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Entscheid

95-3092

Verwaltungsbehörden 23.06.1995 95.3092

23. Juni 1995Deutsch11 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Sollte der Abbau der Bundesstellen regional und kantonal nicht besser verteilt werden? (Kantone Zürich und Bern hatten in den letzten Jahren noch Stellenzunahmen)

2.

Sollte beim Erhalten von Bundesbetrieben guten öffentlichen Verkehrsachsen mit vollem Bahnanschluss (wie das in Brunnen und Seewen der Fall ist) nicht mehr Beachtung geschenkt werden?

3.

Sollte nicht auch der Bund etwas dazu beitragen, dass den Älplern die zweite Beschäftigung beim Bund erhalten bleibt? Sie sind es doch, die dafür sorgen, dass die Alpen mit den Schiessplätzen des EMD weiter gepflegt werden und nicht verganden, wie das im nahen Ausland der Fall ist. Texte de l'interpellation du 6 mars 1995 Je ne vois pas pourquoi la réforme «Armée 95» devrait se faire au détriment des régions périphériques. Je pose donc les questions suivantes au Conseil fédéral:

1.

Ne serait-il pas possible de mieux répartir au niveau cantonal et régional la suppression des emplois fédéraux? (Au cours des dernières années, le nombre de postes a augmenté dans les cantons de Zurich et de Berne).

2.

Lorsqu'on décide de maintenir une entreprise fédérale, ne faudrait-il pas accorder une plus grande attention à ce qu'elle soit bien desservie par la route et le rail (ce qui est le cas à Brunnen et à Seewen)?

3.

La Confédération ne devrait-elle pas veiller à ce que les exploitants d'alpages puissent conserver leur deuxième emploi dans l'administration, car ce sont eux qui font en sorte que les alpages occupés par des places de tir du DMF continuent à être entretenus, contrairement à ce qui se passe dans les pays qui nous entourent. Mitunterzeichner- Cosignataires: Dettling, Züger (2) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Ich stelle fest: Infolge der Armeereform 95 sind im Zeughaus Seewen und im Elektronikbetrieb Brunnen bis zum 21. Dezember 1995 total 27 Stellen abgebaut worden. Bis zum Jahre 2000 sollen weitere 44 Stellen abgebaut werden. - Die Heimarbeit des Eidgenössischen Zeughauses wurde total eingestellt. 35 Heimarbeiterinnen haben bereits den Job verloren. - Beim Kantonalen Zeughaus wurde das Auftragsvolumen um 30 Prozent gekürzt. - Ab Winter 1995/96 können 7 von total 14 Älplern beim Eidgenössischen Zeughaus Seewen nicht mehr beschäftigt werden (die Kündigungen sind ausgesprochen). - Die Betriebe Brunnen und Seewen arbeiten gut und effizient. - Mit den heutigen Kommunikationsmitteln ist eine Zentralisation nicht mehr notwendig. - Seewen hat vollen Bahnanschluss und liegt an der wichtigen Verkehrsachse Nord-Süd. - Der Kanton Schwyz hat jetzt schon viele Pendler. Unnötige Fahrten von Angestellten sind ökologisch nicht sinnvoll. - Der Verlust von Lehrlingsplätzen. Der Bund hat hier auch eine Verantwortung. Seewen bildet jetzt schon keine Automechaniker mehr aus. Brunnen würde wichtige Ausbildungsplätze im Elektronikbereich verlieren (heute

22.

Lehrlinge).

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Interpellation Seiler Hanspeter 1634 N 23 juin 1995 -Der Kanton Schwyz hat von 1991 bis 1994 total

84.

