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Entscheid

95-3021

Verwaltungsbehörden 23.06.1995 95.3021

23. Juni 1995Deutsch11 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Wie beurteilt der Bundesrat den Tatbestand, dass die unteren Einkommensschichten die vorgesehenen Steuerleistungen zwar sofort erbringen müssen, die vorgesehenen sozialen Kompensationszahlungen in vielen Kantonen, wenn überhaupt angemessen, nur mit grossen Verzögerungen geleistet werden?

2.

Hat der Bundesrat eine Übersicht über die in den Kantonen vorgesehenen Kompensationen (Verteilung, Höhe, Auszahlungszeitpunkt u. a. m.)?

3.

Ist er gewillt, dafür zu sorgen und auf die Kantone entsprechend einzuwirken, dass die bei der Abstimmung über die neuen Übergangsbestimmungen in der Bundesverfassung vorgesehenen sozialen Kompensationen sozialpolitisch sinnvoll und ohne Verzögerungen geleistet werden? Texte de l'interpellation du 26 Janvier 1995

1.

Que pense le Conseil fédéral du fait que, dans de nombreux cantons, les personnes de condition économique modeste doivent attendre très longtemps la compensation sociale prévue pour elles - quand encore les cantons versent un montant convenable -, alors qu'elles-mêmes doivent s'acquitter depuis le premier jour de la taxe sur la valeur ajoutée?

2.

Le Conseil fédéral dispose-t-il d'un tableau récapitulatif de la compensation sociale prévue par chaque canton (de sa répartition, de son montant, quand elle est versée, etc.)?

3.

Est-il disposé à intervenir auprès des cantons pour qu'ils versent sans délai la compensation sociale prévue par les nouvelles dispositions transitoires de la constitution, dispositions que nous avons approuvées en votation populaire? Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Baumann Stephanie, Bäumlin, Béguelin, Bodenmann, Brunner Christiane, Bundi, Carobbio, Danuser, de Dardel, Eggenberger, Fankhauser, von Feiten, Hafner Ursula, Herczog, Hubacher, Jeanprêtre, Jöri, Ledergerber, Leemann, Marti Werner, Rechsteiner, Ruffy, Steiger Hans, Strahm Rudolf, Tschäppät Alexander, Zbinden (27) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Mit der Einführung der Mehrwertsteuer wurde in Artikel 8 Absatz 4 der Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung festgelegt, dass 5 Prozent des Mehrwertsteuerertrages als Kompensation den kleineren Einkommen zurückerstattet werden müssen. Mit dieser Kompensation sollen sozialpolitisch unerwünschte Auswirkungen korrigiert werden, da die niedrigeren Einkommen mit der Mehrwertsteuer überproportional belastet werden. Gestützt auf die erwähnten Vefassungsbestimmungen werden den Kantonen mit einem Bundesbeschluss vom 7. Oktober 1994 500 Millionen Franken für Prämienverbilligungen zugunsten unterer Einkommensschichten zur Verfügung gestellt. Heute ist folgende Situation festzustellen: - Mit der Einführung der Mehrwertsteuer auf den 1. Januar 1995 werden die unteren Einkommensschichten ab sofort mehr belastet. - Die in der Volksabstimmung über die Mehrwertsteuer in den Vordergrund gestellte soziale Kompensation durch die Verbilligung der Krankenkassenprämien über die Kantone steht noch aus. - Fachleute in der Bundesverwaltung und in den Kantonen rechnen damit, dass diese Rückerstattung in den «besonders aktiven» Kantonen im besten Fall im zweiten Halbjahr 1995 möglich sein wird. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 26. April 1995 Rapport écrit du Conseil fédéral du 26 avril 1995

1.

Der Bundesrat ist sich der Schwierigkeiten bewusst, die angesichts der ab diesem Jahr durch eine Verbilligung der Krankenkassenprämien durchzuführenden sozialen Kompensationszahlungen an untere Einkommensschichten, vor allem für Kantone, die das System der Prämienverbilligung nicht kennen, entstehen. Dennoch unterstreicht er, dass die Kantone über diese sozialen Kompensationen, die mit der Verlängerung der dringlichen Bundesbeschlüsse in der Krankenversicherung eingeführt wurden, noch vor der Abstimmung über die Mehrwertsteuer, d. h. noch vor Anfang November 1993, in Kenntnis gesetzt wurden. Die Kantone wurden über die Entwicklung in bezug auf die Verlängerung der dringlichen Bundesbeschlüsse auf dem laufenden gehalten, über die erst relativ spät definitiv entschieden werden konnte, nämlich im Oktober 1994. Angesichts der kurzen Frist und um die Einführung dieses Systems zu erleichtern, hat der Bundesrat dem Parlament eine Bestimmung vorgeschlagen, die es den kantonalen Regierungen erlaubt, Übergangsbestimmungen festzulegen. Die Bestimmung wurde vom Parlament gutgeheissen. Weiter erinnert der Bundesrat daran, dass diese Art von Subventionierung derjenigen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung entspricht, die die Kantone ab 1. Januar 1996 anzuwenden haben. In Anbetracht der sozialen Konsequenzen, die mit einer Verzögerung der Kompensationszahlungen verbunden sein könnten, hofft der Bundesrat, dass die Kantone diese Verteilung anhand von Prämienverbilligungen so rasch als möglich durchführen können. Er möchte indessen auch darauf hinweisen, dass gemäss den bisher vorliegenden Erkenntnissen der auf die Einführung der Mehrwertsteuer zurückzuführende Teuerungsanstieg hinter dem ursprünglich befürchteten Ausmass zurückgeblieben ist.

