Bund, Kantonen und Gemeinden auswirken würde. Die Amnestien von 1945 (Verrechnungssteuer) und 1969 zeigten positive Ergebnisse und haben beträchtliche Vermögensmassen zutage gefördert.
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14. Juni 1995 611 Parlamentarische Initiative. Allgemeine Steueramnestie Eine Amnestie scheint insbesondere dann gerechtfertigt, wenn ein besonderer Anlass dafür besteht, d. h. eine grundlegende Änderung in der Steuergesetzgebung, wie etwa die Einführung der Mehrwertsteuer, die auf den 1. Januar 1995 in Kraft gesetzt worden ist. Im weiteren würde eine Amnestie dazu führen, bisher unversteuerte «alte Substanz» und im Ausland angelegtes Vermögen, bzw. dessen Ertrag, die der Verrechnungssteuer nicht unterliegen, aufzudecken. Schliesslich ist die Mehrheit der Kommission der Meinung, dass eine allgemeine Steueramnestie mehr und nicht weniger Steuergerechtigkeit bringt. Sie befürwortet eine allgemeine Steueramnestie nicht zuletzt auch aufgrund von Verschiebungen zugunsten der Kantone, für die die Rückerstattung der Verrechnungssteuer, die durch die Durchführung der Amnestie ermöglicht würde, eine wesentliches Element darstellt. Auch wären nach einer Amnestie viel striktere Steuerkontrollen möglich, weil den Steuerhinterziehern die Gelegenheit gegeben würde, ihre Situation offenzulegen. Weiteres Vorgehen Gemäss Artikel 21ter GVG hat die Kommission insbesondere zu berichten über allfällige bisherige Arbeiten von Parlament und Verwaltung zum aufgeworfenen Thema, über Zeitplan und Aufwand der parlamentarischen Arbeit und über die Möglichkeit, das angestrebte Ziel mit einem an den Bundesrat gerichteten Vorstoss zu erreichen. Was die Arbeiten in der Verwaltung betrifft, hat der Bundesrat am 29. März 1995 einen Entwurf zu einem Verfassungsartikel in die Vernehmlassung gegeben, in dem der Bund ermächtigt wird, für das Jahr 1997, 1999 oder 2001 eine einmalige allgemeine Steueramnestie anzuordnen. Demnach sollen jene Steuerhinterzieher und -betrüger straffrei ausgehen, welche die verheimlichten Einkommen und Vermögen dem Fiskus offenlegen. Die Modalitäten dieser Amnestie sollen auf Verfassungs- und nicht wie 1969 auf Gesetzesstufe umschrieben werden. Amnestiert werden Strafen wegen Steuerdelikten (insbesondere Steuerhinterziehung und Steuerbetrug). Ausgenommen sind jedoch Strafen, für welche das entsprechende Verfahren bei Inkrafttreten der Amnestie abgeschlossen oder mit Wissen des Steuerpflichtigen schon eingeleitet worden war. Ebensowenig soll auf Nacherhebung der hinterzogenen Steuer (Nachsteuer) mit Einschluss der Verzugszinsen verzichtet werden. Das Vernehmlassungsverfahren läuft am 30. Juni 1995 ab. Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat nach der Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse seine Vorlage Ende 1995 oder Anfang 1996 dem Parlament vorlegen wird. Wird dieser Zeitplan eingehalten, so könnte das Ziel des Initianten erreicht werden, insbesondere wenn die Steueramnestie für 1997 beschlossen würde. Unter dieser Annahme würde der Beschluss, der Initiative Folge zu geben, keinen Mehraufwand mit sich bringen, weil die Initiative abgeschrieben werden könnte, sobald das Parlament die Vorlage des Bundesrates angenommen hätte. Auch im Falle, dass der Bundesrat innerhalb der gesetzten Frist keine entsprechende Vorlage unterbreiten sollte, würde sich kein übermässiger Arbeitsaufwand ergeben, da die mit der Erarbeitung eines Gesetzeserlasses beauftragte Kommission sich weitgehend auf den Text der Steueramnestie 1969 stützen könnte. Wenn der Rat der Initiative Folge gibt und wenn der Bundesrat die Vorlage des Entwurfes über Gebühr verzögern sollte, so kann die Kommission die vorliegende Initiative in Form einer eigenen Vorlage realisieren. Durch Artikel 21 quater Absatz 5 GVG ist die Kommission gehalten, spätestens nach zwei Jahren eine Vorlage zu unterbreiten oder dem Rat Antrag zu stellen, die Initiative abzuschreiben oder die Frist zu verlängern. Salvioni Sergio (R, TI) présente au nom de la Commission des affaires juridiques (CAJ) le rapport écrit suivant: Conformément à l'article 21 ter de la loi sur les rapports entre les Conseils, nous vous soumettons le rapport établi par la commission chargée de l'examen préalable de l'initiative parlementaire, conçue sous la forme d'un projet rédigé de toutes pièces, déposée le 7 octobre 1994 par M. Delalay. La commission a entendu l'auteur de l'initiative le 2 mars 1995. Développement de l'auteur de l'initiative L'amnistie fiscale est un acte qui relève de la souveraineté de l'Etat. C'est une loi d'exception qui doit être décrétée lorsque existent des circonstances qui la justifient. Actuellement les raisons de l'accorder sont évidentes:
14. Juni 1995 611 Parlamentarische Initiative. Allgemeine Steueramnestie Eine Amnestie scheint insbesondere dann gerechtfertigt, wenn ein besonderer Anlass dafür besteht, d. h. eine grundlegende Änderung in der Steuergesetzgebung, wie etwa die Einführung der Mehrwertsteuer, die auf den 1. Januar 1995 in Kraft gesetzt worden ist. Im weiteren würde eine Amnestie dazu führen, bisher unversteuerte «alte Substanz» und im Ausland angelegtes Vermögen, bzw. dessen Ertrag, die der Verrechnungssteuer nicht unterliegen, aufzudecken. Schliesslich ist die Mehrheit der Kommission der Meinung, dass eine allgemeine Steueramnestie mehr und nicht weniger Steuergerechtigkeit bringt. Sie befürwortet eine allgemeine Steueramnestie nicht zuletzt auch aufgrund von Verschiebungen zugunsten der Kantone, für die die Rückerstattung der Verrechnungssteuer, die durch die Durchführung der Amnestie ermöglicht würde, eine wesentliches Element darstellt. Auch wären nach einer Amnestie viel striktere Steuerkontrollen möglich, weil den Steuerhinterziehern die Gelegenheit gegeben würde, ihre Situation offenzulegen. Weiteres Vorgehen Gemäss Artikel 21ter GVG hat die Kommission insbesondere zu berichten über allfällige bisherige Arbeiten von Parlament und Verwaltung zum aufgeworfenen Thema, über Zeitplan und Aufwand der parlamentarischen Arbeit und über die Möglichkeit, das angestrebte Ziel mit einem an den Bundesrat gerichteten Vorstoss zu erreichen. Was die Arbeiten in der Verwaltung betrifft, hat der Bundesrat am 29. März 1995 einen Entwurf zu einem Verfassungsartikel in die Vernehmlassung gegeben, in dem der Bund ermächtigt wird, für das Jahr 1997, 1999 oder 2001 eine einmalige allgemeine Steueramnestie anzuordnen. Demnach sollen jene Steuerhinterzieher und -betrüger straffrei ausgehen, welche die verheimlichten Einkommen und Vermögen dem Fiskus offenlegen. Die Modalitäten dieser Amnestie sollen auf Verfassungs- und nicht wie 1969 auf Gesetzesstufe umschrieben werden. Amnestiert werden Strafen wegen Steuerdelikten (insbesondere Steuerhinterziehung und Steuerbetrug). Ausgenommen sind jedoch Strafen, für welche das entsprechende Verfahren bei Inkrafttreten der Amnestie abgeschlossen oder mit Wissen des Steuerpflichtigen schon eingeleitet worden war. Ebensowenig soll auf Nacherhebung der hinterzogenen Steuer (Nachsteuer) mit Einschluss der Verzugszinsen verzichtet werden. Das Vernehmlassungsverfahren läuft am 30. Juni 1995 ab. Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat nach der Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse seine Vorlage Ende 1995 oder Anfang 1996 dem Parlament vorlegen wird. Wird dieser Zeitplan eingehalten, so könnte das Ziel des Initianten erreicht werden, insbesondere wenn die Steueramnestie für 1997 beschlossen würde. Unter dieser Annahme würde der Beschluss, der Initiative Folge zu geben, keinen Mehraufwand mit sich bringen, weil die Initiative abgeschrieben werden könnte, sobald das Parlament die Vorlage des Bundesrates angenommen hätte. Auch im Falle, dass der Bundesrat innerhalb der gesetzten Frist keine entsprechende Vorlage unterbreiten sollte, würde sich kein übermässiger Arbeitsaufwand ergeben, da die mit der Erarbeitung eines Gesetzeserlasses beauftragte Kommission sich weitgehend auf den Text der Steueramnestie 1969 stützen könnte. Wenn der Rat der Initiative Folge gibt und wenn der Bundesrat die Vorlage des Entwurfes über Gebühr verzögern sollte, so kann die Kommission die vorliegende Initiative in Form einer eigenen Vorlage realisieren. Durch Artikel 21 quater Absatz 5 GVG ist die Kommission gehalten, spätestens nach zwei Jahren eine Vorlage zu unterbreiten oder dem Rat Antrag zu stellen, die Initiative abzuschreiben oder die Frist zu verlängern. Salvioni Sergio (R, TI) présente au nom de la Commission des affaires juridiques (CAJ) le rapport écrit suivant: Conformément à l'article 21 ter de la loi sur les rapports entre les Conseils, nous vous soumettons le rapport établi par la commission chargée de l'examen préalable de l'initiative parlementaire, conçue sous la forme d'un projet rédigé de toutes pièces, déposée le 7 octobre 1994 par M. Delalay. La commission a entendu l'auteur de l'initiative le 2 mars 1995. Développement de l'auteur de l'initiative L'amnistie fiscale est un acte qui relève de la souveraineté de l'Etat. C'est une loi d'exception qui doit être décrétée lorsque existent des circonstances qui la justifient. Actuellement les raisons de l'accorder sont évidentes:
1. L'état des finances publiques dans l'ensemble du pays avec un déficit annuel de l'ordre de 17 milliards de francs est inquiétant de sorte que tous les moyens légaux doivent être mis en oeuvre pour augmenter les ressources.
