95-008
Verwaltungsbehörden 21.06.1995 95.008
21. Juni 1995Deutsch65 min
Source admin.ch
Budget 1995. Supplément I 1470 N 21 juin 1995 nach wie vor nicht in der Lage, zu 100 Prozent richtige Resultate zu liefern, und ohne richtige Teilresultate ist es auch nicht möglich, einen korrekten Jahresabschluss vorzulegen, der in jeder Beziehung stimmt. Diese lapidare Feststellung wäre im Grunde genommen auch schon alles. Wer also finanzielle Unregelmässigkeiten, vorsätzliche oder fahrlässige Fehlleistungen oder andere untersuchungswürdige Tatbestände vermutet, ist auf dem Holzweg. Keine Untersuchung wird hier fündig werden oder kann zu einem anderen Ergebnis gelangen als zur Forderung, das Informatiksystem zum zuverlässigen Funktionieren zu bringen. Über diese sachlichen Feststellungen hinaus fällt jedoch ins Gewicht, dass diese Zustände nun schon acht Jahre andauern. Hier liegt die ganze Tragik der Situation und das wahre Ausmass des Unvermögens. Seit 1988 genügte die Rechnungsablage der PKB den Revisionskriterien der Schweizerischen Kammer der Bücher-, Steuer- und Treuhandexperten (Treuhandkammer), die auch von der Eidgenössischen Finanzkontrolle angewendet werden, nicht mehr. Bei der Rechnung 1993, die im zweiten Halbjahr 1994 geprüft wurde, ging die Eidgenössische Finanzkontrolle sogar so weit, dass sie die Qualität ihrer eigenen Revisionsarbeit und ihren Prüfungsbericht durch die schweizerische Treuhandgesellschaft Coopers & Lybrand AG begutachten liess, bevor sie die Dokumente an die Finanzdelegation weiterleitete. Das ist ein absolutes Novum und beweist die heikle Gratwanderung, auf der sich die Kontrollorgane befinden. Ich erlaube mir die Wiedergabe einiger Feststellungen aus dem Prüfungsbericht zur Rechnung 1993. Es ist der aktuellste, der uns zur Verfügung steht. Es heisst darin, dass die Rentenauszahlungen von total 1,3 Milliarden Franken ordnungsgemäss erfolgt und verbucht sind. Das ist positiv. Hingegen stimmt die Eröffnungsbilanz der Buchhaltung 1993 nicht mit der Schlussbilanz 1992 überein. Die Arbeitnehmerund Arbeitgeberbeiträge sollten in der Rechnung in etwa gleich hoch erscheinen. In der Tat betragen aber die Arbeitnehmerbeiträge 479 Millionen Franken, die Arbeitgeberbeiträge aber 36 Millionen Franken weniger, nämlich 443 Millionen Franken. Die Entstehung dieser Differenz kann weder schlüssig erklärt noch nachgewiesen werden. Ein weiteres Problem sind die Rückstände bei der Erledigung der Austrittszahlungen. Für noch nicht erledigte Austrittspendenzen ist in der Bilanz ein auf Schätzungen beruhender Betrag von 72 Millionen Franken zurückgestellt worden. Fest steht hingegen, dass 1993 bei erledigten Austrittszahlungen Verzugszinsen von 5,8 Millionen Franken entrichtet werden mussten. Mit diesen paar Beispielen sei angedeutet, in welchen Kategorien sich die Mängel etwa bewegen. Ich wiederhole noch einmal, dass es immer die Fehler im Informatiksystem sind, die zu solchen Ergebnissen führten. Dem Parlament obliegt die Oberaufsicht über den Finanzhaushalt des Bundes. Es hat diese Aufgabe der Finanzdelegation übertragen. Die Finanzdelegation ihrerseits hat seit 1989 in ihren Tätigkeitsberichten auf die Mängel bei der Pensionskasse hingewiesen, dabei aber zugegebenermassen immer auch die optimistischen Termine erwähnt, die ihr als Zeithorizont für die Mängelbehebung genannt wurden. Angesichts der Tatsache, dass die Systemmängel unverändert gross waren, hat die Finanzdelegation unter Beizug der Exponenten aller zuständigen parlamentarischen Kontrollkommissionen eine Koordinationskonferenz geschaffen. Dieses Gremium formulierte drei prioritäre Bedingungen, die die PKB so rasch wie möglich erfüllen muss:
Erwägungen
1.
Es muss eine genehmigungsfähige Jahresrechnung abgelegt werden können.
2.
Jedem Versicherten muss jederzeit ein korrekter Versicherungsausweis ausgestellt werden können.
3.
Austrittsformalitäten müssen termingerecht, rechtlich und finanziell korrekt erledigt werden können. Diese drei Bedingungen werden, wie schon erwähnt, von allen ändern BVG-Einrichtungen in der Schweiz selbstverständlich erwartet und auch erfüllt. Bewusst haben wir alle anderen Fragen, etwa die zukünftige Finanzierung, Systemänderungen usw. in die zweite Priorität verschoben. Wir wollen damit vermeiden, dass die PKB unter der soeben eingesetzten neuen Führung mit zusätzlichen Abklärungen belastet wird. Wir müssen uns vielmehr die Frage stellen, auf welchem Weg die obengenannten drei Bedingungen möglichst rasch und nachhaltig erfüllt werden können. Wir sind der Auffassung, dass dies nur mit optimaler Konzentration der vorhandenen Kräfte und unter Zuzug von externem Know-how möglich ist. Wir stützen uns dabei auf den Bericht der Revisuisse vom März 1995 über den Stand der Probleme und Massnahmen bei der PKB und auf die sogenannte «second opinion» der schweizerischen Treuhandgesellschaft Coopers & Lybrand AG. Wir verfügen damit über einen aktuellen Problemund Massnahmenkatalog. Es bleibt die Aufgabe, den Vollzug dieser Massnahmen zu überwachen, wozu die vorgesehenen quartalsweisen Berichterstattungen das geeignete Informationsinstrument sind. Neue zusätzliche Untersuchungen werden keine neuen Erkenntnisse bringen. Sie wären deshalb auch kein Beitrag zur Erreichung des Ziels. Insbesondere distanzieren sich Finanzdelegation und Koordinationskonferenz von den wiederholt gehörten Forderungen nach der Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission, wie sie speziell von der SP-Fraktion in anderen Zusammenhängen gefordert wurde. Zum Schluss stelle ich fest, dass die Schwierigkeit der Informatisierung der PKB vermutlich von Anfang an unterschätzt wurde. Nach den Firmen Ghisletti und Sulzer-Informatik trägt heute mit IBM bereits die dritte Firma die Verantwortung. Derartige Software- und Know-how-Zäsuren lassen viele alte Probleme weiterbestehen und schaffen neue. Das Parlament muss deshalb vom Bundesrat, der ja in den PKB-Statuten als Aufsichtsbehörde figuriert, mit Nachdruck verlangen, dass die Sanierungsarbeiten vorangetrieben werden. Wenn nötig ist dabei Hilfe von aussen zuzuziehen; Kapazität dazu ist in der Schweiz genügend vorhanden. Die Sanierung ist überfällig, unaufschiebbar und darf nicht wegen Kostenfragen verzögert werden. Ich bitte Sie deshalb, den Genehmigungsvorbehalt zur Staatsrechnung in diesem Sinne zu verstehen und unserem Antrag zuzustimmen. Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu #ST# 95.008 Voranschlag 1995. Nachtrag l Budget 1995. Supplément I Botschaft und Beschlussentwurf vom 5. April 1995 Message et projet d'arrêté du 5 avril 1995 Bezug bei der Eidgenössischen Orucksachenund Materialzentrale, 3000 Bern S'obtiennent auprès de l'Office central fédéral des imprimés et du matériel, 3000 Berne Beschluss des Ständerates vom 9. Juni 1995 Décision du Conseil des Etats du 9 juin 1995 Kategorie Il/Ml, Art. 68 GRN - Catégorie Il/Ml, art. 68 RCN Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates -- 1 of 13 -21. Juni 1995 N 1471 Voranschlag 1995. Nachtrag Titre et préambule Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Angenommen - Adopté Art. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates, wo nichts anderes vermerkt ist
306.
Bundesamt für Kultur
3600.114
Kampagne gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit Mehrheit Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Minderheit (Dreher) Streichen
316.
Bundesamt für Gesundheitswesen
3180.015
Präventionsmassnahmen Mehrheit Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Minderheit (Frey Walter, Bührer Gerold, Comby, Dreher, Epiney, Fischer-Hägglingen, Marbel, Theubet)
3.
500 000 Fr. Antrag Aubry
3180.015
Präventionsmassnahmen
2.
500 000 Fr. Antrag Schweingruber
3180.015
Präventionsmassnahmen
3.
000 000 Fr. Antrag Lepori Bonetti
3180.015
Präventionsmassnahmen
4.
000 000 Fr. Art. 1 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats, sauf observation contraire
306.
Office fédéral de la culture
3600.114
Campagne contre le racisme et la xénophobie Majorité Adhérer à la décision du Conseil des Etats Minorité (Dreher) Biffer 3)6 Office fédéral de la santé publique
3180.015
Mesures de prévention Majorité Adhérer à la décision du Conseil des Etats Minorité (Frey Walter, Bührer Gerold, Comby, Dreher, Epiney, Fischer-Hägglingen, Marbel, Theubet)
3.
500 000 fr. Proposition Aubry
3180.015
Mesures de prévention
2.
500 000 fr. Proposition Schweingruber
3180.015
Mesures de prévention
3.
000 000 fr. Proposition Lepori Bonetti
3180.015
Mesures de prévention
4.