Bundesarbeitsplätze verloren (minus 6,3 Prozent). Nur Uri und Schaffhausen haben prozentual mehr eingebüsst. - Nur 0,9 Prozent aller Beschäftigten im Kanton Schwyz arbeiten beim Bund (PTT, SBB, EMD). - Als Soldat habe ich einmal gelernt, dass aus Sicherheitsgründen Dezentralisationen in der Armee notwendig sind. Dies sind die bis jetzt bekannten Auswirkungen der Reform «Armee 95». Die Befürchtungen bezüglich Verlagerung des Elektronikbetriebes von Brunnen nach Emmen und die Auslagerung des Zeughauses von Seewen nach Brunnen laufen unter dem Titel «Armeereform 95». Die Streichung der Älplerstellen ist psychologisch sehr problematisch. Korporationen und Genosssamen als Alpbesitzer und Partner für die Schiessplatzverträge sind betroffen. Der Alpwirtschaftliche Verein des Kantons Schwyz war seinerzeit sehr um diese Arbeitsplätze bemüht und konnte vor dreissig Jahren diese Lösung mit der Verwaltung von Seewen finden. Man hat diese Kombination gerühmt. Der Kanton Schwyz hat 72 Schiessplätze auf den Alpen, die von den Älplern akzeptiert und in Zusammenarbeit mit dem EMD gepflegt werden. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 17. Mai 1995 Rapport écrit du Conseil fédéral du 17 mai 1995 Das EMD hat am 22. und 23. März 1995 umfassend über die geplanten Umstrukturierungen im EM D-Industriepotential orientiert. Die Anpassung der Strukturen wird nötig, weil das Auftragsvolumen der Betriebe durch die Bestandesreduktion der Armee kleiner wird, die Militärausgaben seit 1990 laufend gekürzt wurden und der Munitionsverbrauch in der Armee wegen des vermehrten Einsatzes von Simulatoren in der Ausbildung zurückgeht. Bei der Erarbeitung des neuen Standortmodells wurde nach der Methode der proaktiven Konzentration vorgegangen, d. h., es werden Strukturen geschaffen, in denen unter Berücksichtigung der bekannten Rahmenbedingungen die Bedürfnisse der «Armee 95» wirtschaftlich erfüllt werden können. Die militärischen Bedürfnisse und die Wirtschaftlichkeit standen deshalb bei der Ausgestaltung des neuen Standortmodells im Vordergrund. Die regionale Verteilung war ein weiteres wichtiges Kriterium. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Umstrukturierung des EMD-lndustriepotentials und der damit verbundene mehrjährige Abbau von rund 3300 Arbeitsplätzen für die betroffenen Regionen und die Mitarbeiter schmerzlich ist. Das EMD setzt alles daran, den Abbau so sozialverträglich wie möglich durchzuführen. Zu den Fragen der Interpellation nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:

1.

Das EMD hat alles darangesetzt, den Abbau von Bundesstellen so gut wie möglich kantonal und regional zu verteilen. Ein grosser Teil der EMD-Betriebe liegt aber heute in Bergregionen oder in anderen wirtschaftlich schwachen Landesteilen. Der Personalabbau kann deshalb nur in wenigen Regionen unter dem gesamtschweizerischen Mittel gehalten werden. Im Kanton Schwyz liegt er mit 30 Prozent über dem landesweiten Durchschnitt von 23 Prozent. In Zahlen entspricht dies einem Abbau von 100 Arbeitsplätzen. Mehrere andere Kantone haben einen höheren Stellenabbau zu verkraften.

2.

Würden Standorte mit guten Bahn- und Strassenverbindungen bevorzugt behandelt, müsste zwangsläufig an anderen Standorten mehr Personal abgebaut werden. Damit würden ausgerechnet diejenigen Regionen härter getroffen, die nicht von leistungsfähigen Verkehrsverbindungen profitieren.

3.