2. Une réforme fiscale fondamentale se met en place par la modification de l'impôt fédéral direct, l'harmonisation des législations cantonales, l'adaptation des droits de timbre et la mise en vigueur de la TVA.
3. La remise dans le circuit économique d'importants capitaux favorise l'investissement, la reprise économique et la création de places de travail.
4. Le rapatriement et l'investissement en Suisse de capitaux placés à l'étranger et échappant à l'impôt anticipé contribue aussi à favoriser la détente sur les taux d'intérêts.
5. Les récents débats parlementaires sur la motion relative à l'amnistie fiscale générale et sur des initiatives cantonales sur le même objet ont abouti à l'adoption du principe d'une amnistie fiscale générale.
6. Des contribuables sont mis sans que ce soit de leur faute dans une situation fiscale illégale à la suite, par exemple, d'une succession, de sorte qu'il est dans l'intérêt public de leur permettre, à long terme, de se mettre en ordre.
7. L'amnistie fiscale de 1969 acceptée en votation populaire fut un succès dans son exécution et dans son résultat. Il est dès lors important que l'amnistie fiscale générale soit mise en application dans un délai relativement court et qu'il soit donné suite aux décisions parlementaires prises au Conseil des Etats et au Conseil national. L'argument selon lequel il y a lieu d'attendre le résultat de l'initiative populaire tendant à la suppression de l'impôt fédéral direct (IFD) n'est pas pertinent. L'amnistie fiscale générale touche en effet non seulement la Confédération, mais aussi les cantons et les communes et, d'autre part, le projet d'abolition de l'IFD n'a pas encore été traité par les Chambres fédérales et ses chances d'aboutir sont incertaines. Considérations de la commission Evaluation de la nécessité de légiférer La motion Delalay (92.3249) demandant une amnistie fiscale générale a été transmise par le Conseil des Etats le 1 er mars 1993 et par le Conseil national le 18 mars 1994. Deux initiatives cantonales concernant le même sujet - l'une du canton du Jura, l'autre du canton du Valais - ont de ce fait été classées. Les motifs qui ont poussé l'auteur à déposer cette initiative sont les hésitations et la lenteur du Conseil fédéral à mettre en oeuvre les décisions du Parlement, ainsi que la réponse du chef du DFF lors de l'heure des questions au Conseil national du 26 septembre 1994: celui-ci affirma en effet que l'initiative pour l'abolition de l'impôt fédéral direct (IFD) aurait des incidences sur l'amnistie fiscale du fait qu'en cas d'abolition de l'IFD, une amnistie sur le plan fédéral serait caduque. L'initiative parlementaire Delalay propose le même texte que celui de la dernière amnistie fiscale en 1969, seules changent les dates, puisqu'il s'agissait alors des années 1969 à 1973.
La majorité de la commission est d'avis qu'une amnistie fiscale aboutira à des conséquences positives pour la conjoncture et pour le redressement des finances fédérales, cantonales et communales. Les amnisties de 1945 (impôt anticipé) et de 1969 ont donné des résultats positifs et ont permis de mettre à jour des fortunes considérables. Une telle mesure parait justifiée lorsqu'une circonstance spéciale existe, c'est-à-dire lorsque des réformes fiscales fondamentales se mettent en place, comme par exemple la TVA qui est entrée en vigueur le 1er janvier 1995.
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Initiative parlementaire. Amnistie fiscale générale 612 14 juin 1995 En outre, une amnistie fiscale amènerait à déclarer des fortunes non déclarées depuis quelque temps et des fortunes, ou leurs revenus, déposées à l'étranger et non soumis à l'impôt anticipé. Finalement, la commission estime qu'une amnistie fiscale générale amènerait à plus d'égalité devant les impôts. Elle se prononce également pour une telle amnistie en raison de la redistribution en faveur des cantons, qui profiteraient du remboursement de l'impôt anticipé rendu possible par cette amnistie. Cet élément est un fait non négligeable aux yeux de la commission. Les contrôles fiscaux peuvent être beaucoup plus stricts après une amnistie fiscale parce que l'occasion a été donnée aux fraudeurs de se mettre en règle avec l'administration fiscale. Marche à suivre Selon l'article 21 ter LREC, la commission doit notamment faire rapport sur l'état des travaux sur le même objet dans l'Assemblée fédérale et dans l'administration, sur l'ampleur et le calendrier du travail parlementaire qu'imposerait l'initiative, et sur la possibilité de transformer l'initiative en motion ou postulat pour atteindre le but visé. En ce qui concerne les travaux dans l'administration, le
29 mars 1995, le Conseil fédéral a mis en consultation un projet d'article constitutionnel qui permettra à la Confédération d'arrêter, pour 1997,1999 ou 2001, une amnistie fiscale unique et générale. Cet article vise à exempter de toute peine les personnes déclarant les éléments de leurs revenus ou de leur patrimoine précédemment fraudés ou soustraits au fisc. Les modalités de cette amnistie seront définies dans la constitution et non pas dans la législation fédérale, contrairement à l'amnistie de 1969. L'amnistie supprimerait les peines encourues pour des délits fiscaux (en particulier la soustraction et la fraude fiscales). Elle ne s'appliquerait pas aux peines résultant d'une procédure achevée ou inachevée, mais dont le contribuable aurait déjà eu connaissance lors de l'entrée en vigueur de l'amnistie. En outre, l'autorité ne renoncera pas à la perception des impôts soustraits (le rappel d'impôts), ni aux intérêts moratoires qui resteront dus. La procédure de consultation s'achèvera le 30 juin 1995. La Conseil fédéral devra ensuite analyser les prises de position et le projet du Conseil fédéral pourra être soumis au Parlement à la fin de 1995 ou au début de 1996. Si ce calendrier est respecté, l'objectif visé par l'auteur de l'initiative pourrait être atteint, d'autant plus si l'amnistie fiscale est arrêtée pour 1997. Dans cette hypothèse, donner suite à l'initiative ne donnerait pas de travail supplémentaire, puisqu'il sera possible de classer l'initiative dès que le Parlement aura adopté le projet que lui soumettra le Conseil fédéral. Si, toutefois, le Conseil fédéral ne devait pas soumettre un projet correspondant dans les délais requis, le volume de travail ne sera pas excessif, car la commission chargée d'élaborer un projet d'acte législatif pourra largement s'appuyer sur les textes élaborés lors de l'amnistie fiscale de 1969.
