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Entscheid

95-3152

Verwaltungsbehörden 23.06.1995 95.3152

23. Juni 1995Deutsch22 min

Source admin.ch

Erwägungen

2.

Politica di informazione per le commesse superiori ai valori limite dell'articolo 6 della legge federale sugli acquisti pubblici La procedura di aggiudicazione si basa sull'Accordo Gatt del

15.

aprile 1994 sugli appalti pubblici, che ha lo scopo di strutturare in maniera trasparente per gli offerenti le commesse pubbliche di forniture, di servizi e di costruzioni. Il committente è obbligato a mettere a pubblico concorso le commesse che superano determinati valori limite. La pubblicazione avviene in un organo che deve ancora essere designato dal Consiglio federale e che sia facilmente accessibile ad un vasto pubblico in tutte le regioni della Svizzera. Per le forniture e i servizi il bando di concorso deve apparire almeno in due lingue ufficiali mentre per le commesse edili basta la lingua ufficiale del luogo della costruzione. Il Gatt richiede inoltre che sia allegato un riassunto del bando di concorso in una delle lingue ufficiali del Gatt, vale a dire francese, inglese o spagnolo, qualora la prevista commessa non sia pubblicata in lingua francese. Questo modo garantisce che tutti gli offerenti interessati possano annunciarsi a un bando pubblico indipendentemente dalla loro ubicazione. In occasione della redazione del bando di concorso il committente deve prestare particolare attenzione alle lingue del paese. Esso è inoltre libero, a seconda dei casi, di pubblicare ulteriori bandi sui quotidiani e sulla stampa specializzata, se ciò contribuisce a migliorare la situazione di mercato.

3.

Politica dell'informazione nei casi di aggiudicazione mediante trattativa privata Per le aggiudicazioni mediante trattativa privata, i committenti possono contattare direttamente un offerente unicamente nei casi descritti esaustivamente dall'Accordo Gatt, nei quali la procedura libera e quella selettiva non sono convenienti (ad esempio per estrema urgenza, per motivi di diritti d'autore, per acquisti successivi ed operazioni a termine). Visto che nell'ambito dell'aggiudicazione mediante trattativa privata il servizio degli acquisti non è tenuto a creare un'ampia situazione concorrenziale, il Consiglio federale disciplinerà rigidamente ed esaustivamente i casi di applicazione di questa procedura. Anche in questa procedura i servizi degli acquisti saranno invitati a non arrecare pregiudizi oppure a procurare vantaggi a singole regioni linguistiche. Parallelamente alla procedura di consultazione sul progetto d'ordinanza, il Consiglio federale è disposto a valutare in che misura la proposta dell'interpellante può - in certi casi - conciliarsi con le procedure d'aggiudicazione mediante trattativa privata.

4.

