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Entscheid

95-3094

Verwaltungsbehörden 03.10.1995 95.3094

3. Oktober 1995Deutsch32 min

Source admin.ch

Erwägungen

4.

Es ist damit zu rechnen, dass Bundesratsentscheide ab Frühling 1996 getroffen werden können. In einem jüngst erschienenen «Adressverzeichnis Naturgefahren» sind über sechzig Dachorganisationen, Vereinigungen, Forschungsanstalten, Institute, Verwaltungsstellen, Arbeitsgruppen und Kommissionen aufgelistet. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Koordination und Steuerung der Anstrengungen im Bereich Naturgefahren angesichts dieser Vielfalt kein leichtes Unterfangen sind. Der Bundesrat ist aber überzeugt, dass das vom Motionär angestrebte Ziel mit den bereits eingeleiteten Massnahmen erreicht werden kann. Ich bitte Sie daher, die Vielzahl der laufenden Aktivitäten nicht noch zu vergrössern. Ich bitte Sie deshalb, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Bloetzer Peter (C, VS): Ich danke Herrn Bundesrat Ogi für seine Ausführungen bestens. Sie haben gezeigt: Der Bundesrat ist an der Arbeit, und er hat die Probleme und die Anliegen erkannt, um die es mir mit diesem Vorstoss geht. Die vier Punkte, die Herr Bundesrat Ogi in seiner Antwort aufgezeigt hat, sind Massnahmen, die sich mit den Zielen und der Stossrichtung der Motion decken. Ich gebe zu, dass verschiedene Punkte des Vorstosses Postulatscharakter haben; konkrete gesetzgeberische Massnahmen sehe ich insbesondere in den Bereichen Erdbeben und Koordination. Ich kann mich aber der Arbeitsweise anschliessen, die der Bundesrat vorsieht, nämlich dass er jetzt die Grundlagen zusammenstellt und im nächsten Frühjahr Entscheide fällt. Aus diesem Grunde bin ich damit einverstanden, dass die Motion in ein Postulat umgewandelt wird. Ich danke dem Bundesrat für seine Bereitschaft, den Vorstoss entgegenzunehmen. Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 95.3094 Interpellation Loretan Kampagne von Greenpeace-Schweiz und Fernsehen DRS gegen Kernkraftwerk Beznau und HSK Centrale nucléaire de Beznau et DSN. Campagne de critiques de Greenpeace-Suisse et de la télévision DRS Wortlaut der Interpellation vom 6. März 1995 Unmittelbar vor und nach dem Entscheid des Bundesrates vom 12. Dezember 1994 über die Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Beznau II (KKB II) hat die Organisation Greenpeace-Schweiz auf angeblich gravierende Mängel in den beiden Beznauer Werken hingewiesen und gleichzeitig schwerwiegende Vorwürfe gegen die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) erhoben. Die Überprüfung der gerügten Sachverhalte ergab, dass die behaupteten Mängel nicht bestehen bzw. behoben waren. Dies hat der Vorsteher des EVED, Bundesrat Adolf Ogi, mit Brief vom 23. Dezember 1994 an Greenpeace-Schweiz in 10 Punkten klargestellt; der Brief ging auch an die Medien. Darin wurde u. a. festgehalten, dass die gegen die HSK erhobenen Vorwürfe unberechtigt waren. Trotzdem wurden die Vorwürfe in der Folge von Medien, insbesondere vom Fernsehen DRS, in verzerrter, einseitiger Darstellung wiederholt («10 vor 10» am 6. Januar 1995, «Kassensturz» vom 31. Januar 1995 und «Zebra» vom 4. Februar 1995). Die hier kolportierten Vorwürfe eines anonymen Greenpeace-Informanten zur Sicherheit des KKB erwiesen sich laut Auffassung der HSK und der Betreiberin des Kraftwerks als nicht zutreffend und haltlos. Das Fernsehen gab dieser Auffassung indessen keinen Raum. Die Aussagen des Chefs EVED im Brief vom 23. Dezember 1994 wurden ins Gegenteil verkehrt. Darstellungen des Kraftwerkleiters gegenüber «10 vor 10» wurden schlicht nicht gesendet, dies im Gegensatz zur breit wiedergegebenen Desinformationskampagne von Greenpeace-Schweiz. Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1.

Wie beurteilt der Bundesrat die Glaubwürdigkeit von Greenpeace-Schweiz, einer Stiftung mit Sitz in Zürich?

2.

Teilt er die Meinung, dass sich Greenpeace-Schweiz teilweise im Bereich der Illegalität bewegt (z. B. «Besetzung» von Kernkraftwerkgelände)?

3.

Wie verhält es sich mit dem Einsatz von für den Umweltschutz bestimmten Spendengeldern für solche Aktionen? Funktioniert in dieser Beziehung die Stiftungsaufsicht?

4.

Teilt der Bundesrat die Meinung, dass die erwähnten Sendungen von Fernsehen DRS das Gebot der sachgerechten Darstellung der Ereignisse und der verschiedenen, differierenden Ansichten (Art. 4 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen, Konzession für die SRG) verletzt haben?

5.

Ist die Komplizenschaft von Greenpeace und Fernsehleuten vom Programmauftrag des Monopolmediums Fernsehen gedeckt?

6.

Wie stellt sich der Bundesrat schliesslich zur Tatsache, dass Vertreter der HSK in den erwähnten Sendungen recht eigentlich «verheizt» wurden? Texte de l'interpellation du 6 mars 1995 Directement avant et après la décision du Conseil fédéral du

12.

décembre 1994 concernant l'autorisation d'exploitation de la centrale nucléaire de Beznau II (KKB II), l'organisation Greenpeace-Suisse a dénoncé l'existence de vices, qu'elle a qualifiés de graves, dans les deux centrales de Beznau tout en formulant des critiques acerbes à rencontre de la Division principale de la sécurité des installations nucléaires (DSN). Un contrôle des faits incriminés a révélé que ces prétendus vices n'existaient pas ou qu'ils avaient déjà été éliminés. C'est ce que le chef du DFTCE, M. Ogi, conseiller fédéral a exposé en 10 points à Greenpeace-Suisse dans sa lettre du

23.

décembre 1994, qui a aussi été envoyée aux médias. M. Ogi a en particulier précisé dans cette lettre que les critiques visant la DSN étaient injustifiées. Par la suite, ces critiques ont toutefois été reprises par les médias, notamment par la chaîne DRS, qui a répété ces propos tendancieux (émissions «10 vor 10» du 6 janvier 1995, «Kassensturz» du 31 janvier 1995 et «Zébra» du 4 février 1995). De l'avis de la DSN et de l'exploitant de la centrale, les critiques formulées par un informateur anonyme de Greenpeace à propos de la sécurité de la centrale de Beznau étaient abusives et sans fondement. Or, la télévision est restée muette sur ce point. Les arguments du chef du DFTCE, exposés dans sa lettre du

23.

décembre 1994, ont même été faussés. Les propos tenus par le directeur de la centrale aux journalistes de «10 vor 10» n'ont tout simplement pas été retransmis, contrairement à la campagne de désinformation de Greenpeace-Suisse, à laquelle la télévision a réservé un large écho. Je prie donc le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:

1.