En donnant suite à l'initiative, le Conseil permettrait à la commission de présenter son propre projet, pour le cas où le Conseil fédéral tarderait trop à soumettre le sien au Parlement. Selon l'article 21quater alinéa 5 LREC, la commission a deux ans pour présenter son projet après quoi elle doit proposer au Conseil, soit de classer l'initiative, soit de prolonger le délai. Antrag der Kommission Die Kommission beantragt mit 7 zu 4 Stimmen bei
1 Enthaltung, der Initiative Folge zu geben. Proposition de la commission La commission propose, par 7 voix contre 4 et avec
1 abstention, de donner suite à l'initiative. Coutau Gilbert (L, GE), rapporteur: Nous avons déjà eu l'occasion de nous prononcer à plusieurs reprises sur la question et surtout le principe de l'amnistie fiscale. J'aimerais très brièvement vous rappeler le calendrier qui a été celui des péripéties de cette proposition, depuis de longues années, devant le Parlement. Tout d'abord, M. Delalay a présenté une motion, qu'il a déposée en juin 1992. Cette motion n'a pu être traitée qu'en mars 1993. Il a fallu une année pour qu'elle soit traitée également par le Conseil national qui l'a fait en mars 1994. En 1992, quasi simultanément avec la motion Delalay, deux cantons ont déposé une initiative cantonale allant dans le même sens et demandant que soit décrétée une amnistie fiscale. En juin 1994, lors d'un débat au Conseil national, M. Stich, chef du Département fédéral des finances, a manifestement exprimé une fois encore l'opposition de principe du Conseil fédéral à toute amnistie fiscale. Finalement, c'est seulement devant l'inertie du Conseil fédéral à traiter la demande pressante présentée sous forme de motion dans les deux Conseils que M. Delalay a choisi de relancer la procédure avec le dépôt d'une initiative parlementaire, ce qu'il a fait en octobre 1994. La commission a traité de cette affaire le 29 mai dernier. Elle a entendu l'auteur, et la commission vous propose de donner suite à l'initiative parlementaire Delalay. Je ne reviens pas longuement sur les motifs de fond qui nous ont poussés, à l'époque, à transmettre la motion Delalay. Je voudrais simplement rappeler qu'il ne s'agit pas ici de décréter périodiquement une amnistie fiscale. Il s'agit bien davantage de tenir compte d'un certain nombre de modifications législatives touchant la fiscalité, qui légitiment que, lors de ces modifications ou après, on puisse envisager une amnistie fiscale. Je rappelle en particulier que des réformes importantes ont touché la fiscalité fédérale: d'abord, naturellement, l'introduction de la taxe à la valeur ajoutée, également la loi fédérale sur l'impôt fédéral direct et, simultanément, la loi fédérale sur l'harmonisation des impôts directs des cantons et des communes; ensuite, une augmentation sensible de l'impôt sur les carburants. Bref, il y a eu toute une série de modifications des lois fiscales qui légitiment l'introduction d'une amnistie fiscale. D'autre part, il y a aussi une certaine injustice à augmenter la pression sur les seuls contribuables honnêtes. En effet, à partir du moment où une certaine masse fiscale doit être prélevée sur les contribuables, plus nombreux seront ces contribuables et plus grande sera la masse fiscale sur laquelle les impôts sont prélevés, moins la charge sera considérable pour chacun. A partir du moment où on facilite les déclarations d'impôt honnêtes grâce à une amnistie fiscale décrétée, on augmente le nombre des contribuables, la masse fiscale, et, par conséquent, on peut réduire, dans une certaine mesure, la pression fiscale exercée sur chaque contribuable. Il y a là une question de justice aussi. Il y a également l'intérêt de certains cantons, sinon de tous les cantons, qui attendent de cette amnistie fiscale un rendement important, à la mesure de ce que l'amnistie fiscale de 1969 avait rapporté. Enfin, une amnistie fiscale peut entraîner, par la suite, un renforcement des contrôles fiscaux, ce qui me paraît personnellement tout à fait légitime. Une fois encore, la question de fond n'est pas posée aujourd'hui par l'initiative parlementaire Delalay. Nous l'avons déjà résolue en transmettant la motion Delalay, mais nous devons aujourd'hui - c'est l'avis de la commission confirmer cette volonté de préparer une amnistie fiscale, et nous devons pousser le Conseil fédéral à le faire de façon correcte par rapport à l'intention que nous avons manifestée. Le 25 mars dernier, le Département fédéral des finances a déposé un avant-projet; il l'a soumis à la procédure de consultation. Cette dernière arrive à échéance à la fin de ce mois-ci, un certain mouvement est ainsi créé. Est-ce que le dépôt de cet avant-projet rend caduque l'initiative parlementaire Delalay? La commission a estimé que ça n'était pas le cas, mais qu'au contraire il s'agissait d'exercer et de maintenir une pression sur le Conseil fédéral qui reste extrêmement réticent. Il suffit de lire l'avant-projet qu'il a mis en consultation pour se rendre compte à quel point le Conseil fédéral a présenté ce projet de mauvaise grâce, avec des réticences importantes.
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14. Juni 1995 613 Parlamentarische Initiative. Allgemeine Steueramnestie Je ne pense pas que c'est de cette façon-là que l'on créera la confiance nécessaire entre le fisc d'une part, et les contribuables d'autre part, pour assurer la réussite d'une amnistie fiscale, car une amnistie fiscale demande un élément essentiel, c'est la confiance. Cette confiance avait été créé en 1969, elle avait produit le résultat positif que vous savez. Cette confiance risque d'être ébranlée si le projet du Conseil fédéral n'est pas profondément modifié par rapport à l'avantprojet qu'il vient de présenter. C'est précisément dans l'esprit d'exercer une pression dans ce sens sur le gouvernement, et surtout d'affirmer une certaine logique dans notre démarche et une certaine continuité dans notre volonté affirmée en 1993 déjà, que je vous propose, au nom de la commission, de donner suite à l'initiative parlementaire Delalay. Si le projet du Conseil fédéral amendé est déposé dans les délais annoncés, c'est-à-dire d'ici la fin de l'année, devant notre Parlement, il sera possible, à ce moment-là, de considérer l'initiative parlementaire Delalay comme sans objet, et elle sera simplement classée. En revanche, si de nouveaux délais devaient intervenir, cette initiative parlementaire aurait précisément l'effet de pression que nous lui donnons aujourd'hui. Ce sont les raisons pour lesquelles la commission vous invite à y donner suite. Schoch Otto (R, AR): Ich beantrage Ihnen, es sei der parlamentarischen Initiative Delalay keine Folge zu geben, mache mir aber über die Chancen dieses Antrages - ich will Ihnen das ganz offen sagen - keinerlei Illusionen. Ich tue dies um so weniger, als bereits die Motion Delalay (92.3249) im März 1993 in diesem Rat mit dem respektablen - oder bedauerlichen, wie Sie wollen - Verhältnis von 22 zu
10 Stimmen überwiesen worden ist und um so weniger, als sich dann in der Folge auch der Nationalrat dazu entschlossen hat, allerdings mit einem wesentlich dürftigeren Ergebnis, die gleiche Motion an den Bundesrat zu überweisen. Die Positionen, insbesondere in diesem Rat, sind also offenkundig bezogen. Trotzdem bin ich der Meinung, bin ich überzeugt davon, dass auch die Stimme jener, die mit der Idee einer Steueramnestie die grösste Mühe haben, hier zum Ausdruck kommen muss. Das ist der Grund dafür, dass ich Ihnen Ausführungen machen möchte, dass ich Ihnen in fünf Punkten darlegen will, aus welchen Überlegungen ich Ihnen empfehlen möchte, der parlamentarischen Initiative Delalay keine Folge zu geben.
1. Wer Steuern hinterzieht, begeht Unrecht. Wer einen Steuerhinterzieher amnestiert, legitimiert Unrecht. Dieser Legitimation von Unrecht kann und will ich nicht zustimmen.
2. Es ist nun allerdings richtig, dass unser Rechtssystem das Institut der Amnestie und damit bis zu einem gewissen Grad auch die Legitimierung von Unrecht kennt. Es gibt die Amnestie in unserer Rechtsordnung. Unser Parlament hatte schon bei verschiedenen Gelegenheiten Amnestiegesuche zu behandeln. Ich erinnere beispielsweise an die Amnestiegesuche im Zusammenhang mit den Jugendunruhen von 1982, die Amnestiegesuche für Spanienkämpfer, an Amnestiegesuche, die im Zusammenhang mit dem Jurakonflikt hier eingebracht worden sind. Ich erinnere an das Amnestiebegehren, mit dem Nationalrat Fischer-Sursee aus Anlass des 700jährigen Bestehens der Schweizerischen Eidgenossenschaft leichte Straffälle amnestieren wollte. Wir hatten uns also mit anderen Worten schon verschiedentlich mit Amnestiefragen zu beschäftigen; es gibt zur Amnestie auch eine reiche Literatur und eine breite Praxis. Mit Bezug auf die Literatur möchte ich Sie beispielsweise nur auf das verweisen, was die Sekretärin unserer Geschäftsprüfungskommission, Frau Mariangela Wallimann, in der Schweizerischen Juristenzeitung im Jahre 1985 geschrieben hat und was immer noch gültig ist. Es gibt also, ich habe es gesagt, im Zusammenhang mit früheren Gesuchen eine Praxis zum Institut der Amnestie. Und diese Praxis ist nun ganz eindeutig. Die eidgenössischen Räte haben die Gewährung einer Amnestie bisher - abgesehen von Steueramnestien, aber in allen anderen Fällen - immer von der Voraussetzung abhängig gemacht, dass a. ein öffentliches Interesse am Verzicht auf die Ahndung der Widerhandlung besteht und dass b. diesem öffentlichen Interesse ein ganz besonderer Stellenwert zukommt, ein Stellenwert, der höher sein muss als das Interesse des Staates an der Verhängung und der Vollstreckung der gesetzlich vorgesehenen Sanktionen. Das sind die zwei Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit einer Amnestie zugestimmt, damit eine Amnestie gewährt werden kann. Wenn diese beiden Fragen nicht ausdrücklich und vorbehaltlos bejaht werden können, dann darf nach der geltenden Praxis mit Rücksicht auf die Grundsätze der Rechtssicherheit und der Rechtsgleichheit nicht amnestiert werden. Es gilt nun also zu prüfen, ob mit Bezug auf das, was Herr Delalay mit seiner parlamentarischen Initiative beantragt, die beiden Voraussetzungen bejaht werden können, oder ob das nicht möglich ist. Mit anderen Worten: Es ist zu prüfen, ob ein öffentliches Interesse gegeben ist und ob diesem öffentlichen Interesse ein Stellenwert zukommt, der höher ist als das Interesse des Staates an der Verhängung und Vollstrekkung der gesetzlich vorgesehenen Sanktionen. Das einzige öffentliche Interesse, von dem Herr Delalay spricht, ist ein fiskalisches Interesse. Wenn wir es etwas weniger akademisch ausdrücken wollen: der schnöde Mammon. Dieses fiskalische Interesse kann - das ist meiner Meinung nach eine ganz klare Sache - niemals höher sein als das Interesse des Staates an der Durchsetzung der gesetzlichen Ordnung, also an der Verhängung und Vollstreckung der gesetzlich vorgesehenen Sanktionen. Das ist eine weitere wesentliche Überlegung, die mich zur eindeutigen Ablehnung der parlamentarischen Initiative Delalay führt.