000 000 fr. Pos. 306.3600.114 Dreher Michael (A, ZH), Sprecher der Minderheit: Wie Sie der Fahne entnehmen können, beantragt Ihnen die Minderheit, die 965 000 Franken zu streichen, wie wir das schon mit der ersten Tranche des Kredits im Betrag von 235 000 Franken anlässlich des Budgets 1995 mit beachtlicher Minorität getan haben. Wir haben damals den Verdacht geäussert, dass der Bundesrat mit diesem Geld eventuell die «Uno-Maulkorbabstimmung» finanzieren wolle. Er hat das nicht getan. Das wollen wir anerkennen. Was aber gemacht wurde, war am 10. Dezember 1994 - mitten in den Weihnachtsverkäufen und politisch total untergehend - eine Kampagne der Art, die man in der Öffentlichkeit überhaupt nicht zur Kenntnis nahm und wofür auch kein aktueller Aufhänger vorhanden war. Halten wir uns in der weiteren Beurteilung an das Finanzkontrollgesetz! In Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe a heisst es, dass Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach den Kriterien durchgeführt werden, ob «die Mittel sparsam eingesetzt werden». Wenn man die mutmassliche Wirkung dieser 965 000 Franken betrachtet, ist es klar, dass diese Mittel nicht sparsam eingesetzt werden. 965 000 Franken ist in etwa das Budget einer grossen Partei für die Nationalratswahlen. Das Finanzkontrollgesetz nennt in Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe b das Kriterium, dass «Kosten und Nutzen in einem günstigen Verhältnis stehen». Das kann ebenfalls füglich verneint werden. Wenn Sie 965 000 Franken ausgeben, um irgendwelche Kampagnen zu führen, mehr oder weniger in der politischen Schönwetterlandschaft, dann stehen Kosten und Nutzen nicht in einem günstigen Verhältnis. Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe c schliesslich gibt als Kriterium an, dass «die finanziellen Aufwendungen die erwartete Wirkung haben». Dazu ist ebenfalls anzumerken, dass das nicht der Fall sein wird. Wenn Sie Kampagnen durchführen - da ein Rockkonzert, dort irgendeine Besinnungswoche, da vielleicht eine Gedenkausstellung, was auch immer -, dann geben Sie zwar Geld aus, aber die erwartete Wirkung werden Sie nicht haben. Weshalb? Sie erreichen damit in hohem Masse immer die «convaincus», also diejenigen, die ohnehin auf Ihrer Seite sind. Sie erreichen damit nicht die Punks und die Skins, die mit der Bierflasche und der Fahrradkette in der Hand im Hinterhof einen Multikulturellen zusammenschlagen. Diese erreichen Sie nicht. Sie erreichen Kantonsschüler, Gewerbeschüler, Pfadfinder, Jungscharangehörige. Die kommen und hören Rockmusik. Das ist dann eine Kampagne gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Man muss sich schon fragen, unter welchen Titeln uns diese Regierung an allen Ecken und Enden das Geld aus der Tasche ziehen will. Sie wissen, dass Herr Gross Andreas - er ist jetzt nicht da und seine GSoA auf dem Bundesplatz ein Rockkonzert gegen die Beschaffung des F/A-18 durchführten. Die Beteiligung lag bei etwa 15000 jungen Leuten, die kamen und Rockmusik hörten, aber entweder nicht stimmen gingen oder, ausser einem Teil davon, nicht Herrn Gross unterstützten. Die Wirkung des Konzerts war verpufft. Sie kamen, um Musik zu hören, mehr nicht. So war es auch am vergangenen Wochenende in Lengnau, wo zu Lasten dieses Kredits bereits ein Rockkonzert finanziert wurde. Solche Aktionen bringen meines Erachtens und nach Meinung meiner Fraktion gar nichts. Man hat uns gesagt, es handle sich bei dieser Kampagne um einen Beschluss des Europarates, welcher vom Bundesrat gutgeheissen worden sei. Man hat für die Schweiz also etwas unterschrieben, das uns 1,2 Millionen Franken kostet. Da habe ich mir schon die Frage gestellt: Haben wir eigentlich die richtigen Verteter im Europarat? Die richtige Antwort wäre doch gewesen: In der Schweiz sind Rassismus und Fremdenfeindlichkeit keine Probleme, die einer Kampagne bedürfen. Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, das gibt es insbesondere in Norddeutschland. Wenn Sie in den allemannischen -- 2 of 13 -Budget 1995. Supplément I 1472 N 21 juin 1995 Bereich kommen, ist da höchstens dieser Bodensatz, wie er seit Jahrhunderten existiert und der auch mit fünf Rockkonzerten nicht ausgerottet werden kann. Man müsste einmal die Grosse haben und sagen: Es gehört zur westeuropäischen Kultur, dass da, über Jahrhunderte anerzogen, ein gewisser antisemitischer Bodensatz besteht. Alles andere ist eine unrealistische Sicht der Dinge. Ich habe grosse Zweifel, ob Sie beim rechtschaffenen Bürger, also bei demjenigen Bürger, der arbeitet - das ist in diesem Land bald eine Minderheit -, der morgens aufsteht, seine Kinder anständig erzieht und Steuern zahlt, die erwartete Wirkung haben, wenn Sie diese Million ausgeben. Wenn dieser Bürger erfährt oder sich daran erinnert, dass der Bundesrat von 1984 bis 1993 versprochen hat - und auch jetzt noch verspricht -, er werde den Ausländerbestand stabilisieren, dieser Bestand aber seit 1984 von 924 000 Seelen auf
1.
241 000 angestiegen ist, dann verliert diese Regierung noch mehr an Glaubwürdigkeit. Wenn dieser rechtschaffene Bürger die Meldung hört, dass 1992 aus Angola
96.
Asylanten gekommen sind, 1994 aber bereits 1059, so dass Angola mittlerweile auf Platz fünf der Asylanträge steht, dann können Sie das ganze Jahr Rock 'n' Roll senden und «Rock-'n'-Roll»-Konzerte für den Frieden und gegen den Rassismus veranstalten: Da wird sich dieser Bürger rächen, und er wird sich rächen bei denjenigen Parteien, die dafür verantwortlich sind. Wenn er weiter zur Kenntnis nimmt, dass pro 100 000 Einwohner Spanien 8, Italien 38, Frankreich 140, Deutschland 315, Österreich 875, die Schweiz aber 1042 Flüchtlinge, Einwanderer aus Ex-Jugoslawien - ich überlasse Ihnen die Definition -, die Schutz suchen, aufgenommen hat, dann wird das dem rechtschaffenen Bürger sehr, sehr gegen den Strich gehen. Er wird angesichts dieser Sachlage fragen: «Wozu geben die jetzt noch 1 Million Franken aus, um Rockkonzerte zu machen?» Ich weiss natürlich, dass diese Meinung nicht von allen geteilt wird. Es gibt Leute, die glauben, wenn man Rockkonzerte für den Frieden mache, dann trete dieser auch ein. Aber Sie können das Böse damit nicht ausrotten. Deshalb sind wir der Auffassung, es sei hier 1 Million Franken, die locker gespart werden könne. Ich verstehe überhaupt nicht, dass der Bundesrat, der doch sonst angeblich immer so zu den Finanzen schaut, diese Million ausgeben will, wie er vorher diese 235 000 Franken mit der linken Hand ausgegeben hat. Es gibt auch eine Sparwirklichkeit und eine Sparglaubwürdigkeit. Wir werden uns morgen noch über die Rechnung unterhalten. Sie ist auch Ausdruck dieser Wirklichkeit und Glaubwürdigkeit. Wir werden im weiteren auch die Anträge zur Kürzung der Mittel für die Aidsprävention unterstützen. Frau Aubry hat eine Kürzung auf 2,5 Millionen Franken beantragt, diese werden wir zuerst unterstützen. Wir werden dann den Antrag Schweingruber unterstützen - 3 Millionen Franken - und letztlich den Antrag der Minderheit Frey Walter, den ich mitunterschrieben habe. Also sage ich auch da: So wenig wie möglich! Wir müssen Ernst machen mit den Ausgabenkürzungen und nicht noch über das Budget hinaus für unnötige Dinge Geld ausgeben. Ich danke Ihnen und bitte Sie um Zustimmung zur Minderheit. Loeb François (R, BE): Als Kopräsident dieser Kampagne des Europarates möchte ich gleich eine Berichtigung vornehmen: Herr Dreher, das Rockkonzert wurde nicht von der Kampagne organisiert, sondern es war ein Rahmenprogramm, bei dem man versucht hat zu informieren, zu den jungen Leuten zu gehen und ihnen präventiv etwas zeigen zu können. Herr Dreher, wenn Sie selber ein Rockkonzert gegen Hass nicht gerne haben, ist das Ihr gutes Recht. Aber ich finde, es wäre nötig, dass Sie hier mit weniger Negativemotionen, die auch in Richtung Hass gehen, eine Aufklärungskampagne angreifen, die eben präventiv wirken will und auch präventiv wirken kann. Es ist viel besser, präventiv zu wirken, als anschliessend vor schrecklichen Ereignissen zu stehen. Leemann Ursula (S, ZH): Letztes Jahr haben wir bekanntlich die Strafnormen gegen rassistische Äusserungen und Tätigkeiten verschärft. Dass das Thema Rassismus und Fremdenfeindlichkeit damit vom Tisch ist, hat sich wohl niemand einbilden können. Ich stelle nun beispielsweise dankbar fest, dass ich weniger als früher oder kaum mehr rassistische Pamphlete in der Art bekomme, wie ich sie früher bekommen habe. Aber wir lesen immer noch in den Zeitungen, dass es die Unverbesserlichen von ganz rechts gibt, die vor Gericht ausloten möchten, wie weit sie gehen dürfen, wo genau die Grenzen der Strafnormen sind. Gewalttaten haben ebenfalls nicht abgenommen. Rassismus ist weltweit ein Problem. Vor wenigen Tagen war zu lesen, dass Amnesty International feststellt hat, dass der Antisemitismus im Zunehmen begriffen sei. Nun müssen wir uns fragen, was wir auf der positiven Seite tun können, um dieses schwelende Übel auch in unserem Land zu bekämpfen. Eine europaweite Kampagne, die im wesentlichen von Jugendorganisationen getragen wird, ist für mich ein sehr gutes Beispiel einer solchen positiven Aktion. Wenn wir das nicht unterstützen würden, wäre das ein Schildbürgerstreich. Wie bereits gesagt worden ist, ist diese Kampagne im Herbst 1993 vom Europarat beschlossen worden. Die Jugendorganisationen haben praktisch den Hauptteil des letzten Jahres für die Vorbereitung aufgewendet. Aus diesem Grunde haben diese Kredite nicht in unseren normalen Budgetrhythmus gepasst und müssen nun per Nachtragskredit beschlossen werden. Ich denke, es wäre an den Jugendlichen sehr schlecht gehandelt, wenn wir ihnen diese formale Schwierigkeit nun negativ anrechnen würden. Wenn wir diesen Kredit nicht bewilligen, heisst das, dass wir uns gegen die Idee aussprechen, den Rassismus und die Fremdenfeindlichkeit zu bekämpfen. Es heisst, dass wir einer internationalen Verpflichtung nicht nachkommen, und es heisst vor allem, dass wir die konstruktive Arbeit von Jugendlichen nicht honorieren. Dafür dünken mich die insgesamt 1,2 Millionen Franken, die für eine Kampagne aufgewendet werden, die immerhin ein halbes Jahr dauern soll, nämlich vom März bis im Oktober dieses Jahres, keineswegs zuviel. Ich möchte Sie deshalb im Namen unserer Fraktion bitten, den Minderheitsantrag Dreher abzulehnen und den Nachtragskredit zu bewilligen. Weder Hansjürg (U, BS): Als Vater einer dunkelhäutigen Adoptivtochter und als Vater einer dunkelhäutigen Pflegetochter weiss ich, wovon ich rede, wenn ich hier etwas über Rassismus sage. Dieser Rassismus nimmt bei uns noch immer täglich zu. Meine Töchter müssen beinahe täglich Demütigungen, Erniedrigungen und Beleidigungen entgegennehmen, sei das im Kaufhaus, im Laden, in der Verwaltung, beim Zoll, im Tram oder wo auch immer. Oft sind meine Kinder tränenüberströmt nach Hause gekommen. Sie kommen immer noch schwer angeschlagen nach Hause, wenn sie einmal mehr erfahren haben, wie man sie gedemütigt hat. Wenn wir dem Rassismus freien Lauf lassen, wie das der Wunsch von Herrn Dreyer ist, und ihm nicht entgegentreten, obwohl wir international dazu verpflichtet sind, dann kann passieren, was in Deutschland in den letzten Jahren wieder in so erschreckendem Masse aufgekommen ist, dass Fremde verfolgt und ihre Häuser angezündet werden. Wo Verblendete Hakenkreuzfahnen durch die Strassen tragen und inbrünstig das Horst-Wessel-Lied über den Biertisch brüllen, da werden Erinnerungen an schwärzeste Zeiten der Nazijahre wach, die auch ich noch - allerdings als sehr junger Mann - miterlebt habe. Schon aus diesem rein menschlichen Grund, aber auch wegen der internationalen Verpflichtungen, die wir eingegangen sind, müssen wir etwas tun. Wir müssen auch diesen politischen Vorstössen Nachdruck verschaffen, die verlangen, dass Ethik und Moral zu Schulfächern werden. Solchen politischen Vorstössen - sie wurden haufenweise eingereicht müssen wir Nachachtung verschaffen. Wir hatten ein schlechtes Gewissen wegen unserer Haltung im Zweiten Weltkrieg. Viele von uns tragen schwer an jenen -- 3 of 13 -21. Juni 1995 N 1473 Voranschlag 1995. Nachtrag l Verbrechen, die auch von der Schweiz ausgegangen sind. Wir sind dankbar, dass der Bundesrat vor nicht allzulanger Zeit dazu gestanden ist. Wir sind sehr dankbar, dass Bundesrätin Dreifuss noch deutlichere Worte gesprochen hat. Mir selbst - ich fühle mich auch mit einbezogen - hat das gut getan. Ich habe die Worte des Bundesrates mit viel Sympathie entgegengenommen. Obwohl der Bundesrat einen so kleinen Betrag vorsieht, will man ihn noch bestreiten, während man auf der anderen Seite - sei es bei Strassen, beim Militär oder sonstwo - das Geld zuhauf zum Fenster hinauswirft. Meine Fraktion - darüber bin ich froh - stimmt diesem Nachtragskreditbegehren zu. Persönliche Erklärung - Déclaration personnelle Dreher Michael (A, ZH): Zunächst einmal, Herr Weder Hansjürg, ist mein Name Dreher und nicht «Dreyer»; das zur journalistischen Sorgfaltspflicht. Zweitens weise ich Ihre Unterstellung zurück, dass wir dem Rassismus freien Lauf lassen wollen. Tatsache ist und bleibt, dass gerade Ihre Zitate ausschliesslich die Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland betreffen. Sie sollten sich nicht in etwas hineinsteigern. Es mag vielleicht in der Grenzregion Basel ein Thema sein, aber schon in Zürich zum Beispiel ist es dies nicht mehr. Suter Marc (R, BE): Herr Dreher will ausgerechnet hier
1.
