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Entscheid

95-3167

Verwaltungsbehörden 25.09.1995 95.3167

25. September 1995Deutsch10 min

Source admin.ch

Erwägungen

4.

Aufgabenteilungen, allenfalls der Transfer von ganzen Studienbereichen und Disziplinen oder Teilen davon von den universitären Hochschulen zu den Fachhochschulen bzw. umgekehrt, werden zu Effizienzsteigerungen führen. Der Bundesrat sieht eine Zusammenarbeit zwischen universitären Hochschulen und Fachhochschulen namentlich im Bereich der Weiterbildung. Auch hier können Einsparungen realisiert werden, wenn sich die verschiedenen Träger bei der Veranstaltung von Weiterbildungskursen zusammenschliessen und sich dabei beispielsweise des Instruments des «crédit System» bedienen. Wesentliche Einsparungen sind zudem zu erwarten durch die gemeinsame Nutzung von Infrastruktur (Laborplätze, Bibliotheken usw.)

5.

Der Bundesrat hat den Numerus clausus immer abgelehnt und sieht keine Veranlassung, von dieser Position abzurükken. Die Studienorganisation der Bundeshochschulen, insbesondere mit den Vordiplomprüfungen, bringt es seit jeher mit sich, dass der Numerus clausus an den ETH kein Thema ist. Bei den kantonalen Universitäten und den zukünftigen Fachhochschulen hat sich der Bundesrat - unter Berücksichtigung seiner eingeschränkten Einflussnahmemöglichkeiten - immer für eine Vermeidung des Numerus clausus verwendet. Er geht davon aus, dass andere, weniger einschneidende Massnahmen zu einer Überwindung der in verschiedenen Studienbereichen festzustellenden Engpässe führen werden. Der Bundesrat stellt sich nicht gegen eine strenge Selektion; diese sollte aber in der propädeutischen Phase des Studiums geschehen. Der Numerus clausus würde zu einer systematischen Entwertung der Maturität führen; dies nachdem gerade im Berufsbildungsbereich die Berufsmatura eingeführt wurde bzw. allernächstens eingeführt wird.

6.

Der Bundesrat unterstreicht seine in der Botschaft vom 30. Mai 1994 zum Fachhochschulgesetz festgelegte Stossrichtung, wonach die berufliche Grundausbildung (Berufsmaturität) den «Königsweg» zu den Fachhochschulen darstellt. Er ist aber mit dem Ständerat der Auffassung, dass das gesamte Bildungssystem durch eine möglichst weit gehende Durchlässigkeit gekennzeichnet sein soll. Es ist daher bildungspolitisch durchaus wünschenswert, dass Inhabern einer gymnasialen Matura die Fachhochschulen nicht verschlossen bleiben. Im Sinne der ständerätlichen Ergänzung des Fachhochschulgesetzes (Art. 4 Abs. 1 bis) sind also auch Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössisch anerkannten Maturitätszeugnisses prüfungsfrei in das erste Semester einer Fachhochschule aufzunehmen. Mit der Einschränkung, dass diese über eine mindestens einjährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der gewählten Studienrichtung verfügen müssen, wird die vom Urheber befürchtete Entwicklung relativiert. Der Bundesrat erachtet aber flankierende Massnahmen zur Steigerung der Attraktivität der Berufslehren und der Berufsmaturität als angezeigt.

7.

Es ist nach Ansicht des Bundesrates nicht sinnvoll und auch nicht möglich, Fixquoten von Studierenden in den universitären Hochschulen bzw. in den Fachhochschulen festzulegen. Generell kann festgestellt werden, dass berufsbezogene, praxisorientierte Ausbildungen zunehmend an Bedeutung gewinnen. Eine Verstärkung des Fachhochschulbereichs ist daher langfristig durchaus denkbar. Die Entwicklung muss sich aber an der Nachfrage ausrichten. Eine gesunde Konkurrenz zwischen universitären Hochschulen und Fachhochschulen ist letztlich für das ganze Bildungssystem von Vorteil. Erklärung des Interpellanten: befriedigt Déclaration de l'interpellateur: satisfait #ST# 95.3167 Interpellation Gadient Verkürzung der Studiendauer Réduction de la durée des études Wortlaut der Interpellation vom 24. März 1995 Die Leistungsfähigkeit des Denkplatzes Schweiz ist mitentscheidend für die Zukunft unseres Landes. Dieser Denkplatz Schweiz wird aber in den nächsten Jahren sein heutiges Spitzenniveau nur halten können, wenn er den künftigen Anforderungen gerecht wird. Dabei kommt der Sicherung einer bedarfsgerechten und dem neuesten Stand der Wissenschaft entsprechenden Ausbildung vorrangige Bedeutung zu. Einer der seit Jahren zentralen Diskussionspunkte ist die zu lange Dauer der schweizerischen Hochschulstudien. Ich frage deshalb den Bundesrat:

1.

Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Studiendauer in der Schweiz durch eine Straffung der Ausbildungspläne auf ein vernünftiges Mass zu reduzieren ist und dass damit die schweizerischen Ausbildungsmodelle denjenigen anderer Länder im Sinne der Eurokompatibilität anzugleichen sind?

