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Entscheid

95-3036

Verwaltungsbehörden 25.09.1995 95.3036

25. September 1995Deutsch15 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Welche finanziellen Förderungsprioritäten will der Bundesrat kurz- und mittelfristig im Universitäts- und Fachhochschulbereich angesichts des finanziellen Engpasses setzen? Wie sehen seine langfristigen Finanzierungsziele aus?

2.

Will der Bundesrat überhaupt den Ausbau der Universitäten und den Umbau der Fachhochschulen gleichzeitig, oder soll der Umbau der Fachhochschulen zu Lasten der Universitäten vollzogen werden?

3.

Welche Massnahmen will der Bundesrat konkret in die Wege leiten, um mit seiner Förderungspolitik aus den bis anhin relativ unkoordinierten Universitäten und Höheren Fachschulen eine «Universität Schweiz» und eine «Fachhochschule Schweiz» mit Schwerpunktbildungen und Arbeitsteilungen zu erreichen?

4.

Sieht der Bundesrat kostensparende Kooperationsmöglichkeiten zwischen Universitäten und Fachhochschulen?

5.

Wie stellt sich der Bundesrat zu einem voraussehbaren Numerus clausus - nicht nur im Bereich Medizin, sondern darüber hinaus in weiteren Universitätsbereichen?

6.

Ein quantitativer Engpass bei den universitären Studienangeboten könnte u. a. zur Folge haben, dass immer mehr Maturanden und Maturandinnen in die Fachhochschulen drängen. Was meint der Bundesrat zu dieser möglichen Entwicklung?

7.

Welches sind - nach Ansicht des Bundesrates - langfristig die erwünschten Studenten- und Studentinnenrelationen zwischen Universitäten und Fachhochschulen: Entwicklung der Studierendenflüsse (heutiges Verhältnis 5 zu 1)? Texte de l'interpellation du 1er février 1995 La politique de financement de la Confédération sur le plan universitaire, qui vise simultanément à agrandir les universités et à transformer les hautes écoles spécialisées, s'engage dans une impasse. - Le nombre des étudiants augmente considérablement. - Les cantons universitaires exigent, par l'entremise de la Conférence universitaire suisse, que la Confédération s'engage financièrement davantage que par le passé, en faveur de l'enseignement et de la recherche académiques. - La nouvelle loi sur les hautes écoles spécialisées se fonde sur l'idée que le taux de la contribution fédérale s'accroîtra (33 pour cent) avec la création de ces écoles. - En même temps, on réduit les moyens financiers que la Confédération aurait dû mettre à disposition pour les subventions de base aux universités.

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25.

September 1995 N 1893 Interpellation Zbinden Vu ce qui précède, je demande au Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:

1.

Quelles mesures financières d'encouragement le Conseil fédéral entend-il prendre à courte et à moyenne échéance en faveur des universités et des hautes écoles spécialisées, compte tenu de l'impasse budgétaire dans laquelle se trouve la Confédération? Quels sont ses objectifs en ce qui concerne le financement de ces mesures à long terme?

2.

Le Conseil fédéral veut-il que l'on mène de front le développement des universités et la transformation des hautes écoles spécialisées, ou bien cette dernière doit-elle se faire au détriment des universités?

3.

Quelles mesures le Conseil fédéral entend-il prendre afin de favoriser, par sa politique d'encouragement, les universités et les hautes écoles, qui collaborent encore trop peu, à se concerter pour concentrer leurs efforts dans certains domaines et à se partager le travail, de manière à se fondre, pour ainsi dire, en une unique «université de Suisse» et en une unique «haute école spécialisée de Suisse»?

4.

Est-il possible, de l'avis du Conseil fédéral, que les universités et les hautes écoles spécialisées réduisent leurs coûts en améliorant leur coopération?

5.

Que pense le Conseil fédéral de l'institution prévisible du numerus clausus non seulement en médecine, mais également dans d'autres facultés?

6.