Politica di informazione per le commesse inferiori ai valori limite secondo la legge federale sugli acquisti pubblici L'ordinanza d'esecuzione della legge sugli acquisti pubblici disciplinerà anche le aggiudicazioni delle commesse che non raggiungono i valori limite fissati nell'articolo 6 di questa legge. Il progetto che sarà tra poco posto in consultazione prevede l'introduzione di una «procedura di invito» che non impone l'obbligo del bando pubblico ma secondo la quale il committente inviterà direttamente gli offerenti idonei a presentare offerte. Se possibile il committente è tenuto a raccogliere almeno tre offerte. Qualora la situazione lo consenta, dovrà creare una vasta situazione di concorrenza. Egli dovrà contattare offerenti che gli sembrano idonei a soddisfare le esigenze collegate con l'acquisto in questione. Nella misura del possibile il committente prenderà in considerazione offerenti di tutte le regioni del paese affinchè possano presentare un'offerta. La procedura aperta e quella selettiva sarebbero pure ipotizzabili sotto i valori limite imposti dal Gatt, sempre che la proporzionalità sia rispettata in rapporto alle spese d'amministrazione. Secondo la versione attuale del progetto d'ordinanza, allo scopo di realizzare un mercato interno svizzero verrà esaminata la possibilità di statuire l'obbligo della pubblicazione per opere edili il cui valore è inferiore al valore limite del Gatt. Conclusione Nell'ambito della procedura d'aggiudicazione, con l'ordinanza d'esecuzione in fase di elaborazione, il Consiglio federale sostiene una politica di informazione il più possibile trasparente, affinchè possano essere presentate offerte da tutte le regioni linguistiche e sia garantita una concorrenza leale tra i tanti possibili offerenti. Il Consiglio federale è tuttavia dell'opinione che l'aggiudicazione delle commesse pubbliche debba seguire coerentemente il principio della concorrenza. L'equa distribuzione delle commesse federali fra tutte le regioni linguistiche deve essere il risultato di meccanismi trasparenti d'aggiudicazione e non del privilegio accordato ad una regione piuttosto che a un'altra. Questo trattamento privilegiato non sarebbe in effetti compatibile con il principio della libera concorrenza e con le disposizioni del Gatt. Erklärung des Interpellanten: teilweise befriedigt Déclaration de l'interpellateur: partiellement satisfait #ST# 95.3152 Interpellation Zbinden Derivate Effektenmärkte. Gesellschaftspolitische Beurteilung Marchés des dérivés et politique sociale Wortlaut der Interpellation vom 23. März 1995 Auch wenn sich vor einiger Zeit Bundesrat und WAK mit dem Derivatgeschäft (Bericht von Nationalbank und Eidgenössischer Bankenkommission) befasst haben, kommt die Landesbehörde nicht darum herum, im Zusammenhang mit dem spektakulären Fall der britischen Merchant-Bank Barings einmal öffentlich zu diesen neuartigen Finanzmärkten Stellung zu nehmen. Welche volkswirtschaftliche und gesellschaftspolitische Bedeutung misst sie dem rasant expandierenden Derivatgeschäft auf den internationalen Finanzmärkten zu, und welche Folgerungen zieht sie im Hinblick auf eine sinnvolle zivile Regelung dieses bis heute kaum analytisch fassbaren technologischen Finanzbereichs? Dieses Problem stellt sich in der Schweiz zurzeit besonders dringlich, weil wir daran sind, wegweisende innen- und aussenpolitische Entscheide im Hinblick auf Wandel von einem Produktionsplatz hin zu einem Dienstleistungs- und hier wiederum zu einem Finanzplatz zu fällen. Vor diesem Hintergrund möchte der Bundesrat zu folgenden Fragen Stellung nehmen: I.Weichen Stellenwert in volkswirtschaftlicher und gesellschaftspolitischer Hinsicht haben für den Bundesrat die rasch expandierenden Effektenmärkte mit derivaten Finanzprodukten?

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Interpellation Zbinden 1648 N 23 juin 1995

2.

Welches sind für den Bundesrat die wesentlichen Zusammenhänge zwischen den Entwicklungen des derivaten Transaktionsgeschäftes und a. den anderen Bereichen der Finanzmärkte; b. der Realwirtschaft, von der es sich immer mehr abkoppelt; c. den institutionellen Anlegern mit öffentlicher Verantwortung (Pensionskassen, Wohlfahrtsorganisationen, Lokalverwaltungen u. a. m.); d. der sozialen Verteilungsproblematik?

3.

Wie beurteilt der Bundesrat die systemimmanenten Stabilitätsprobleme des Derivatgeschäftes, und was folgert er politisch daraus?

4.

Was denkt der Bundesrat über den Stand und die Entwicklung der im Derivathandel verwendeten Informations-, Analyse-, Kontroll- und Interventionsinstrumente auf den verschiedenen Systemebenen?

5.

Wo sieht der Bundesrat allenfalls einen öffentlichen Handlungsbedarf aufgrund seiner staatspolitischen Verantwortung; wie sieht seine entsprechende Steuerungsphilosophie aus?

6.

Wie und durch wen informiert sich der Bundesrat über die steligen Umwälzungen bei der Konstruktion der Derivatprodukte, der Handelspraktiken, des Rechtsetzungsbedarfs und der Märkte?

7.

