95-013
Verwaltungsbehörden 04.10.1995 95.013
4. Oktober 1995Deutsch18 min
Source admin.ch
Entraves techniques au commerce. Loi fédérale 1014 4 octobre 1995 mit haben wir für Fälle, wo es wirklich notwendig sein sollte, ein Ventil geschaffen:
Erwägungen
1.
Wir haben die Kooperation der beiden Behörden gewährleistet, wie sie auch heute schon funktioniert.
2.
Wir haben die Initiative zu einem Verfahren für beide Behörden ermöglicht.
3. Sollte keine Einigung startfinden, haben wir den letztlichen Entscheid der Wettbewerbskommission und damit dem Kartellgesetz als einem umfassenden Gesetz zugeordnet. Die Kommission steht mit 10 zu 2 Stimmen hinter diesem Vermittlungsantrag und bittet Sie, ihm zuzustimmen. Delamuraz Jean-Pascal, conseiller fédéral: Le Conseil fédéral se rallie à la solution de compromis qui a été largement soutenue par la commission de votre Conseil ce matin. En effet, elle nous paraît, dans cette dernière ligne droite pour finaliser la loi sur les cartels, être une bonne solution. Je pense que nous pouvions vivre sans rien dire de la manière dont la surveillance des prix et les dispositions de concurrence peuvent coexister. C'était l'idée du Conseil fédéral, c'était celle de votre Conseil; mais le Conseil national, à des majorités croissantes, a, à tout prix, voulu régler la situation. La régler comme il l'a fait dans son dernier débat est une manière peu heureuse, car elle crée purement et simplement une subordination de Monsieur Prix à l'autorité de concurrence. Pour les excellentes raisons qu'a exposées MmeSimmen, ce n'est pas une bonne chose que de faire ainsi. Il nous paraît que la solution de compromis est finalement, bien pensé et tout réfléchi, celle qui nous permet de dire quelque chose, mais de le dire dans l'esprit des deux lois, celle de la concurrence et celle de Monsieur Prix. Par conséquent, je vous invite vivement à suivre la proposition de la majorité de la commission de votre Conseil. Je souhaite - j'en suis quasiment sûr - que cette formule, si vous la retenez, soit retenue demain dans le dernier débat sur la loi sur les cartels que nous aurons au Conseil national. Nous pourrions ainsi mettre un terme à la dernière divergence de ce beau monument qu'est la loi sur les cartels et le faire encore sous l'empire de cette législature. Angenommen - Adopté Art. 6 Abs. 1 Bst. b Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 6 al. 1 let. b Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Simmen Rosmarie (C, SO), Berichterstatterin: In Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b hatte der Ständerat als gerechtfertigte Art von Wettbewerbsabreden auch die Kalkulationshilfen eingefügt. Er hielt damit expressis verbis fest, dass Kalkulationshilfen, die besonders für kleine und mittlere Unternehmen wichtige Massnahmen der Rationalisierung sind, nicht als verbotene Absprachen zu betrachten sind. Der Nationalrat hat in einer gewissen Sorge um ein Unterlaufen der Bestimmungen des Kartellgesetzes die Präzisierung «diesbezügliche» Abreden beigefügt, um zu verhindern, dass irgendwelche Abreden gemeint sein könnten. Diese Beifügung widerspricht unserer Sicht der Dinge nicht, da die Kalkulationshilfen gerade Instrumente sind, welche rationellere Abläufe in den Betrieben gestatten. In diesem Sinne kann sich Ihre Kommission der Fassung des Nationalrates anschliessen. Angenommen - Adopté An den Nationalrat - Au Conseil national #ST# 95.013 Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse Entraves techniques au commerce. Loi fédérale Differenzen - Divergences Siehe Seite 772 hiervor - Voir page 772 ci-devant Beschluss des Nationalrates vom 3. Oktober 1995 Décision du Conseil national du 3 octobre 1995 Art. 5 Abs. 1,2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 5 al. 1,2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Simmen Rosmarie (C, SO), Berichterstatterin: Beim Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse bestehen Differenzen in Artikel 5 Absätze 1 und 2. Die WAK-NR hat in einer ersten Sitzung Artikel 5 völlig umgekrempelt, und zwar aus der Befürchtung heraus, dass technische Handelshemmnisse in Zukunft durch bürokratische ersetzt würden. Die erste Version der WAK-NR hielt sich nicht mehr an den Aufbau, den die bundesrätliche Vorlage vorsieht, wonach in Absatz 1 der Grundsatz, in Absatz 2 die Mittel und in den Absätzen 3 und 4 die Ausnahmen festgehalten sind. Der WAK-NR sind dann allerdings im Laufe der Zeit gewisse Zweifel an ihrer eigenen Formulierung gekommen, und sie hat in einer zweiten Sitzung die ursprüngliche Struktur des Artikels wieder hergestellt. Das Resultat der Diskussion in der WAK-NR sehen Sie auf der Fahne: In Absatz 1 steht nun wieder der Grundsatz, und zwar klar und deutlich. Es heisst nun: «Technische Vorschriften werden so ausgestaltet, dass sie sich nicht als technische Handelshemmnisse auswirken.» Es heisst also nicht mehr «möglichst wenig», wie im Entwurf des Bundesrates, sondern klar «nicht». In Absatz 2 ist ebenso klar festgehalten, dass zu diesem Zweck - um diese Eliminierung der technischen Handelshemmnisse zu erreichen - eine Abstimmung unserer Vorschriften mit denjenigen unserer Handelspartner zu erfolgen hat. Hier kommt nun das Anliegen des Nationalrates hinein, nämlich: «Dabei wird darauf geachtet, dass die technischen Vorschriften: a. möglichst einfach und transparent sind; und b. zu einem möglichst geringen Verwaltungs- und Vollzugsaufwand führen.» Damit haben wir den ursprünglichen Aufbau des Bundesrates, den der Ständerat mitgetragen hatte, wieder hergestellt, denn in Absatz 3 und Absatz 4 sind keine Änderungen vorgesehen. Ihre Kommission kann sich mit dieser Fassung einverstanden erklären, und sie bittet Sie, ihr zuzustimmen. Angenommen - Adopté Art. 20 Abs. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 20 al. 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Simmen Rosmarie (C, SO), Berichterstatterin: Es gibt noch eine kleine Differenz in Artikel 20, indem dort in Absatz 2 ein kleines Wort gestrichen worden ist, nämlich dass der Prüfbericht oder die Konformitätsbescheinigung «nur» als Nachweis gilt, «wenn glaubhaft dargelegt werden kann, dass....» Der -- 1 of 3 -4. Oktober 1995 1015 Stärkung der regionalen Wirtschaftsstrukturen Nationalrat hat das «nur» herausgestrichen, und es heisst nun: «Der Prüfbericht oder die Konformitätsbescheinigung einer ausländischen Stelle, die nicht nach Absatz 1 anerkannt ist, gilt als Nachweis, wenn glaubhaft dargelegt werden kann, dass....» Es ist etwas mehr als eine redaktionelle Änderung, aber die Kommission stimmt dem Nationalrat zu. Angenommen - Adopté #ST# 94.039 Stärkung der regionalen Wirtschaftsstrukturen und der Standortattraktivität der Schweiz Renforcement des structures économiques régionales et du rayonnement de la Suisse Differenzen - Divergences Siehe Seite 939 hiervor - Voir page 939 ci-devant Beschluss des Nationalrates vom 3. Oktober 1995 Décision du Conseil national du 3 octobre 1995 A. Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete A. Arrêté fédéral en faveur des zones économiques en redéploiement Art. 1; Art. 4bis; Art. 5 Abs. 1; Art. 6 Abs. 3, 4, 6; Art. 8 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 1; art. 4bis; art. 5 al. 1; art. 6 al. 3, 4, 6; art. 8 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national D. Bundesbeschluss über die Bürgschaften für Investitionen in wirtschaftlichen Erneuerungsgebieten D. Arrêté fédéral sur les cautionnements en faveur d'investissements dans les zones en redéploiement Art. Ibis Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Büttiker Rolf (R, SO), Berichterstatter: Es geht um die Differenz zum Nationalrat bei den Zinskostenbeiträgen. Sie wissen, dass der Ständerat