3. Die Amnestie begünstigt die Falschen. Sie begünstigt nämlich die Grossen, jene, die überhaupt Möglichkeiten zur Steuerhinterziehung haben. Es ist heute in diesem Rat schon einmal von «Tricheurs» die Rede gewesen; Herr Petitpierre hat das Wort gebraucht. Ich möchte darauf hinweisen, dass Leute, die mit Steuerausweisen Steuern bezahlen müssen, keine Chancen haben, hinterzogenes Vermögen zu bilden. Die Amnestie trifft also jene, die meines Erachtens und sicher auch nach der Auffassung einer überwiegenden Mehrheit unserer Bevölkerung gar nicht Anspruch darauf erheben können, von einer Amnestie bevorzugt zu werden.
4. Die Amnestie bringt gar nichts - vor allem oder allermindestens dem Bund nicht. Wenn sie jemandem etwas bringen würde, dann höchstens den Kantonen oder Gemeinden. Nachdem aber auch die kantonalen Finanzdirektoren dezidiert gegen die Amnestie Stellung bezogen haben, besteht kein Grund zur Annahme, dass die Amnestie den Kantonen oder Gemeinden zusätzliche Einnahmen bringen würde.
5. Wenn wir uns daran gewöhnen, dass laufend - vielleicht im Abstand von 20 bis 25 Jahren - immer wieder eine Amnestie kommt, führt das auch zur Gewöhnung daran, dass Unrecht nicht mehr die gesetzlich vorgesehenen Folgen nach sich zieht, dass Unrecht nicht mehr geahndet wird. Wir dürfen dieser Gewöhnung keinen Platz einräumen, sondern müssen darauf achten, dass gesetzliche Strafdrohungen im Interesse der Rechtssicherheit und der Rechtsgleichheit in unserem Staat noch in die Tat umgesetzt werden können. Ich meine, dass es aus all diesen Gründen richtig wäre, der parlamentarischen Initiative betreffend Amnestie keine Folge zu geben. Plattner Gian-Reto (S, BS): Entschuldigen Sie, dass ich noch einmal zu einem Thema das Wort ergreife, welches auch - wenn Sie so wollen - einen populistischen Unterton haben könnte. Ich möchte das Votum, das Kollege Schoch nun in sehr trockener juristischer Manier gehalten hat, mit einer politischen Stellungnahme ergänzen: Wenn Sie sich vorstellen, dass diese Initiative gerade etwa im Jahre 1998 zum Tragen kommt, könnte man in der Tat etwas populistisch formulieren: ein schönes Jubiläumsgeschenk für die Unehrlichen, die sich nicht nur der Strafe entziehen können, wenn sie die Amnestie benützen, sondern gleich auch noch die hinterzogenen Steuern behalten dürfen - wahrlich eine schöne Sache für 200 Jahre Helvetik -- 4 of 10 -Initiative parlementaire. Amnistie fiscale générale 614 14 juin 1995 und 150 Jahre Bundesstaat! Die Ehrlichen aber, die ihre Steuern immer bezahlt haben, wären die Dummen. Nun ist auch mir klar, dass gegen eine Amnestie, sagen wir alle 50 Jahre, nichts einzuwenden wäre. Hin und wieder das sehe ich ein - muss man reinen Tisch machen können, müssen Erben aus den Sünden der Vorfahren entlassen werden, für die sie nichts können. Seltene Amnestien - ich sage noch einmal: seltene Amnestien - können hinterzogene Vermögen ans Licht bringen, können mithelfen, die Staatskasse zu füllen, können mithelfen, die Steuern der Steuerehrlichen niedriger zu halten. Das ist, wie es Kollege Schoch schon ausgeführt hat, das einzige Argument für eine Amnestie. Es ist allerdings ein Argument, das man nicht überbewerten darf, wenn man an die Verrechnungssteuer denkt, die je nachdem ja schliesslich auch bei hinterzogenen Vermögen fliessen kann. Was wir jetzt vorschlagen, ist aber keine seltene, sondern schon wieder eine Amnestie. Die Schweiz hat in den letzten
50 Jahren bereits drei Steueramnestien durchgeführt: 1940, 1945 und 1969. Dazu kamen 16 kantonale Amnestien, an denen sich der Bund jeweils auch beteiligt hat. 16 Kantone haben also noch ihre eigenen Amnestien durchgeführt. Wenn sich die Steuerzahler darauf verlassen können, dass ihnen ihr Betrug alle zehn bis zwanzig Jahre vergeben wird, dann müssen sie schon ziemlich blöd sein, um dort, wo sie es vermeiden können, überhaupt noch zu bezahlen. Häufige Amnestien - das ist meine Überzeugung - fördern deshalb geradezu die Steuerhinterziehung. Sie muntern einen dazu auf, Steuern zu hinterziehen. Als solche sind sie kontraproduktiv. Auch das Argument der Erhöhung der Staatseinnahmen fällt dann ins Wasser. Die Amnestie 1998 kommt nach dieser Liste von fast 20 Amnestien in der Schweiz in den letzten 50 Jahren einfach zu früh, viel zu früh. Ich bin auch dafür- um wiederum keine Zweifel aufkommen zu lassen -, dass wie bei ändern Gesetzesübertretungen auch beim Steuerbetrug eine Verjährungsfrist gelten darf, nach deren Ablauf keine Strafe mehr fällig wird. Das heisst aber nicht, dass gleichzeitig auch auf die hinterzogenen Steuern verzichtet werden soll. Sowenig ein Dieb nach Ablauf der Verjährungsfrist für sein Delikt das gestohlene Eigentum behalten darf oder gar zum rechtmässigen Eigentümer des Diebesgutes wird, sowenig hat ein Steuerbetrüger Anspruch, dass ihm durch eine grosszügige Amnestie nicht nur die Strafe erlassen, sondern gleich noch das gestohlene, hinterzogene Geld belassen wird. Eine vernünftige Steueramnestielösung besteht also nicht in dem, was Kollege Delalay vorschlägt und was wir vor knapp
25 Jahren schon einmal gemacht haben, sondern sie müsste darin bestehen, laufend jene Steuersünder von der Strafe zu befreien, welche sich selbst anzeigen, welche aber auch bereit sind, die geschuldeten Steuern nachzuzahlen. Das wäre so etwas wie eine permanente Amnestie, die sich aber nur auf die Strafe bezieht und nicht auf die geschuldeten Steuern. Dann dürfte man auch jene um so härter anpacken, die sich nicht anzeigen, die es darauf ankommen lassen, ob man sie erwischt oder nicht, die den Betrug einfach begehen wollen, und das mit dem Gefühl, ja nur einen Betrug an der Gemeinschaft zu begehen, die das schon vertrage. Dann hätte man eine saubere Lösung. Diese laufende Amnestie, diese permanente Amnestie, wie sie in ändern Ländern im übrigen gang und gäbe ist, das ist die Lösung, die man allenfalls vorschlagen müsste, aber nicht diese missbräuchliche Amnestie, die Kollege Delalay vorschlägt. Ich bitte Sie, seiner parlamentarische Initiative keine Folge zu geben. Meier Josi (C, LU): Im Gegensatz zu den Sprechern, die eben das Wort hatten, bin ich für diese Amnestie zu haben. Ich möchte, dass mindestens die Argumente, die dafür ins Feld geführt werden können, in Erinnerung gerufen werden. Es gibt eine ganze Reihe von höheren Interessen - das wurde hier eben zu Unrecht bezweifelt -, die uns sehr wohl dazu bringen, für eine Amnestie zu sein. Das erste ist, dass ich der Überzeugung bin, dass eine Amnestie in der Folge mehr Steuergerechtigkeit bringt, und das ist für mich das oberste Prinzip beim Erheben von Steuern: die Suche nach Steuergerechtigkeit. Wenn nämlich diese amnestierten Mittel in den normalen Fluss hereinkommen, bedeutet das weniger Steuern für die, die heute in den unteren Stufen so stark belastet sind. Die Besserbemittelten kommen schon zurecht, aber die einfachen Leute, die werden eben entlastet, wenn mehr Mittel zur Verfügung stehen. Das heisst mehr Steuergerechtigkeit. Zum zweiten heisst Amnestie: Verfassungskonformere Verteilung der Mittel zwischen Bund und Kantonen. Den Kantonen sollen nämlich endlich wieder die ihnen zukommenden Mittel aus der Verrechnungssteuer zufliessen. Denn sämtliche Verrechnungssteuern von hinterzogenen Kapitalien gehen an den Bund; die Kantone bekommen nichts von diesem Substrat und haben auch nichts von diesen Verrechnungssteuern. Deshalb verstehe ich, dass sich der Bund gegen eine Amnestie wendet, denn er gewinnt kaum viel, bei ihm geht die Rechnung jeweils etwa auf. Aber in den Kantonen und Gemeinden - das wurde von den Gegnern richtig erkannt - kommen Mittel dazu, und diese Mittel möchte ich auch bei den Kantonen und Gemeinden sehen. Ein Weiteres: Wenn ich die Praxis anschaue, so sind es nicht nur die Grossen, die sündigen. Das Gesetz der grossen Zahl spielt daneben eine riesige Rolle. Wenn viele Kleine etwas auf der Seite lassen, macht das unter Umständen sehr schnell auch sehr viel aus. Ich