Million Franken einsparen. Die FDP-Fraktion wundert sich nicht, weshalb Herr Dreher partout nicht von der Notwendigkeit des Kampfes gegen den Rassismus zu überzeugen ist. Herr Dreher, Sie sollten aufhören, von sich auf andere zu schliessen. Der Kampf gegen den Rassismus ist eine Daueraufgabe. Das Geld wird in der Jugendarbeit verwendet. Es geht darum, die Jungen dort «abzuholen», wo sie sind. Entscheidend ist die Prävention. Herrn Dreher können wir auch bei grössten Anstrengungen nicht erreichen. Die Jungen aber müssen wir erreichen, damit der Rassismus nie wieder salonfähig wird. Oehler Edgar (C, SG): Sie mögen sich vielleicht noch erinnern, wie Frau Dormann im Zusammenhang mit der Abstimmungskampagne für die Antirassismus-Strafartikel belästigt worden ist. Schuld daran waren sicher nicht Bürger beispielsweise in Deutschland, sondern - ich wage das mal zu behaupten - Mitbürgerinnen und Mitbürger, allenfalls Ausländer, die dann und wann auch einen gewissen Rassismus entwickeln. Für uns und für unsere Haltung bedeutet das mit Blick auf die Arbeit, die Frau Dormann zusammen mit anderen im erfolgreich verlaufenen Abstimmungskampf getan hat -, dass wir das, was wir hier vom Bundesrat vorgelegt bekommen, akzeptieren und unterstützen, da es notwendig ist. Herr Weder Hansjürg und ich haben dann und wann einige Gemeinsamkeiten. Wir haben - wie es aus der Schilderung über seine Familie hervorging - farbige Adoptivtöchter. Die älteste meiner adoptierten farbigen Töchter ist 15 Jahre alt. Was ich im Zusammenhang mit meiner Familie verspüre und erlebe, hat bei mir zum Gedanken und zur Überzeugung geführt, dass - ich wage das zu behaupten - in jedem von uns ein Schuss Rassismus steckt. Ausgenommen sind natürlich alle hier im Saal! Ich sage dies mit Blick auf Mitschülerinnen und Mitschüler meiner Kinder, die ihre Empfindungen von irgendwoher haben müssen, wenn sie die jungen Mädchen im Alter von 10 bis 15 Jahren qualifizieren beziehungsweise abqualifizieren. Sie würden sich wundern, mit welchen Namen, Übernamen und Qualifikationen meine kleinen Mädchen, die vier Wochen nach der Geburt bei uns aufgenommen wurden, betitelt und eben an den Rand gestellt werden. Ich erachte es deshalb als absolut notwendig, dass wir auf Bundesebene, aber auch in den Kantonen die notwendigen Mittel bereitstellen, damit das, was Herr Weder angedeutet hat, durchgezogen werden kann. Dabei geht es um eine Information, eine Ausbildung, eine Heranführung unserer jungen Generation an diese Problematik, mit der wir je länger, desto mehr konfrontiert sind. Das ist für uns von der CVP der Grund - nicht meine persönlichen Erlebnisse auf diesem Gebiet -, dass wir bei den jungen Leuten eine Entwicklung fördern möchten, die sich später nicht negativ auswirkt. Sicher regt sich ein jeder von uns dann und wann auch über einen Ausländer auf. Ich habe mich vor Jahren aber auch einmal über einen Kollegen in diesem Rat aufgeregt, der dargelegt hat, er stelle sich dem Bundesrat zur Verfügung, um mit Hilfe einer Pistole farbige Ausländer mit Handschellen an die Grenze zu stellen. Das war - ist - ein Mitglied dieses Rates. War das Rassismus oder nicht? Sie können das selber beantworten. Zu hoffen ist, dass dieser Kollege mittlerweile die Konsequenzen gezogen hat. Verboten ist es ja nicht, gescheiter zu werden. Aus diesem Grunde bittet Sie unsere Fraktion, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen. Comby Bernard (R, VS), rapporteur: Monsieur Dreher, «tout ce qui est excessif est insignifiant», disait déjà Talleyrand. Je crois que MM. Oehler et Weder Hansjürg, qui viennent d'intervenir, ont apporté un témoignage suffisamment éloquent pour faire la démonstration de la nécessité d'agir en la matière. Je rappelle qu'il y a eu une votation fédérale au mois de septembre de l'année dernière. Nous avons, d'une part, décidé de modifier le Code pénal et le Code pénal militaire et, d'autre part, nous avons souscrit à la décision du Conseil fédéral de ratifier la Convention internationale de 1965 sur l'élimination de toutes les formes de discrimination raciale. Pour ma part, je crois qu'il faudrait plutôt féliciter le Conseil fédéral d'avoir agi immédiatement, en prenant des mesures, en organisant cette campagne contre la xénophobie et le racisme, plutôt que d'invoquer toute une série d'arguments pour minimiser ou relativiser l'importance de ce problème. Dans un pays multilingue et pluriculturel comme la Suisse, je pense qu'il est extrêmement important de mener une telle campagne. C'est d'ailleurs l'avis de la Commission des finances qui a voté, par 14 voix contre 1 et avec 3 abstentions, le projet du Conseil fédéral concernant ce crédit supplémentaire. Je saisis cette occasion pour dire à M. Loeb François, qui est un des coprésidents de cette campagne, d'insister encore davantage à l'avenir au niveau de l'éducation des enfants. Je le dis comme ancien chef d'un département de l'instruction publique. Je pense que c'est à travers les écoles qu'il faut entreprendre le maximum d'efforts pour faire évoluer les mentalités, pour absolument éviter à l'avenir de réveiller les vieux démons du racisme et de la xénophobie. Raggenbass Hansueli (C, TG), Berichterstatter: Ich möchte nur noch die rein finanzpolitische Seite darstellen, da wir in zeitlichem Verzug sind. Der Bundesrat hat die Konvention des Europarates Ende Oktober 1993 unterzeichnet, die eine europaweite Unterstützung der Antirassismuskampagne in Jugendkreisen bezweckt. Gestützt darauf hat er mit Beschluss vom 28. November 1994 für entsprechende Projekte 1,2 Millionen Franken gesprochen. Die Ausarbeitung dieser Projekte in der Schweiz verzögerte sich infolge fehlender Verwaltungserfahrung der beteiligten Jugendlichen. Diese Jugendlichen sind nun seit Ende 1994, sich fortsetzend bis Ende 1995, am Werk. Diese Kampagne läuft. Es ist selbstverständlich, dass dieser Nachtragskredit bewilligt werden muss. Es ist noch darauf hinzuweisen, dass der Nachtragsweg durch den Bundesrat nicht zuletzt deswegen beschritten wurde, um nicht den Vorwurf gewärtigen zu müssen, die Regierungsparteien würden im Vorfeld der Abstimmung über die Antirassismus-Strafartikel Wahlpropaganda betreiben. Ich bitte Sie, die Signalwirkung zu beachten, falls ein Nein resultieren sollte. Wie bereits von Herrn Comby gesagt, stimmte die Finanzkommission mit 14 zu 1 Stimmen bei
3.
Enthaltungen dem Nachtragskredit von 965 000 Franken zu. Stich Otto, Bundesrat: Ich bitte Sie, dem Entwurf des Bundesrates und dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und den Antrag der Minderheit Dreher abzulehnen.
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Budget 1995. Supplément I 1474 N 21 juin 1995 Diese Geschichte geht auf eine Entscheidung der Staatsund Regierungschefs der Mitgliedstaaten des Europarates vom Oktober 1993 zurück. In der sogenannten Wiener Erklärung wurde ein Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz vorgesehen. Dieser Aktionsplan beinhaltet auch eine Kampagne, die von der Jugend durchgeführt wird und für sie angelegt ist, also eine eigentliche Jugendkampagne. Ich bin Herrn Dreher dankbar, dass er nicht gesagt hat, wir hätten das Geld verwendet, um die Abstimmung zu gewinnen. Das ist auch mit ein Grund - abgesehen von der längeren Vorbereitungszeit -, dass wir diesen Kredit nicht vorher beantragt haben. Denn sonst hätten wir uns natürlich dem Vorwurf ausgesetzt, wir würden damit Abstimmungspropaganda betreiben, und das wollten wir bestimmt nicht. Aber der Bundesrat ist überzeugt - ich muss sagen, Herr Dreher, das gilt auch für mich als sparsamen Finanzminister, ich habe es ein bisschen angetönt, nachdem ich gesehen habe, welche Plakate schon im Herbst 1993 in Zürich erschienen sind -, dass es nötig ist, gegen den Rassismus anzutreten und für die Toleranz zu kämpfen. Das einzige, was man dagegen sagen könnte: Müssen wir das nur für die Jugend tun, oder sollten wir nicht auch gelegentlich etwas für die Erwachsenen tun? Die Frage ist gestellt, aber sie ist heute nicht zu beantworten. Heute geht es um die Jugendkampagne; ich bin überzeugt, dass es notwendig ist, in der Schweiz für die Toleranz einzutreten. Ich bitte Sie, dem Bundesrat und der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und den Antrag der Minderheit Dreher abzulehnen. Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit Pos. 316.3180.015
113.
Stimmen
11.