273.

Die Kantone sind zurzeit daran, die notwendigen Bestimmungen auszuarbeiten. Es ist deshalb noch nicht möglich, sich einen Gesamtüberblick zu verschaffen. Der Bundesrat ist darüber hinaus nicht befugt, die Modalitäten dieser Verteilung zu bestimmen. Das Parlament erteilte diese Befugnis den Kantonen auf deren Verlangen sowohl für die Übergangsphase als auch für die Zeit nach dem Inkrafttreten des KVG. Doch die Kantone werden, um Bundesbeiträge erhalten zu können, dem BSV unter Anwendung von Artikel 6 der Verordnung über die Beiträge des Bundes zur Prämienverbilligung in der Krankenversicherung diejenigen Bestimmungen vorlegen müssen, auf deren Basis sie eine Prämienverbilligung gewähren. Der Bundesrat hat so die Möglichkeit zu überprüfen, ob die Bundesbeiträge, auf die die Kantone Anrecht haben (500 Millionen Franken), auch effektiv an die Versicherten ausbezahlt werden und dem durch die Gesetzgebung gesetzten Ziel entsprechen. Bei unrechtmässigen Auszahlun-- 1 of 3 -23. Juni 1995 N 1623 Interpellation Keller Rudolf gen der Bundessubventionen würden entsprechende Massnahmen ergriffen. Erklärung des Interpellanten: teilweise befriedigt Déclaration de l'interpellateur: partiellement satisfait #ST# 95.3093 Interpellation Keller Rudolf Unnützer Uno-Sozialgipfel Inutilité du sommet social de l'ONU Wortlaut der Interpellation vom 6. März 1995 Ich frage den Bundesrat:

1.

Wer beteiligte sich schweizerischerseits an den Vorbereitungen des «Uno-Sozialgipfels» (Namenliste), und wer gehört zur offiziellen Schweizer Delegation (Namenliste)?

2.

Wie viele Stunden und Tage an Vorbereitungen wurden von der Bundesverwaltung und anderen Fachleuten insgesamt geleistet, und was kostet dies den Fiskus?

3.

Gehe ich richtig in der Annahme, dass dieser «Gipfel» wie auch von vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus zahlreichen Ländern ausgesagt - in den einzelnen Ländern nichts bewirkt?

4.

Da die Schweiz leider dafür bekannt ist, dass sie im Gegensatz zu fast allen anderen Ländern irgendwelche Beschlüsse oder Resolutionen solcher Konferenzen ausführt, frage ich mich ernsthaft, ob sich unsere Regierung Änderungen ihrer Sozialpolitik von irgendwelchen Uno-Gewaltigen, die unsere sozialen Probleme nicht kennen, aufdrängen lässt. Was könnten das für Vorschläge sein? Wenn dem nicht so ist, warum nimmt die Schweiz dann überhaupt an diesem Palaver teil?

5.

Soll dieser «Gipfel» - was wirklich der Gipfel wäre - auch Auswirkungen auf unsere Ausländerpolitik zeitigen, nachdem darüber geredet worden ist, dass sich unser Land überlegen müsse, wie die vielen - und immer mehr werdenden Ausländer besser zu integrieren seien? Wäre es nicht sozialverträglicher, wenn die Schweiz statt dessen den Ausländerbestand und die immer unerträglicher werdende Überfremdung endlich reduzieren würde? Texte de l'interpellation du 6 mars 1995 Je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:

1.

Qui, du côté suisse, a participé aux préparatifs du Sommet mondial pour le développement social (je veux une liste de noms), et de qui se compose la délégation officielle de la Suisse (je désire ici encore des noms)?

2.

Combien de jours et d'heures l'administration fédérale et d'autres experts ont-ils consacrés au total à cette préparation, et quel en est le coût pour le fisc?

3.

Ai-je raison de penser, comme les participants des autres pays sont nombreux à l'affirmer, que ce «sommet» ne profitera à aucun des pays?

4.

La Suisse étant malheureusement connue pour mettre en oeuvre, contrairement à la quasi-totalité des autres pays, n'importe quelles décisions et résolutions émanant de telles conférences, je me demande sérieusement si notre gouvernement ne se laisse pas prescrire les modifications de sa politique sociale par de quelconques caciques de l'ONU qui ne connaissent pas nos problèmes sociaux. Si tel est le cas, de quelles propositions s'agit-il? Si tel n'est pas le cas, pourquoi la Suisse participe-t-elle à ces discussions oiseuses?