Wie beurteilt der Bundesrat den Ausbildungsstand des im derivaten Bereich tätigen Personals? Wie gedenkt er die Qualität der Aus- und Fortbildungsstandards sicherzustellen?

8.

Welche Vorstellungen hat der Bundesrat gegenüber dem allfälligen Verhalten der Nationalbank im Falle eines gravierenden Marktversagens eines schweizerischen «big players»?

9.

Wie stellt sich der Bundesrat zur Tatsache der Aufgliederung der Marktteilnehmer mit unterschiedlichen Verpflichtungen und Bedingungen (Banken/Finanzinstitute und Industrieund Handelsunternehmungen) sowie zur Tatsache, dass heute ein grösserer Teil des Derivatgeschäftes ausserbörslich (OTC) gehandelt wird?

10.

Was meint der Bundesrat zur Tatsache, dass die namhaften schweizerischen Grossbanken die in diesem relativ jungen und schwer abschätzbaren Geschäftsbereich weltweit als Broker und Eigenhändler führenden Häuser sind? Texte de l'interpellation du 23 mars 1995 Bien que le Conseil fédéral et la CER du Conseil national aient récemment traité des marchés des dérivés (rapport de la Banque nationale et de la Commission fédérale des banques), les autorités ne pourront éviter de donner un avis officiel sur ces nouveaux marchés financiers, en relation avec le cas spectaculaire de la banque britannique Barings. Que signifie pour ces autorités, au plan économique et social, l'expansion foudroyante des dérivés sur les marchés financiers internationaux, et quelles conclusions en tirent-elles, si elles envisagent de réglementer en droit civil ce domaine financier technologique qu'il est difficile aujourd'hui d'appréhender? Ce problème est particulièrement d'actualité en Suisse, puisque nous sommes en train de prendre des options décisives en politique intérieure et extérieure, notre économie de production se transformant progressivement en une économie de services et, précisément, de services financiers. Je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:

1.

Que signifie pour lui, au plan économique et social, l'expansion foudroyante des produits dérivés sur les marchés financiers?

2.

Quels sont pour lui les liens principaux entre le développement des marchés dérivés et a. les autres secteurs des marchés financiers; b. l'économie, dont ils s'éloignent de plus en plus; c. les investisseurs institutionnels ayant une responsabilité dans le domaine public (caisses de pension, organisations de prévoyance sociale, collectivités locales, etc.); d. la problématique de la répartition sociale?

3.

Que pense-t-il des problèmes de stabilité inhérents aux marchés dérivés, et quelles conclusions politiques en tire-t-il?

4.

Que pense-t-il de l'état et de l'évolution des instruments d'information, d'analyse, de contrôle et d'intervention utilisés sur les marchés dérivés aux différents niveaux du système?

5.

Sur quels points pense-t-il qu'il est nécessaire d'agir officiellement en vertu de sa responsabilité politique? Quelle est, en la matière, sa philosophie en ce qui concerne la direction de l'Etat?

6.

Comment le Conseil fédéral s'informe-t-il des changements constants qui affectent la création des dérivés, les pratiques sur le marché, les lacunes de la législation et les marchés eux-mêmes? De quelle source tient-il ses informations?

7.

Que pense-t-il du degré de formation des personnes travaillant dans le secteur des dérivés? Que compte-t-il faire pour assurer la qualité de la formation et du perfectionnement?

8.

Quelle serait, de l'avis du Conseil fédéral, l'attitude de la Banque nationale si jamais un «grand spéculateur» suisse provoquait une grave perturbation du marché?

9.

Que pense le Conseil fédéral, d'une part, du fait que les participants au marché aient des obligations et des conditions différentes (banques/instituts financiers et entreprises industrielles et commerciales) et, d'autre part, du fait que la majeure partie des dérivés sont traités actuellement hors bourse (OTC: produits traités de gré à gré)?

10.