Que pense le Conseil fédéral de la crédibilité de Greenpeace-Suisse, fondation dont le siège est à Zurich?

2.

Est-il aussi d'avis que Greenpeace-Suisse évolue parfois dans l'illégalité (notamment quand elle occupe le terrain d'une centrale nucléaire)?

3.

Qu'en est-il de l'utilisation de dons en faveur de la protection de la nature pour financer de telles opérations? La surveillance des fondations n'intervient-elle pas dans pareil cas?

4.

Le Conseil fédéral estime-t-il aussi que les émissions précitées de la chaîne DRS ont violé la concession SSR et l'article 4 de la loi fédérale sur la radio et la télévision, qui pré-

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Interpellation Loretan 990 3 octobre 1995 voit que les événements doivent être présentés fidèlement et refléter équitablement la diversité des opinions?

5.

La complicité entre Greenpeace et les responsables de la télévision est-elle conforme au mandat confié à la télévision, qui a le monopole de la diffusion des programmes?

6. Comment le Conseil fédéral juge-t-il le fait que des représentants de la DSN ont été pour ainsi dire sacrifiés durant les émissions précitées? Mitunterzeichner - Cosignataires: Huber (1) Loretan Willy (R, AG): Man könnte das Thema, das jetzt zu behandeln ist, auch unter den Titel «Medienarroganz von Fernsehen DRS gegenüber dem Energiekanton Aargau und dem Chef des EVED» stellen. Mein von Kollege Huber mitunterzeichneter Vorstoss richtet sich insbesondere an die Adresse von Herrn Bundesrat Ogi in seiner Eigenschaft als Energie- und Medienminister. Worum geht es, was passierte? Unmittelbar vor und nach dem Entscheid des Bundesrates vom 12. Dezember 1994 über die Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Beznau II hat die Organisation Greenpeace-Schweiz auf angeblich gravierende Mängel in den beiden Werken Beznau l und II hingewiesen und gleichzeitig schwerwiegende Vorwürfe gegen die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) erhoben. Die Überprüfung der gerügten Sachverhalte ergab, dass die behaupteten Mängel nicht bestehen bzw. behoben waren. Dies hat der Vorsteher des EVED, Herr Bundesrat Ogi, mit einem Brief vom 23. Dezember 1994 an Greenpeace-Schweiz in 10 Punkten klargestellt. Der Brief ging auch an die Medien. Die gegen die HSK erhobenen Vorwürfe waren ungerechtfertigt; das ist das Fazit dieses Schreibens. Trotzdem wurden die Vorwürfe in der Folge insbesondere vom Fernsehen DRS in verzerrter, einseitiger Darstellung wiederholt: «10 vor 10» vom 6. Januar 1995, «Kassensturz» vom 31. Januar 1995 und Jugendsendung «Zebra» vom 4. Februar 1995. Die hier kolportierten Vorwürfe eines anonymen Greenpeace-Informanten gegenüber Fernsehen DRS zur Sicherheit des Kernkraftwerkes Beznau erwiesen sich laut Auffassung der HSK und der Betreiberin des Kraftwerks als nicht zutreffend und haltlos. Das Fernsehen gab dieser Auffassung indessen keinen Raum; die Aussagen des Chefs EVED in seinem zitierten Brief wurden ins Gegenteil verkehrt. Darstellungen des Kraftwerkleiters, Hans Wenger, gegenüber «10 vor 10» wurden schlicht nicht gesendet. Dies im Gegensatz zur breit wiedergegebenen Desinformationskampagne von Greenpeace-Schweiz. Der von den Nordostschweizerischen Kraftwerken AG (NOK) als Betreiberin von Beznau II angerufene Ombudsmann stellt in seiner Beurteilung klar und unmissverständlich fest: Der «10 vor 10»-Beitrag war keine sachgerechte Information, unterdrückte objektive Informationen und verkehrte mit entstellten Zitaten aus dem Brief von Bundesrat Ogi dessen Richtigstellungen in ihr Gegenteil. Die gegenüber der Sendung «Zebra» erhobenen Vorwürfe - «schamloses Lächerlichmachen der Zivilschutzorganisationen» und «Stimmungsmache gegen die Kernenergie» - hielt der Ombudsmann für berechtigt. Seine Schlussfolgerungen lauteten, «dass zu Recht beanstandet worden ist, in drei Sendungen, in verschiedenen Gefässen vom Schweizer Fernsehen DRS sei auf einseitige Weise und unausgewogen über das Kernkraftwerk Beznau und die Hauptabteilung für die Sicherheit von Kernanlagen berichtet worden. Weder 'Kassensturz' noch in vermehrtem Masse die Sendung '10 vor 10' waren um eine ausgewogene und faire Darstellung bemüht, von der 'Zebra'-Sendung ganz zu schweigen». Soweit der Ombudsmann. Mit anderen Worten: Es wurde mit glatten Lügen operiert. Hinterhältiger geht es nicht mehr. Das Schweizer Fernsehen DRS Hess sich einmal mehr in einer konzertierten Aktion vor den Karren der extremsten Kernkraftwerkgegner spannen. Statt einer sachgerechten Information, wie es ihre konzessionsgemässe Pflicht ist, kolportierten die pseudokritischen TV-Leute die unhaltbarsten Vorwürfe, und zwar mehrfach. Eine Aargauer Zeitung, das «Badener Tagblatt» vom 15. April 1995, stellte fest: «Das Monopolmedium war einmal mehr nicht den Atomstrom wert, den es verbraucht hat.» Was das Fernsehen DRS kolportierte, stammte ausschliesslich von Greenpeace, einer Organisation, die sich bekanntlich nicht scheut, mit illegalen Aktionen zu operieren, z. B. mit der Besetzung von Kernkraftwerkanlagen, so geschehen seinerzeit in Leibstadt. Greenpeace schreckte auch nicht davor zurück, Beznau-Mitarbeiter des Drogenmissbrauchs, der Pfuscharbeit und der Biersäuferei zu bezichtigen. Solche Vorwürfe müssen sich anständige Leute ausgerechnet von wegen illegaler Aktionen gerichtlich verurteilten Aktivisten gefallen lassen! Im Aargau ist Greenpeace denn auch von den Steuerbehörden richtigerweise nicht mehr als «gemeinnützig» anerkannt. Es soll hier keine Debatte über die Frage «Kernenergie ja oder nein?» oder über die Sicherheit unserer schweizerischen Kernkraftwerke geführt werden. Jeder vernünftige Mensch weiss oder müsste wissen, dass wir ohne unsere Kernkraftwerke eine sichere, genügende und umweltfreundliche Energieversorgung auf Jahrzehnte hinaus nicht sicherstellen können. Jedermann weiss auch, dass unsere Kernkraftwerke zu den sichersten und am besten gewarteten der Welt gehören. Es geht hier ausschliesslich um die Kooperation eines Monopolmediums mit zum Teil illegal tätigen Greenpeace-Aktivisten. Es geht aber auch um die Medienhysterie, welche regelmässig ausbricht, wenn sich in einem Kernkraftwerk auch nur der geringste Zwischenfall ereignet. Man könnte es mit einem sarkastischen Beispiel, zitiert im «Aargauer Tagblatt» vom 12. August 1995, am besten so umschreiben: «Wenn eine Putzfrau in einem Kernkraftwerk die Treppe hinunterfällt und sich verletzt, so ist das für viele Medien eine Atomkatastrophe.» Letztmals passierte solches, als sich während Revisionsarbeiten im Kernkraftwerk Leibstadt am 11. August 1995 im Turbinenhaus, also in einem nichtnuklearen Raum des Werks, eine Knallgasverpuffung ereignete, bei der zwei Arbeiter mittelschwere Verbrennungen erlitten, bei der aber keinerlei Radioaktivität freigesetzt wurde. Mit meinen sechs Fragen in der Interpellation möchte ich dem Bundesrat Gelegenheit geben, hier zuhanden der Öffentlichkeit zu diesem Greenpeace-Fernsehen-Gemauschel klar Stellung zu nehmen. Ich erwarte, dass sich der Vertreter des Bundesrates deutlich vor seine in den Dreck gezogenen Mitarbeiter der HSK stellt, aber auch vor die Leitung und die Belegschaft des Kernkraftwerks Beznau. Er soll sich auch zur Glaubwürdigkeit von