2.

Ist der Bundesrat nicht auch besorgt darüber, dass dieses wichtige Anliegen seit Jahren verschleppt wird und immer noch keine Verbesserungen realisiert werden konnten?

3.

Ist der Bundesrat bereit, sich im Rahmen seiner Möglich-keiten - falls nötig mittels Steuerung der Beiträge an die Hochschulen - für eine rasche Umsetzung dieses Anliegens einzusetzen?

4.

Welche konkreten Massnahmen gedenkt der Bundesrat diesbezüglich zu ergreifen? Texte de l'interpellation du 24 mars 1995 L'avenir de notre pays dépend pour une large part de la productivité de la «Suisse des cerveaux». Celle-ci ne pourra cependant maintenir son niveau de pointe que si elle est apte à faire face aux exigences de l'avenir. Il est donc essentiel d'assurer une formation adaptée à nos besoins et conforme aux derniers développements de la science. Or, une question cruciale à cet égard, que l'on discute depuis des années, est celle de la durée excessive des études supérieures en Suisse.

1.

Le Conseil fédéral est-il d'avis que la durée des études devrait être ramenée à une longueur raisonnable par une concentration des programmes, et que les modèles suisses de formation devraient être inspirés de ceux d'autres pays, en vue de leur eurocompatibilite?

2.

N'est-il pas inquiétant que la solution de ces graves problèmes soit constamment remise à plus tard et qu'aucune amélioration n'ait encore pu être réalisée?

3.

Le Conseil fédéral est-il prêt à tout mettre en oeuvre pour régler rapidement le problème, si nécessaire par un contrôle des subventions aux hautes écoles, du moins dans les limites de ses possibilités?

4.

Quelles mesures concrètes envisage-t-il? Mitunterzeichner - Cosignataires: Bezzola, Brügger Cyrill, Bundi, Chevallaz, Comby, Eggly, Eymann Christoph, Fasel, Fehr, Goll, Grossenbacher, Haering Binder, Hildbrand, Jeanprêtre, Leemann, Leuenberger Moritz, Maeder, Mühlemann, Philipona, Rohrbasser, Rutishauser, Savary, ScheurerRémy, Schweingruber, Steiner Rudolf, Wittenwiler, Zbinden (27) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 16. August 1995 Rapport écrit du Conseil fédéral du 16 août 1995

1.

Die Dauer der Hochschulstudien ist seit Jahren ein zentra-

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25.

September 1995 N 1895 Postulat Gross Andreas les bildungspolitisches Thema, das mit dem fortschreitenden europäischen Integrationsprozess und der damit verbundenen erhöhten Mobilität von Akademikern an Bedeutung gewinnt. Der Bundesrat hat sich in seiner Antwort auf die Interpellation Keller Anton (90.423) ausführlich dazu geäussert. Die Gründe für eine in gewissen Studienfächern an einigen Universitäten überdurchschnittlich lange Studiendauer sind vielfältig; der Schweizerische Wissenschaftsrat hat sie 1992 untersucht und in einer Studie erläutert. Eine der Möglichkeiten einer Studiendauerverkürzung liegt in der Tat in einer Straffung der einschlägigen Lehrpläne und Studienprogramme, wie sie in den bundeseigenen Hochschulen seit langem verwirklicht ist. Der Bundesrat begrüsst deshalb die entsprechenden Bemühungen der zuständigen kantonalen Behörden für den Universitätsbereich, insbesondere die Empfehlungen, die die Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK) 1992 und erneut im Mehrjahresplan 19961999 abgegeben hat: a. an die Rektorate der schweizerischen Universitäten und Hochschulen: - Strukturierung der Studienpläne, so dass Vollzeitstudierende ihren ersten Universitätsabschluss spätestens ein Jahr nach Ablauf der reglementarischen Studiendauer (8 Semester) erreichen; - Festlegung der Zeitdauer von drei bis fünf Jahren bis zur Erlangung des Doktorats. b. an die zuständigen Hochschulträger: - Einführung gesetzlicher Grundlagen, falls diese noch nicht bestehen, damit Massnahmen zur Beschränkung der Studiendauer ergriffen werden können; - bei übermässig langer Studiendauer: Aufhebung von (ausseruniversitären) Vergünstigungen für Studierende und allenfalls Erhöhung der Studiengebühren. Im übrigen hat die SHK den zuständigen Behörden Ende 1993 empfohlen, propädeutische Prüfungen in allen Disziplinen (und insbesondere in der Psychologie) einzuführen. Es handelt sich hier nicht nur um eine frühe Selektion, sondern auch um die Rückmeldung an die Studierenden hinsichtlich ihrer Fähigkeiten; auch dieser Aspekt kann zur Verkürzung der Studienzeit beitragen. Zur Frage der Eurokompatibilität weisen wir darauf hin, dass im EG-Recht keine Bestimmungen hinsichtlich der Studiendauer existieren. Einzig die allgemeinen Richtlinien über die gegenseitige Anerkennung von Hochschuldiplomen (89/48/ EWG) gehen von einer minimalen Studiendauer von drei Jahren aus; eine maximale Studiendauer wird nicht erwähnt.