5.

Ce «sommet», s'il en est vraiment un, aura-t-il aussi des incidences sur notre politique étrangère, sachant qu'on a dit que nous devions nous demander comment nous pourrons mieux intégrer des étrangers de plus en plus nombreux? Ne serait-ce pas socialement plus supportable que la Suisse réduise plutôt une fois pour toutes l'effectif des étrangers dont la présence devient de moins en moins tolérable? Mitunterzeichner - Cosignataires: Stalder, Steffen (2) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Anfang März findet in Kopenhagen der sogenannte Uno-Sozialgipfel statt. Es ist unbestreitbar, dass es in der Welt viel Not, Hunger und soziale Ungerechtigkeit gibt. Dennoch frage ich mich, was unser Land mit der Teilnahme an dieser «Veranstaltung» erreichen will, nachdem bekanntgeworden ist, dass ausser viel Gerede keine effektiven Auswirkungen dieses «Gipfels» zu erwarten sind. Denn schliesslich geht es ums Geld, das in allen Ländern knapper denn je geworden ist. Es ist nicht zu erwarten, dass sich einzelne Länder von einem solchen Uno-«Gipfel» sagen lassen werden, was sie zu tun haben. Man braucht auch keine spezielle Monsterveranstaltung, um festzustellen, dass es um vieles auf dieser Welt schlecht bestellt ist! Es fehlt schlicht der politische Wille, Änderungen vorzunehmen. Da frage ich mich, was unser Land an einer solch unnützen Palaver-Veranstaltung zu suchen hat. Eine Konferenz, von der schon zum voraus gesagt werden kann: Ausser Spesen nichts gewesen! Nur um international grosse und schöne Reden zu schwingen, braucht unser Land nicht mit einer Delegation nach Kopenhagen zu fahren. Wir benötigen auch keine internen Beschäftigungsprogramme für unsere - laut offizieller Feststellung - bereits überbeschäftigten Fachleute und Spitzenbeamtinnen und -beamten! Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 24. Mai 1995 Rapport écrit du Conseil fédéral du 24 mai 1995 Die drei Traktanden des Weltsozialgipfels, der Kampf gegen die Armut, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die soziale Eingliederung, sind auch Themen der schweizerischen Sozial- und Wirtschaftspolitik sowie der Politik der Entwicklungszusammenarbeit. Diese Themen betreffen nebst den Bundesbehörden auch direkt die kantonalen und kommunalen Behörden sowie die Sozialpartner und den privaten Sektor (nichtstaatliche Organisationen).

1.

An den Vorbereitungen des Weltgipfels für soziale Entwicklung haben folgende Personen teilgenommen: -Jean-François Giovannini, stellvertretender Direktor, EDA/ DEH; - Immita Cornaz, Chefin des Dienstes für soziale Entwicklungsfragen, EDA/DEH; - Nicole Wyrsch, diplomatische Mitarbeiterin, Sektion Multilaterale Angelegenheiten, EDA/DEH; - Dominik Langenbacher, stellvertretender Chef der Sektion Vereinte Nationen und internationale Organisationen, EDA/ Politische Direktion*; - Jean-Daniel Vigny, Chef der Sektion für Menschenrechte, EDA/Politische Direktion*; - Claudia Kaufmann, stellvertretende Generalsekretärin, EDI; - Liliane Ortega, wissenschaftliche Mitarbeiterin, Internationale Angelegenheiten, EDI/Buwal*; - Cyril Malherbe, Adjunkt in der Abteilung Internationale Angelegenheiten, EDI/BSV; - Michael Braun, wissenschaftlicher Mitarbeiter, EJPD/ B FA*; - Laurence Wiedmer, Entwicklungsdienst, EVD/Bawi; -Jean-Jacques Elmiger, Chef des Dienstes für internationale Angelegenheiten, EVD/Biga. (* = Das betreffende Amt war an einigen Sitzungen nur durch die interdépartementale Vorbereitungsgruppe vertreten.) Die am Gipfel teilnehmende Delegation der Schweiz war wie folgt zusammengesetzt: - Ruth Dreifuss, Bundesrätin, EDI, Delegationschefin; - Jean-François Giovannini, stellvertretender Direktor, EDA/ DEH, stellvertretender Delegationschef; - Immita Cornaz, Chefin des Dienstes für soziale Entwicklungsfragen, EDA/DEH;

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Vollmer Soziale Kompensationen mit der Einführung der Mehrwertsteuer Interpellation Vollmer Introduction de la taxe sur la valeur ajoutée. Compensations sociales In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 95.3021 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 23.06.1995 - 08:00 Date Data Seite 1622-1623 Page Pagina Ref. No 20 025 840 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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