Greenpeace-Schweiz äussern. Ich möchte den Bundesrat im weiteren fragen, was es eigentlich braucht, bis er als Konzessionsbehörde derart gravierende Verletzungen von Artikel 55bis der Bundesverfassung, der Artikel 3 und 4 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen sowie von Artikel 4 der Konzession für die SRG, wie sie im Januar und Februar 1995 vorgekommen sind, mit Sanktionen belegt. Nach derart schwer wiegenden Manipulationen und Verletzungen der journalistischen Sorgfaltspflicht kann man doch nicht einfach zur Tagesordnung übergehen, insbesondere dann nicht, wenn Sie noch selber und persönlich davon betroffen sind, Herr Bundesrat. Ich bin nun wirklich sehr gespannt darauf, von Ihnen als oberstem Medienherrn zu hören, was Sie in dieser leidigen Angelegenheit eigentlich vorgekehrt haben. Ogi Adolf, Bundesrat: Die Interpellation steht - das ist wichtig - im Zusammenhang mit der Ende 1994 erfolgten Verlängerung der Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Beznau II. Im Vorfeld des bundesrätlichen Entscheides behauptete Greenpeace, es gebe gravierende Mängel in den beiden Beznauer Werken. Gleichzeitig erhob diese Organisation auch schwerwiegende Vorwürfe gegen die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK), die in meinem Departement eingegliedert ist. Das Eidgenössische Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement hat - wie das richtig erwähnt wurde - am 23. Dezember 1994 in einem ausführlichen Brief zu den einzelnen Vorwürfen Stellung genommen und sie auch widerlegt. Es stimmt, dass diese Vorwürfe Anfang 1995 im Fernsehen -- 2 of 5 -3. Oktober 1995 991 Interpellation Loretan DRS wiederaufgenommen wurden, und zwar, wie bereits erwähnt - aber ich muss es auch noch sagen -, in drei Sendungen: «10 vor 10» vom 6. Januar 1995, «Kassensturz» vom 31. Januar 1995 und «Zebra» vom 4. Februar 1995. Die Nordostschweizerischen Kraftwerke AG und die in meinem Departement eingegliederte HSK haben diese Sendungen bei derOmbudsstelle DRS, Ihrem ehemaligen Kollegen Hänsenberger, beanstandet. Nach verschiedenen Abklärungen legte die Ombudsstelle am 11. April 1995 einen Bericht vor. Dieser Bericht ist klar und unmissverständlich: Bezüglich der Sendung «10 vor 10» vom 6. Januar 1995 wirft die Ombudsstelle dem Fernsehen in einem Falle «unzulässige» und in einem weiteren Falle «eine unverschämte und unkorrekte Zitierweise» vor. Zusammenfassend kommt die Ombudsstelle bezüglich dieser Sendung zu folgender Beurteilung: «Der beanstandete Beitrag ist keine sachgerechte Information, unterdrückt objektive Informationen und verkehrt mit entstellten Zitaten aus dem Brief von Bundesrat Ogi dessen Richtigstellungen in ihr Gegenteil.» In bezug auf die Sendung «Kassensturz» vom 31. Januar 1995 hat das Fernsehen nach Auffassung der Ombudsstelle zu Unrecht den Vorwurf der Auskunftsverweigerung in die Welt gesetzt. Bezüglich der im KKW Beznau besichtigten Räume hat die Sendung beim Zuschauer den Eindruck hinterlassen, dem Fernsehreporter seien absichtlich die falschen Räume gezeigt worden, was nicht stimme. Andererseits sei nicht erwähnt worden, dass der Fernsehreporter ausdrücklich keine anderen Räume sehen wollte. Im weiteren wirft die Ombudsstelle dem Fernsehen vor, dass der Leiter des KKW Beznau in dem der Sendung vorangehenden Interview zu den erhobenen Vorwürfen betreffend die Sicherheit des Werks Stellung nehmen konnte, dieses Interview aber - wie das schon Herr Loretan zum Ausdruck gebracht hat - nicht in die Sendung aufgenommen wurde. Ferner sei der Direktor der HSK unfair behandelt worden. Bezüglich der Sendung «Zebra» ist nach Auffassung der Ombudsstelle zu Recht beanstandet worden, «dass diese Sendung auf eine unangemessene, oberflächliche Weise in dieselbe Kerbe hieb, wie das die beiden anderen beanstandeten Sendungen taten». Das Fernsehen hat somit auf einseitige Weise und unausgewogen über das Kernkraftwerk Beznau und die HSK berichtet. Das hat die Ombudsstelle klar und deutlich festgestellt. Der Bericht enthält im weiteren schwerwiegende Vorwürfe an die Adresse des Fernsehens DRS: zum Beispiel «unzulässige, unverschämte und unkorrekte Zitierweise» - das sind Ausdrücke, die im Bericht stehen -, «Unterdrückung objektiver Informationen und unfaire Behandlung des Leiters des Kernkraftwerkes Beznau und des Direktors der HSK». Der Bundesrat missbilligt eine solche Berichterstattung von selten des Fernsehens DRS, denn sie untergräbt das Vertrauen der Bevölkerung in die Tätigkeit der Sicherheitsbehörde - das ist das Entscheidende -, in die Leute, die jeden Tag für die Sicherheit in diesem Land im Einsatz sind und ihre Arbeit mit Verantwortungsgefühl ausführen. Der Bundesrat erwartet, dass das Fernsehen DRS aus diesem Vorfall die nötigen Lehren zieht. Nun hat Herr Loretan gefragt, welche Konsequenzen gegenüber der SRG in Betracht gezogen würden. Herr Loretan, ein Konzessionsentzug - auch ein befristeter Entzug - ist ein massiver Eingriff in die Rechte der SRG. Bevor eine solch einschneidende Massnahme überhaupt erwogen werden darf, muss die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen eine klare Konzessionsverletzung festgestellt haben. Dies ist bis heute nicht geschehen. Der erwähnte Bericht der Ombudsstelle ist nämlich kein rechtskräftiger Entscheid, sondern nur eine rechtlich unverbindliche Meinungsäusserung. Abschliessend noch etwas Grundsätzliches: Trotz einzelner Fehlleistungen von Medienschaffenden müssen wir sehr Sorge tragen zur Freiheit der Medien. Sie ist für unsere Demokratie wichtig. Wir dürfen uns nicht durch einzelne Vorfälle leichtfertig dazu hinreissen lassen, in die Unabhängigkeit und Autonomie von Radio und Fernsehen einzugreifen. Ich bin überzeugt und hoffe sehr, dass auch das Fernsehen DRS aus diesen Vorkommnissen die nötigen Lehren und Konsequenzen ziehen wird. Loretan Willy (R, AG): Ich erkläre mich als teilweise befriedigt und möchte Herrn Ogi für seine klaren Worte an die Adresse des Fernsehens DRS herzlich danken. Es braucht Mut - vielleicht hat es ihn auch von meiner Seite etwas gebraucht -, denn wir Politiker sind ja irgendwie mit diesen Medien verhängt. Ich bin deshalb nur teilweise befriedigt, weil meine ersten drei Fragen in der schriftlichen Interpellation nicht beantwortet worden sind; sie betreffen Greenpeace. Ich stelle aber fest, dass wir uns in der Beurteilung der drei Sendungen des Fernsehens DRS einig sind - wir, d. h. Herr Bundesrat Ogi, der Ombudsmann DRS/SRG und der Sprechende. Wo aber sind die Konsequenzen? Ich möchte Kollege Iten Andreas zitieren, der in der gestrigen Ausgabe der «Neuen Zürcher Zeitung», Seite 31 in der Beilage über die Telekommunikationsmesse in Genf, folgendes sehr bedenkenswertes Wort gesetzt hat: «Skepsis und Selbstkritik der eigenen Arbeit gegenüber müsste auch die Haltung der Medienschaffenden sein, und damit müssten sie sich selber einem neuen Verantwortungsdiskurs aussetzen.» Besser könnte man die Medizin, die sich das Fernsehen DRS verabreichen muss, nicht rezeptieren. Das ist alles, was ich noch beizufügen habe. Ogi Adolf, Bundesrat: Ich möchte Ihnen die drei Fragen schon noch ganz klar und deutlich beantworten. Ich möchte als abtretender Minister diese drei Fragen nicht im Räume stehen lassen:

6. Comment le Conseil fédéral juge-t-il le fait que des représentants de la DSN ont été pour ainsi dire sacrifiés durant les émissions précitées? Mitunterzeichner - Cosignataires: Huber (1) Loretan Willy (R, AG): Man könnte das Thema, das jetzt zu behandeln ist, auch unter den Titel «Medienarroganz von Fernsehen DRS gegenüber dem Energiekanton Aargau und dem Chef des EVED» stellen. Mein von Kollege Huber mitunterzeichneter Vorstoss richtet sich insbesondere an die Adresse von Herrn Bundesrat Ogi in seiner Eigenschaft als Energie- und Medienminister. Worum geht es, was passierte? Unmittelbar vor und nach dem Entscheid des Bundesrates vom 12. Dezember 1994 über die Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Beznau II hat die Organisation Greenpeace-Schweiz auf angeblich gravierende Mängel in den beiden Werken Beznau l und II hingewiesen und gleichzeitig schwerwiegende Vorwürfe gegen die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) erhoben. Die Überprüfung der gerügten Sachverhalte ergab, dass die behaupteten Mängel nicht bestehen bzw. behoben waren. Dies hat der Vorsteher des EVED, Herr Bundesrat Ogi, mit einem Brief vom 23. Dezember 1994 an Greenpeace-Schweiz in 10 Punkten klargestellt. Der Brief ging auch an die Medien. Die gegen die HSK erhobenen Vorwürfe waren ungerechtfertigt; das ist das Fazit dieses Schreibens. Trotzdem wurden die Vorwürfe in der Folge insbesondere vom Fernsehen DRS in verzerrter, einseitiger Darstellung wiederholt: «10 vor 10» vom 6. Januar 1995, «Kassensturz» vom 31. Januar 1995 und Jugendsendung «Zebra» vom 4. Februar 1995. Die hier kolportierten Vorwürfe eines anonymen Greenpeace-Informanten gegenüber Fernsehen DRS zur Sicherheit des Kernkraftwerkes Beznau erwiesen sich laut Auffassung der HSK und der Betreiberin des Kraftwerks als nicht zutreffend und haltlos. Das Fernsehen gab dieser Auffassung indessen keinen Raum; die Aussagen des Chefs EVED in seinem zitierten Brief wurden ins Gegenteil verkehrt. Darstellungen des Kraftwerkleiters, Hans Wenger, gegenüber «10 vor 10» wurden schlicht nicht gesendet. Dies im Gegensatz zur breit wiedergegebenen Desinformationskampagne von Greenpeace-Schweiz. Der von den Nordostschweizerischen Kraftwerken AG (NOK) als Betreiberin von Beznau II angerufene Ombudsmann stellt in seiner Beurteilung klar und unmissverständlich fest: Der «10 vor 10»-Beitrag war keine sachgerechte Information, unterdrückte objektive Informationen und verkehrte mit entstellten Zitaten aus dem Brief von Bundesrat Ogi dessen Richtigstellungen in ihr Gegenteil. Die gegenüber der Sendung «Zebra» erhobenen Vorwürfe - «schamloses Lächerlichmachen der Zivilschutzorganisationen» und «Stimmungsmache gegen die Kernenergie» - hielt der Ombudsmann für berechtigt. Seine Schlussfolgerungen lauteten, «dass zu Recht beanstandet worden ist, in drei Sendungen, in verschiedenen Gefässen vom Schweizer Fernsehen DRS sei auf einseitige Weise und unausgewogen über das Kernkraftwerk Beznau und die Hauptabteilung für die Sicherheit von Kernanlagen berichtet worden. Weder 'Kassensturz' noch in vermehrtem Masse die Sendung '10 vor 10' waren um eine ausgewogene und faire Darstellung bemüht, von der 'Zebra'-Sendung ganz zu schweigen». Soweit der Ombudsmann. Mit anderen Worten: Es wurde mit glatten Lügen operiert. Hinterhältiger geht es nicht mehr. Das Schweizer Fernsehen DRS Hess sich einmal mehr in einer konzertierten Aktion vor den Karren der extremsten Kernkraftwerkgegner spannen. Statt einer sachgerechten Information, wie es ihre konzessionsgemässe Pflicht ist, kolportierten die pseudokritischen TV-Leute die unhaltbarsten Vorwürfe, und zwar mehrfach. Eine Aargauer Zeitung, das «Badener Tagblatt» vom 15. April 1995, stellte fest: «Das Monopolmedium war einmal mehr nicht den Atomstrom wert, den es verbraucht hat.» Was das Fernsehen DRS kolportierte, stammte ausschliesslich von Greenpeace, einer Organisation, die sich bekanntlich nicht scheut, mit illegalen Aktionen zu operieren, z. B. mit der Besetzung von Kernkraftwerkanlagen, so geschehen seinerzeit in Leibstadt. Greenpeace schreckte auch nicht davor zurück, Beznau-Mitarbeiter des Drogenmissbrauchs, der Pfuscharbeit und der Biersäuferei zu bezichtigen. Solche Vorwürfe müssen sich anständige Leute ausgerechnet von wegen illegaler Aktionen gerichtlich verurteilten Aktivisten gefallen lassen! Im Aargau ist Greenpeace denn auch von den Steuerbehörden richtigerweise nicht mehr als «gemeinnützig» anerkannt. Es soll hier keine Debatte über die Frage «Kernenergie ja oder nein?» oder über die Sicherheit unserer schweizerischen Kernkraftwerke geführt werden. Jeder vernünftige Mensch weiss oder müsste wissen, dass wir ohne unsere Kernkraftwerke eine sichere, genügende und umweltfreundliche Energieversorgung auf Jahrzehnte hinaus nicht sicherstellen können. Jedermann weiss auch, dass unsere Kernkraftwerke zu den sichersten und am besten gewarteten der Welt gehören. Es geht hier ausschliesslich um die Kooperation eines Monopolmediums mit zum Teil illegal tätigen Greenpeace-Aktivisten. Es geht aber auch um die Medienhysterie, welche regelmässig ausbricht, wenn sich in einem Kernkraftwerk auch nur der geringste Zwischenfall ereignet. Man könnte es mit einem sarkastischen Beispiel, zitiert im «Aargauer Tagblatt» vom 12. August 1995, am besten so umschreiben: «Wenn eine Putzfrau in einem Kernkraftwerk die Treppe hinunterfällt und sich verletzt, so ist das für viele Medien eine Atomkatastrophe.» Letztmals passierte solches, als sich während Revisionsarbeiten im Kernkraftwerk Leibstadt am 11. August 1995 im Turbinenhaus, also in einem nichtnuklearen Raum des Werks, eine Knallgasverpuffung ereignete, bei der zwei Arbeiter mittelschwere Verbrennungen erlitten, bei der aber keinerlei Radioaktivität freigesetzt wurde. Mit meinen sechs Fragen in der Interpellation möchte ich dem Bundesrat Gelegenheit geben, hier zuhanden der Öffentlichkeit zu diesem Greenpeace-Fernsehen-Gemauschel klar Stellung zu nehmen. Ich erwarte, dass sich der Vertreter des Bundesrates deutlich vor seine in den Dreck gezogenen Mitarbeiter der HSK stellt, aber auch vor die Leitung und die Belegschaft des Kernkraftwerks Beznau. Er soll sich auch zur Glaubwürdigkeit von Greenpeace-Schweiz äussern. Ich möchte den Bundesrat im weiteren fragen, was es eigentlich braucht, bis er als Konzessionsbehörde derart gravierende Verletzungen von Artikel 55bis der Bundesverfassung, der Artikel 3 und 4 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen sowie von Artikel 4 der Konzession für die SRG, wie sie im Januar und Februar 1995 vorgekommen sind, mit Sanktionen belegt. Nach derart schwer wiegenden Manipulationen und Verletzungen der journalistischen Sorgfaltspflicht kann man