Se pourrait-il qu'en réduisant le nombre des étudiants admis dans les universités, on oriente de plus en plus de bacheliers vers les hautes écoles spécialisées? Qu'en pense le Conseil fédéral?

7.

Comment devrait se faire à longue échéance la répartition des effectifs d'étudiants entre les universités et les hautes écoles spécialisées (actuellement le rapport est de 5 à 1); comment devraient évoluer les flux d'étudiants? Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Baumann Stephanie, Bäumlin, Béguelin, Bodenmann, Brügger Cyrill, Carobbio, Danuser, Eggenberger, Fankhauser, von Feiten, Haering Binder, Hämmerle, Herczog, Hubacher, Jeanprêtre, Ledergerber, Leemann, Leuenberger Ernst, Marti Werner, Rechsteiner, Steiger Hans, Strahm Rudolf, Tschäppät Alexander, Vollmer, Züger (26) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Juni 1995 Rapport écrit du Conseil fédéral du 12 juin 1995 Der Bundesrat teilt die generelle Auffassung des Interpellanten, wonach die Schaffung eines dualen Hochschulsystems (Universitäten und ETH [sogenannte universitäre Hochschulen] einerseits und Fachhochschulen andererseits) eine ganzheitliche Betrachtungsweise erfordert. Namentlich sind unnötige Doppelspurigkeiten zwischen den einzelnen Bereichen zu vermeiden und müssen mögliche Synergien im Interesse der Sicherstellung einer hohen Ausbildungsqualität und eines effizienten Mitteleinsatzes genutzt werden. Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze hat der Bundesrat denn auch die zurzeit in der parlamentarischen Beratung stehende Botschaft vom 30. Mai 1994 zu einem Bundesgesetz über die Fachhochschulen ausgearbeitet und dem Parlament einen entsprechenden Gesetzentwurf unterbreitet. Bei der Umsetzung des Fachhochschulgesetzes wird der Bundesrat seine Aufmerksamkeit auch auf die vom Interpellanten angesprochenen Probleme richten. Die einzelnen Fragen beantwortet der Bundesrat wie folgt:

1.

Der Bundesrat hat verschiedentlich zum Ausdruck gebracht, dass der Aufbau der Fachhochschulen nicht zu Lasten der universitären Hochschulen erfolgen darf. Dies liegt namentlich auch in der Tatsache begründet, dass kurzfristig keine wesentliche Entlastung der universitären Hochschulen durch die neuen Fachhochschulen zu erwarten ist. Zudem stossen die Universitäten und ETH mit Bezug auf die Betreuungsverhältnisse an Belastungsgrenzen, was die Sicherstellung einer qualitativ hochstehenden Ausbildung ernsthaft in Frage stellt. Der Bundesrat geht aber davon aus, dass im Rahmen einer ganzheitlichen Hochschulpolitik eine ausgeprägte Aufgabenteilung und Zusammenarbeit zwischen den universitären Hochschulen und den Fachhochschulen bereits mittelfristig zu Effizienzsteigerungen führen kann. Die angestrebte Leistungsorientierung der Bundessubventionen für universitäre Hochschulen und Fachhochschulen soll zu einer ausgewogenen Finanzierung beitragen.

2.

Die Aufwertung der heutigen Höheren Fachschulen zu Fachhochschulen hat eine grosse Dringlichkeit, da der Bundesrat für die qualifizierten Berufsleute im Tertiärbereich eine adäquate Ausbildungsmöglichkeit mit international kompatiblen Diplomen schaffen will. Durch eine Ausweitung des Leistungsauftrags an die neuen Fachhochschulen (anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung, Technologieund Wissenstransfer, Weiterbildung) wird zudem eine wichtige Voraussetzung für die internationale Konkurrenzfähigkeit namentlich der schweizerischen kleinen und mittleren Unternehmungen (KMU) realisiert. Wie in der Stellungnahme zur Frage 1 erwähnt, geht es bei den Fachhochschulen im Rahmen der Aufbauphase um eine vorläufige Priorisierung. Der Ausbau der Fachhochschulen darf aber nicht zu Lasten der universitären Hochschulen gehen, die nach Studierendenzahlen den überwiegenden Teil der Ausbildung sicherstellen müssen. Bei den universitären Hochschulen geht es in erster Linie um Konsolidierungs- und Effizienzsteigerungsmassnahmen.

