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Entscheid

95-3149

Verwaltungsbehörden 23.06.1995 95.3149

23. Juni 1995Deutsch5 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

die nötigen Vorkehren für die Liquidation der Butyra und die Aufhebung der Schweizerischen Käseunion in ihrer heutigen Form zu treffen;

2.

den festen Milchgrundpreis, Ablieferungs- und Übernahmepflichten bei Milch und Käse sowie Preis- und Absatzgarantie für Butter aufzuheben;

3.

den milchwirtschaftlichen Kontroll- und Beratungsdienst MKBD zu privatisieren. Texte de la motion du 23 mars 1995 Le Conseil fédéral est chargé de supprimer les mesures d'orientation relatives à la mise en valeur du lait et donc de suspendre le plan lait-beurre-fromage. Il est invité notamment:

1.

à prendre les mesures nécessaires pour liquider la Butyra et supprimer l'Union suisse du commerce de fromage sous sa forme actuelle;

2.

à supprimer le prix de base fixe du lait, le régime de la livraison obligatoire et l'obligation de prise en charge pour le lait et le fromage ainsi que les garanties de prix et d'écoulement pour le beurre;

3.

à privatiser les services d'inspection et de consultation en matière d'économie laitière (SICL). Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Baumann Ruedi, Bäumlin, Borei François, Bühlmann, Bundi, Danuser, de Dardel, Haering Binder, Hafner Ursula, Hämmerle, Herczog, Hubacher, Jeanprêtre, Jöri, Leemann, Leuenberger Ernst, Leuenberger Moritz, Marti Werner, Mauch Ursula, Meyer Theo, Rechsteiner, Ruffy, Singeisen, Strahm Rudolf, Tschäppät Alexander, Vollmer, Züger (28) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 31. Mai 1995 Rapport écrit du Conseil fédéral du 31 mail 995 Die Milch ist das Schlüsselprodukt der schweizerischen Landwirtschaft. Infolge der natürlichen und topographischen Bedingungen ergibt sich ein grosser Anfall von Rauhfutter; die Milchproduktion bietet die wirtschaftlichste Möglichkeit, dieses Futter zu verwerten. Momentan steht die Milchproduktion jedoch von verschiedener Seite unter starkem Druck. Schwierigkeiten auf den wichtigsten Absatzmärkten für Käse, staatliche Budgetrestriktionen bei der Milchverwertung sowie auch die Beschränkung der Exportsubventionen als Folge der Gatt-Verpflichtungen machen es notwendig, die Milchmarktordnung grundlegend neu zu gestalten. Es ist vorgesehen, noch im Herbst dieses Jahres die Vernehmlassung für die zweite Etappe der Agrarreform zu eröffnen. Im Vordergrund steht dabei die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und der ihr nachgelagerten Bereiche sowie eine nachhaltigere Produktionsweise. Bei der Milch will sich der Bund in Zukunft darauf beschränken, einen Rahmen zu setzen, innerhalb dessen sich Landwirte, Verarbeiter und Handel bewegen können; die regulierenden Eingriffe in die Marktordnungen sind dementsprechend zu reduzieren. Die Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit der Produkte und die Maximierung der Wertschöpfung setzen voraus, dass die Beteiligten auf der ganzen Linie, vom Produzenten bis zum Detaillisten, direkt vom Verkaufsergebnis abhängig sind. Der milchwirtschaftliche Kontroll- und Beratungsdienst soll reorganisiert und gestrafft werden. Dabei ist auch vorgesehen, dass gewisse Aufgabenbereiche (z. B. Laboruntersuchungen) an Private übertragen werden können. Ein entsprechender Verordnungsentwurf befindet sich zurzeit in der Vernehmlassung. Die vollumfängliche Privatisierung ist jedoch abzulehnen, weil dieser Dienst im Zusammenhang mit der Umsetzung der Milchhygienerichtlinie der Europäischen Union (EU) neue Aufgaben übernehmen muss. Die Umsetzung dieser Richtlinie in unserem Land ist Voraussetzung für das Aufrechterhalten der bedeutenden Exporte unserer Milchwirtschaft in die Mitgliedstaaten der EU. Die EU verlangt von Drittländern, dass deren zuständige Behörde in den Milchproduktions- und -Verarbeitungsbetrieben regelmässige wirksame Kontrollen durchführt, so dass die Einhaltung der Anforderungen der Milchhygienerichtlinie gewährleistet wird. Der MKBD ist für die Durchführung dieser Inspektionen prädestiniert, wobei es jedoch unerlässlich ist, dass er ein staatliches Organ bleibt, denn die EU anerkennt nur staatliche Kontrollen und Garantien. Das Hauptanliegen der Motionärin - Aufhebung der staatlichen Milchverwertungslenkung - und die ersten beiden Punkte der Motion decken sich mit den Absichten des Bundesrates und können entgegengenommen werden. Die vollständige Privatisierung des MKBD erachtet der Bundesrat als zu weit gehend. Er ist aber bereit, das Anliegen in der neuen Verordnung so weit wie möglich zu berücksichtigen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, den dritten Punkt -in ein Postulat umzuwandeln und ist bereit, die übrigen Anliegen als Motion entgegenzunehmen. Le président: M. Ruckstuhl combat cette intervention. La discussion est renvoyée. Verschoben - Renvoyé #ST# 95.3121 Motion Vollmer Umfassende Deklarationspflicht von Agrarprodukten Déclaration obligatoire complète pour des produits agricoles Wortlaut der Motion vom 15. März 1995 Die Verwerfung der Agrarvorlagen vom 12. März 1995 war nicht zuletzt auch eine Willensäusserung zugunsten einer besseren Deklarationspflicht von Agrarprodukten. Die Wahl gesunder und möglichst natürlicher Lebensmittel setzt für die Konsumentinnen und Konsumenten voraus, dass die Produkte auch bestmöglich in bezug auf Herstellungs-, Verarbeitungs- und Behandlungsmethoden deklariert sind. Der Bundesrat wird in Respektierung des Volksentscheides vom 12. März 1995 aufgefordert, die notwendigen rechtlichen Anpassungen im Lebensmittelrecht zugunsten einer umfassenden Deklarationspflicht für Agrarprodukte vorzunehmen.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Baumann Stephanie Aufhebung der staatlichen Milchverwertungslenkung Motion Baumann Stephanie Utilisation du lait commercial. Suppression des mesures d'orientation In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 95.3149 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 23.06.1995 - 08:00 Date Data Seite 1598-1598 Page Pagina Ref. No 20 025 808 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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