Que pense-t-il du rôle de premier plan joué par les grandes banques suisses renommées en tant que courtiers et pour leur propre compte dans ce secteur relativement nouveau et difficile à évaluer? Mitunterzeichner - Cosignataires: Baumann Stephanie, Borei François, Bundi, Caspar-Hutter, Danuser, de Dardel, Haering Binder, Hafner Ursula, Hämmerle, Herczog, Hubacher, Jeanprêtre, Jöri, Leemann, Leuenberger Ernst, Marti Werner, Meyer Theo, Rechsteiner, Ruffy, Strahm Rudolf, Tschäppät Alexander, Vollmer, Züger (23) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die kürzliche Krise der renommierten britischen Merchant-Bank Barings hatte - im Unterschied zu früheren vergleichbaren Vorkommnissen (Bank of Crédit and Commerce BCCI, Metallgesellschaft u. a. m.) - einen öffentlichen Signal- und Diskussionseffekt. Die rasante, kaum erfassbare Entwicklung neuer und kombinierbarer derivater Finanzprodukte durch ein wissenschaftlich-mathematisches Financial engineering verbunden mit systematischem Marketing führte zu selten gesehenen Marktexpansionen, deren weitreichende Konsequenzen kaum abzuschätzen sind. Dabei konnten die Finanztransaktionen aus der weltweit ausgebauten Telematik und den neuen Börsentechniken Nutzen ziehen. Das Volumen, der Wert, die Komplexität und die Geschwindigkeit des derivaten Geschäftes haben heute Dimensionen erreicht, dass die Versuche, das Geschäft in den Bereichen des Risikomanagements und der Rechtsetzung in den Griff zu bekommen, der Entwicklung hintennach hinken. Es geht hier um die gesellschaftliche Einbindung einer Finanztechnologie, die im Unterschied zu anderen Technologiefragen (Biotechnologie) öffentlich-politisch noch kaum ein Thema ist. Die Tatsache, dass der Umgang mit diesen neuen abgeleiteten Produkten immer weniger der systematischen Absicherung von Devisen-, Zins- und anderen Risiken dient, sondern dank ihrer Hebelwirkung (Leverage) mit relativ geringem Kapitaleinsatz überproportionale Gewinne oder Verluste verspricht und damit spekulativen Charakter annimmt, muss neben der Wirtschaft auch die Politik auf den Plan rufen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 6. Juni 1995 Rapport écrit du Conseil fédéral du 6 juin 1995 Ein grosserTeil der derivaten Produkte ist standardisiert und wird an den unterschiedlichen internationalen Börsen wie der Soffex oder der Liffe gehandelt. In der Schweiz fallen diese Instrumente in den Geltungsbereich des Bundesgesetzes über die Börsen und den Effektenhandel. Eine Gefahr ber-- 2 of 5 -23. Juni 1995 N 1649 Interpellation Zbinden gen die nichtstandardisierten Finanzderivate, die sogenannten OTC («over thè counter») gehandelten Finanzderivate, die zwischen den einzelnen Institutionen direkt ausgehandelt und deshalb nur schwer erfasst werden können. In der folgenden Antwort verstehen wir unter dem Begriff Finanzderivate sowohl standardisierte wie auch OTC-Derivate. Einleitend sollte zum Fall Barings folgendes angefügt werden: Die Barings Brothers Bank war eine Merchant-Bank und mit Blick auf die von ihr getätigten Geschäfte im Vergleich zu den Schweizer Banken völlig unterkapitalisiert. Obwohl sie Vermögen in der Höhe von mehreren Milliarden Pfund verwaltete, umfasste ihr Eigenkapital knapp 500 Millionen Pfund (etwa 1 Milliarde Schweizerfranken). (Im schweizerischen Vergleich war die Barings Bank gemessen an ihrem Eigenkapital etwa so gross wie die Neue Aargauer Bank. Die drei Schweizer Grossbanken haben zusammen eine Bilanzsumme von 750 Milliarden Schweizerfranken. Dem gegenüber stehen offene Derivatkontrakte mit einem Wiederbeschaffungswert von 138 Milliarden Schweizerfranken.) Zudem haben bei der Barings Bank alle elementaren Aufsichtsmechanismen versagt. Das interne Kontrollsystem wurde vernachlässigt. Grundlegende Prinzipien der Überwachung auf Stufe der Geschäftsleitung sind umgangen worden. In der Schweiz wurde bis heute erst ein Fall mit einem nennenswerten Schaden bekannt, der aus dem falschen Einsatz von Finanzderivaten herrührte: derjenige der Pensionskasse von Landis & Gyr. Im gleichen Zeitraum jedoch hatten verschiedene Institute grosse Einbussen im herkömmlichen Kreditgeschäft, vor allem bei den Hypotheken. Solche führten bekanntlich auch zum Zusammenbruch der Spar- und Leihkasse Thun. Weitere Fälle, die direkt oder indirekt vom Hypothekarmarkt betroffen waren und ihre Selbständigkeit verloren haben, sind die Volksbank, die Neue Aargauer Bank sowie die Solothurner Kantonalbank. Gerade beim Hypothekar- und Zinsgeschäft wurden vielfach Verluste erzielt, weil die entsprechenden Risikopositionen nicht mit Derivaten abgesichert wurden. Aufgrund des effektiv erlittenen Schadens für die Wirtschaft der Schweiz nimmt sich derjenige aus den Finanzderivaten bisher eher bescheiden aus.