3.

Die in der Stellungnahme zur Frage 1 angesprochene Aufgabenteilung und Zusammenarbeit steht für den Bundesrat im Vordergrund. Im Rahmen der universitären Hochschulen können verschiedene Fortschritte in dieser Aufgabenteilung und Zusammenarbeit festgestellt werden. Zur Illustration sei an dieser Stelle auf Stichworte wie Benefri (Vereinbarung zwischen den Hochschulkantonen und Universitäten von Bern, Neuenburg und Freiburg) oder Cuso (Convention relative à la Coordination universitaire en Suisse occidentale) sowie auf die Anstrengungen im Rahmen der Mehrjahresplanung 1996-1999 hingewiesen. Die interuniversitäre Aufgabenteilung und Zusammenarbeit stellen aber - trotz der vielversprechenden Fortschritte - weiterhin ein wichtiges Anliegen der schweizerischen Hochschulpolitik dar. Bei den demnächst entstehenden neuen Fachhochschulen soll das Fachhochschulgesetz Doppelspurigkeiten, wie sie im universitären Hochschulbereich teilweise festzustellen sind, vermeiden helfen. Der Bundesrat stellt dazu beispielsweise in der Botschaft vom 30. Mai 1994 zu einem Bundesgesetz über die Fachhochschulen, Seite 4, fest: «Um eine möglichst hochstehende Ausbildungsqualität und einen wirkungsvollen Einsatz der fachlichen Ressourcen und der finanziellen Mittel sicherzustellen, sind die Ausbildungsgänge sowie die Einrichtungen für anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung zusammenzufassen. Deshalb wird die Schaffung von ungefähr zehn Kompetenzzentren angestrebt.» Wie vorher erwähnt, geht es dem Bundesratz aber nicht darum, zwei separate Hochschulbereiche einzurichten, sondern diese aufeinander abzustimmen. Es geht ihm also um die «Hochschule Schweiz». Entsprechende Bestrebungen sind bereits im Gang. Es sei in diesem Zusammenhang auf eine Arbeitsgruppe des ETH-Rates und der Direktorenkonferenz der Ingenieurschulen der Schweiz (DIS) hingewiesen, die mögliche Aufgabenteilungsund Synergiebereiche zwischen den ETH und den zukünftigen Fachhochschulen im technischen Bereich analysiert. Der Bundesrat hat zudem bereits im Rahmen der Vorbereitung des Fachhochschulgesetzes eine interdépartementale Arbeitsgruppe eingesetzt, die auch bei der Erarbeitung der Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung einer Gesamtpolitik beitragen wird. Nicht zuletzt ist auch darauf hinzuweisen, dass die sogenannten Nicht-Biga-Bereiche in das Fachhochschulgesetz einbezogen wurden. Der mögliche Aufbau von Fachhochschulen auch in diesen anderen Bereichen wird namentlich von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen -- 2 of 4 -Interpellation Gadient 1894 N 25 septembre 1995 Erziehungsdirektoren (EDK) bereits heute konzeptionell an die Hand genommen. Zudem prüft eine Arbeitsgruppe der EDK, der SHK und des Bundes eine mögliche Integration der SHK in die Strukturen der EDK. Der Bundesrat wird darüber hinaus auch im Rahmen seiner laufenden Regierungs- und Verwaltungsreform prüfen, ob durch Vereinfachungen in der Verwaltungsstruktur des Bundes bessere Rahmenbedingungen für die Sicherstellung einer kohärenten Politik geschaffen werden können.