erlebe in der täglichen Steuerpraxis genau das, was Sie offenbar in Ihrer «Heiligkeit» nicht wissen, dass nämlich die kleinen Leute sehr wohl finden, die Steuerbelastung sei ungerecht, und sie müssten etwas unversteuert auf die Seite legen. Dabei gewinnen sie oft gar nichts, weil sie dann ihre Verrechnungssteuern verpassen. Ich habe Fälle von ganz einfachen Handwerkern oder Büezern erlebt: Einmal war es zum Beispiel ein Maurer - das war schon vor zwanzig Jahren, um Ihnen die Grössenordnung zu zeigen -, der 64 Sparbüchlein à 1000 Franken hatte, denn auf die 1000fränkigen Büchlein müsste er keine Verrechnungssteuern bezahlen. Als er beim Tod seiner Frau merkte, dass das vielleicht bei der nächsten Runde doch einmal schiefgehen könnte, wollte er ins Reine kommen, war aber nicht bereit, irgendeine Nachsteuer zu zahlen. «Nein, mache ich nicht! Kommt nicht in Frage!» Ich habe dann versucht, ihm den Weg aufzuzeigen, wie er bei seiner Einstellung so schnell wie möglich in die Legalität kommt. Diese Aufgabe bleibt uns dann immer noch. Ich weiss auch, wie es bei den Grossen geht. Diese werden sich überhaupt nicht durch Mahnungen bewegen lassen. Sie werden weiterhin «legal» Kapitalien im Ausland versteuern, dort, wo sie ein fiktives Domizil haben. Wenn sie für Liegenschaften in der Schweiz steuerpflichtig bleiben, lassen sie dem Kanton gestützt auf niedrige Gesamtangaben wenig zukommen. Dann kommt plötzlich der Moment, wo sie vielleicht etwas investieren möchten. Sie können die Mittel nicht ohne Schwierigkeiten hervorholen. Es liegt im allgemeinen Interesse, in einem jetzt etwas ausgetrockneten Markt diese Kapitalien für Investitionen in unser Land zurückzuholen. Eine solche Amnestie ist eben ein Anreiz dazu, und es liegt im höheren Interesse unseres Staates, dass er das Geld bekommt. Steuern werden leicht hinterzogen, das zeigt die Praxis. Als Anwälte sehen wir viel, und was ich da sehe und nicht hervorholen kann, das tut mir manchmal sehr weh. Ich kann nur versuchen, die Leute zu überzeugen. Ich habe unseren kantonalen Finanzdirektor einmal gefragt: «Weshalb stellen Sie nicht mehr Leute an, Sie wissen doch ganz genau, dass jeder zusätzliche Beamte ein paar von diesen Sündern erwischt? Die Mittel fliessen dann dem Kanton zu.» Darauf antwortete er mir: «Das stimmt zwar genau, aber der gleiche Steuerbeamte wird vier Jahre später privater Steuerberater, dann ist das Geld wieder weg.» In der Praxis sind die Kinder des Lichtes schlau, das steht schon in der Bibel. Sie wollen Geld der Steuer entziehen, und wir müssen dann im öffentlichen Interesse wieder den richtigen Moment finden - das hat Herr Plattner genau erkannt -, -- 5 of 10 -14. Juni 1995 615 Parlamentarische Initiative. Allgemeine Steueramnestie in dem eine solche Amnestie die im höheren Interesse liegenden Ziele erreichen kann. Ich finde es bedauerlich, dass wir solche Vorschläge machen wollen. Aber das Geld bewegt die Leute zu Verhaltensweisen, die ich nur auf pragmatische Art wieder korrigieren kann. Es nützt mir nichts, wenn ich selbst die schönsten Moralvorstellungen habe. Wenn ich kein schwarzes Geld ans Licht bringe, wird sich auch die Steuergerechtigkeit nicht verbessern. Mich dünkt, dass jetzt wieder Zeit für eine Amnestie sei. Denn wir haben in den letzten rund 25 Jahren enorme Verschiebungen von Geldmengen und von Geldwerten erlebt. Bis die Steueramnestie dann kommt, geht es auch wieder ein paar Jahre. Ich glaube, dass man deswegen in guten Treuen und ohne amoralisch zu sein im Interesse einer höheren Steuergerechtigkeit für eine Amnestie einstehen kann. Ich sage das aus meiner ganz praktischen Erfahrung, die mich Tag für Tag immer wieder schmerzt. Morniroli Giorgio (D, TI): Capisco le riserve formulate a proposito dei principi del nostro ordinamento giuridico e la loro messa in discussione da un'amnistia fiscale generale. Capisco pure le preoccupazioni di chi ritiene che un simile passo favorisca unilateralmente gli evasori fiscali. Ma l'occultamento di parte del reddito o di capitali da parte di persone fisiche e giuridiche è pur sempre una realtà risaputa e da nessuno contestata. Wenn es keine Steuerhinterzieher gäbe, dann würde man ja gar nicht von einer Steueramnestie sprechen. Ich glaube behaupten zu dürfen, dass dieser «Sport» weltweit praktiziert wird. Der italienische Ministerpräsident hat kürzlich in einer Rede ausgesagt, dass es dem Staat viel besser gehen würde, wenn die Italiener etwas weniger Steuern hinterziehen würden, also nicht keine, sondern - er begnügt sich damit - etwas weniger Steuern hinterziehen. Ich will mich keinen Spekulationen hinsichtlich mehr Steuergerechtigkeit und mehr Einnahmenbeschaffung hingeben. Ich möchte einen anderen Aspekt aufzeigen: Die versteckten Schwarzgelder liegen in den Banken mehr oder weniger brach herum, werden schwarz in sehr riskante Projekte investiert und oft stillschweigend abgeschrieben oder eben - es wurde schon gesagt - im Ausland angelegt. Wir können uns das bei der gegenwärtigen Lage unserer Wirtschaft nicht leisten. Wir dürfen hier nicht zimperlich sein. Ich verstehe, dass man unglücklich sein kann, wenn Steuerhinterzieher auch noch belohnt werden. Eine Steueramnestie würde es aber gestatten, erhebliche finanzielle Mittel zu mobilisieren, also für Investitionen in unserem Lande freizumachen. Die Bedeutung der Auswirkungen für unsere Wirtschaft brauche ich nicht zu unterstreichen. Ich denke hierbei nicht nur an grosse Investitionsprojekte, sondern auch an die vielen mittleren und kleinen, also an Kleinbetriebe oder auch an die Bereiche des Wohnungsbaus. Eine Steueramnestie stellt somit auch ein Mittel zur Erreichung von Ziel 33 der Legislaturplanung 1991-1995 des Bundesrates dar, welches die Förderung von Wohneigentum anstrebt. Auch viele einfache Leute haben seien wir ehrlich - etwas Schwarzgeld auf der Seite, wobei es sich sicherlich um relativ kleine Beträge handelt. Ich denke auch an Leute, die Schwarzgeld geerbt haben und die Situation mit der Steuerbehörde gerne bereinigen möchten. Ich unterstütze deshalb die parlamentarische Initiative Delalay, die ich übrigens auch mitunterzeichnet habe. Bisig Hans (R, SZ): National- und Ständerat haben der Überweisung einer Motion auf Erlass einer generellen Steueramnestie klar zugestimmt, nachdem zuvor die Kantone Wallis und Jura ähnlich lautende Standesinitiativen eingereicht hatten. Die fehlende Bereitschaft zur sinngemässen Umsetzung dieses Beschlusses seitens des Bundesrates und vor allem des zuständigen Departementschefs ist allgemein bekannt. Zwischenzeitlich haben sich noch verschiedene kantonale Finanzdirektoren in das Abwehrgefecht miteinbeziehen lassen. Es geht dabei um Geld, um viel Geld, aber auch um die Moral, um die Steuermoral. Es liegt durchaus im Interesse des ehrlichen Steuerzahlers, dass dem - absichtlich oder zufällig - unehrlichen Steuerzahler nach 25 Jahren zur Ehrlichkeit zurückverholfen wird. Eine Redimensionierung des Problems auf das rein fiskalische Interesse, wie es unser Vizepräsident gemacht hat, ist für mich etwas zu einfach. Es geht durchaus auch um das Vertrauen in unseren Staat. Staat und Bürger sind zweifelsohne an einer möglichst vollständigen Ausschöpfung des Steuersubstrats interessiert. Diesem Ziel dienen in erster Linie die Steuergesetze und namentlich die Steuerstrafbestimmungen. Daneben hat der Souverän in unserem Land in grösseren Zeitabständen auch immer wieder das Instrument der Steueramnestie bewilligt. Aus der Erkenntnis heraus, dass in der Praxis keine noch so rigorosen Steuerstrafvorschriften eine lückenlose Besteuerung garantieren, hat er dabei den umgekehrten Weg eingeschlagen und die Pflichtigen durch den Verzicht auf jede Sanktion zur Selbstdeklaration motiviert. Die Erfahrung lehrt, dass der Steuerertrag durch eine solche einmalige Aktion nachhaltig verbessert werden kann, indem die amnestierten Vermögen und Erträge für gewöhnlich als Steuersubstrat verbleiben und über Jahre hinweg