1.

Zur gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Auswirkung der Finanzderivate verweisen wir auf die Studie der Schweizerischen Nationalbank (SNB), die im Quartalsheft «Geld, Währung und Konjunktur«, Nr. 4, Dezember 1994, veröffentlicht wurde. Zusammenfassend können hier die folgenden Grundaussagen des Berichtes aufgeführt werden: Durch einen massvollen Einsatz der Finanzderivate können Risiken günstiger verteilt werden. In diesem Sinne tragen die Finanzderivate zur Wohlfahrt bei. Die Marktentwicklung der Finanzderivate hat in ihrer Wirksamkeit keinen wesentlichen Einfluss auf die Geldpolitik.

2.

a. Im Dienstleistungssektor hat sich über die Erschliessung der Finanzderivate eine engere Verknüpfung des Banken- und des Versicherungsgeschäftes ergeben. Finanzderivate können von ihrer Einsatzmöglichkeit her als Versicherungsgeschäfte auf herkömmlichen Finanzinstrumenten definiert werden. Zudem hat sich in den letzten Monaten eine verstärkte Konsolidierung dieser Märkte ergeben, nicht zuletzt auch durch das Engagement von Versicherungen bei Derivathäusern (ein Beispiel: die Schweizer Rückversicherungs-Gesellschaft erwarb einen Anteil an Crédit Suisse Financial Products). b. Vom Ausbau und der Stärkung des Finanzplatzes Schweiz profitieren in erster Linie die Banken und Versicherungen. Ein starker Finanzplatz hilft über seine Finanzierungskraft aber auch der einheimischen Industrie. Die Industrie kann über günstige Investitionen und Finanzierungen ihre Produktion erweitern und innovative Alternativen erarbeiten. c. Privatwirtschaftliche institutionelle Anleger werden an ihren Leistungen im freien Markt gemessen und in der Regel auch nach diesen Kriterien ausgesucht. Im Gegensatz hierzu stehen die institutionellen Anleger mit öffentlicher Verantwortung, die durch die Betroffenen nicht frei ausgewählt werden. So ist der Arbeitnehmer an die Pensionskasse seines Arbeitgebers gebunden und der Steuerzahler von den Leistungen der Lokalverwaltung direkt betroffen. Finanzderivate als Instrumente des Risikomanagements werden sowohl von privatwirtschaftlichen wie auch von institutionellen Anlegern mit öffentlicher Verantwortung eingesetzt. Sie bilden eine nützliche Ergänzung zur Bewirtschaftung der Anlageportfolios. Vernünftig eingesetzt, sichern und optimieren sie die Rendite bei den Aktien- und den Zinsanlagen. Im Bereich des Cashmanagements helfen sie, kurzfristige Lücken in der Finanzierung zu schliessen und die Mittelaufnahme zu optimieren, indem sie Risiken und Kosten senken. In diesem Sinne profitiert im Resultat auch der Versicherte oder der Steuerzahler, d. Die soziale Verteilung wird durch die Finanzderivate nur indirekt beeinflusst. Indem beispielsweise Banken bei der Refinanzierung ihre Hypothekarportfolios besser gegen volatile Zinsen absichern können, wird es Mietern und Eigenheimbesitzern ermöglicht, von den stabileren Konditionen im Hypothekenmarkt zu profitieren. Die OTC-Märkte der Finanzderivate sind auf Institutionen einer gewissen Grosse limitiert. In der Regel haben nur kapitalmarktfähige Unternehmen und Banken mit entsprechendem Eigenkapital Zugang zu diesen Märkten.