4.

Aufgabenteilungen, allenfalls der Transfer von ganzen Studienbereichen und Disziplinen oder Teilen davon von den universitären Hochschulen zu den Fachhochschulen bzw. umgekehrt, werden zu Effizienzsteigerungen führen. Der Bundesrat sieht eine Zusammenarbeit zwischen universitären Hochschulen und Fachhochschulen namentlich im Bereich der Weiterbildung. Auch hier können Einsparungen realisiert werden, wenn sich die verschiedenen Träger bei der Veranstaltung von Weiterbildungskursen zusammenschliessen und sich dabei beispielsweise des Instruments des «crédit System» bedienen. Wesentliche Einsparungen sind zudem zu erwarten durch die gemeinsame Nutzung von Infrastruktur (Laborplätze, Bibliotheken usw.)

5.

Der Bundesrat hat den Numerus clausus immer abgelehnt und sieht keine Veranlassung, von dieser Position abzurükken. Die Studienorganisation der Bundeshochschulen, insbesondere mit den Vordiplomprüfungen, bringt es seit jeher mit sich, dass der Numerus clausus an den ETH kein Thema ist. Bei den kantonalen Universitäten und den zukünftigen Fachhochschulen hat sich der Bundesrat - unter Berücksichtigung seiner eingeschränkten Einflussnahmemöglichkeiten - immer für eine Vermeidung des Numerus clausus verwendet. Er geht davon aus, dass andere, weniger einschneidende Massnahmen zu einer Überwindung der in verschiedenen Studienbereichen festzustellenden Engpässe führen werden. Der Bundesrat stellt sich nicht gegen eine strenge Selektion; diese sollte aber in der propädeutischen Phase des Studiums geschehen. Der Numerus clausus würde zu einer systematischen Entwertung der Maturität führen; dies nachdem gerade im Berufsbildungsbereich die Berufsmatura eingeführt wurde bzw. allernächstens eingeführt wird.

6.

Der Bundesrat unterstreicht seine in der Botschaft vom 30. Mai 1994 zum Fachhochschulgesetz festgelegte Stossrichtung, wonach die berufliche Grundausbildung (Berufsmaturität) den «Königsweg» zu den Fachhochschulen darstellt. Er ist aber mit dem Ständerat der Auffassung, dass das gesamte Bildungssystem durch eine möglichst weit gehende Durchlässigkeit gekennzeichnet sein soll. Es ist daher bildungspolitisch durchaus wünschenswert, dass Inhabern einer gymnasialen Matura die Fachhochschulen nicht verschlossen bleiben. Im Sinne der ständerätlichen Ergänzung des Fachhochschulgesetzes (Art. 4 Abs. 1 bis) sind also auch Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössisch anerkannten Maturitätszeugnisses prüfungsfrei in das erste Semester einer Fachhochschule aufzunehmen. Mit der Einschränkung, dass diese über eine mindestens einjährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der gewählten Studienrichtung verfügen müssen, wird die vom Urheber befürchtete Entwicklung relativiert. Der Bundesrat erachtet aber flankierende Massnahmen zur Steigerung der Attraktivität der Berufslehren und der Berufsmaturität als angezeigt.

7.