knapp - mit 17 zu 16 Stimmen - die Zinskostenbeiträge als Instrument der Wirtschaftsförderung abgelehnt hatte. Im Gegensatz dazu hat der Nationalrat mit erdrückender Mehrheit - vor allem mit den Stimmen der Westschweiz -, mit 100 zu 38 Stimmen, die umstrittenen Zinskostenbeiträge von 10 Millionen Franken, verteilt auf fünf Jahre, beschlossen. Angesichts dieser klaren Mehrheitsverhältnisse im Nationalrat beantragt Ihnen die WAK mit 6 zu 4 Stimmen, ohne Begeisterung und mit einigen ordnungs- und finanzpolitischen Bedenken, sich dem Nationalrat anzuschliessen. Es bleibt wohl im Interesse des Ganzen nichts anderes übrig, als in den sauren Apfel zu beissen und der Verführung zum ordnungspolitischen Sündenfall nachzugeben. Simmen Rosmarie (C, SO): Gestatten Sie mir noch eine ganz kurze Anfügung zu den Ausführungen von Herrn Kollege Büttiker: Unter den hundert befürwortenden Stimmen im Nationalrat befindet sich die geschlossene Gruppe der Westschweizer, der Vertreterinnen und Vertreter jenes Landesteiles also, der weit überdurchschnittlich von den wirtschaftlichen Schwierigkeiten betroffen ist. Seine Arbeitslosenziffern sind mehr als doppelt so hoch, wie sie es im Landesdurchschnitt sind. Das spricht Bände. Wir haben in dieser Legislatur viel über den inneren Zusammenhalt der Schweiz gesprochen. Wir haben uns um den Sprachenartikel bemüht. Wir haben der Pro Helvetia Mittel zugesprochen. Wir haben eine Verständigungskommission beider Räte eingesetzt, die einen sehr substantiellen Bericht veröffentlicht hat. Die ideellen Aspekte sind gewiss der wichtigste Teil in unserem schweizerischen Zusammenleben, aber das entbindet uns nicht davon, auch der materiellen Lage der einzelnen Landesteile unsere volle Aufmerksamkeit zu schenken. Die Westschweiz ist geschlossen der Überzeugung, dass Zinskostenbeiträge nötig sind. Ich bitte Sie, stossen Sie unsere welschen Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht leichthin und unnötig vor den Kopf und stimmen Sie diesen Zinskostenbeiträgen zu. Angenommen - Adopté Entwurf A Art. 4bis - Projet A art. 4bis Ausgabenbremse - Frem aux dépenses Abstimmung - Vote Für Annahme der Ausgabe 25 Stimmen Dagegen 6 Stimmen Das qualifizierte Mehr ist erreicht La majorité qualifiée est acquise #ST# 94.3378 Interpellation Bühler Robert Ausländerpolitik Politique des étrangers Fortsetzung - Suite Siehe Seite 960 hiervor - Voir page 960 ci-devant Iten Andreas (R, ZG): Die Unruhe in der Bevölkerung ist, wie Herr Bühler Robert letzte Woche bereits ausführte, in der Tat sehr gross. Es ist nicht richtig und oft sogar nicht gerechtfertigt, die Befürchtungen und Ängste unserer Bevölkerung unter «Fremdenhass» zu rubrizieren. Die Tendenz, dies zu tun, verhindert die vernünftige Diskussion, die Herr Bühler zu dieser Frage gewünscht hat. Mit dem vorschnellen Vorwurf, besorgte Bürgerinnen und Bürger übten sich im Fremdenhass, wird das Thema tabuisiert. Daraus erwachsen untergründige, zum Teil unbewusste Spannungen und Emotionen. Immer grössere Kreise der Bevölkerung werden so durch Populisten verführbar. Damit dies nicht geschieht, ist nicht nur der psychologischen Seite des Problems Rechnung zu tragen, sondern auch der strukturellen. Dies hat mit einer gewissen Begrenzung der Ausländerzahl zu tun. Die Wirtschaft ist auf Ausländer angewiesen; sie leisten in unserem Land auch grosse Dienste. Aber es ist wichtig, dass die Wirtschaft in guten Zeiten nicht durch Ausländer aufgebläht wird, die dann in schlechten Zeiten arbeitslos werden. Hier hat der Staat seine ordnende, voraussehende Hand ins Spiel zu bringen. Man darf die Ausländerpolitik aus sozialstaatlichen Gründen nicht einfach dem Markt überlassen, wie neoliberale Kreise gelegentlich meinen. Die sozialen Probleme und Spannungen hat dann nämlich die Politik respektive der Staat zu lösen. Also braucht es Kriterien in der Ausländerpolitik.