3.

Empirische Untersuchungen zur Problematik einer möglichen destabilisierenden Einwirkung der Finanzderivate auf die Finanzmärkte haben ergeben, dass durch die Möglichkeit des Einsatzes solcher Instrumente die Preisvolatilität auf den Finanzmärkten eher abnimmt. Finanzderivate wirken aus dieser Sicht stabilisierend auf die Wirtschaft. Es besteht zurzeit kein Bedarf zur Marktregulierung von seilen des Bundesrates. Auch die Nationalbank, zu deren Aufgabe es gehört, über eine stabilitätsorientierte Geldpolitik Krisen auf dem Finanzmarkt vorzubeugen, sieht zurzeit keinen Handlungsbedarf bezüglich der Derivatmärkte (siehe hierzu die entsprechenden Ausführungen im Bericht der SNB). Um allfällige systemimmanente Probleme frühzeitig erkennen zu können, braucht es eine verbesserte Transparenz der Märkte. In diesem Sinne sind die geltenden Rechnungslegungsvorschriften zu überprüfen (siehe hierzu auch die Ausführungen zu Frage 9). Eine enge Zusammenarbeit mit den internationalen Organisationen (vgl. die Ausführungen zu den Fragen 4 und 6) muss ausserdem gewährleistet sein, damit die auf internationaler Ebene erarbeiteten Erkenntnisse und ein daraus entstehender Regulierungsbedarf im lokalen Markt umgesetzt werden können.

4.

Institutionen, die Finanzderivate einsetzen, sind selber verantwortlich, dass die interne Überwachung und die Kontrolle der Handelstätigkeiten und des Risikomanagements sowie die Berichterstattung auf allen Ebenen lückenlos funktioniert und den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Sie haben in diesem Sinne auch die entsprechenden internen Informationssysteme bereitzustellen und zu überwachen. Die Überwachung der Derivattätigkeit der Banken, Anlagefonds und ab nächstem Jahr der Effektenhändler und Börsen erfolgt über die EBK als Aufsichtsbehörde und über die von ihr anerkannten Revisionsgesellschaften. Über die Mitarbeit bei neuen Gesetzen und deren Revision sowie durch ihre Richtlinien kann die EBK genügend effizient auf die Entwicklungen der Märkte reagieren. Die Bankenaufsicht hat vermehrt bei den Banken zu prüfen oder prüfen zu lassen, dass das Risikomanagement und das interne Kontrollsystem den Minimalanforderungen genügen. Diese Anforderungen sind in den «Richtlinien für das Risikomanagement im Derivativgeschäft» des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht zusammengefasst. Der Fall Barings hat zudem die Wichtigkeit der Eigenmittel aufgezeigt. Die schweizerischen Eigenmittelvorschriften wurden kürzlich den Empfehlungen des Basler Ausschusses zur Unterlegung der Kreditrisiken angepasst. Neben dem Kreditrisiko ist aber auch dem Markt- und Positionsrisiko auf den Handelsbeständen der Banken adäquat Rechnung zu tragen. Entsprechende Empfehlungen werden vom Basler Ausschuss zurzeit ausgearbeitet und im Verlauf dieses Jahres vorliegen. Bei der Umsetzung dieser Empfehlungen ist eine eventuelle Erhöhung der Eigenmittelanforderungen für die Schweizer Banken zu überprüfen. Diese sollten allenfalls strenger als die Mindestempfehlungen des Basler Ausschusses gestaltet werden (Ergänzung der Amtsberichte -- 3 of 5 -Interpellation Theubet 1650 N 23 juin 1995 der SNB und der EBK; Brief an den Präsidenten der WAK vom 10. März 1995). Eine analoge Aufsicht über die Pensionskassen geschieht über das Bundesamt für Sozialversicherung (wir verweisen hier auf die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Strahm Rudolf 95.3020 vom 25. Januar 1995: Risikoreiche Finanzmarktgeschäfte von Pensionskassen). Zur Problematik der Rechnungslegung verweisen wir auf die Ausführungen zu Frage 9.