Es ist nach Ansicht des Bundesrates nicht sinnvoll und auch nicht möglich, Fixquoten von Studierenden in den universitären Hochschulen bzw. in den Fachhochschulen festzulegen. Generell kann festgestellt werden, dass berufsbezogene, praxisorientierte Ausbildungen zunehmend an Bedeutung gewinnen. Eine Verstärkung des Fachhochschulbereichs ist daher langfristig durchaus denkbar. Die Entwicklung muss sich aber an der Nachfrage ausrichten. Eine gesunde Konkurrenz zwischen universitären Hochschulen und Fachhochschulen ist letztlich für das ganze Bildungssystem von Vorteil. Erklärung des Interpellanten: befriedigt Déclaration de l'interpellateur: satisfait #ST# 95.3167 Interpellation Gadient Verkürzung der Studiendauer Réduction de la durée des études Wortlaut der Interpellation vom 24. März 1995 Die Leistungsfähigkeit des Denkplatzes Schweiz ist mitentscheidend für die Zukunft unseres Landes. Dieser Denkplatz Schweiz wird aber in den nächsten Jahren sein heutiges Spitzenniveau nur halten können, wenn er den künftigen Anforderungen gerecht wird. Dabei kommt der Sicherung einer bedarfsgerechten und dem neuesten Stand der Wissenschaft entsprechenden Ausbildung vorrangige Bedeutung zu. Einer der seit Jahren zentralen Diskussionspunkte ist die zu lange Dauer der schweizerischen Hochschulstudien. Ich frage deshalb den Bundesrat:

1.

Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Studiendauer in der Schweiz durch eine Straffung der Ausbildungspläne auf ein vernünftiges Mass zu reduzieren ist und dass damit die schweizerischen Ausbildungsmodelle denjenigen anderer Länder im Sinne der Eurokompatibilität anzugleichen sind?

2.

Ist der Bundesrat nicht auch besorgt darüber, dass dieses wichtige Anliegen seit Jahren verschleppt wird und immer noch keine Verbesserungen realisiert werden konnten?

3.

Ist der Bundesrat bereit, sich im Rahmen seiner Möglich-keiten - falls nötig mittels Steuerung der Beiträge an die Hochschulen - für eine rasche Umsetzung dieses Anliegens einzusetzen?

4.

Welche konkreten Massnahmen gedenkt der Bundesrat diesbezüglich zu ergreifen? Texte de l'interpellation du 24 mars 1995 L'avenir de notre pays dépend pour une large part de la productivité de la «Suisse des cerveaux». Celle-ci ne pourra cependant maintenir son niveau de pointe que si elle est apte à faire face aux exigences de l'avenir. Il est donc essentiel d'assurer une formation adaptée à nos besoins et conforme aux derniers développements de la science. Or, une question cruciale à cet égard, que l'on discute depuis des années, est celle de la durée excessive des études supérieures en Suisse.

1.

Le Conseil fédéral est-il d'avis que la durée des études devrait être ramenée à une longueur raisonnable par une concentration des programmes, et que les modèles suisses de formation devraient être inspirés de ceux d'autres pays, en vue de leur eurocompatibilite?

2.

N'est-il pas inquiétant que la solution de ces graves problèmes soit constamment remise à plus tard et qu'aucune amélioration n'ait encore pu être réalisée?

3.

Le Conseil fédéral est-il prêt à tout mettre en oeuvre pour régler rapidement le problème, si nécessaire par un contrôle des subventions aux hautes écoles, du moins dans les limites de ses possibilités?

4.

Quelles mesures concrètes envisage-t-il? Mitunterzeichner - Cosignataires: Bezzola, Brügger Cyrill, Bundi, Chevallaz, Comby, Eggly, Eymann Christoph, Fasel, Fehr, Goll, Grossenbacher, Haering Binder, Hildbrand, Jeanprêtre, Leemann, Leuenberger Moritz, Maeder, Mühlemann, Philipona, Rohrbasser, Rutishauser, Savary, ScheurerRémy, Schweingruber, Steiner Rudolf, Wittenwiler, Zbinden (27) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 16. August 1995 Rapport écrit du Conseil fédéral du 16 août 1995

1.

Die Dauer der Hochschulstudien ist seit Jahren ein zentra-

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Zbinden Bundesprioritäten im Hochschulbereich (Universitäten und Fachhochschulen) Interpellation Zbinden Hautes écoles. Priorités fédérales (universités et hautes écoles spécialisées) In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 05 Séance Seduta Geschäftsnummer 95.3036 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 25.09.1995 - 14:30 Date Data Seite 1892-1894 Page Pagina Ref. No 20 026 070 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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