3. Sollte keine Einigung startfinden, haben wir den letztlichen Entscheid der Wettbewerbskommission und damit dem Kartellgesetz als einem umfassenden Gesetz zugeordnet. Die Kommission steht mit 10 zu 2 Stimmen hinter diesem Vermittlungsantrag und bittet Sie, ihm zuzustimmen. Delamuraz Jean-Pascal, conseiller fédéral: Le Conseil fédéral se rallie à la solution de compromis qui a été largement soutenue par la commission de votre Conseil ce matin. En effet, elle nous paraît, dans cette dernière ligne droite pour finaliser la loi sur les cartels, être une bonne solution. Je pense que nous pouvions vivre sans rien dire de la manière dont la surveillance des prix et les dispositions de concurrence peuvent coexister. C'était l'idée du Conseil fédéral, c'était celle de votre Conseil; mais le Conseil national, à des majorités croissantes, a, à tout prix, voulu régler la situation. La régler comme il l'a fait dans son dernier débat est une manière peu heureuse, car elle crée purement et simplement une subordination de Monsieur Prix à l'autorité de concurrence. Pour les excellentes raisons qu'a exposées MmeSimmen, ce n'est pas une bonne chose que de faire ainsi. Il nous paraît que la solution de compromis est finalement, bien pensé et tout réfléchi, celle qui nous permet de dire quelque chose, mais de le dire dans l'esprit des deux lois, celle de la concurrence et celle de Monsieur Prix. Par conséquent, je vous invite vivement à suivre la proposition de la majorité de la commission de votre Conseil. Je souhaite - j'en suis quasiment sûr - que cette formule, si vous la retenez, soit retenue demain dans le dernier débat sur la loi sur les cartels que nous aurons au Conseil national. Nous pourrions ainsi mettre un terme à la dernière divergence de ce beau monument qu'est la loi sur les cartels et le faire encore sous l'empire de cette législature. Angenommen - Adopté Art. 6 Abs. 1 Bst. b Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 6 al. 1 let. b Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Simmen Rosmarie (C, SO), Berichterstatterin: In Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b hatte der Ständerat als gerechtfertigte Art von Wettbewerbsabreden auch die Kalkulationshilfen eingefügt. Er hielt damit expressis verbis fest, dass Kalkulationshilfen, die besonders für kleine und mittlere Unternehmen wichtige Massnahmen der Rationalisierung sind, nicht als verbotene Absprachen zu betrachten sind. Der Nationalrat hat in einer gewissen Sorge um ein Unterlaufen der Bestimmungen des Kartellgesetzes die Präzisierung «diesbezügliche» Abreden beigefügt, um zu verhindern, dass irgendwelche Abreden gemeint sein könnten. Diese Beifügung widerspricht unserer Sicht der Dinge nicht, da die Kalkulationshilfen gerade Instrumente sind, welche rationellere Abläufe in den Betrieben gestatten. In diesem Sinne kann sich Ihre Kommission der Fassung des Nationalrates anschliessen. Angenommen - Adopté An den Nationalrat - Au Conseil national #ST# 95.013 Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse Entraves techniques au commerce. Loi fédérale Differenzen - Divergences Siehe Seite 772 hiervor - Voir page 772 ci-devant Beschluss des Nationalrates vom 3. Oktober 1995 Décision du Conseil national du 3 octobre 1995 Art. 5 Abs. 1,2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 5 al. 1,2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Simmen Rosmarie (C, SO), Berichterstatterin: Beim Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse bestehen Differenzen in Artikel 5 Absätze 1 und 2. Die WAK-NR hat in einer ersten Sitzung Artikel 5 völlig umgekrempelt, und zwar aus der Befürchtung heraus, dass technische Handelshemmnisse in Zukunft durch bürokratische ersetzt würden. Die erste Version der WAK-NR hielt sich nicht mehr an den Aufbau, den die bundesrätliche Vorlage vorsieht, wonach in Absatz 1 