5.

Neben den bestehenden Vorschriften des Banken- und des Börsenrechtes besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf zu einer ergänzenden rechtlichen Regelung der Finanzderivate. Wir verweisen hier auch auf die Ausführungen zur Frage 8 unten.

6.

Der Bundesrat wird von den verschiedenen zuständigen Stellen der Verwaltung, von der SNB und der EBK über die Entwicklung auf den Märkten und die international getroffenen Massnahmen informiert. Diese Institutionen nehmen Einsitz in internationalen Gremien, die die Entwicklung im Derivatbereich ständig verfolgen und einen allfälligen regulatorischen Handlungsbedarf in ihren Arbeiten prüfen. Es sind dies die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (insbesondere der Basler Ausschuss für Bankaufsicht), die losco (International Organization of Securities Commissions), das Comité des marchés financiers der OECD sowie die Zehnergruppe (G-10). Daneben bestehen zusätzlich auch Kontakte der Verwaltung zu den Banken und den Derivathäusern.

7.

Der Ausbildungsstand bei den Schweizer Banken wird durch das wirtschaftliche Umfeld geprägt. Nur mit Personal, das über eine Ausbildung verfügt, die dem aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst ist, können heute die entsprechenden Resultate erwirtschaftet und die Stellung im Finanzmarkt gehalten bzw. verbessert werden. Die Konkurrenz auf dem Finanzmarkt sichert den im Markt geforderten Ausbildungsstand. Banken gehören heute in der Schweiz zu den grössten Berufsausbildern. Sie helfen bei der Besetzung einer grossen Anzahl von Stellen in der Industrie und in Handelsfirmen.

8.

Vom Versagen eines Marktes wird dann gesprochen, wenn dieser nicht zur Optimierung der Wohlfahrt beitragen kann bzw. diese durch die Entwicklung des Marktes sogar gefährdet würde. Die SNB ist verantwortlich für das Gesamtsystem und nicht für den Einzelfall. Es liegt in der Zuständigkeit der EBK, sicherzustellen, dass die Banken genügend Eigenkapital ausweisen, damit die Märkte entsprechend ohne Störung funktionieren können. Ein Einstehen einer staatlichen Institution im Krisenfall ist sehr gefährlich. Das System wird dadurch nicht gerettet, sondern es werden zusätzliche Probleme geschaffen. Gerade die Entwicklungen nach den Schwierigkeiten der Barings Bank zeigten, dass der Markt nicht zusammenbricht, sondern mit solchen Schwierigkeiten umgehen kann. Hätte die Bank of England eingegriffen, würde die Gefahr bestehen, dass Banken im Vertrauen auf das Handeln ihrer Zentralbank oder einer staatlichen Institution ihr eigenes Risikomanagement vernachlässigen, indem sie dieses nicht mehr laufend überprüfen und den Entwicklungen des Marktes entsprechend verbessern.

9.

