Lexipedia

Entscheid

95-3003

Verwaltungsbehörden 14.03.1995 95.3003

14. März 1995Deutsch11 min

Source admin.ch

Erwägungen

6.

Milliarden Franken und 5 Prozent Zins - der Zins ist allerdings höher -, das sind jedes Jahr 300 Millionen Franken Mehrausgaben. Das gibt vielen Leuten wieder die Möglichkeit zu sagen, dass der Bund nicht sparen könne, dass man die Ausgaben plafonieren solle. Mit solchen Defiziten können Sie die Ausgaben nicht plafonieren, sondern Sie produzieren ein grösseres Defizit. Langsam wird sogar die Frage, was strukturelles und was konjunkturelles Defizit ist, relativ überflüssig. Wirtschaftlich geht es besser, deshalb müssen wir annehmen, dass wir den grössten Teil als strukturelles Defizit auffassen müssen. Zugegeben, wir wissen heute noch nicht, wieviel Mehreinnahmen die Mehrwertsteuer bringt, das können wir nicht schätzen. Ende dieses Jahres können wir es dann vielleicht etwas besser beurteilen. Ganz sicher ist, dass wir mit Sparmassnahmen allein den Haushalt nicht sanieren können; es braucht auch zusätzliche Einnahmen. Deshalb ist es intellektuell unredlich, eine Motion zu machen, die den Bundesrat wieder beauftragt, Sparmassnahmen vorzutragen. Wir haben, wie wir Ihnen dargelegt haben, die Standards beim Wohnungsbau überprüft, dort kann man etwas tun. Wir hoffen, dass wir auch zum Tiefbau bis Ende des Jahres noch gewisse Vorschläge erhalten. Wunder sollte man davon aber keine erwarten. Wir werden in diesem Jahr auch die Subventionen überprüfen. Aber machen Siesich keine Illusionen: Für jede einzelne Subvention wird hier im Saal wieder so hartnäckig gekämpft, wie Sie das bis jetzt und heute gemacht haben. Wenn wir die Motion Ihrer Kommission nicht akzeptieren können, ist das vor allem auch des Termins, Ende 1996, wegen. Der Finanzausgleich, d. h. mit und zwischen den Kantonen Lösungen zu finden, ist eine derart schwierige, komplexe politische Aufgabe, dass es eine Illusion ist anzunehmen, das in eineinhalb Jahren machen zu können; das ist beim besten Willen nicht möglich. Deshalb sollten Sie nicht jetzt, um Ihr Gewissen zu beruhigen, solche Aufträge erteilen. Von mir aus gesehen sollten Sie hier der Minderheit l zustimmen, also der Forderung nach einer Vorlage zur Sanierung des Haushaltes, in der mindestens auch Mehreinnahmen enthalten sein können, sonst hat der Vorstoss kaum einen Sinn. Sie sollten auch der Minderheit II zustimmen und, das ist zugleich die Meinung des Bundesrates, diese Motion in jedem Fall in ein Postulat umwandeln. Sie können die Motion natürlich auch ablehnen, das ist uns auch egal und käme fast auf das gleiche heraus, denn der Bundesrat ist überzeugt, dass wir den Haushalt sanieren müssen, ob Sie Postulate oder Motionen überweisen oder nicht Abstimmung - Vofe Eventuell-A titre préliminaire Für den Antrag der Mehrheit 104 Stimmen Für den Antrag der Minderheit l 45 Stimmen Definitiv - Définitivement Für den Antrag der Mehrheit 98 Stimmen Für den Antrag der Minderheit II 51 Stimmen #ST# 95.3003 Motion FK-NR (94.073) (Minderheit Borei François) Nationalstrassenbau. Priorität der Verbindungen zwischen den verschiedenen Sprachregionen Motion CdF-CN (94.073) (minorité Borei François) Construction des routes nationales. Priorité aux liaisons entre les différentes régions linguistiques Wortlaut der Motion vom 18. Januar 1995 Unter Einhaltung der im Voranschlag 1995 und im Finanzplan bewilligten Kreditbeträge ist bei den Investitionen im Bereich der Nationalstrassen so zu verfahren, dass die Mittel prioritär für die Fertigstellung der Verbindungen zwischen den verschiedenen Sprachregionen eingesetzt werden.