der Grundsatz, in Absatz 2 die Mittel und in den Absätzen 3 und 4 die Ausnahmen festgehalten sind. Der WAK-NR sind dann allerdings im Laufe der Zeit gewisse Zweifel an ihrer eigenen Formulierung gekommen, und sie hat in einer zweiten Sitzung die ursprüngliche Struktur des Artikels wieder hergestellt. Das Resultat der Diskussion in der WAK-NR sehen Sie auf der Fahne: In Absatz 1 steht nun wieder der Grundsatz, und zwar klar und deutlich. Es heisst nun: «Technische Vorschriften werden so ausgestaltet, dass sie sich nicht als technische Handelshemmnisse auswirken.» Es heisst also nicht mehr «möglichst wenig», wie im Entwurf des Bundesrates, sondern klar «nicht». In Absatz 2 ist ebenso klar festgehalten, dass zu diesem Zweck - um diese Eliminierung der technischen Handelshemmnisse zu erreichen - eine Abstimmung unserer Vorschriften mit denjenigen unserer Handelspartner zu erfolgen hat. Hier kommt nun das Anliegen des Nationalrates hinein, nämlich: «Dabei wird darauf geachtet, dass die technischen Vorschriften: a. möglichst einfach und transparent sind; und b. zu einem möglichst geringen Verwaltungs- und Vollzugsaufwand führen.» Damit haben wir den ursprünglichen Aufbau des Bundesrates, den der Ständerat mitgetragen hatte, wieder hergestellt, denn in Absatz 3 und Absatz 4 sind keine Änderungen vorgesehen. Ihre Kommission kann sich mit dieser Fassung einverstanden erklären, und sie bittet Sie, ihr zuzustimmen. Angenommen - Adopté Art. 20 Abs. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 20 al. 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Simmen Rosmarie (C, SO), Berichterstatterin: Es gibt noch eine kleine Differenz in Artikel 20, indem dort in Absatz 2 ein kleines Wort gestrichen worden ist, nämlich dass der Prüfbericht oder die Konformitätsbescheinigung «nur» als Nachweis gilt, «wenn glaubhaft dargelegt werden kann, dass....» Der -- 1 of 3 -4. Oktober 1995 1015 Stärkung der regionalen Wirtschaftsstrukturen Nationalrat hat das «nur» herausgestrichen, und es heisst nun: «Der Prüfbericht oder die Konformitätsbescheinigung einer ausländischen Stelle, die nicht nach Absatz 1 anerkannt ist, gilt als Nachweis, wenn glaubhaft dargelegt werden kann, dass....» Es ist etwas mehr als eine redaktionelle Änderung, aber die Kommission stimmt dem Nationalrat zu. Angenommen - Adopté #ST# 94.039 Stärkung der regionalen Wirtschaftsstrukturen und der Standortattraktivität der Schweiz Renforcement des structures économiques régionales et du rayonnement de la Suisse Differenzen - Divergences Siehe Seite 939 hiervor - Voir page 939 ci-devant Beschluss des Nationalrates vom 3. Oktober 1995 Décision du Conseil national du 3 octobre 1995 A. Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete A. Arrêté fédéral en faveur des zones économiques en redéploiement Art. 1; Art. 4bis; Art. 5 Abs. 1; Art. 6 Abs. 3, 4, 6; Art. 8 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 1; art. 4bis; art. 5 al. 1; art. 6 al. 3, 4, 6; art. 8 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national D. Bundesbeschluss über die Bürgschaften für Investitionen in wirtschaftlichen Erneuerungsgebieten D. Arrêté fédéral sur les cautionnements en faveur d'investissements dans les zones en redéploiement Art. Ibis Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Büttiker Rolf (R, SO), Berichterstatter: Es geht um die Differenz zum Nationalrat bei den Zinskostenbeiträgen. Sie wissen, dass der Ständerat knapp - mit 17 zu 16 Stimmen - die Zinskostenbeiträge als Instrument der Wirtschaftsförderung abgelehnt hatte. Im Gegensatz dazu hat der Nationalrat mit erdrückender Mehrheit - vor allem mit den Stimmen der Westschweiz -, mit 100 zu 38 Stimmen, die umstrittenen Zinskostenbeiträge von 10 Millionen Franken, verteilt auf fünf Jahre, beschlossen. Angesichts dieser klaren Mehrheitsverhältnisse im Nationalrat beantragt Ihnen die WAK