doch nicht einfach zur Tagesordnung übergehen, insbesondere dann nicht, wenn Sie noch selber und persönlich davon betroffen sind, Herr Bundesrat. Ich bin nun wirklich sehr gespannt darauf, von Ihnen als oberstem Medienherrn zu hören, was Sie in dieser leidigen Angelegenheit eigentlich vorgekehrt haben. Ogi Adolf, Bundesrat: Die Interpellation steht - das ist wichtig - im Zusammenhang mit der Ende 1994 erfolgten Verlängerung der Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Beznau II. Im Vorfeld des bundesrätlichen Entscheides behauptete Greenpeace, es gebe gravierende Mängel in den beiden Beznauer Werken. Gleichzeitig erhob diese Organisation auch schwerwiegende Vorwürfe gegen die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK), die in meinem Departement eingegliedert ist. Das Eidgenössische Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement hat - wie das richtig erwähnt wurde - am 23. Dezember 1994 in einem ausführlichen Brief zu den einzelnen Vorwürfen Stellung genommen und sie auch widerlegt. Es stimmt, dass diese Vorwürfe Anfang 1995 im Fernsehen -- 2 of 5 -3. Oktober 1995 991 Interpellation Loretan DRS wiederaufgenommen wurden, und zwar, wie bereits erwähnt - aber ich muss es auch noch sagen -, in drei Sendungen: «10 vor 10» vom 6. Januar 1995, «Kassensturz» vom 31. Januar 1995 und «Zebra» vom 4. Februar 1995. Die Nordostschweizerischen Kraftwerke AG und die in meinem Departement eingegliederte HSK haben diese Sendungen bei derOmbudsstelle DRS, Ihrem ehemaligen Kollegen Hänsenberger, beanstandet. Nach verschiedenen Abklärungen legte die Ombudsstelle am 11. April 1995 einen Bericht vor. Dieser Bericht ist klar und unmissverständlich: Bezüglich der Sendung «10 vor 10» vom 6. Januar 1995 wirft die Ombudsstelle dem Fernsehen in einem Falle «unzulässige» und in einem weiteren Falle «eine unverschämte und unkorrekte Zitierweise» vor. Zusammenfassend kommt die Ombudsstelle bezüglich dieser Sendung zu folgender Beurteilung: «Der beanstandete Beitrag ist keine sachgerechte Information, unterdrückt objektive Informationen und verkehrt mit entstellten Zitaten aus dem Brief von Bundesrat Ogi dessen Richtigstellungen in ihr Gegenteil.» In bezug auf die Sendung «Kassensturz» vom 31. Januar 1995 hat das Fernsehen nach Auffassung der Ombudsstelle zu Unrecht den Vorwurf der Auskunftsverweigerung in die Welt gesetzt. Bezüglich der im KKW Beznau besichtigten Räume hat die Sendung beim Zuschauer den Eindruck hinterlassen, dem Fernsehreporter seien absichtlich die falschen Räume gezeigt worden, was nicht stimme. Andererseits sei nicht erwähnt worden, dass der Fernsehreporter ausdrücklich keine anderen Räume sehen wollte. Im weiteren wirft die Ombudsstelle dem Fernsehen vor, dass der Leiter des KKW Beznau in dem der Sendung vorangehenden Interview zu den erhobenen Vorwürfen betreffend die Sicherheit des Werks Stellung nehmen konnte, dieses Interview aber - wie das schon Herr Loretan zum Ausdruck gebracht hat - nicht in die Sendung aufgenommen wurde. Ferner sei der Direktor der HSK unfair behandelt worden. Bezüglich der Sendung «Zebra» ist nach Auffassung der Ombudsstelle zu Recht beanstandet worden, «dass diese Sendung auf eine unangemessene, oberflächliche Weise in dieselbe Kerbe hieb, wie das die beiden anderen beanstandeten Sendungen taten». Das Fernsehen hat somit auf einseitige Weise und unausgewogen über das Kernkraftwerk Beznau und die HSK berichtet. Das hat die Ombudsstelle klar und deutlich festgestellt. Der Bericht enthält im weiteren schwerwiegende Vorwürfe an die Adresse des Fernsehens DRS: zum Beispiel «unzulässige, unverschämte und unkorrekte Zitierweise» - das sind Ausdrücke, die im Bericht stehen -, «Unterdrückung objektiver Informationen und unfaire Behandlung des Leiters des Kernkraftwerkes Beznau und des Direktors der HSK». Der Bundesrat missbilligt eine solche Berichterstattung von selten des Fernsehens DRS, denn sie untergräbt das Vertrauen der Bevölkerung in die Tätigkeit der Sicherheitsbehörde - das ist das Entscheidende -, in die Leute, die jeden Tag für die Sicherheit in diesem Land im Einsatz sind und ihre Arbeit mit Verantwortungsgefühl ausführen. Der Bundesrat erwartet, dass das Fernsehen DRS aus diesem Vorfall die nötigen Lehren zieht. Nun hat Herr Loretan gefragt, welche Konsequenzen gegenüber der SRG in Betracht gezogen würden. Herr Loretan, ein Konzessionsentzug - auch ein befristeter Entzug - ist ein massiver Eingriff in die Rechte der SRG. Bevor eine solch einschneidende Massnahme überhaupt erwogen werden darf, muss die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen eine klare Konzessionsverletzung festgestellt haben. Dies ist bis heute nicht geschehen. Der erwähnte Bericht der Ombudsstelle ist nämlich kein rechtskräftiger Entscheid, sondern nur eine rechtlich unverbindliche Meinungsäusserung. Abschliessend noch etwas Grundsätzliches: Trotz einzelner Fehlleistungen von Medienschaffenden müssen wir sehr Sorge tragen zur Freiheit der Medien. Sie ist für unsere Demokratie wichtig. Wir dürfen uns nicht durch einzelne Vorfälle leichtfertig dazu hinreissen lassen, in die Unabhängigkeit und Autonomie von Radio und Fernsehen einzugreifen. Ich bin überzeugt und hoffe sehr, dass auch das Fernsehen DRS aus diesen Vorkommnissen die nötigen Lehren und Konsequenzen ziehen wird. Loretan Willy (R, AG): Ich erkläre mich als teilweise befriedigt und möchte Herrn Ogi für seine klaren Worte an die Adresse des Fernsehens DRS herzlich danken. Es braucht Mut - vielleicht hat es ihn auch von meiner Seite etwas gebraucht -, denn wir Politiker sind ja irgendwie mit diesen Medien verhängt. Ich bin deshalb nur teilweise befriedigt, weil meine ersten drei Fragen in der schriftlichen Interpellation nicht beantwortet worden sind; sie betreffen Greenpeace. Ich stelle aber fest, dass wir uns in der Beurteilung der drei Sendungen des Fernsehens DRS einig sind - wir, d. h. Herr Bundesrat Ogi, der Ombudsmann DRS/SRG und der Sprechende. Wo aber sind die Konsequenzen? Ich möchte Kollege Iten Andreas zitieren, der in der gestrigen Ausgabe der «Neuen Zürcher Zeitung», Seite 31 in der Beilage über die Telekommunikationsmesse in Genf, folgendes sehr bedenkenswertes Wort gesetzt hat: «Skepsis und Selbstkritik der eigenen Arbeit gegenüber müsste auch die Haltung der Medienschaffenden sein, und damit müssten sie sich selber einem neuen Verantwortungsdiskurs aussetzen.» Besser könnte man die Medizin, die sich das Fernsehen DRS verabreichen muss, nicht rezeptieren. Das ist alles, was ich noch beizufügen habe. Ogi Adolf, Bundesrat: Ich möchte Ihnen die drei Fragen schon noch ganz klar und deutlich beantworten. Ich möchte als abtretender Minister diese drei Fragen nicht im Räume stehen lassen:

1. Eines der Ziele von Greenpeace ist der Ausstieg aus der Kernenergie. Zu diesem Zweck führt die Organisation spektakuläre Aktionen durch - Besetzung von Kernkraftwerkgelände, Verhinderung von Transporten von Brennelementen usw. - und erhebt des öftern Vorwürfe gegen die Kernkraftwerkbetreiber und die Aufsichtsbehörden. Greenpeace geht es dabei nicht in erster Linie darum, die Sicherheit der Kernanlagen zu erhöhen, sondern die Nutzung der Kernenergie zu verunmöglichen. Der Bundesrat lehnt diese Art und Weise, Energiepolitik zu betreiben, in aller Form ab. Ihre erste Frage, meine erste Antwort.

2. Es ist Aufgabe der zuständigen Strafbehörden, zu beurteilen, ob im konkreten Fall eine strafbare Handlung vorliegt. Tatsache ist, Herr Loretan, dass 1994 mehrere Greenpeace-Aktivisten wegen der Teilnahme an einer Aktion gegen das Kernkraftwerk Beznau rechtskräftig verurteilt wurden. Weitere Strafverfahren im Zusammenhang mit einer Aktion gegen das Kernkraftwerk Leibstadt im Jahre 1990 und mit der Blockierung des Abtransportes von Brennelementen aus dem Kernkraftwerk Beznau im September 1994 sind noch im Gange. Eine strafrechtliche Verfolgung der juristischen Person Greenpeace ist nach der heutigen Rechtslage nicht möglich. Das war meine Antwort auf Ihre zweite Frage.