Stimmen Frey Walter (V, ZH), Sprecher der Minderheit: Im Namen der Minderheit der Finanzkommission - das Abstimmungsergebnis war 11 zu 8 Stimmen - beantrage ich Ihnen, beim angeforderten Nachtragskredit den auf Seite 12 der Botschaft unter den sogenannten Präventionsmassnahmen aufgeführten Kredit von 7,5 Millionen Franken auf 3,5 Millionen Franken zu reduzieren. Was sind die Gründe für diesen Antrag? Zuerst möchte ich ganz formal bemerken, dass der Bundesrat Anweisungen gegeben hat, dass gekürzte Budgetpositionen auf keinen Fall überzogen werden dürfen. Hier verlangt er nun einen Nachtragskredit und widerspricht sich eigentlich selbst - eine der drei Positionen, wo er seine eigenen Anweisungen gar nicht ernst nimmt. Aber es geht nicht nur um das, sondern es geht um viel mehr. Wenn Sie «Präventionsmassnahmen» hören, dann haben Sie Sympathie dafür, dass man etwas zur Bekämpfung des Drogenkonsums tun will. Handelt es sich denn hier effektiv um Präventionsmassnahmen? Nein, in dieser Rubrik wird Etikettenschwindel betrieben. Dieser Nachtragskredit von 7,5 Millionen Franken setzt sich nach der Auskunft von Professor Zeltner, des Direktors des Bundesamtes für Gesundheitswesen, wie folgt zusammen: 1,5 Millionen Franken für den Ausbau der stationären Therapie; 2 Millionen Franken für die Umwandlung jener Versuchsplätze, wo Morphiumabgabe stattgefunden hat, in Heroinabgabeplätze; und
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Millionen Franken für eine Ausweitung des sogenannten Versuchsprojekts zur Heroinabgabe. Diese 4 Millionen Franken für die Ausweitung bekämpfe ich. Ich habe mich dazu durchgerungen, die 1,5 Millionen und die 2 Millionen Franken, die ich vorher angeführt habe, zu tolerieren und passieren zu lassen, obwohl sie nichts mit der Prävention zu tun haben. Aber zu einer Ausdehnung der Abgabe für Heroin kann ich, wie auch andere Leute in der Finanzkommission, nicht mehr Hand bieten. Nach Auskunft von Professor Zeltner ist es auch wissenschaftlich nicht notwendig, dass man die Abgabeversuche ausdehnt, um Resultate zu bekommen. Er hat gesagt, dass die bereits vorhandenen Abgabeplätze genügen, um eine wissenschaftliche Schlussfolgerung zuzulassen. Ich persönlich bezweifle das. Aber er hat ja auch gesagt, es schade natürlich auch nichts, wenn man noch mehr Applikanten in den Drogenabgabeversuch einbeziehe. Ich gebe Ihnen aber zu bedenken, dass dieser Versuch Ende 1996 zu Ende ist. Wenn wir diese Versuche noch ausdehnen, haben wir nur noch knapp eineinhalb Jahre Zeit, um wissenschaftliche Experimente an Drogenkranken zu machen. Ich betrachte das nicht als wissenschaftlich. Ich betrachte es auch als höchst bedenklich, wenn Bundesrat Stich in der Kommission bereits von einem Erfolg der Drogenabgabeversuche gesprochen hat, haben wir doch vor uns den Beweis, dass es sicher nicht überall ein Erfolg ist. Sonst hätten wir ja die 2 Millionen Franken für die Morphinabgabeplätze, die in Heroinabgabeplätze umgewandelt werden mussten, weil sie ein eklatanter Misserfolg waren, gar nicht zu bewilligen. Wir müssen uns wirklich Mühe geben, dass die Politik nicht die Wissenschaft bestimmt. Einem solchen Etikettenschwindel dürfen wir nicht aufsitzen. Wir müssen ein Zeichen setzen. Ich bin bekannt dafür, dass ich Drogenkranke als Kranke anerkenne und dass ich gerne etwas für die Prävention tue, zur Bekämpfung des Drogenkonsums. Hier wäre mir ein Nachtragskredit, auch wenn er formell nicht korrekt gewesen wäre, wahrscheinlich in Grosszügigkeit durchgerutscht. Aber mit Etikettenschwindel einen wissenschaftlich zweifelhaften Versuch noch auszudehnen, das dürfen wir uns in dieser Situation nicht leisten. Ich bitte Sie daher: Stimmen Sie der Minderheit der Finanzkommission zu, streichen Sie diese 4 Millionen Franken für die Ausweitung der Heroinversuche. Sagen Sie ja zu den 3,5 Millionen Franken, die einen Ausbau der stationären Therapie beinhalten, und ja zur Umwandlung der wirklich schlecht herausgekommenen Morphiumversuche. Dann können wir uns wieder gegenseitig in die Augen schauen. Schweingruber Alain (R, JU): Dans le supplément I au budget 1995, le Conseil fédéral nous propose de voter une dépense de 7,5 millions de francs sous la rubrique mesures de prévention en matière de lutte contre la drogue. Or, ce montant prévoit l'affectation de 1,5 million de francs pour les besoins supplémentaires liés à des mesures urgentes visant à promouvoir le traitement résidentiel des toxicomanes, et de
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millions de francs pour l'extension des essais de distribution d'héroïne. Cette dépense de 6 millions de francs me paraît visiblement injustifiée, aussi bien au niveau de la forme qu'au regard du fond. S'agissant de la forme, il me paraît évident qu'on rie peut en effet pas assimiler, même au moyen d'une interprétation extensive, une distribution d'héroïne, médicale ou non, à des mesures de prévention. Depuis plusieurs années, le Conseil fédéral répète constamment qu'il reste attaché à la politique des trois axes: la prévention, la répression et la prise en charge thérapeutique. Par la suite, il y a - malencontreusement à mon avis - ajouté la quatrième voie dite de l'«aide à la survie», dénomination éminemment galvaudée depuis lors. Dans tous les cas, le Conseil fédéral déterminait donc clairement les moyens de lutte contre la drogue qu'il entendait mettre en oeuvre: des moyens distincts et parfaitement différents. Dès lors, en finançant des moyens dits d'«aide à la survie», c'est-à-dire de distribution plus ou moins contrôlée d'héroïne, le Conseil fédéral ne peut à l'évidence pas les faire passer pour des mesures de prévention. Je me permets, à ce sujet, de rappeler le contenu du rapport de gestion 1994 sur lequel nous avons planché tout à l'heure. A la page 41 (première partie) de celui-ci, le Conseil fédéral rappelle une nouvelle fois ces quatre objectifs et les quatre moyens de lutte qu'il entend mettre en oeuvre. Si nous souhaitons voter un crédit pour une construction de route, on ne peut pas l'affecter à la rénovation d'une autre. Nous devons nous en tenir aux rubriques budgétaires telles qu'elles sont contenues dans les documents qui nous sont présentés. La véracité et la fiabilité du budget exigent que les rubriques qui -- 5 of 13 -21. Juni 1995 N 1475 Voranschlag 1995. Nachtrag l y sont contenues soient exactes et conformes à la réalité. A ce sujet, je me permets de vous rappeler qu'au sens de l'article 4 alinéa 2 de l'ordonnance sur les finances de la Confédération - document légal qui régit nos débats -, «les crédits ouverts ne peuvent être affectés qu'aux dépenses pour lesquelles ils ont été votés». C'est cela la fiabilité d'un document budgétaire. Par conséquent, sous peine d'enfreindre la loi et, en particulier la loi fédérale sur les finances de la Confédération, je pense que l'on ne peut pas prendre la décision d'engager une telle somme en la détournant simultanément et immédiatement de sa véritable affectation. Dès lors, je préconise que le Parlement s'abstienne de voter le crédit de 6 millions de francs sous cette étiquette trompeuse, inexacte, et qu'il prenne, par contre, la décision de doubler la somme de 1,5 million de francs destinée à promouvoir le traitement résidentiel des toxicomanes. Ce montant de 3 millions de francs servira, à mon sens, beaucoup mieux les objectifs de la lutte contre les toxicomanies que le Conseil fédéral entend promouvoir. C'était pour la forme. S'agissant du fond, il m'apparaît qu'en tout état de cause l'octroi d'un crédit supplémentaire de 6 millions de francs n'est, de toute façon, pas justifié. Il est en effet nécessaire de rappeler que les premiers essais de distribution prétendument contrôlée d'héroïne n'ont toujours pas fait l'objet d'une évaluation scientifique. On nous avait toujours dit - et cela nous a été rappelé à plusieurs reprises lors des débats sur la politique de la drogue - qu'un élargissement des mesures de distribution, à mon avis déjà contestable en soi et dans le principe, ne serait autorisé qu'une fois connus les résultats des premiers essais. Or, tel n'est manifestement pas le cas à ce jour. Depuis plusieurs années, la Suisse fait cavalier seul dans ce domaine. Au mépris de tout ce qui se fait ailleurs, notre pays croit pouvoir se distinguer en instituant des mesures qui ont déjà été pratiquées ailleurs et qui ont déjà démontré clairement leur inefficience. Point n'est besoin de rappeler les expériences de Liverpool, qui se sont soldées par un échec cuisant, alors même qu'elles servaient de modèle à nos autorités helvétiques. Il n'est pas besoin de rappeler non plus que tous les pays qui ont voulu tenter l'expérience de la libéralisation se sont maintenant vus contraints de faire marche arrière. Partout en Suisse et à l'étranger, on proclame que la priorité doit être donnée aux mesures de prévention, notamment et surtout de prévention primaire, et l'on ne se rend pas compte qu'en institutionnalisant la distribution de drogue à grande échelle comme on entend le faire, on anéantit simultanément tous les efforts de prévention qu'on se targue de promouvoir. Comment voulez-vous en effet faire passer auprès de la jeunesse le message préventif tendant à dire que la consommation de drogue est dangereuse et pernicieuse et, simultanément, organiser publiquement, officiellement, et à coup d'investissements de plusieurs millions de francs, la distribution d'héroïne? Quelle incohérence! Cela fait des mois et des mois que notre administration et les Chambres fédérales se livrent à un véritable casse-tête pour tenter d'endiguer le déficit catastrophique des finances publiques. De nombreux projets, pourtant votés et ô combien nécessaires, ne trouvent aucune concrétisation faute de moyens financiers. Nous sommes confrontés à un taux de chômage record et notre grand argentier fédéral nous taxe d'inconséquence lorsque nous lui refusons des augmentations de recettes ou des réductions de dépenses. Dès lors, je vous le demande: n'y a-t-il pas précisément une totale inconséquence, une totale incohérence à vouloir, en de telles circonstances, dépenser des millions pour des mesures non seulement inutiles, mais carrément dangereuses, injustifiées et injustifiables? Un jour - je le souhaite le plus proche possible - les autorités de ce pays auront à répondre devant le peuple et même probablement devant l'histoire d'une politique de la drogue totalement inconvenante et mal considérée. Je vous invite dès lors à tourner le dos une bonne fois pour toutes au club des marchands de mort auquel une partie des autorités semble malheureusement avoir déjà adhéré, et je vous remercie de soutenir ma proposition. Philipona Jean-Nicolas (R, FR): L'auteur de la proposition étant momentanément absente, je vous donnerai ses arguments. Une fois de plus, on peut s'étonner de voir avec quelle légèreté l'Office fédéral de la santé publique cherche à manipuler le Parlement. En lisant l'exposé des motifs présentés pour obtenir 7,5 millions de francs de supplément au budget, «Mesures de prévention», on se demande de qui l'on se moque. Cette soi-disant prévention contre la drogue comprend
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millions de francs déjà dépensés pour l'extension du projet de distribution d'héroïne à au moins 800 toxicomanes. On a donc commencé avec 250 toxicomanes cobayes et, malgré les avertissements de l'Organe international de contrôle des stupéfiants (Nations Unies), on est monté à 500, puis aujourd'hui à 800 et bientôt à 1200, naturellement sans aucune base légale, car aujourd'hui on gouverne à coup d'ordonnances, ce qui évite une opposition ou un refus, et le Parlement est mis devant le fait accompli. La proposition Aubry qui prévoit 2,5 millions de francs au lieu de 7,5 millions de francs vise à soutenir un traitement thérapeutique en milieu fermé. Cela réussit si l'on connaît les nombreux établissements qui soignent et guérissent les toxicomanes. On peut citer entre autres les Rives du Rhône à Sion, le Centre du Levant à Lausanne, la Fondation du pasteur Sieber et de nombreux autres lieux entre les mains de privés. Pour ces institutions qui réalisent la renaissance de l'être humain, il est préférable de dire: «Donnez-leur les millions que vous destinez à distribuer la mort chez les toxicomanes.» Les dizaines de millions de francs dépensés jusqu'à ce jour et dont on ne cesse de dénoncer l'usage qui n'est ni scientifique ni médical et qui s'étend jusqu'aux prisons pourraient servir à réhabiliter de jeunes toxicomanes. Au lieu de cela, la Confédération est devenue, selon certains experts, un Etat dealer. Montrée du doigt à l'étranger pour sa politique laxiste unique, alors que certains pays ayant échoué ont abandonné de telles expériences. La Suisse pourrait recevoir le même avertissement qui a été donné à la Hollande récemment. Voulons-nous de cela? Je ne pense pas. Il faut accepter cette proposition de réduction à 2,5 millions de francs destinés à des centres thérapeutiques. C'est ce que nous pouvons faire de mieux dans la lutte contre la drogue. Offrons une bouée de sauvetage et non pas une mort propre. Lepori Bonetti Mimi (C, TI): Sono almeno tre le osservazioni che desidero presentare in questo dibattito a proposito della richiesta del credito supplementare di 7,5 milioni di franchi, denominato in maniera arbitraria «misure di prevenzione».
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Dal punto di vista della gestione delle finanze trovo inaccettabile che si arrivi oggi a chiedere un credito supplementare. Situazioni eccezionali, casi particolari possono richiedere dei crediti supplementari nel bel mezzo di un anno civile. Ma non in questo settore. Pur non condividendo in nessun modo gli articoli dell'ordinanza che permettono questo tipo di sperimentazione, la questione che mi pongo è la seguente: se già c'è sperimentazione, se già si vogliono usare questi mezzi, ai miei occhi molto discutibili, per l'inserimento dei tossicodipendenti, si deve almeno pretendere che ci sia una pianificazione, che l'aumento dei tossicodipendenti per questa sperimentazione venga fatta con criteri precisi, che si sappia, al momento in cui viene discusso il preventivo della Confederazione, quanto e come si vuole spendere per questa voce. L'impressione che ho, invece, è quella che dal momento in cui la sperimentazione è iniziata, si sia aumentato il numero dei tossicodipendenti modificando l'ordinanza, ma senza avere una visione d'insieme. Esiste un rapporto, una valutazione scientifica, un'analisi intermedia, che faccia una valutazione e ci dia dei criteri? No, non esiste nulla di tutto ciò, nulla è nelle nostre mani. Eppure il Consiglio federale decide, permette che l'esperimento continui, affermando addirittura nel messaggio sulla presa di posizione del Consiglio federale alle due iniziative sulla droga che ci ha consegnato alcuni giorni fa, che questo tipo di sperimentazione non terminerà l'anno prossimo.