2.

Die Verkürzung der Studiendauer ist grundsätzlich im Zusammenhang mit anderen Anliegen der Studienreform zu betrachten und sollte nicht auf Kosten der Ausbildungsqualität und der Horizonterweiterung der Studierenden gehen. Der Bundesrat hat wiederholt auf die Notwendigkeit einer Studienverkürzung hingewiesen und begrüsst daher die verschiedenen von einigen Kantonen nun seit Anfang der neunziger Jahre ergriffenen Massnahmen. Allerdings ist es heute noch zu früh, um festzustellen, welche Wirkungen erzielt werden konnten; die SHK ist indessen daran, gemeinsam mit dem Bundesamt für Statistik eine diesbezügliche Erhebung durchzuführen. Als Beispiel einer wirkungsträchtigen Massnahme sei erwähnt, dass der Grosse Rat des Kantons Bern 1991 die Universität beauftragte, sämtliche Studien- und Prüfungspläne (ausser der Medizin) so zu strukturieren, dass

80.

Prozent der Vollzeitstudierenden ihr erstes Diplom innert fünf Jahren erhalten und die Doktorarbeiten im allgemeinen am Ende des siebenten Studienjahres eingereicht werden können; die Universität Bern hat diesem Auftrag termingerecht entsprochen und die revidierten Pläne auf das Wintersemester 1994/95 in Kraft gesetzt. Im Kanton Zürich haben die Erhöhung der Studiengebühren seit 1994/95 und die Aufhebung der Krankenkasse beider Hochschulen bewirkt, dass sich rund 4500 Studierende exmatrikuliert haben. Es handelte sich dabei um Personen, die übermässig lange immatrikuliert waren. Ferner soll der Zürcher Regierungsrat aufgrund der noch in diesem Jahr zur Abstimmung gelangenden Änderung des Unterrichtsgesetzes eine maximale Studienzeit festlegen können, bei deren Überschreitung die Exmatrikulation erfolgt. Zudem soll von Studierenden, die seit über

16.

Semestern an einer schweizerischen Hochschule immatrikuliert sind, eine Benutzungsgebühr von maximal 2000 Franken erhoben werden. Der ETH-Rat seinerseits hat die Dauer des Doktorats an den ETH grundsätzlich auf drei Jahre beschränkt.

3.

Die zuständigen Stellen der Bundesverwaltung prüfen gegenwärtig zusammen mit den Hochschulkantonen Möglich-keiten, um bei der Bemessung der Grundbeiträge gemäss dem Hochschulförderungsgesetz noch stärker als bisher die Leistungen der Hochschulen (Output-Orientierung) einzubeziehen. Im Rahmen dieser Arbeiten wird auch das Anliegen der Interpellantin zu berücksichtigen sein.

4.

Was die Studiengänge an den bundeseigenen Hochschulen betrifft, sind sie schon seit langem straff organisiert und klar strukturiert. Hinsichtlich der kantonalen Universitäten unterstützt der Bundesrat die von der SHK empfohlenen Massnahmen und ist bereit, die unter Ziffer 3 erwähnte Möglichkeit zu prüfen. Erklärung der Interpellantin: befriedigt Déclaration de l'interpellatrice: satisfaite #ST# 94.3412 Postulat Raggenbass Sport als Maturawahlfach Sport. Discipline à option comptant pour la maturité Diskussion - Discussion Siehe Jahrgang 1994, Seite 2474 - Voir année 1994, page 2474 Raggenbass Hansueli (C, TG): Die Maturitäts-Anerkennungsverordnung ist zwischenzeitlich in Kraft getreten. Meinem Postulat wurde Rechnung getragen. Der Sport wurde als promotionswirksames Wahlfach eingeführt. Ich möchte dafür danken. Damit ziehe ich das Postulat zurück. Le président: M. Raggenbass a retiré son postulat. L'opposition de Mme Sandoz devient ainsi sans objet. Zurückgezogen - Retiré #ST# 93.3465 Postulat Gross Andréas Lehrmittel gegen Rassismus für die Mittelschulen Matériel didactique pour les écoles moyennes en vue de lutter contre le racisme Wortlaut des Postulates vom 6. Oktober 1993 Offenbar sind unter Schweizer Mittelschülerinnen und Mittelschülern überraschend häufig ausländerfeindliche Einstellungen und mangelndes Verständnis für unsere interkulturellen Abhängigkeiten und Verpflichtungen festzustellen. Wir bitten deshalb den Bundesrat, die Erstellung eines geeigneten Lehrmittels für Mittelschulen aller Stufen einschliess-- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Gadient Verkürzung der Studiendauer Interpellation Gadient Réduction de la durée des études In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 05 Séance Seduta Geschäftsnummer 95.3167 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 25.09.1995 - 14:30 Date Data Seite 1894-1895 Page Pagina Ref. No 20 026 071 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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