3. Ihre dritte Frage möchte ich wie folgt beantworten: Die Bundesaufsicht über gemeinnützige Stiftungen wird durch die Rechtsabteilung des Generalsekretariates des Eidgenössischen Departementes des Innern (GS EDI) geführt. Um die gesetzliche Kontrolle ausüben zu können, verlangt das GS EDI von jeder Stiftung jährlich einen Tätigkeitsbericht, die Jahresrechnung, das Verzeichnis der Wertschriften und Vermögensanlagen sowie den Bericht einer Revisionsstelle. Die erforderlichen Unterlagen hat die Stiftung Greenpeace-Schweiz stets unaufgefordert eingereicht. Die Stiftung hat sich im Tätigkeitsbereich unter anderem auch zur Aktion gegen Beznau im Jahre 1993 geäussert. Da der Zweckartikel solche Aktionen ausdrücklich vorsieht und viele Spender Greenpeace gerade deshalb unterstützen dürften, hat die eidgenössische Stiftungsaufsicht die Berichterstattung ohne Bemerkungen genehmigt. Das war meine Antwort auf Ihre dritte Frage. Loretan Willy (R, AG): Herr Bundesrat, ich kann das «teilweise» streichen. Ich erkläre mich als befriedigt, möchte aber -- 3 of 5 -Interpellation Petitpierre 992 3 octobre 1995 an die Adresse der zuständigen Verwaltung immerhin anmerken, dass ich es schon einigermassen komisch finde, dass eine Stiftung in ihrem Zweckartikel offenbar auch illegale Aktionen eingepackt hat, dass dafür Geld gesammelt wird und dass das ohne jede Kommentierung und Beanstandung in unserem Rechtsstaat passiert. Ob dies richtig sei oder nicht, ist eine Frage, die nicht Sie jetzt zu beantworten haben, aber ich behalte mir vor, auf diesen Punkt irgendeinmal in irgendeiner Form zurückzukommen. #ST# 95.3291 Interpellation Petitpierre Stromerzeugung in Energieverstarkern Production d'électricité dans des amplificateurs d'énergie Wortlaut der Interpellation vom 21. Juni 1995 Die Energieproduktion in Kraftwerken, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, beeinträchtigt das klimatische Gleichgewicht durch die Überbelastung der Atmosphäre mit CO2. Die Produktion in den herkömmlichen Kernkraftwerken beschert uns radioaktive Abfälle, die auf lange Zeit aktiv bleiben (mehrere Dutzende von Jahrtausenden). Für ihre Behandlung und Lagerung reichen unsere Kenntnisse und unsere technischen Mittel nicht aus, so dass die Sicherheit nicht gewährleistet werden kann. Die Verwendbarkeit dieser Abfälle (Plutonium) zu militärischen Zwecken ist ein weiterer Aspekt in diesem Zusammenhang («Prolifération»). Die Kernfusion wird in nützlicher Frist nicht zur Energiegewinnung nutzbar gemacht werden können. Selbst die Spezialisten der erneuerbaren Energien glauben nicht daran, dass diese kurzfristig im grossen Stil als Alternative in Frage kommen. Dabei steigt der Energieverbrauch in einer Welt, die sich in steter Entwicklung befindet, ständig erheblich an. In der Schweiz werden auf dem Gebiet der Verbesserung des Energienutzungsgrades und der Energieeinsparung nur langsam Fortschritte erzielt, und das Moratorium hat nicht zu einer radikalen Richtungsänderung geführt, so dass bereits wieder eine Kernenergiedebatte mit der sterilen Konfrontation in Gang kommt, wie wir sie vor kurzem erlebt haben. Es ist notwendig, dass der Bundesrat neue Initiativen ergreift, um die Suche nach Lösungen der Probleme unserer Energieversorgung zu beschleunigen. Professor Carlo Rubbia, Nobelpreisträger für Physik und ehemaliger Direktor des Gern, schlägt die Erforschung und Entwicklung einer neuen Technik vor. Es handelt sich um die sogenannte Energieverstärkung, die auf einer kontrollierten Kernspaltung beruht - im Gegensatz zur autonomen bei herkömmlichen Kernkraftwerken -, so dass das Risiko von Unfällen des Typs «Tschernobyl» ausgeschlossen wäre. Bei diesem System wird Thorium als Brennstoff verwendet. Es würde den Anfall von Plutonium im Vergleich zu herkömmlichen Kernkraftwerken massiv einschränken (er wäre 1000- bis 10 OOOmal geringer). Im gleichen Ausmass würde ebenfalls das Volumen der zu lagernden Abfälle vermindert, und die Proliferationsgefahr wäre praktisch gebannt. Die Thoriumvorkommen der Erde sind gross, jedenfalls sind sie viel bedeutender als die Uranvorkommen. Die von diesem System erwarteten Vorteile (massive Verminderung der langlebigen radioaktiven Abfälle und der Proliferationsgefahr, gute Umweltverträglichkeit, höhere Betriebssicherheit, Einsatz von Techniken, die grösstenteils bekannt sind, wettbewerbsfähige Kosten) veranlassen mich, dem Bundesrat folgende Fragen zu stellen:

1. Gedenkt er eine Strategie zur Entwicklung des Energieverstärkers zu erarbeiten?

2. Hat er die Absicht, zu diesem Zweck Professor Rubbia zu konsultieren?

3. Will er aufgrund der zur Verfügung stehenden Informationen der Schweizer Industrie vorschlagen, zur Entwicklung dieser Technik beizutragen?

4. Ist er, wie im Fall der Ariane-Trägerrakete, zu einer intensiven Zusammenarbeit mit den interessierten europäischen Staaten bereit, um die Chancen einer industriellen Anwendung dieser Technik zu vergrössern und die Entwicklung zu beschleunigen? Texte de l'interpellation du 21 juin 1995 La production d'électricité dans les centrales à combustibles fossiles compromet l'équilibre climatique par la surcharge de l'atmosphère en CO^. La production dans les centrales nucléaires classiques nous impose des déchets radioactifs de longue durée d'activité (de l'ordre de plusieurs dizaines de millénaires). Leur gestion et leur confinement pour de telles durées dépassent nos connaissances et nos moyens techniques. La sécurité ne peut être garantie de ce fait. L'utilisation de ces déchets (plutonium) à des fins militaires est un autre aspect de la question («prolifération»). La fusion thermonucléaire ne pourra être mise en oeuvre à échéance raisonnable. Même les spécialistes des énergies renouvelables indiquent que ces énergies ne sont pas en mesure de prendre massivement le relais à court terme, tandis que la consommation d'énergie dans le monde en développement est fatalement destinée à croître considérablement. En Suisse, l'amélioration du rendement et les économies progressent lentement et le moratoire n'a pas permis une réorientation radicale, de sorte que le débat nucléaire se rouvre déjà avec la confrontation stérile que nous avons connue il y a peu. Il importe que le Conseil fédéral prenne des initiatives nouvelles pour faire avancer la solution des questions posées par notre approvisionnement énergétique. Le professeur Carlo Rubbia, Prix Nobel de physique, ancien directeur du Gern, propose l'étude et le développement d'une nouvelle technique, celle de l'amplificateur d'énergie, qui repose sur une réaction nucléaire de fission entretenue et non auto-entretenue qui, de ce fait, supprimerait le risque des accidents du type de celui de «Tchernobyl». Le système qui repose sur l'utilisation du thorium comme combustible permettrait de réduire massivement (1000 à 10 000 fois) la production accessoire de plutonium en comparaison avec celle d'un réacteur conventionnel, diminuant d'autant la quantité des déchets à gérer et éliminant pratiquement le danger de prolifération. Les réserves mondiales de thorium sont considérables, beaucoup plus abondantes que celles d'uranium. Les avantages attendus de ce système (réduction massive des déchets de longue durée d'activité et du risque de prolifération, très bonne compatibilité avec l'environnement, renforcement de la sécurité du fonctionnement, recours à des techniques connues pour la plupart, coût concurrentiel) sont tels que je pose au Conseil fédéral les questions suivantes:

1. A-t-il l'intention d'élaborer une stratégie de développement de l'amplificateur d'énergie?

2. Entend-il, pour ce faire, consulter le professeur Rubbia?

3. Entend-il, en fonction des informations acquises, proposer à l'industrie suisse de contribuer à la mise en oeuvre de cette technique?

4. Est-il prêt à établir avec les Etats européens intéressés une collaboration poussée afin de favoriser les chances et l'allure d'une concrétisation industrielle de ce procédé, à l'exemple de ce qui a été fait pour la fusée Ariane? Mitunterzeichner - Cosignataires: Martin Jacques (1 ) Petitpierre Gilles (R, GE): Pour gagner du temps, j'ai donné l'essentiel du développement de mon interpellation par écrit -- 4 of 5 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Loretan Kampagne von Greenpeace-Schweiz und Fernsehen DRS gegen Kernkraftwerk Beznau und HSK Interpellation Loretan Centrale nucléaire de Beznau et DSN. Campagne de critiques de Greenpeace-Suisse et de la télévision DRS In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 10 Séance Seduta Geschäftsnummer 95.3094 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 03.10.1995 - 08:00 Date Data Seite 989-992 Page Pagina Ref. No 20 026 377 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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