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Budget 1995. Supplément I 1476 N 21 juin 1995
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Trovo che sia inaccettabile che il Consiglio federale ci obblighi a discutere questo aspetto così delicato, ma così importante in un dibattito prettamente finanziario. Facciamolo pure, se questo è l'unico spazio che ci è concesso; ma allora, accanto a lei, onorevole Stich, avrei voluto anche vedere la Consigliera federale Dreifuss, perché è anche con lei che dobbiamo discutere le scelte e la pianificazione in questo settore. Non credo possiamo tollerare ancora per molto il fatto che il Parlamento non possa prendere una decisione di merito su queste scelte, che non sono soto di tipo finanziario, ma sono soprattutto politiche e culturali. È preoccupante che in questo settore - ma chissà in quanti altri - la forza dell'amministrazione abbia il sopravvento su quella del Parlamento. È l'Ufficio federale della sanità pubblica che sta decidendo, ampliando, delineando le scelte in questo settore, e noi deputati, che rappresentiamo il popolo svizzero, abbiamo poco spazio di discussione.
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Nessuno ha delle certezze in tasca. Comunque mi si permetta di esprimere seri dubbi sul fatto che la Confederazione continui imperterrita la sua sperimentazione, non curandosi delle diverse opinioni presenti nel Paese, non curandosi del fatto che questa sua scelta contiene anche un forte messaggio educativo per i nostri giovani. Ci vuole molta umiltà nel trattare questo tema, ma ci vuole fermezza nel messaggio che vogliamo comunicare. Aprire alla sperimentazione, allargandola sempre di più ai cantoni, alle città, alle carceri, senza che questa scelta abbia potuto essere decisa in questo Parlamento, vuoi dire creare un ulteriore fossato nella popolazione svizzera. Il fatto stesso che il Consiglio federale, di fronte alle due iniziative popolari, non abbia contrapposto un suo controprogetto, vuole dire che non ha una proposta precisa da portare al Paese, una proposta che possa far sì che tra le diverse posizioni culturali della nostra Svizzera venga creato un ponte. E in questo settore un ponte è sicuramente da creare, perché il tema della droga è un tema che ci concerne tutti, concerne noi, concerne le nostre famiglie, concerne soprattutto i nostri giovani. Concludo questo breve intervento spiegando il perché della mia proposta di 4 milioni di franchi, lo credo che se già la Confederazione è disposta a dare 6 milioni di franchi per questo tipo di sperimentazione e 1,5 milioni di franchi a sostegno di cure terapeutiche, ritengo che 4 milioni di franchi possano essere consacrati alla prevenzione. Ma forse è su questo termine che il Parlamento deve mettersi d'accordo, sul contenuto del termine «prevenzione». Perché prevenzione non è distribuzione di eroina, ma prevenzione è accoglienza e terapia, informazione e cura, e soprattutto permettere alla persona tossicodipendente di avere una dignità, così come la possibilità e la forza di riprendersi in mano e di camminare con le sue gambe. Wick Hugo (C, BS): Unsere Fraktion stimmt in ihrer Mehrheit dem Nachtragsbegehren von 7,5 Millionen Franken zu. Allerdings wurden verschiedene Vorbehalte gemacht. Ich will diese kurz aufzählen. Es bestehen Bedenken, dass mit der weiteren Aufstockung der versuchsweisen Abgabe von Heroin ein Schritt hin zur freien Drogenabgabe überhaupt gemacht würde. Damit würden falsche Signale gesetzt. Ursprünglich hatte unsere Fraktion nur mit Bedenken der versuchsweisen Abgabe von Heroin und anderen Opiaten zugestimmt. Eine Aufstockung der Zahl der Patienten respektive Patientinnen in diesem Programm wird von einem Teil der Fraktion als Umgehung der immer noch bestehenden rechtlichen Ordnung eingestuft. Als Sprecher der Mehrheit unserer Fraktion möchte ich Sie jedoch darauf aufmerksam machen, dass ein Teil der Summe, nämlich 2 Millionen Franken, nicht durch die Ausweitung, sondern durch die Umstellung vom billigeren Morphin auf Heroin bedingt ist. Dies ist bereits ein Resultat der laufenden Versuche. Morphin hat leider sehr viele Nebenwirkungen. In den benötigten Dosen verursacht es z. B. im Magen-Darm-Kanal schwere, quälende Verstopfung, Erbrechen usw. Damit wird ein Teil des erwünschten Effektes der Abgabe verhindert, der wäre, die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Resozialisierung der Süchtigen zu schaffen, damit sie im günstigen Fall wieder einer Arbeit nachgehen können.
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Millionen Franken sind bedingt durch die vom Bundesrat auch auf wiederholtes Vorsprechen der Kantone beschlossene Ausweitung der Versuche. Die betroffenen Kantone zahlen dabei selber eine bedeutend grössere Summe als der Bund. Es stellt sich die Frage, warum die Kantono so erpicht darauf sind, dieses Geld auszugeben. Auch den Kantonen geht es ja finanziell nicht besonders gut. Zur Beantwortung dieser Frage müssen wir zuerst die Frage beantworten, wie die Drogensüchtigen ihre Sucht finanzieren. Damit komme ich zum Votum von Herrn Frey Walter. Zuerst, nach dem Einstieg, können die Drogensüchtigen eigenes, selbstverdientes Geld dafür einsetzen. Die körperliche Abhängigkeit mit den quälenden Entzugssymptomen und die dadurch unausweichliche Dosissteigerung führen aber bald in die Verarmung und ins Elend. Jetzt stehen nur noch drei Wege zur Verfügung: erstens der Drogenstrich, zweitens die Beschaffungskriminalität vom Entreissdiebstahl bis zum Raubmord und drittens der Kleinhandel. Studien in England haben aufgezeigt, dass etwa 20 Prozent des Geldes aus Drogenstrich und Beschaffungskriminalität kommen - ob das jetzt 20 oder 30 Prozent sind, spielt keine Rolle -- und dass etwa 80 Prozent aus dem Beschaffungshandel stammen. Dieser Beschaffungshandel ist das grosse sozialmedizinische Problem, denn er kann nur funktionieren, wenn die Szene beständig ausgeweitet wird. Anfixen, Verführen der meist sehr jugendlichen Einsteiger, ist unabdingbar. Das ganze System funktioniert ähnlich wie der Kings-Club. Diese Bedrohung unserer Jugendlichen ist seit der Schliessung des Letten und anderer offenen Szenen und seit der experimentellen Abgabe an Schwerstsüchtige massiv zurückgegangen, und zwar eben wegen beider Massnahmen. Deswegen handelt es sich ja nicht nur um eine Therapie der Süchtigen, sondern auch um eine echte Prävention für unsere Gesellschaft. Noch besser als der Ausstieg Ist nur noch der Nichteinstieg. Das Ziel für Süchtige aber bleibt der Ausstieg, darin sind sich die meisten Süchtigen einig, darin ist sich unsere Fraktion einig, und darin sind wir uns alle wohl einig. Ich bitte Sie, den 7,5 Millionen Franken in ungekürzter Form zuzustimmen und alle Kürzungsanträge abzulehnen. Gonseth Ruth (G, BL): Die grüne Fraktion unterstützt den Nachtragskredit für Präventionsmassnahmen einstimmig. Er bedeutet gut investiertes Geld und ist notwendig; denn im Bereich Drogentherapie und Prävention der Drogenfolgen müssen weitere Fortschritte erzielt werden. Dazu ist es unerlässlich, dass neue Therapiemodelle in genügendem Umfang erprobt und auch wissenschaftlich begleitet werden. Unsere laufenden Projekte in der Schweiz werden mit konkreten Fragestellungen und Forschungsauflager) durchgeführt. Die Abgabe von Heroin, Morphin und Methadon sind dabei lediglich ein Teil des Therapieprogrammes. Im Vordergrund - Herr Frey Walter - steht die Verbesserung des körperlichen und psychischen Gesundheitszustandes, die Verbesserung der sozialen Integration sowie - das finde ich ganz besonders wichtig - die Erhöhung des Verantwortungsbewusstseins betreffend das HlV-Infektionsrisiko. Da geht es auch um Prävention! Die ersten vorläufigen Ergebnisse nach einer Versuchsdauer von jetzt 17 Monaten lassen bereits vielversprechende Schlüsse zu:
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Es ist möglich gewesen, auch die verwahrlosten und die sozial desintegrierten Drogenabhängigen mit langjähriger Drogenkonsumkarriere für dieses Therapieprogramm zu motivieren. Sie sind grossenteils noch dabei. Mit den Methadonprogrammen konnten wir diese älteren Drogenabhängigen nicht motivieren.
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Der physische Gesundheitszustand dieser Leute und ihre sozialen Verhältnisse haben sich deutlich gebessert.
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Die Verschreibung von intravenös verabreichtem Heroin ist medizinisch gefahrloser und hat nur wenig Nebenwirkungen - es hat bedeutend weniger Nebenwirkungen als Morphin.