mit 6 zu 4 Stimmen, ohne Begeisterung und mit einigen ordnungs- und finanzpolitischen Bedenken, sich dem Nationalrat anzuschliessen. Es bleibt wohl im Interesse des Ganzen nichts anderes übrig, als in den sauren Apfel zu beissen und der Verführung zum ordnungspolitischen Sündenfall nachzugeben. Simmen Rosmarie (C, SO): Gestatten Sie mir noch eine ganz kurze Anfügung zu den Ausführungen von Herrn Kollege Büttiker: Unter den hundert befürwortenden Stimmen im Nationalrat befindet sich die geschlossene Gruppe der Westschweizer, der Vertreterinnen und Vertreter jenes Landesteiles also, der weit überdurchschnittlich von den wirtschaftlichen Schwierigkeiten betroffen ist. Seine Arbeitslosenziffern sind mehr als doppelt so hoch, wie sie es im Landesdurchschnitt sind. Das spricht Bände. Wir haben in dieser Legislatur viel über den inneren Zusammenhalt der Schweiz gesprochen. Wir haben uns um den Sprachenartikel bemüht. Wir haben der Pro Helvetia Mittel zugesprochen. Wir haben eine Verständigungskommission beider Räte eingesetzt, die einen sehr substantiellen Bericht veröffentlicht hat. Die ideellen Aspekte sind gewiss der wichtigste Teil in unserem schweizerischen Zusammenleben, aber das entbindet uns nicht davon, auch der materiellen Lage der einzelnen Landesteile unsere volle Aufmerksamkeit zu schenken. Die Westschweiz ist geschlossen der Überzeugung, dass Zinskostenbeiträge nötig sind. Ich bitte Sie, stossen Sie unsere welschen Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht leichthin und unnötig vor den Kopf und stimmen Sie diesen Zinskostenbeiträgen zu. Angenommen - Adopté Entwurf A Art. 4bis - Projet A art. 4bis Ausgabenbremse - Frem aux dépenses Abstimmung - Vote Für Annahme der Ausgabe 25 Stimmen Dagegen 6 Stimmen Das qualifizierte Mehr ist erreicht La majorité qualifiée est acquise #ST# 94.3378 Interpellation Bühler Robert Ausländerpolitik Politique des étrangers Fortsetzung - Suite Siehe Seite 960 hiervor - Voir page 960 ci-devant Iten Andreas (R, ZG): Die Unruhe in der Bevölkerung ist, wie Herr Bühler Robert letzte Woche bereits ausführte, in der Tat sehr gross. Es ist nicht richtig und oft sogar nicht gerechtfertigt, die Befürchtungen und Ängste unserer Bevölkerung unter «Fremdenhass» zu rubrizieren. Die Tendenz, dies zu tun, verhindert die vernünftige Diskussion, die Herr Bühler zu dieser Frage gewünscht hat. Mit dem vorschnellen Vorwurf, besorgte Bürgerinnen und Bürger übten sich im Fremdenhass, wird das Thema tabuisiert. Daraus erwachsen untergründige, zum Teil unbewusste Spannungen und Emotionen. Immer grössere Kreise der Bevölkerung werden so durch Populisten verführbar. Damit dies nicht geschieht, ist nicht nur der psychologischen Seite des Problems Rechnung zu tragen, sondern auch der strukturellen. Dies hat mit einer gewissen Begrenzung der Ausländerzahl zu tun. Die Wirtschaft ist auf Ausländer angewiesen; sie leisten in unserem Land auch grosse Dienste. Aber es ist wichtig, dass die Wirtschaft in guten Zeiten nicht durch Ausländer aufgebläht wird, die dann in schlechten Zeiten arbeitslos werden. Hier hat der Staat seine ordnende, voraussehende Hand ins Spiel zu bringen. Man darf die Ausländerpolitik aus sozialstaatlichen Gründen nicht einfach dem Markt überlassen, wie neoliberale Kreise gelegentlich meinen. Die sozialen Probleme und Spannungen hat dann nämlich die Politik respektive der Staat zu lösen. Also braucht es Kriterien in der Ausländerpolitik.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse Entraves techniques au commerce. Loi fédérale In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 11 Séance Seduta Geschäftsnummer 95.013 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 04.10.1995 - 08:30 Date Data Seite 1014-1015 Page Pagina Ref. No 20 026 386 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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