Das Hauptproblem der Finanzderivate liegt in der richtigen Erfassung, Beurteilung und Kontrolle der mit diesen Instrumenten verbundenen Risiken. Die Rechnungslegungsvorschriften für Banken, welche mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Börsen und den Effektenhandel grundsätzlich auch für die Effektenhändler gelten werden, wurden mit Wirkung auf den 1. Februar 1995 neu überarbeitet (siehe auch die Richtlinie der EBK zu den Rechnungslegungsvorschriften vom 14. Dezember 1994, RRV-EBK). Sie verlangen eine transparente Berichterstattung über die Geschäftstätigkeit mit Finanzderivaten. Für die an der Börse kotierten Industrie- und Handelsunternehmen wird das neue Kotierungsreglement Mindestanforderungen an die Rechnungslegung auch bezüglich derivativer Finanzinstrumente festlegen. Der Bundesrat wird die Frage der Rechnungslegungsvorschriften des OR und des Banken- und Börsenrechts im Rahmen der Motion WAK-NR 94.3483, Risiken der Finanzderivate, im Detail beantworten. An der Börse werden nur standardisierte Produkte gehandelt, die nicht allen individuellen Bedürfnissen entsprechen können. Deshalb werden ausserbörslich Finanzderivate angeboten, die auf die spezifischen Bedürfnisse massgeschneidert sind. Bei diesen OTC-Derivaten sind im Gegensatz zu den börsengehandelten Produkten insbesondere das Kredit- und das Abwicklungsrisiko zu beachten. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass sich als Gegenpartei im OTC-Geschäft nur Institutionen mit bestem Rating qualifizieren. Dies hat dazu geführt, dass viele der führenden Häuser spezielle, mit einer starken Eigenmittelbasis ausgestattete Derivatgesellschaften gegründet haben.

10.

Die starke Präsenz der schweizerischen Grossbanken im Derivatgeschäft ist - wie übrigens auch die Schaffung der Soffex im Jahre 1988 - ein Zeichen für die Innovationskraft und internationale Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz. Dieses auch im weltweiten Massstab bedeutende Engagement der Schweizer Grossbanken leistet einen Beitrag für das Bruttoinlandprodukt. Erklärung des Interpellanten: teilweise befriedigt Déclaration de l'interpellateur: partiellement satisfait #ST# 95.3063 Interpellation Theubet Eidgenössisches Gestüt. Station Peu-Claude Haras fédéral. Station du Peu-Claude Wortlaut der Interpellation vom 3. Februar 1995 Die Folgen, welche die Umgestaltung des Eidgenössischen Gestüts Avenches für die Fohlenaufzuchtstation Peu-Claude haben könnte, beunruhigen die Züchter im Jura. Diese befürchten vor allem, dass durch die Redimensionierung eine der nützlichsten Tätigkeiten zugunsten der Pferdezucht in den Freibergen schwer beeinträchtigt wird. Grosse Vorbehalte bestehen auch gegenüber einer Privatisierung der Infrastrukturen, denn eine solche Änderung hätte Produktionszwänge zur Folge. Eine genauere Information über die Zukunft des Eidgenössischen Gestüts und namentlich über das, was für die Fohlenaufzuchtstation Peu-Claude vorgesehen ist, würde es den interessierten Kreisen ermöglichen, die erforderlichen Massnahmen zu treffen, um diese Station und ihre Aufgabe zu erhalten. Ich bitte deshalb den Bundesrat, uns über seine Absichten zu informieren und uns namentlich zu sagen, ob er sich an die Bestimmungen von Artikel 40 der Pferdezuchtverordnung zu halten gedenkt. Texte de l'interpellation du 3 février 1995 Les conséquences que pourrait avoir le réaménagement du Haras fédéral d'Avenches sur la station d'élevage de poulains du Peu-Claude ne manquent pas d'inquiéter les éleveurs jurassiens. Ceux-ci craignent surtout que le redimensionnement de cette institution ne porte un coup fatal à l'une des activités les plus utiles exercées en faveur de l'élevage chevalin aux Franches-Montagnes. L'éventualité de la privatisation d'une partie des infrastructures du haras suscitent également de grandes réserves, vu les impératifs de production auxquels un tel changement de statut serait soumis. Des précisions quant à l'avenir du Haras fédéral et, plus particulièrement, sur ce qui est envisagé pour la station du Peu-Claude permettraient aux milieux concernés de prendre les mesures nécessaires au maintien de cette dépendance et de sa mission.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Zbinden Derivate Effektenmärkte. Gesellschaftspolitische Beurteilung Interpellation Zbinden Marchés des dérivés et politique sociale In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 95.3152 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 23.06.1995 - 08:00 Date Data Seite 1647-1650 Page Pagina Ref. No 20 025 860 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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