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Juni 1995 N 1477 Voranschlag 1995. Nachtrag l Unser Schweizer Projekt ist auch deshalb sehr wichtig, weil es international praktisch keine gut abgesicherten Resultate bezüglich ärztlich verschriebener Betäubungsmittel gibt. Deshalb ist das Interesse an unserem Forschungsprogramm sehr gross; ich habe das auch an der europäischen Parlamentarierkonferenz über HlV-Prävention in Barcelona erfahren. Ich habe daran mit Herrn Ständerat Onken teilgenommen. Da haben uns die Parlamentarier aller europäischen Länder gesagt, wie wichtig unsere Forschungsprogramme sind, und wie interessiert sie an unseren Resultaten sind. Schliesslich hat auch die internationale Kontrollbehörde, das International Narcotics Control Board, die Betäubungsmittelimporte genehmigt und erlaubt, dass wir diese zusätzlichen Versuche durchführen. Die Qualitätssicherung dieser wissenschaftlichen Versuche ist garantiert, denn die WHO wird das gesamte Forschungsprojekt der Schweiz auch evaluieren. Ein erster Bericht wird im März 1996 erwartet. Es handelt sich also keinesfalls um einen wissenschaftlich zweifelhaften Versuch, wie Herr Frey Walter und Herr Philipona gesagt haben, sondern es sind wirklich einwandfreie Versuche. Es wird geschätzt, dass wir in der Schweiz etwa 32 000 Abhängige von harten Drogen haben. Eine grosse Zahl von ihnen lebt immer noch unter ganz besonders schlechten gesundheitlichen und sozialen Bedingungen. Stichworte sind: Verwahrlosung, Prostitution, HIV-Infektion und die Gefahr, dass diese Infektionen weiterverbreitet werden. Der Gesellschaft entstehen dadurch unter anderem auch ganz hohe finanzielle Folgekosten. Eine Studie aus dem Jahre 1993 beziffert die mit dem Drogenkonsum verbundenen Kosten allein für Justiz und Polizei auf 311 Millionen Franken, die Kosten für medizinische Versorgung auf 128 Millionen Franken. Die Folgekosten sind um ein Vielfaches höher als die vorgeschlagenen Präventionsmassnahmen. Deshalb finde ich, dass das Feilschen um diese 4 Millionen Franken sehr kleinlich ist und sich im Vergleich zu den Folgekosten kontraproduktiv auswirken könnte. Ich möchte deshalb diejenigen, die Minderheitsanträge gestellt haben, bitten, diese doch zurückzuziehen und sich diesem wichtigen Projekt nicht zu verschliessen. Bäumlin Ursula (S, BE): In der Kommission ist mir aufgefallen, dass die Gegner dieses Nachtragskredits ein erstaunliches «Gschtürm» mit allerhand Argumenten und Fragen gemacht haben. Sie fragen zum Beispiel: Geht es hier wirklich um Drogenprävention oder etwa eher um wissenschaftliche Erkenntnisse? Oder es war die Rede von Glauben oder Nichtglauben an positive Resultate solcher Versuche. Die Ausweitung der Versuche wurde aus rechtspolitischen Gründen angegriffen, und es wurde gefragt, ob sie wirklich akzeptierbar sei oder nicht. Es wurde auch vorgeschlagen, man sollte diese Gelder besser in sogenannte echte Prävention stecken. Aber es ist doch eigentlich klar - machen wir uns nichts vor -: Das Hauptmotiv dieser Vorbringen richtete sich gegen diesen kleinen Fortschritt in der Drogenbekämpfung, um den es sich hier handelt - ob es nun Versuche sind, Therapie oder Prävention. Herr Frey Walter: Sie haben gesagt, es sei eigentlich zu spät für eine Ausweitung dieses Versuchs, weil er ja im nächsten Jahr abgeschlossen wird. Mir kommt das vor, als wollten Sie ein Kind im siebten Monat abtreiben. Die Mehrheit der Finanzkommission ist der festen Überzeugung, dass die geplanten Versuche in der Drogenbekämpfung durchzuführen seien. Mit der Ablehnung dieses Nachtragskredits würde die von der Regierung, vom Bundesrat, verfolgte Drogenpolitik, die quasi einen dritten Weg zwischen völliger Freigabe und striktester Repression darstellt, im Kern getroffen. Ihr kontinuierliches, sorgfältiges Fortschreiten würde verunmöglicht. Es ist im übrigen durchaus möglich, die Begriffe in einen logischen Zusammenhang zu bringen, und ich möchte es versuchen: Mit den Versuchsprojekten wird in der Drogenprävention ein Anfang gemacht. Der Titel des Nachtragspostens ist absolut richtig und nicht falsch. Umstritten ist höchstens, wann Prävention einsetzen soll. Wenn aber Schwerstabhängige aus der Szene weggeholt werden - Herr Wick führte das bereits aus -, dann ist das beste Prävention. Davon können wir in Bern ein Lied singen. Die Szene ist ein subkulturelles Ghetto. Ghetto bedeutet immer auch soziale Ausgrenzung, und dies ist im Drogenbereich ausserordentlich gefährlich. Ich kenne zufällig Teilnehmer dieses Versuchsprogrammes. Der eine fährt zweimal täglich zur Heroinabgabe mit dem Bus nach Bern. Wenn er nach Hause kommt - das haben mir seine Mitbewohner von der Wohngemeinschaft erklärt -, wirkt er nicht «verladen». Er nimmt seine Umgebung seit langem zum ersten Mal wieder wahr, findet zu sich selber und kann beginnen, sein Leben in die Hand zu nehmen. Der andere hat den Ausstieg schon am Anfang des Versuches geschafft. Er ist wieder völlig integriert; er hat eine kluge, starke Frau gefunden. Sie haben ein knapp einjähriges Büblein. Heute morgen ist er an Aids gestorben. Ich weiss das, weil mein Mann ihn beerdigen wird. Frau und Kind sind aber zum Glück nicht HIV-positiv. Das ist die Realität hinter diesen Versuchen. Ihre Erfolge und Resultate liegen in solchen Biographien. Medizin ist längst nicht mehr auf Pillen, Spritzen und Chirurgie beschränkt, sondern berücksichtigt die sozialen Verhältnisse der Kranken. In der Drogenpolitik geht es darum, durch Drogen ausgegrenzte Menschen wieder zu integrieren. Es geht also um sorgfältig auszuwertende sozialmedizinische Versuche. Das ist auch Wissenschaft, und zwar eine ganz wichtige. Die SP-Fraktion bittet Sie, der Mehrheit zuzustimmen. Narbel Jean-Marc (L, VD): En matière de lutte contre la drogue, le Conseil fédéral a entrepris de premières expériences. L'évaluation de leurs résultats n'est pas encore établie à ce jour. Il est donc pour le moins curieux qu'il demande déjà des crédits supplémentaires. Au début de cette année, l'Organe international de contrôle des stupéfiants a donné une appréciation très négative de la politique suivie par les autorités helvétiques en matière de drogue. Dès lors, on peut se demander s'il est opportun de persévérer dans une voie qui nous vaut la réprobation internationale. Certes, le problème de la drogue est un cancer pour notre société et il convient d'y trouver une solution, mais nous nous opposons à l'utilisation de n'importe quel moyen. Vous me permettrez d'en venir à la discussion sur le crédit supplémentaire. Pour moi, le crédit supplémentaire se justifie par des circonstances imprévisibles au moment de l'établissement du budget. Or, nous n'avons aucune preuve que ces dépenses étaient imprévisibles au moment de l'élaboration du budget. Du point de vue purement financier, il s'agit aujourd'hui de se déterminer sur l'opportunité d'engager ou non cette dépense. Au vu de ces circonstances, la grande majorité du groupe libéral votera la proposition de la minorité, soit une réduction du montant figurant dans le projet du Conseil fédéral. Suter Marc (R, BE): Heute ist weder die Zeit noch der Ort für eine grossangelegte Drogendebatte. Es gilt schlicht zu entscheiden, ob wir die Mittel für die Ausweitung der Drogenversuche zur Verfügung stellen wollen oder nicht. Die Mehrheit der FDP-Fraktion bejaht diese Frage, auch wenn ein gewisses Unbehagen darüber besteht, dass die Mittel auf dem Wege des Nachtrages bewilligt werden und die Transparenz des Kreditbegehrens jedenfalls nicht auf Anhieb ersichtlich ist. Welches sind die Gründe, die aus unserer Sicht für die Unterstützung des Nachtragbegehrens und damit des Bundesrates sprechen? Die bisherigen Versuche waren insofern erfolgreich, als sie aufzeigten, dass die Abgabe von Drogen an Schwerstsüchtige machbar ist und positive Wirkungen zeitigt. Allerdings handelt es sich um teure Speziallösungen. Es mussten spezielle Strukturen geschaffen werden. Offen ist nun die Frage, ob die Umsetzung im therapeutischen Alltag ebenfalls möglich ist. Soll dereinst der drogenpolitische Mit-- 8 of 13 -Budget 1995. Supplément I 1478 N 21 juin 1995 telweg, der mit den Drogenversuchen vorgespurt wird, erfolgreich beschriften werden können, muss der Tatbeweis erbracht werden, dass die Drogenabgabe auch mit den normalen therapeutischen Einrichtungen funktioniert. Weg von der Insellösung, hin zur praktischen Umsetzung im therapeutischen Alltag - so heisst die Losung für die Ausweitung der Drogenversuche. Herr Frey Walter und Herr Schweingruber: Wir Parlamentarier sind doch wohl kaum dazu berufen und befähigt, die Wissenschaftlichkeit der Versuche zu beurteilen. Die Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften hat diese Ausweitung als ethisch vertretbar und wissenschaftlich nützlich und sinnvoll eingestuft. Diese Seite hat also grünes Licht für eine Ausweitung gegeben. Die Kantone, neuerdings auch in der Romandie, unterstützen die Ausweitung ebenso. Das ist deshalb von Bedeutung, weil die Kantone die Hauptlast der finanziellen Aufwendungen für die Präventionsmassnahmen tragen. Auch die beteiligten Krankenkassen befürworten die Ausweitung der Versuche. Wohlverstanden, der Bund bestreitet nur 12,5 bis im Maximum
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Prozent der Kosten. Der Rest wird von Patienten, Kantonen, Gemeinden und Krankenkassen bezahlt. Mit einer Ablehnung des Nachtragskredites würden diese Partner des Bundes im Regen stehengelassen. Die Mehrheit der FDP-Fraktion will bei der ohnehin heiklen Gratwanderung in der Drogenpolitik zum jetzigen Zeitpunkt keine falschen Signale aussenden. Wir befürworten vielmehr den vorsichtigen Mittelweg, der mit den Präventionsmassnahmen eingeschlagen worden ist. Die Bevölkerung erwartet in dieser schwierigen Frage eine sorgfältige und vernünftige Sachpolitik, keine Schlagworte und keine ideologische Auseinandersetzung. Die Drogenversuche sind ein wichtiger Baustein für einen Konsens in diesem komplexen Problemfeld, für das es keine Patentrezepte gibt. Deshalb: Verbauen wir diesen Mittelweg nicht, lassen wir die Chance offen, neue Erkenntnisse für die therapeutische Behandlung Schwerstsüchtiger zu gewinnen! Erst nach Abschluss der Versuche Ende 1996 wird der Zeitpunkt für eine umfassende Standortbestimmung gekommen sein. Jetzt gilt es, kein negatives Präjudiz für die Zukunft zu schaffen. Sieber Ernst (U, ZH): Während dieser Diskussion habe ich mir vergegenwärtigt, wie momentan die Situation in der Szene in Zürich und anderswo aussieht. Ich habe mich dann gefragt - nachdem es ja unser aller Anliegen ist, diese Menschen für eine bessere, neue Existenz zu befreien -, was da zu bewerkstelligen sei. Ich nehme an, dass Sie mir zustimmen: Es kann niemals um eine drogenpolitische Massnahme dieser oder jener Art gehen, sondern es geht primär um die Hautnähe. Die Frage lautet also: Wie komme ich zu diesen Betroffenen hin, die vereinsamt, heute zum Teil ohne medizinische Kontrolle, völlig desintegriert sind - wie komme ich an diese Menschen heran und wie kann ich sie dann auch aus der Szene herausholen? Da ist mir ein Bild in den Sinn gekommen. Das nächste Jahr, glaube ich, feiern wir ein Pestalozzi-Jahr. Wer «Lienhard und Gertrud» liest, liest darin folgendes: «Sorgenkinder werden von ihren Eltern ans Herz gedrückt.» Was machen wir aber mit den Leuten aus der Szene? Ich mache keine Schuldzuweisung! Wir grenzen sie aus, möglicherweise auch in wissenschaftliche Versuche. Die wissenschaftlichen Versuche sind noch keine Garantie dafür, dass eine Drogentherapie echt ist, aber es könnte sehr wohl sein - bei genauer Prüfung -, dass sie eine Nähe anbieten, die gewisse Leute auch nötig haben. Zur Situation in Zürich: Man hat gesagt, wir würden bald einmal eine versteckte, keine offene Szene mehr haben. Wissen Sie, wohin die Entwicklung heute geht? Gehen Sie an die Langstrasse, gehen Sie dort zum Coop, und beachten Sie, was jetzt dort geschieht! Die Leute, die jungen Menschen, kommen zum Teil vom Land zurück. Die Gemeinden reklamieren und sagen: Jetzt haben wir Betten bereitgestellt, Obdach, aber die Leute bleiben nicht. Es gibt neuerdings wieder eine Bewegung Richtung Zürich. An der Langstrasse entsteht eine neue Szene. Ich habe mit dem Polizeivorstand Neukomm und der Vorsteherin des Fürsorgeamtes, Stadträtin Monika Stocker, Gespräche geführt. Beide haben mir gesagt, sie hätten Angst, dass jetzt über den Sommer neu eine offene Szene entstehe. Aber noch einmal: Was tun? Eltern drücken ihre Sorgenkinder ans Herz. Meine Mutter hat das mit mir getan, sonst wäre ich wahrscheinlich heute an einem ändern Ort. Also: Ans Herz drücken! Das bedeutet Nähe, Hautpräsenz! Und nun folgendes: Ich denke, dass wir in zwei Richtungen denken müssen: Hautpräsenz für jene, die wirklich niemals ohne medizinische Mittel aus der Szene herausgeführt werden können; deshalb würde ich diesem Kredit zustimmen. Er soll diese Möglichkeit anbieten, dort, wo es unmöglich ist, einen Menschen ohne medizinische Hilfe aus der Drogenabhängigkeit herauszunehmen. Aber niemals solche Experimente, um dann schliesslich bequemerweise, ohne diese Gesellschaft zu verändern, diesen Ärmsten ganz einfach Mittel abzugeben, sondern um einen Einstieg zum Ausstieg zu bewerkstelligen. Das möchte ich betonen! Bei uns in Kollbrunn haben sich seit Weihnachten