-- 1 of 3 --

Statut des fonctionnaires. Révision partielle 594 N 14 mars 1995 Texte de la motion du 18 janvier 1995 Dans le respect de l'enveloppe budgétaire 1995 et du plan financier des années à venir, la priorité en matière d'investissement dans le domaine des routes nationales sera accordée à l'achèvement des liaisons entre les différentes régions linguistiques. Mitunterzeichner-Cosignataires: Bäumlin, Epiney, Leemann, Theubet (4) Schriftliche Begründung Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen eine schriftliche Antwort. Développement par écrit Les auteurs renoncent au développement et demandent une réponse écrite. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 6. März 1995 Der Bundesrat hat in den letzten Jahren - selbstverständlich unter Einhaltung der Budgetvorgaben des Parlamentes - die Westschweiz bei der Zuteilung der Kredite bevorzugt behandelt Er ist bestrebt, diese Politik soweit vertretbar auch in Zukunft zu verfolgen. In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, das Anliegen des Vorstosses entgegenzunehmen. Nach Artikel 4 Absatz 2 des Treibstoffzollgesetzes legt indessen der Bundesrat die jährlichen und langfristigen Bauprogramme für die Nationalstrassen fest Die Motion greift mithin in den Bereich der dem Bundesrat übertragenen Regelungszuständigkeit hinein, was der Bundesrat seit jeher als unzulässig erachtet Aus diesem Grund kann der Vorstoss nicht als Motion entgegengenommen werden. Rapport écrit du Conseil fédéral du 6 mars 1995 Ces dernières années, la Suisse romande a été favorisée lors de la répartition des crédits; les prescriptions de la planification financière ayant toutefois été respectées. Nous allons tenter de poursuivre le plus possible cette politique dans les années à venir. Ainsi, nous sommes disposés à tenir compte des considérations de l'auteur. Conformément à l'article 4 alinéa 2 de la loi fédérale concernant l'utilisation du produit des droits d'entrée sur les carburants, il nous incombe de fixer les programmes de construction annuels et à long terme pour les routes nationales. Or, la présente motion empiète sur nos attributions, ingérence que nous avons toujours trouvée inadmissible. L'intervention ne peut donc être acceptée sous forme de motion Schriftliche Erklärung des Bundesrates Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Déclaration écrite du Conseil fédéral Le Conseil fédéral propose de transformer la motion en postulat Le président: La minorité de la commission est d'accord avec la transformation en postulat Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 93.077 Beamtengesetz. Tei (révision Statut des fonctionnaires. Révision partielle Differenzen - Divergences Siehe Jahrgang 1994, Seite 817 - Voir année 1994, page 817 Beschluss des Ständerates vom 26. Januar 1995 Décision du Conseil des Etats du 26 janvier 1995 Seiler Hanspeter (V, BE), Berichterstatter: Eine Vorbemerkung: Wenn man die ganze Übung anschaut, ist man versucht zu sagen: Ausser Spesen nichts gewesen. Die Ausbeute ist nach den Beratungen und Beschlüssen im Ständerat und anschliessend in unserer Kommission tatsächlich sehr mager. Kernstück der Vorlage war bekanntlich die Frage der Flexibilisierung. Ich erinnere Sie daran, dass Sie eine solche Teilflexibilisierung für höhere Kaderbeamte im ersten Umgang beschlossen haben. Dies betrifft die Artikel 1 und 36, den III. Abschnitt (die Artikel 62b bis 62f) und in den Übergangsbestimmungen noch den Artikel 2. Der Ständerat hat alle diese Artikel wieder herausgestrichen bzw. geändert und damit eine Teilflexibilisierung abgelehnt Das Herzstück der Vorlage ist damit herausgebrochen. Der Ständerat will die ganze Flexibilisierungsfrage im Rahmen einer Totalrevision des Beamtengesetzes diskutieren bzw. lösen. Angesichts der Eindeutigkeit der Stellungnahme und nachdem auch der Bundesrat, der diese Flexibilisierung in seiner Vorlage vorgeschlagen hat, zurückkrebste und sich dem Ständerat anschloss, schienen die Mitglieder der Kommission den Mut zu verlieren; die Kommission hat sich deshalb dem Ständerat angeschlossen. In dieser Sache besteht von Seiten der Kommission also keine Differenz mehr. Eine weitere Differenz entstand in Artikel 48 Absätze 1 und

2.

In Artikel 48 Absatz 1 schlägt der Ständerat eine viel offenere Formulierung vor. Die Kommission hat sich hier ebenfalls angeschlossen, sie empfindet sie als sachgerechter. In Artikel 48 Absatz 2 hat der Ständerat eine andere Formulierung gewählt Es ging vor allem darum, dass die Statuten der Eidgenössischen Pensionskasse zwar durch den Bundesrat zu erlassen, aber nachher durch die Bundesversammlung zu genehmigen seien. So war der Vorschlag unserer Kommission und des Nationalrates. Der Ständerat hat das insofern anders formuliert, als er richtigerweise den Erlass der Statuten dem Bundesrat zuordnet, aber die Statuten auch nicht mehr durch die Bundesversammlung genehmigen lassen will. Vielmehr geht es ja darum, dass das Parlament die Grundsätze bestimmt; die sind in Absatz Ibis (neu) gemäss der ständerätlichen Fassung aufgelistet und entsprechen ungefähr dem, was der Nationalrat seinerzeit beschlossen hat Wir finden in der Kommission, die Rechtsetzung von Statuten solle im Rahmen dieser Grundsätze durch den Bundesrat erfolgen und nicht durch das Parlament beschlossen werden. Im Namen der Kommission bitte ich Sie, sich in all diesen Punkten dem Ständerat anzuschliessen. Borei François (S, NE), rapporteur: Au nom de la commission, je vous invite à vous rallier sur tous les points aux décisions du Conseil des Etats. L'élément essentiel de ce ralliement, c'est de renoncer pour l'instant à flexibiliser les hauts fonctionnaires. Il est vrai que c'était un point important du projet du Conseil fédéral, mais l'on doit faire le constat suivant: très nettement, le Conseil des Etats ne souhaite pas, pour l'instant, cette modification du Statut des fonctionnaires, et le Conseil fédéral, très rapidement, s'est rallié à cet avis du Conseil des Etats. La commission fait donc un constat d'échec. Certains le font avec le sourire, d'autres avec la grimace, mais la conclusion est la même: nous -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion FK-NR (94.073) (Minderheit Borel François) Nationalstrassenbau. Priorität der Verbindungen zwischen den verschiedenen Sprachregionen Motion CdF-CN (94.073) (minorité Borel François) Construction des routes nationales. Priorité aux liaisons entre les différentes régions linguistiques In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 07 Séance Seduta Geschäftsnummer 95.3003 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 14.03.1995 - 08:00 Date Data Seite 593-594 Page Pagina Ref. No 20 025 411 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

-- 3 of 3 --