fiskalisch erfasst werden. Davon profitieren nicht nur die öffentlichen Haushalte auf allen Stufen, vor allem die Kantons- und Gemeindehaushalte; auch der ehrliche Steuerzahler ist Nutzniesser, indem die vermehrten Steuereinnahmen tendenziell zur Verringerung seiner Belastung führen. Die letzte Amnestie 1969 hat gemäss amtlichem Bericht zu keinerlei Verschlechterung der Steuermoral geführt, im Gegenteil. Durch die bedeutende Zunahme der Steuerehrlichen wurde eine Verstärkung der gegenseitigen Selbstkontrolle prophezeit - im Dienste der Hebung der durchaus beachtlichen Steuermoral. Nach den damaligen Analysen haben denn auch gerade ausserordentlich viele Pflichtige mit relativ kleinem Vermögen - prozentual etwa gleichmässig auf Selbständig- und Unselbständigerwerbende sowie Rentner verteilt - die Amnestie benützt und sauberen Tisch gemacht. Kollegin Josi Meier hat uns realistische Beispiele vor Augen geführt. Letztlich werden ja Volk und Stände selbst über den Erlass einer Amnestie befinden können und damit das Vorhaben legitimieren oder ablehnen. Am 18. Februar 1968 haben rund 62 Prozent der Stimmbürger und sämtliche Stände den Bundesbeschluss über die Amnestie gutgeheissen. Es darf davon ausgegangen werden, dass eine baldige und echte Amnestievorlage auch diesmal gute Chancen hat, die Volksabstimmung zu bestehen, denn was damals recht war und gar mit einer staatlichen Informationskampagne im Betrag von über 700 000 Franken forciert wurde, kann heute nicht so falsch sein. Ein Abwägen aller Vor- und Nachteile spricht auch heute zugunsten einer Steueramnestie als Akt der Realpolitik. Ich stimme darum mit der Kommission dafür, der parlamentarischen Initiative Delalay Folge zu geben, und verbinde dies mit der Erwartung, dass uns eine echte Steueramnestievorlage und keine Alibiübung vorgelegt wird. Ruesch Ernst (R, SG): Man kann in guten Treuen für oder gegen eine Steueramnestie sein. Es lassen sich Gründe dafür und dagegen aufzählen. Es ist nachher eine Frage der Wertung. Herr Kollege Schoch wertet den fiskalischen Grund, das fiskalische Interesse des Staates geringer als das Interesse der Rechtsdurchsetzung. Das ist seine Auffassung. Ich möchte einfach daran erinnern, dass wir schon mehrmals in diesem Saale die Rechtsauffassung niedriger und andere Güter höher eingestuft haben. Ich erinnere an unsere Kapitulation vor Kaiseraugst. Damals hielt man den Aufwand, der notwendig gewesen wäre, um das Recht polizeilich durchzusetzen, für viel zu hoch. Man hat lieber kapituliert, als die Rechtsordnung durchzusetzen. Man hat zwei Rechtsgüter gegeneinander abgewogen. Hier ist es auch wieder so, und im Ermessen, im Abwägen, bin ich zur Überzeugung gekommen, dass die Steueramnestie ein tunliches Mittel sei. Bei zwei Argumenten möchte ich Kollege Schoch widersprechen:
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Initiative parlementaire. Amnistie fiscale générale 616 14 juin 1995
1. Er sagt, es bringe den Kantonen offenbar doch nichts, weil die Mehrheit der Finanzdirektoren dagegen sei. Die Mehrheit der Finanzdirektoren hat ebenfalls moralische Skrupel, und Skrupel des Ermessens haben auch hie und da Finanzminister. Aber dass es den Kantonen nichts brächte, das ist doch nicht richtig. Die Steueramnestie wird vor allem die Finanzen der Kantone entlasten, und zwar ganz massiv. Die Kantone haben ja längstens nach Mitteln gesucht, ihre Finanzen zu verbessern. Wir sind ja auch für die Kantone verantwortlich. Denken wir nur, welch grossen Anteil das Bundesbudget an die Kantone abliefert. Je besser die Kantone dastehen, desto mehr wird auch der Bund entlastet.
2. Frau Meier Josi hat bereits der These widersprochen, es treffe nur die Grossen. Ich bin auch der Überzeugung, es treffe auch die Kleinen. Wer im Bankwesen zu tun hat, weiss, wie viele Steuerhinterzieher es bei den kleinen Leuten gibt. Leute, die ein Vermögen zwischen 20 000 und 50 000 Franken haben, hinterziehen dieses Vermögen noch und noch, weil sie sich sagen, sie versteuern das gleiche nicht viermal: das erste Mal beim kargen Einkommen, Herr Plattner; das zweite Mal als Vermögenssteuer von dem, was man erspart hat, wenn man Selbstvorsorge betreibt; das dritte Mal, indem man die Zinsen auf diesen Vermögen wieder als Einkommen versteuert; das vierte Mal versteuert man das gleiche, wenn man stirbt, d. h., die Erben versteuern es dann mit der Erbschaftssteuer. Das unterhöhlt dann vor allem bei den kleinen Leuten die Steuermoral. Diese Leute sind sehr zahlreich. Ich könnte solche Fälle aus der Praxis anführen. Nun ist immer wieder die Steuermoral angesprochen worden, und Herr Plattner hat das Gefühl, dass die Steuermoral kaputtgeht, wenn wir nachgeben. Dann sage sich jeder, jetzt kannst du hinterziehen, alle 25 Jahre wirst du begnadigt. Meines Erachtens geht die Steuermoral nicht dadurch kaputt; sie geht dadurch kaputt, dass wir das Steuerklima verschlechtern und weil die Steuerbelastung für die breiten Volkskreise zu gross wird. Im «Wörterbuch des Teufels» des Amerikaners Pierce ist der Obdachlose definiert als «ein Mensch, der alle Steuern bezahlt hat». Das mag wohl etwas übertrieben sein, aber wir haben früher schon im Rahmen der Budgetdebatte darauf hingewiesen, dass die Steuerbelastung ihre Grenzen hat. Wenn sie einmal so weit geht wie in Schweden, dann hört die Gemütlichkeit auf. Die Leistungsbereitschaft wird zerstört, die Bereitschaft zur Selbstvorsorge für das Alter verschwindet und das, was einem noch bleibt, wird dann erst recht so weit als möglich hinterzogen. Wir müssen ein gutes Steuerklima fördern, wir dürfen die Steuerbelastung nicht zu hoch anwachsen lassen. Dann bekommen wir eine gute Steuermoral, und nicht, wenn wir langsam einen Steuerstaat errichten, der dem Bürger jegliches Interesse an einer Leistung nimmt. In diesem Sinne bin ich dafür, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Präsident: Ich ergreife die Gelegenheit, um unseren alt Präsidenten, Luregn Mathias Cavelty, hier in unserem Saale zu begrüssen. (Beifall) Piller Otto (S, FR): Als Mitglied der Sozialdemokratischen Partei muss ich zu diesem Geschäft etwas sagen: Nachdem ich Frau Josi Meier, Herrn Morniroli und Herrn Ruesch zugehört habe, muss ich nun fast meine Tränen zurückhalten: Ihnen geht es um all die vielen «kleinen Sünderlein», die man jetzt amnestieren muss. Die Sache ist aber nicht so einfach. Schauen wir doch die Realität an! Glauben Sie wirklich, es gehe hier um die «kleinen Sünderlein»? Es geht doch um etwas ganz anderes! Erstens einmal wissen wir ganz genau, dass die kleinen Sparer, der Mann und die Frau mit dem kleinen Einkommen, wenn sie ihr Bankbüchlein bei den Steuerbehörden nicht angeben, eine Verrechnungssteuer entrichten, die höher ist, als es der geschuldete Steuerbetrag wäre. Sie bezahlen mehr, als sie eigentlich müssten. Das heisst, sie haben das längst bezahlt. Wenn Sie aber unsere heutige Steuerstatistik ansehen, dann wissen Sie auch, wie viele Vermögensmillionäre wir in der Schweiz haben, die keine Steuern bezahlen. Neueste Untersuchungen zeigen das. Ich möchte hier deutlich sagen: Wenn ich als Sozialdemokrat gegen diese parlamentarische Initiative bin - ich war schon gegen die Motion, Herr Delalay-, dann mit Überzeugung. Ich bin nämlich der Meinung, dass jemand, der eine Steuerhinterziehung begeht da bin ich mit Herrn Schoch einverstanden -, im Prinzip den Staat betrogen hat. Es geht daher nicht an, dass man mit einer Amnestie einen Federstrich unter die Sache macht, die «Steuergerechtigkeit» anruft und sagt, die anderen Steuerzahler würden dadurch entlastet. Frau Josi Meier, ich schätze Sie sehr. Das wissen Sie. Wenn aber jemand während zwanzig Jahren Steuern hinterzogen hat, dann schuldet er diese Steuern im Grunde genommen noch. Ich sehe nicht ein, dass man dann mehr Steuergerechtigkeit herstellt, indem man einfach alles amnestiert. Vom Staat her betrachtet, der etwas mehr Geld erhält, und auch vom Wirtschaftskreislauf her gesehen, der - wie es in der Begründung heisst - neu einen notwendigen Impuls bekommt, mag zwar eine Steueramnestie als wünschenswert erscheinen. Für mich aber ist die Gerechtigkeit höher einzustufen. Ich habe hier, als es um die Drogenpolitik ging, einmal die Aussage «der Staat als Dealer» gehört. Nun geht es um «den Staat als Hehler». Auch diesbezüglich stellen sich Fragen. MUSS und darf man dem zustimmen? Ich bin mit Herrn Ruesch einverstanden, dass es hier um eine Rechtsgüterabwägung geht. Ich bin aber in diesem Punkt eindeutig der Meinung von Herrn Schoch. Noch eine Bemerkung zu Herrn Ruesch: Sie wissen ganz genau - Sie sind ja ein alter Fuchs -, dass wir in der Schweiz verglichen mit dem Ausland sehr tiefe Steuern haben. Wir haben schon dreimal Amnestien beschlossen. Was heute passiert, geht auf 25 Jahre zurück. Diejenigen, die Steuern hinterzogen haben, haben sie nicht hinterzogen, weil die steuerliche Belastung zu hoch ist. Vielmehr geht es um Leute, die den Staat betrügen, wo immer es nur geht. Sie zahlen zum Teil überhaupt keine Steuern. Letzte Bemerkung, Frau Josi Meier: Sie wissen, dass wir in diesem Rate immer wieder Anträge des Bundesrates, insbesondere des Finanzministers, gehabt haben, um mehr Steuerfahnder anzustellen. Die gleichen Kollegen, die hier nun so vehement für diese Amnestie eintreten, haben dem Bundesrat die nötigen Mittel unter Anrufung des Personalstopps verweigert und gesagt, es brauche nicht mehr Beamte. Ich bin davon überzeugt, dass wir heute in einer Zeit der Arbeitslosigkeit gute Leute für die Steuerfahndung finden würden. Wenn man Steuerfahndung betreiben will, kann man das! Ich bin für diesen Weg. Der Staat soll die Gesetze durchsetzen. Das Steuergesetz soll für alle gelten, wirklich für alle. Die Steuerbetrüger sollen hart angefasst werden und ihre Schulden zurückbezahlen. Darum kann ich aus innerster Überzeugung dieser Amnestie nicht zustimmen. Natürlich wurde die Motion überwiesen, es handelt sich um eine Frage der Verzögerung, auch durch den Bundesrat. Ich verstehe Herrn Delalay, dass er nachgedoppelt hat. Ich war aber schon gegen die Motion. Als Sozialdemokrat habe ich mir doch noch erlaubt, das richtigzustellen, was die «kleinen Sünderlein» anbetrifft. Ich kann Ihnen versichern, dass ich ähnlich wie Frau Josi Meier denke, wenn es wirklich um die «kleinen Sünderlein» geht. Hier aber geht es nicht um die «kleinen Sünderlein»! Meier Josi (C, LU): Ich möchte Herrn Piller bestätigen, dass mir diese «kleinen Sünderlein» immer am Herzen gelegen sind. Aber das Verrückte ist ja, dass ausgerechnet sie von den Steuerfahndern zuerst erwischt werden. Und sie gelten dann nicht, wie sie selbst meinen, als Leute, die die Steuern bezahlt haben, weil ihnen hohe Verrechnungssteuern abgezogen wurden, sondern sie gelten als Leute, die dem Kanton und den Gemeinden Steuern hinterzogen haben; sie haben dann eben Strafsteuern und Nachsteuern zu bezahlen. Auch sie möchten sich mit Amnestien von diesen Problemen entlasten, und das finde ich sehr gut. Ich versuche ja, wie wir alle, diesen Leuten den Weg in die Legalität aufzuzeigen.
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14. Juni 1995 617 Parlamentarische Initiative. Allgemeine Steueramnestie Der Unsinn des Systems ist aber, dass gerade sie die am schnellsten erwischten Sünder sind. Voilà! Schmid Carlo (C, Al): Nur ein kurzes Wort: Es geht nicht nur um die kleinen Sünder. Es geht um die kleinen Leute insgesamt. Frau Meier Josi hat darauf hingewiesen, und diesen Gedanken möchte ich noch einmal unterstreichen. Herr Delalay hat den Gedanken einer Amnestie nicht gefasst, weil er in seinem Treuhandbüro einen Kunden hat, dem er in dieser Hinsicht gefällig sein muss. Das war eine Finanzbeschaffungsaktion. Wir sind nun in einer Zeit, in der wir jährlich Defizite produzieren, in der uns das Geld an allen Ecken und Enden fehlt. Zum Teil sparen wir, zum Teil haben wir zu wenig Einnahmen. Wenn wir mit einer Amnestie dafür sorgen können, dass hinreichend Milliardenbeträge zum Vorschein kommen und damit das Steuersubstrat vergrössert wird, dann tun wir etwas für die kleinen Leute, denen wir mindestens auf ein paar Jahre ersparen können, mit Abgabenerhöhungen rechnen zu müssen, ob das nun auf dem Weg der direkten Bundessteuer, auf dem Weg der Mehrwertsteuersatzerhöhung, weil man es anders finanzieren kann, oder auf anderem Weg ist. Selbstverständlich habe ich den grössten Respekt vor den Überlegungen von Herrn Schoch. Was er uns dargelegt hat und was Herr Piller uns darlegt: Es braucht doch jemanden, der hier nein sagt. Damit will ich nicht bestreiten, dass Sie an sich recht haben. Aber: es gibt den Spruch «Summum jus, summa injuria» oder auch «Fiatjustitia, pereat mundus». Sie können den Rechtsanspruch des Staates bis zum bitteren Ende durchziehen. Was nützt es den kleinen Steuerzahlern, wenn sie zusehen können, wie die grossen Hinterzieher zwar bestraft werden, sie selber aber trotzdem weiter die grossen Steuerlasten tragen müssen? Es ist unter dem Titel einer verteilenden Gerechtigkeit geradeso gut, wenn man hie und da einmal fünfe gerade sein lässt, wenn man damit den Kleinen helfen kann. Das ist der tiefere Sinn, weswegen ich einer solchen Amnestie zustimme. Delalay Edouard (C, VS): Le large débat auquel vous avez participé et auquel je m'apprête aussi à apporter ma contribution devrait même me dispenser d'intervenir, mais je suis un peu comme M. Piller, je ne peux pas ne pas intervenir dans ce débat, ne serait-ce que pour motiver la raison pour laquelle j'ai déposé cette initiative parlementaire après la transmission de ma motion par notre Conseil et par le Conseil national. Je vous rappelle tout de même que ma motion avait été cosignée par 27 conseillers aux Etats et qu'elle a été transmise par notre Conseil par 22 voix contre 10.
Je ne veux pas répéter tout ce qui a été dit tout à l'heure, et je vais essayer de trouver quelques arguments originaux. Ce qui m'a essentiellement incité à déposer cette initiative parlementaire, c'est tout simplement les lenteurs du Conseil fédéral à réaliser les buts de la motion transmise par les deux Conseils. Faut-il rappeler que la motion a été traitée dans notre Conseil en 1993, alors qu'elle a été déposée déjà en 1992? Ça fait déjà trois ans maintenant que la motion a été déposée et on n'est pas plus avancé aujourd'hui que ce que vous constatez. Il y a donc quelques raisons de manifester un peu d'impatience, d'autant plus que je dois dire que ce qui a déclenché la décision de déposer une initiative parlementaire, c'est une réponse que notre ministre des finances, M. Stich, a faite au Conseil national à une question qui lui a été posée. Je lui dis en toute amitié que je considère sa réponse comme un peu désinvolte quand il a dit qu'il fallait d'abord attendre de voter sur l'initiative populaire proposant la suppression de l'impôt fédéral direct, parce qu'il est évident que si ce dernier était supprimé, il n'y aurait plus besoin d'une amnistie fiscale. Je ne peux pas admettre un tel raisonnement. C'est une attitude contraire à l'application correcte des règles écrites ou non écrites qui régissent les rapports entre les Conseils, et c'est la raison pour laquelle j'ai engagé cette nouvelle procédure. On peut, à juste titre, se poser la question aujourd'hui de savoir si l'initiative parlementaire ne fait pas double emploi avec le projet du Conseil fédéral qui, tout d'un coup, a été sorti du tiroir après le dépôt de l'initiative parlementaire. Je ne crois pas qu'il y a double emploi, et cela pour les raisons suivantes:
1. Les retards accumulés dans le passé en cette affaire m'incitent à penser que, malgré la consultation ouverte aujourd'hui auprès des cantons, des partis, des associations, etc., par le Conseil fédéral, des retards seront encore accumulés dans la suite de la procédure parce qu'on voit très bien qu'il y a une mauvaise volonté du Département fédéral des finances concernant cette question.