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Menschen gemeldet; sie sind manchmal mit dem Extrazug zu uns heraus gekommen. Wir haben Methadon abgegeben, und bereits nach drei Wochen hat die Hälfte entschieden, sich von der Szene zu distanzieren, um einen weiten Weg zu gehen. Aber noch einmal: Hautnähe bedeutet sicher - und warum sollen wir die Versuche nicht mit wissenschaftlichen Untersuchungen begleiten? -, jene Mittel abzugeben, die den Ausstieg ermöglichen und die Motivationsebene schaffen, um eines Tages das Leben in den Griff zu bekommen. Von zwei Übeln wählen wir mit dieser Lösung das geringere. Was machen Sie, wenn Sie einem Drogensüchtigen begegnen? Sie wissen: Ohne medizinische Hilfe stirbt Ihnen dieser Mensch, auch wenn Ihnen das gegen den Strich geht. Mit medizinischer Hilfe, möglicherweise auch mit Heroinabgabe, retten Sie dieses Leben und ermöglichen einen Ausstieg; dann wählen Sie von zwei Übeln das geringere. Noch ein Punkt, das individuelle Schicksal dieser Menschen: Man fragt sich heute oft: Ist das denn möglich? Doch, es ist möglich: In der letzten Zeit entdecken wir an der Basis, dass es mehr HIV-Positive und Aidskranke gibt. Wir haben vor einigen Wochen den «Bunker» eröffnet und gesehen, dass dieser innert weniger Tage mit 40 jungen Menschen gefüllt war! Und wir tun so, als wäre diese Anonymität im Untergrund in Zürich nicht da. Sie ist da, und wir werden eines Tages noch staunen, was sich da aus diesen Löchern und Winkeln der Anonymität, der Vereinsamung, der seelischen Not herausbewegt. Deshalb ist die Nähe nötig. Wenn wir nicht wollen, dass sich in der Anonymität, im Untergrund die Szene ausweitet, müssen wir diese Hautnähe mit verschiedenen Modellen bewerkstelligen. Es gibt nicht nur eine Antwort; es gibt verschiedene. Aber diesen Schritt müssen wir tun. Ich nehme an, alle, die hier sind, wollen den Ausstieg. Diese Politik des Bundesrates bedeutet nicht, eine Situation zu zementieren und diese Menschen nachher rettungslos dem Zufall zu überlassen. Ich bin überzeugt, dass wir dazu gemeinsam zur Hilfe imstande sind. Aber jetzt, würde ich meinen, ist es auch ein Zeichen der Bereitschaft, diese Nähe zu erwirken, indem wir diesem Kredit von 7,5 Millionen Franken zustimmen. Comby Bernard (R, VS), rapporteur: Le débat auquel nous venons d'assister a été extrêmement intéressant, mais il aurait plutôt dû avoir lieu dans le cadre de la discussion du budget 1996. Le Conseil des Etats est aussi partagé que la commission du Conseil national sur cette question, puisqu'il a pris sa décision en faveur du crédit par 17 voix contre 15. La commission du Conseil national, quant à elle, a pris sa décision par
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voix en faveur de ce crédit de 7,5 millions de francs, contre 8 en faveur de la proposition de la minorité. Il y a en Suisse quelque 25 000 à 30 000 toxicomanes. Dans cette situation, on ne peut pas faire preuve d'angélisme pour résoudre un problème aussi délicat. C'est la raison pour la-
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Juni 1995 N 1479 Voranschlag 1995. Nachtrag l quelle toute une série d'initiatives ont été prises, qui ont été citées par plusieurs intervenants - je pense notamment au Centre du Levant à Lausanne, au Foyer Rives du Rhône à Sion, à la Fondation du pasteur Sieber et à d'autres centres ou foyers qui existent dans notre pays, qui font un travail remarquable pour lutter contre la drogue. Toutefois, ils n'arrivent à soigner ou à guérir que quelques centaines, voire quelques milliers de personnes au maximum. A part la solution de l'hébergement des toxicomanes durs, d'autres solutions ont été développées en Suisse. Je fais allusion, par exemple, aux médiateurs scolaires. A ma connaissance, le canton de Vaud a été le premier en Suisse à développer cette formule éminemment préventive, mais d'autres cantons de Suisse alémanique et de Suisse romande l'ont fait également. Sur la base de l'expérience récente, je constate que, pour quelque 70 médiateurs scolaires dans un canton de Suisse romande, la dépense est d'environ
250.
000 francs par année, soit exactement le prix de la réinsertion d'un ancien toxicomane. Par conséquent, si l'on prend en considération les éléments financiers - et il faut le faire ici dans le cadre d'un débat concernant les finances -, il est extrêmement important de dépenser davantage en amont, au niveau de la vraie prévention, plutôt qu'à la fin du processus; ce qui ne veut pas dire, je le répète, qu'il ne faille pas intervenir aussi à la fin de ce processus. C'est d'ailleurs la raison pour laquelle, comme l'ont dit certains, il n'y a pas de solution miracle, et personne probablement ne détient la vérité absolue en la matière. C'est pourquoi le Conseil fédéral, dans un souci de complémentarité avec les différentes solutions envisagées ou déjà en vigueur, a proposé ce programme de distribution de morphine aujourd'hui et d'héroïne demain pour essayer de résoudre ce problème. La question posée à notre commission était de savoir si on est disposé à accepter une extension de ce programme. Là, la commission a un avis divergent: la majorité est pour l'extension et propose d'accepter le montant de 7,5 millions de francs, alors que la minorité, dont je fais partie, propose plutôt de s'en tenir aux essais actuellement en cours et de faire ensuite une évaluation très sérieuse de ces essais avant d'aller plus loin ou de décider d'en rester là. Voilà, en résumé, quelle est la position de la commission. Je vous invite, au nom de la majorité de la commission, à voter en faveur de ce crédit supplémentaire de 7,5 millions de francs, et je vous invite également à rejeter les propositions Aubry - défendue par M. Philipona -, Schweingruber et Lepori Bonetti. Raggenbass Hansueli (C, TG), Berichterstatter: Erlauben Sie mir noch einmal, kurz die 7,5 Millionen Franken Nachtragskredit darzustellen. Der Kredit unterteilt sich in einen Betrag von 1,5 Millionen Franken für das Projekt Reha und einen Betrag von
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Millionen Franken für das Projekt Prove. Das Projekt Reha dient den dringenden Massnahmen zur Förderung der stationären Drogentherapie. Dieser Nachtragskredit ist durch den Minderheitsantrag Frey Walter nicht bestritten und scheint, wie ich die Einzelanträge verstanden habe, auch von denjenigen, die sie eingereicht haben, nicht bestritten zu sein. Die 1,5 Millionen Franken für das Projekt Reha stehen somit nicht zur Disposition. Mit dem Projekt Prove sollen Behandlungsplätze umgewandelt und Versuche zur ärztlichen Verschreibung von Betäubungsmitteln ausgeweitet werden. Hier nochmals die präzise Aufteilung des Betrags von 6 Millionen Franken: 2 Millionen Franken für die kurzfristige Erweiterung - diese sind durch den Minderheitsantrag Frey Walter ebenfalls nicht bestritten -, dann 1 Million Franken für die Projektierungskosten für neue Versuche und 3 Millionen Franken für die neuen Versuche. Diese 4 Millionen Franken sind durch den Minderheitsantrag Frey Walter bestritten. Die kurzfristige Erweiterung bedeutet Umwandlung von
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Morphin- in Heroinbehandlungsplätze und eine allfällige Schaffung von 100 bis 150 zusätzlichen Heroinplätzen. Die neuen Versuche bedeuten eine Ausweitung der Versuche um etwa 300 zusätzliche Heroinplätze. Dieser Mehrbedarf wird unter der Rubrik «Aidsforschung» im Umfang von 0,5 Millionen Franken teilkompensiert. Den Massnahmen liegt ein Bundesratsbeschluss vom 3. Oktober 1994 zugrunde. Die Umwandlung der Therapieplätze, also die erstgenannten 2 Millionen Franken, hat der Bundesrat bereits Ende Januar 1995 beschlossen. Die Ausweitung hat er noch nicht definitiv beschlossen. Die Umstellung von Morphin auf Heroin drängt sich auf, nachdem die Behandlungsergebnisse mit Morphin zuwenig erfolgversprechend verlaufen sind und dem Therapeutikum Heroin vergleichsweise bessere Aussichten beigemessen werden. Diese Erkenntnis stammt offensichtlich von Zwischenanalysen. Die Ausweitung der Drogenabgabe, die selbstverständlich im Rahmen der wissenschaftlichen Versuche bleiben muss, soll Aufschluss darüber geben, ob die gegenwärtigen Mittelverschreibungen mit anderen Therapien kombiniert werden können. Die Ausweitung ist auf 15 Monate beschränkt und muss wie der Gesamtversuch bis Ende 1996 abgeschlossen sein. Die Mehrheit der Finanzkommission ist der Auffassung, dass die bis Ende 1996 beschlossenen Versuche möglichst optimale Lösungsansätze für die Zukunft bringen sollen; das ist das Ziel. Man hat mit dem Beschluss der wissenschaftlich begleiteten versuchsweisen Drogenabgabe an Schwerstabhängige A gesagt; das steht fest. Jetzt gilt es auch B zu sagen, um das Optimum aus diesen Versuchen herauszuholen. Der Versuch muss so beschaffen und so breit angelegt sein, dass die notwendigen Schlüsse daraus gezogen werden können. Es ist insbesondere wichtig zu wissen, wie die Heroinabgabe mit anderen Massnahmen, z. B. mit der Abgabe von oralem Methadon, oder anderen bestehenden Programmen kombinierbar ist. Das soziale Umfeld oder - wie es Kollege Sieber ausgedrückt hat - die «Hautnähe» sind ebenfalls wesentlich. Nicht nur die Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften, sondern auch die WHO erachten die Ausweitung gemäss klarer Darstellung von Herrn Dr. Zeltner als vertretbar. Von diesen Seiten wird keine Opposition gemacht. Zu beachten ist ferner, dass das Gesundheitswesen nach wie vor Sache der Kantone ist und die finanzielle Hauptlast von den Patienten, den Krankenkassen und den Gemeinden zu tragen ist, wie das Kollege Suter richtig festgestellt hat. Die beteiligten Institutionen haben ein grosses Interesse daran, nur erfolgversprechende Massnahmen zu unterstützen. Die Nachfrage, vor allem auch von Städten, sich an derartigen Versuchen zu beteiligen, ist gross. Die Finanzkommission beantragt Ihnen daher mit 11 zu
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Stimmen, diesem Nachtragskredit zuzustimmen und den Antrag der Minderheit Frey Walter abzulehnen. Die Anträge Aubry (vertreten durch Herrn Philipona), Schweingruber und Lepori Bonetti lagen der Kommission nicht vor. Aufgrund der Sachlage und der Abstimmung zum Antrag der Minderheit Frey Walter ist jedoch davon auszugehen, dass in der Kommission auch diese Anträge abgelehnt worden wären, zumal den unterschiedlichen Anträgen keine präzisen, Justitiaren Aufgabestellungen zugrunde liegen. Stich Otto, Bundesrat: Ich bitte Sie, dem Bundesrat und der Mehrheit der Kommission zuzustimmen und sämtliche anderen Anträge abzulehnen. Man hat gesagt, man sei für die Prävention. Das ist sehr gut. Aber Prävention ist nicht ganz alles. Wir können nicht wegdiskutieren, dass wir ein Drogenproblem haben. Ich denke, wir können auch nicht nur Prävention machen und die Leute dann einsperren, wenn sie nichts genützt hat. Das ist auch nicht sehr zweckmässig. Deshalb ist es notwendig, dass man untersucht-wissenschaftlich begleitet-, wie man die Leute, die abgestürzt sind, von ihrer Sucht etwas befreien, etwas erlösen kann. Wie kann man diesen Leuten helfen? Das ist die Hauptfrage. Man hat gesagt, man richte hier mit der grossen Kelle an. Da muss ich Ihnen sagen, dass das nicht der Fall ist. Bei all die-- 10 of 13 -Budget 1995. Supplément 1480 N 21 juin 1995 sen Projekten zahlt der Bund nur einen sehr bescheidenen Anteil. Die Kosten tragen nachher die Kantone, die Gemeinden, die Krankenversicherungen usw. Der Bund zahlt nur einen sehr bescheidenen Anteil. Die wissenschaftlichen Untersuchungen sind - vor allem von Herrn Frey Walter - in Frage gestellt worden. Man kann heute, Herr Frey, aus den sechs Verschreibungsprojekten, die zwischen 7 und 17 Monaten gelaufen sind, vorläufig folgende Schlüsse ziehen:
1.