Älpler werden nur in den Kantonen Uri und Schwyz in den Wintermonaten in eidgenössischen Betrieben beschäftigt. Bereits in den letzten Jahren mussten einzelne von ihnen mangels genügender Arbeit in Zeughäusern ausserhalb des Kantons beschäftigt werden. Das weiter geschrumpfte Aufgabenvolumen setzt der Beschäftigung von Älplern zusätzlich Grenzen. Das EMD ist bemüht, sozialverträgliche Lösungen zu finden und Härtefälle wenn immer möglich zu vermeiden. Erklärung des Interpellanten: teilweise befriedigt Déclaration de l'interpellateur: partiellement satisfait #ST# 95.3096 Interpellation Seiler Hanspeter Umsetzung von «Armee 95» in EMD-Betrieben Réalisation de la réforme «Armée 95» dans les entreprises du DMF Wortlaut der Interpellation vom 7. März 1995 Der Bundesrat wird um Stellungnahme zu nachstehenden Fragen gebeten:

1.

Viele Armeebetriebe befinden sich in Gebieten mit einseitigen Wirtschaftsstrukturen und gegebenen, kaum zu behebenden Standortnachteilen. Ist der Bundesrat bereit, bei der Umstrukturierung und Umlagerung von EMD-Betrieben und -Anlagen diesen Aspekt in die Beurteilung mit einzubeziehen?

2.

Die Akzeptanz der Armee und der durch sie verursachten Immissionen (z. B. Fluglärm bei Gebirgsschiessplätzen usw.) ist gerade in den Regionen, die von diesen unvermeidbaren Negativwirkungen am meisten betroffen wurden, am grössten. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass solch jahrzehntelanges staatstreues Verhalten nicht durch Auslagern von Arbeitskapazitäten und Ausbildungsstellen in andere Regionen zusätzlich bestraft werden darf und dass bei den kommenden Entscheiden neben rein betriebswirtschaftlichen und finanzpolitischen Überlegungen auch staatspolitische Erwägungen mit zu berücksichtigen sind?

3.

Bei einer Neuorganisation, die das «Konzept 95» umsetzen soll, sind Zuteilungen von neuen und bleibenden Aufgaben verständlich. Für Aufgaben und Tätigkeiten, die in absehbarer Zeit auslauten werden (z. B. Mirage, Tiger), macht ein Umlagern in andere Betriebe für eine relativ kurze Zeitspanne wenig Sinn. Zudem würde damit nicht gespart, sondern es entstünden auch wesentliche Zusatzkosten. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass auf ein Umlagern solcher nur noch befristet laufender Arbeitseinheiten zu verzichten ist, dass damit der Übergang zur Zielorganisation eine bessere Akzeptanz findet und dass den arbeitsplatzmässig sehr stark betroffenen Regionen vernünftigere Übergangsfristen für volkswirtschaftliche Anpassungs- und Umstrukturierungsprozesse eingeräumt werden könnten?

4.

Zweifelsohne werden durch das Zusammenlegen des Unterhaltes von gleichen und ähnlichen Systemen Synergien geschaffen. Warum wird kaum erwähnt, dass bisherige wertvolle innerbetriebliche und betriebsübergreifende Synergien und ebenso die Durchlässigkeit durch die verschiedenen Unterhaltsstufen verlorengingen? Ist der Bundesrat bereit, diese für einen Betriebserfolg nicht unwesentlichen Überlegungen in seinen Entscheiden mit zu berücksichtigen?

5.

Durch den massiven Abbau des Lehrstellenangebotes werden die Ausbildungschancen des beruflichen Nachwuchses in den betroffenen und meist dünnbesiedelten Regionen stark beeinträchtigt. Welche Massnahmen beabsichtigt der Bundesrat zu treffen, um die vom Bund verursachten Ausbildungsnachteile zu mildern oder mildern zu helfen?

6.

In den letzten Jahren wurde in Neuanlagen sehr viel investiert (z. B. EMD-Anlage in Zweisimmen rund 40 Millionen Franken). Es ist finanz- und investitionspolitisch kaum verantwortbar, solche Investitionen kurzfristig brachliegen zu lassen und Investitionsruinen zu hinterlassen. Wird der Bun-

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Bürgi EMD und Regionalpolitik Interpellation Bürgi DMF et politique régionale In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 95.3092 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 23.06.1995 - 08:00 Date Data Seite 1633-1634 Page Pagina Ref. No 20 025 851 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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