2. Je souligne - ce qui n'a pas été fait jusqu'ici - que la législation prévue par le Conseil fédéral et par l'initiative parlementaire diffèrent totalement. Le Conseil fédéral veut prévoir les conditions détaillées de l'amnistie fiscale dans la constitution; c'est ce que prévoit le projet mis en consultation. L'initiative parlementaire ne fixe que le principe et réserve les modalités d'application au Parlement par la suite, dans une loi d'exécution. Ces versions fondamentalement différentes soulignent les restrictions mentales du Conseil fédéral à l'égard des Chambres et l'estime relative que le Conseil fédéral voue au Parlement. L'initiative parlementaire est beaucoup plus respectueuse des compétences de chacun: d'abord au peuple le principe, ensuite au Parlement les modalités d'exécution. C'est d'ailleurs ce qui avait été fait en 1968.
Enfin, on a évoqué la récente prise de position des directeurs cantonaux des finances qui, je dois le dire, se soignent, parce que dans une première décision la majorité contre l'amnistie fiscale était beaucoup plus forte que lors de la décision qui a été prise il y a quelques jours où la majorité qui rejette cette amnistie fiscale était très faible. Je vous invite donc à mettre fin d'une manière ferme à cette valse-hésitation qui prévaut, en suivant la Commission des affaires juridiques, et en donnant suite à l'initiative parlementaire. Je comprends parfaitement que, sur le fond, on puisse émettre des réserves à l'égard d'une amnistie fiscale générale pour des motifs éthiques ou moraux. Il s'agit aujourd'hui non pas de discuter sur le fond - on l'a déjà fait lors du développement des motions -, mais de signifier au Conseil fédéral que nous entendons que les décisions du Parlement soient appliquées, et qu'il ne saurait tenir le Parlement et le peuple dans un état de sujétion peu compatible avec les exigences de la démocratie. Je répète que j'ai beaucoup de compréhension et que je respecte les motifs qui animent MM. Schoch, Plattner ou Piller qui s'opposent à une amnistie fiscale générale. Mais je voudrais tout de même relativiser ce sentiment de bonne conscience que les défenseurs de la morale affichent volontiers en disant que la Confédération elle-même n'a pas tellement de scrupules à vivre actuellement, année après année, des recettes de l'impôt anticipé. Or, chacun sait très bien que ce qui reste à la Confédération de l'impôt anticipé est constitué par ce que les contribuables ne déclarent pas de leur fortune ou de leurs revenus et cela au détriment des cantons et des communes. Je suis prêt à accorder à chacun la présomption de bonne foi, mais je ne voudrais pas que l'on pousse trop loin l'argument de la droiture fiscale, alors que la Confédération encaisse aujourd'hui sans état d'âme et conserve le produit de ce que l'on appelle la fraude fiscale. Je voudrais donc à cet égard rassurer ceux d'entre nous qui font aujourd'hui une espèce de crise de conscience démesurée, en leur disant qu'il faut savoir raison garder et ne pas prendre en compte des arguments au-delà de leur valeur. Je vous invite à donner votre appui à cette amnistie fiscale générale qui est à même - il faut le dire aussi - d'apporter quelques fonds aux cantons, aux communes et même à la Confédération. Or, toutes ces collectivités publiques en ont bien besoin. Coutau Gilbert (L, GE), rapporteur: La discussion que nous venons d'avoir ressemble à s'y méprendre à celle que nous avons tenue le 1er mars 1993. A cette date, nous avions transmis la motion Delalay et tous les arguments qui ont été -- 8 of 10 -Initiative parlementaire. Examen de rapports 618 14 juin 1995 développés aujourd'hui l'avaient été déjà il y a trois ans, ou peu s'en faut. C'est la raison pour laquelle il me semblait que le débat n'avait pas tellement comme objet le fond et le principe d'une amnistie fiscale, question que nous avions résolue en transmettant la motion Delalay le 1er mars 1993, mais bien plutôt une question de forme et de calendrier dans l'exécution de cette demande que nous avions formulée d'une façon expresse. C'est la raison pour laquelle, à la fin de ce débat, je ne reviendrai pas sur les arguments qui ont déjà été tout à fait clairement énoncés il y a trois ans, et qui ont été répétés pour la plupart aujourd'hui. Un seul, me semble-t-il, devrait quand même être démenti une fois encore: c'est l'idée fallacieuse qu'une amnistie fiscale ne profite qu'aux «gros». Cette idée est démentie par l'expérience pratique, quotidienne, professionnelle dont Mme Meier Josi a fait état. Elle est démentie également par le rapport que le Conseil fédéral avait présenté à la suite de la dernière amnistie fiscale, où il avait très nettement indiqué que ses produits avaient été très largement répartis entre les différentes catégories de contribuables. En ce qui concerne la suite de la procédure - MM. Delalay et Bisig l'ont indiqué - si le Conseil fédéral respecte son propre calendrier, si l'on tient compte à partir de la fin du mois de juin des réponses à la consultation, et si le Conseil fédéral fait une synthèse et présente un projet définitif d'ici la fin de l'année, nous pourrions voter ce projet au courant de 1996. De toute façon, le projet que nous aurons accepté et qui impose une modification de la constitution sera soumis au vote du peuple et des cantons. Puis, nous aurons à résoudre le problème de la loi d'application à la suite de laquelle un éventuel référendum pourrait être encore demandé, si bien qu'il y a une certaine urgence si l'on veut respecter les dates indiquées dans la motion transmise le 1er mars 1993. C'est la raison pour laquelle il faut maintenir une certaine pression sur le Conseil fédéral, et, après la répétition du débat de 1993, je vous demande au nom de la commission de répéter votre vote de 1993 et de donner suite à l'initiative parlementaire Delalay, de façon à maintenir une certaine logique dans notre décision et à ce que le Conseil fédéral se rende compte que malgré sa mauvaise volonté, il doit nous présenter un projet conforme à notre décision expresse. Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission (Folge geben) Für den Antrag Schoch (keine Folge geben)
28 Stimmen
7 Stimmen #ST# 94.430 Parlamentarische Initiative (Büro-NR) Behandlung von Berichten. Änderung des Geschäftsverkehrsgesetzes Initiative parlementaire (Bureau-CN) Examen de rapports. Modification de la loi sur les rapports entre les Conseils Bericht und Gesetzentwurf des Büros-NR vom 11. November 1994 (BBI 1995 II 651) Rapport et projet de loi du Bureau-CN du 11 novembre 1994 (FF 1995 II 614) Stellungnahme des Bundesrates vom 30. Januar 1995 (BBI II 655) Avis du Conseil fédéral du 30 janvier 1995 (FF II 618) Beschluss des Nationalrates vom 2. Februar 1995 Décision du Conseil national du 2 février 1995 Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Schmid Carlo (C, AI), Berichterstatter: Sie haben einen Bericht des Büros des Nationalrates ausgeteilt erhalten, welcher eine Art Botschaft bildet. Nachdem der Nationalrat dieser Initiative zugestimmt hatte, nahm Ihre Kommission diesen Bericht ebenfalls als Grundlage der Beratung und hatte nicht die Auffassung, es sei nötig, noch einmal eine eigene Botschaft auszuarbeiten. Das Anliegen geht auf eine Anregung von Herrn Nationalrat Dettling zurück, wonach bei der Beratung der bundesrätlichen Berichte eine Qualifikation eingeführt werden soll. Berichte sollen in zustimmendem oder in ablehnendem Sinne zur Kenntnis genommen werden können. Das Büro des Nationalrates hat diese Anregung aufgenommen und sie durch eine Änderung des Geschäftsverkehrsgesetzes gesetzestechnisch umgesetzt. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zugestimmt und lediglich eine gesetzessystematische Anregung gemacht. Der Nationalrat hat diese Vorlage in der Sondersession vom Januar 1995 diskussionslos angenommen und eine systematische Anregung an die Redaktionskommission weitergegeben. Es geht hier um die Frage, ob - ich nenne das Beispiel des Berichts des Bundesrates über die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren - bei der Kenntnisnahme solcher Berichte eine positive oder eine negative Haltung zum Ausdruck gebracht werden soll. Diese Frage stellt sich vor allem deswegen, weil einige Vorkommnisse in letzter Zeit gezeigt haben, dass Bundesräte nicht ungern eine gemäss Geschäftsverkehrsgesetz schlichte Kenntnisnahme sehr weit als zustimmende Kenntnisnahme interpretiert haben. Wenn dem schon so ist, soll das Parlament tatsächlich die Fähigkeit haben zu sagen, ob es positiv oder negativ zu einem Bericht steht. Zur Kenntnis zu nehmen hat es ihn, wenn es ihn nicht zurückweisen will. Wir haben dieses Geschäft am 374. April in der Kommission behandelt. Wir haben es in kurzen Zügen behandelt und haben diese Ergänzung als eine mögliche und sinnvolle Ergänzung betrachtet. Sehr viel Herzblut ist nicht geflossen. Wir empfehlen Ihnen, dieser Initiative ebenfalls zuzustimmen. Noch eine Bemerkung zur Bezeichnung von Artikel 45quater (neu): Die formelle Seite der Geschichte, zu der ich Ihnen kurz Bericht erstattet habe, hat zu folgendem Brief der Redaktionskommission geführt: «Anlässlich der Behandlung der eingangs erwähnten Vorlage im Nationalrat am 2. Februar 1995 wurde die Frage aufgeworfen, ob der neue -- 9 of 10 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Parlamentarische Initiative (Delalay) Allgemeine Steueramnestie Initiative parlementaire (Delalay) Amnistie fiscale générale In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 94.426 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 14.06.1995 - 08:00 Date Data Seite 610-618 Page Pagina Ref. No 20 026 012 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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