Programme mit ärztlicher Verschreibung von Heroin sind durchführbar. Kein einziger medizinischer Zwischenfall hat den Abbruch der Behandlung notwendig gemacht.
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Es ist möglich, eine bisher kaum für eine Therapie motivierbare Gruppe Schwerstabhängiger in Behandlung zu nehmen. Es ist nicht so, dass diese Schwerstabhängigen einfach Heroin beziehen und dann wieder gehen können. Sie stehen unter einer sehr strengen Kontrolle. Das ist für diese Leute nicht sehr angenehm.
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Der psychische Gesundheitszustand dieser Gruppe hat sich deutlich verbessert. Zudem ist eine markante Verbesserung der sozialen Verhältnisse feststellbar: Rückgang der Beschaffungsprostitution, Wiederaufbau der sozialen Kontakte ausserhalb der Drogenszene. Nebenbei bemerkt - das ist vielleicht weniger wichtig -: Die Verschreibung von intravenösem Heroin ist medizinisch gefahrlos und hat nur wenig Nebenwirkungen. Wir haben nicht mehr sehr lange Zeit, denn die Versuche laufen Ende 1996 definitiv aus. Bis dahin sollten wir möglichst viele Erfahrungen sammeln. Das ist auch der Grund, weshalb man nun zu diesem Zeitpunkt mit weiteren Programmen beginnt, wo z. B. die Integrierbarkeit von alternativen Betäubungsmittelverschreibungen in bestehende Ambulatorien für Methadonbehandlungen oder in andere therapeutische Einrichtungen geprüft wird. Versuche bei der Behandlung von Patienten in psychiatrischen Institutionen sollen durchgeführt werden. Versuche im Straf- und Massnahmenvollzug sollen durchgeführt werden, um die Konsumenten nicht einfach zu versorgen, sondern um zu versuchen, die Leute wieder zu integrieren. Ausserdem soll anhand eines Versuchs mit vorzeitigem Abschluss geprüft werden, wie weit es gelingt, die Teilnehmer an andere Formen der Behandlung zu vermitteln und im Versuch erreichte Verbesserungen der individuellen Situation aufrechtzuerhalten. Sie sehen, es gibt also eine ganze Anzahl dringender Fragen, die geklärt werden sollen und die uns dann weiterhelfen. Sicher ist, dass diese Versuche nicht über 1996 hinaus weitergeführt werden können. Aber vermutlich werden wir danach immer noch mit der Drogensucht konfrontiert sein. Deshalb müssen wir jetzt alle Massnahmen treffen, damit der Bundesrat möglichst rasch sehen kann, was er Ihnen später vorschlagen kann. Denn wir sind überzeugt, dass sich dann immer noch Drogenabhängige finden werden. Deshalb sind wir auf diesen Kredit angewiesen - auch wenn es ein Nachtragskredit ist -, damit wir in dieser Frage in Zukunft Geld einsparen können. Geld ist nicht alles. Viel wichtiger ist es, dass wir Menschen helfen können, aus ihrer Sucht und Krankheit wieder ein Stück weit herauszufinden. Allheilmittel gibt es nicht, Patentrezepte gibt es nicht, und hundertprozentige Erfolgschancen gibt es auch nicht. Das wissen wir genau. Aber man soll zumindest das tun, was man tun kann, um den Menschen in der Umgebung zu helfen, damit sie nicht ausgegrenzt werden. Ich bitte Sie: Stimmen Sie dem Bundesrat und der Kommissionsmehrheit zu, und lehnen Sie sämtliche anderen Anträge ab. Erste Eventualabstimmung - Premier vote préliminaire Für den Antrag Schweingruber 103 Stimmen Für den Antrag Aubry 36 Stimmen Zweite Eventualabstimmung - Deuxième vote préliminaire Für den Antrag der Minderheit 119 Stimmen Für den Antrag Schweingruber 21 Stimmen Dritte Eventualabstimmung - Troisième vote préliminaire Für den Antrag Lepori Bonetti 84 Stimmen Für den Antrag der Minderheit 56 Stimmen Definitive, namentliche Abstimmung Vote définitif, par appel nominal (Ref.: 1675) Für den Antrag der Mehrheit stimmen: Votent pour la proposition de la majorité: Aguet, Bär, Baumann Ruedi, Baumann Stephanie, Bäumlin, Béguelin, Bodenmann, Bugnon, Bühlmann, Bundi, Bürgi, Camponovo, Carobbio, Danuser, de Dardel, David, Dormann, Dünki, Eggenberger, Engler, Eymann Christoph, Fankhauser, von Feiten, Fischer-Sursee, Gadient, Gonseth, Grendelmeier, Gross Andreas, Grossenbacher, Haering Binder, Hafner Ursula, Hämmerle, Heberlein, Hollenstein, Hubacher, Iten Joseph, Jaeger, Jeanpretre, Jori, Keller Anton, Kühne, Ledergerber, Leemann, Leu Josef, Leuenberger Ernst, Maeder, Marti Werner, Mauch Ursula, Meier Hans, Meier Samuel, Meyer Theo, Misteli, Ostermann, Raggenbass, Rechsteiner, Ruffy, Rutishauser, Schmid Peter, Schnider, Segmüller, Seiler Rolf, Sieber, Singeisen, Stamm Judith, Steiger Hans, Strahm Rudolf, Suter, Thür, Tschäppät Alexander, Tschopp, Vollmer, Wanner, Weder Hansjürg, Wick, Wittenwiler, Züger, Zwygart (77) Für den Antrag Lepori Bonetti stimmen: Votent pour la proposition Lepori Bonetti: Allenspach, Aregger, Binder, Bircher Peter, Bonny, Borer Roland, Bortoluzzi, Bührer Gerald, Caccia, Cincera, Comby, Couchepin, Deiss, Dettling, Dreher, Eggly, Epiney, Fehr, Fischer-Hägglingen, Fischer-Seengen, Frainier, Frey Walter, Früh, Giger, Gobet, Graber, Gros Jean-Michel, Hari, Hess Otto, Jenni Peter, Kern, Lepori Bonetti, Loeb François, Maurer, Moser, Mühlemann, Müller, Narbel, Nebiker, Neuenschwander, Oehler, Perey, Philipona, Pini, Reimann Maximilian, Ruckstuhl, Ruf, Rychen, Sandoz, Schenk, Scherrer Werner, Scheurer Rémy, Schmied Walter, Schweingruber, Seiler Hanspeter, Stalder, Stamm Luzi, Steffen, Steinemann, Steiner Rudolf, Theubet, Tschuppert Karl, Vetterli, Weyeneth (64) Der Stimme enthalten sich - S'abstiennent: Darbellay (1) Stimmen nicht - Ne votent pas: Aubry, Baumberger, Berger, Bezzola, Bignasca, Bischof, Blocher, Borei François, Brügger Cyrill, Brunner Christiane, Caspar-Hutter, Cavadini Addano, Columberg, Cornaz, Diener, Ducret, Duvoisin, Fasel Hugo, Friderici Charles, Fritschi Oscar, Giezendanner, Goll, Gysin, Hegetschweiler, Herczog, Hess Peter, Hildbrand, Jäggi Paul, Keller Rudolf, Langenberger, Leuba, Leuenberger Moritz, Maitre, Mamie, Maspoli, Matthey, Mauch Rolf, Miesch, Nabholz, Pidoux, Poncet, Robert, Rohrbasser, Savary, Scherrer Jürg, Schmid Samuel, Schmidhalter, Spielmann, Spoerry, Steinegger, Stucky, Wiederkehr, Wyss William, Zbinden, Ziegler Jean, Zisyadis, vakant l (57) Präsident, stimmt nicht - Président, ne vote pas: Frey Claude (1) Art. 2-4 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Angenommen - Adopté -- 11 of 13 -21. Juni 1995 N 1481 Voranschlag 1995. Nachtrag l Namentliche Gesamtabstimmung Vote sur l'ensemble, par appel nominal (Ref.: 1644) Für Annahme des Entwurfes stimmen - Acceptent le projet: Aguet, Bär, Baumann Ruedi, Baumann Stephanie, Bäumlin, Béguelin, Bircher Peter, Bodenmann, Bonny, Bortoluzzi, Bugnon, Bühlmann, Bundi, Bürgi, Caccia, Carobbio, Comby, Couchepin, Danuser, Darbellay, David, Dettling, Dormann, Dünki, Eggenberger, Eggly, Engler, Epiney, Eymann Christoph, Fankhauser, von Feiten, Fischer-Sursee, Frainier, Gadient, Gonseth, Grendelmeier, Gross Andreas, Grossenbacher, Haering Binder, Hafner Ursula, Hämmerle, Hari, Heberlein, Hess Otto, Hollenstein, Hubacher, Iten Joseph, Jaeger, Jeanpretre, Jori, Keller Anton, Kühne, Ledergerber, Leemann, Leu Josef, Leuenberger Ernst, Loeb François, Maeder, Marti Werner, Mauch Ursula, Meier Hans, Meier Samuel, Meyer Theo, Misteli, Mühlemann, Nebiker, Ostermann, Perey, Raggenbass, Rechsteiner, Ruckstuhl, Ruffy, Rutishauser, Rychen, Schenk, Schmid Peter, Schnider, Segmüller, Seiler Hanspeter, Seiler Rolf, Sieber, Singeisen, Stamm Judith, Steiger Hans, Steiner Rudolf, Strahm Rudolf, Suter, Theubet, Thür, Tschäppät Alexander, Vollmer, Wanner, Weder Hansjürg, Weyeneth, Wick, Wittenwiler, Züger, Zwygart (98) Dagegen stimmen - Rejettent le projet: Allenspach, Aregger, Binder, Borer Roland, Cincera, Dreher, Fehr, Fischer-Seengen, Frey Walter, Früh, Giger, Gobet, Gros Jean-Michel, Jenni Peter, Kern, Maurer, Moser, Müller, Narbel, Neuenschwander, Oehler, Philipona, Reimann Maximilian, Ruf, Sandoz, Scherrer Werner, Scheurer Rémy, Schmied Walter, Schweingruber, Stalder, Stamm Luzi, Steffen, Steinemann, Tschuppert Karl, Vetterli (35) Der Stimme enthalten sich - S'abstiennent: Bührer Gerold, Fischer-Hägglingen, Lepori Bonetti, Pini (4) Stimmen nicht - Ne votent pas: Aubry, Baumberger, Berger, Bezzola, Bignasca, Bischof, Blocher, Borei François, Brügger Cyrill, Brunner Christiane, Camponovo, Caspar-Hutter, Cavadini Adriano, Columberg, Cornaz, de Dardel, Deiss, Diener, Ducret, Duvoisin, Fasel Hugo, Friderici Charles, Fritschi Oscar, Giezendanner, Goll, Graber, Gysin, Hegetschweiler, Herczog, Hess Peter, Hildbrand, Jäggi Paul, Keller Rudolf, Langenberger, Leuba, Leuenberger Moritz, Maître, Mamie, Maspoli, Matthey, Mauch Rolf, Miesen, Nabholz, Pidoux, Poncet, Robert, Rohrbasser, Savary, Scherrer Jürg, Schmid Samuel, Schmidhalter, Spielmann, Spoerry, Steinegger, Stucky, Tschopp, Wiederkehr, Wyss William, Zbinden, Ziegler Jean, Zisyadis, vakant l (62) Präsident, stimmt nicht - Président, ne vote pas: Frey Claude (1) An den Bundesrat - Au Conseil fédéral Schluss der Sitzung um 20.35 Uhr La séance est levée à 20 h 35 -- 12 of 13 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Voranschlag 1995. Nachtrag I Budget 1995. Supplément I In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 13 Séance Seduta Geschäftsnummer 95.008 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 21.06.1995 - 15:00 Date Data Seite 1470-1481 Page Pagina Ref. No 20 025 772 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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