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Entscheid

95-3183

Verwaltungsbehörden 23.06.1995 95.3183

23. Juni 1995Deutsch11 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Wie sieht der Zeit- und Finanzierungsplan des Bundesrates zur Umsetzung dieser Forderung aus?

2.

Wie viele Voll- und Nebenerwerbsbetriebe findet der Bundesrat für nötig, um die vier Hauptziele der schweizerischen Landwirtschaftspolitik, die mit dem 7. Landwirtschaftsbericht verabschiedet wurden, zu erfüllen?

3.

Was soll mit all denen geschehen, die infolge des Strukturwandels ihren Arbeitsplatz in der Landwirtschaft und in den vor- und nachgelagerten Produktions- und Handelsbereichen verlieren? Welche arbeitsmarktlichen und sozialen Vorkehren sieht der Bundesrat vor? Texte de l'interpellation du 24 mars 1995 II faut que l'agriculture se rapproche plus de l'écologie et qu'en même temps elle s'ouvre plus aux lois du marché. Je demande donc au Conseil fédéral:

1.

Comment compte-t-il financer et échelonner la mise en oeuvre de cette requête?

2.

Combien d'exploitations à titre principal et à titre secondaire considère-t-il comme nécessaires à la réalisation des quatre objectifs primordiaux de la politique agricole suisse, qui ont été approuvés avec le 7e rapport sur l'agriculture?

3.

Qu'adviendra-t-il de tous ceux à qui les mutations structurelles font perdre leur emploi dans l'agriculture et dans les secteurs commerciaux et productifs situés en amont et en aval de l'agriculture? Quelles mesures le Conseil fédéral envisage-t-il sur le plan social et du point de vue du marché du travail? Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 6. Juni 1995 Rapport écrit du Conseil fédéral du 6 juin 1995

1.

Zeit- und Finanzplanung des Bundesrats Zeitplan: Die weitere Umsetzung der Agrarreform ist in folgenden Schritten vorgesehen: - Botschaft zur Verlängerung von zwei Bundesbeschlüssen über die Produktionslenkung im Pflanzenbau und zur Revision des Landwirtschaftsgesetzes in den Bereichen besondere Qualität von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Hilfsstoffe sowie des Rebbaubeschlusses im Bereich der Kontrolle des Handels mit Wein im Juni 1995. Die Vernehmlassung hat bereits stattgefunden. - Bericht des Bundesrats mit den notwendigen Gesetzesänderungen für die zweite Etappe der mit dem 7. Landwirtschaftsbericht eingeleiteten Agrarreform (Agrarpolitik 2002) im September 1995 mit anschliessendem Vernehmlassungsverfahren. Die zweite Etappe der Agrarreform sieht in erster Linie eine Deregulierung der Marktordnungen vor, gleichzeitig erfolgt aber auch eine Überprüfung des gesamten agrarpolitischen Instrumentariums. Der Bundesrat beabsichtigt, die Botschaft im Frühling 1996 dem Parlament zu unterbreiten. Finanzplanung: Die Finanzplanung sieht für die Jahre 1995 bis 1998 folgende Mittel zur Finanzierung der Massnahmen des Bundes vor: Finanzplan vom 3. Oktober 1994 Budget und Nachtragskredite (in Tausend Franken) Preis- und Absatzsicherung Direktzahlungen davon: ergänzende DZ (31 a) Ökobeiträge (31 b) Total einkommenswirksame Stützung 1995

1.

256 601

1.

931 321

800.

000

331.

000 3187922 1996

1.

162681

1.

969 537

800.

000

372.

000 3132218 1997

1.

068 369

2.

071 302

800.

000

472.

000 3139671 1998

1.

075 287

2.

229 698

800.

000

622.

000

3.

304 985 Der gegenwärtig noch gültige Finanzplan für den Zeitraum von 1995 bis 1998 sieht im Bereich der Direktzahlungen einen Anstieg ausschliesslich der Ökobeiträge um total

291.

Millionen Franken vor. Um die Auswirkungen der Gatt-Verpflichtungen zu kompensieren, wäre ein Anstieg von

150.

Millionen Franken pro Jahr oder bis 1998 von total

450.

Millionen Franken notwendig. Weiter gilt es zu berücksichtigen, dass die bäuerlichen Einkommen der Testbetriebe für das Jahr 1994 in nominalen Werten gegenüber 1985

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23.

Juni 1995 N 1655 Interpellation Hubacher praktisch unverändert blieben, während die Vergleichseinkommen im selben Zeitraum um rund 23 Prozent angestiegen sind. Angesichts dieser Ausgangslage ist eine Überprüfung des Finanzplans im Bereich der Direktzahlungen unumgänglich, wobei die Situation der Bundesfinanzen zu berücksichtigen ist.

2.

Anzahl Voll- und Nebenerwerbsbetriebe Die Agrarpolitik hat die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Landwirtschaft ihre Aufgaben, wie sie im

7.

Landwirtschaftsbericht beschrieben sind, in optimaler Weise erfüllt. Im Rahmen des Leitbildes des bäuerlichen Betriebes besteht ein grosser Spielraum bezüglich der Grosse der Betriebe, die diese Aufgabenerfüllung sicherstellen können. Deshalb wurde bereits in den Schlussfolgerungen zum Leitbild für die Entwicklung der Landwirtschaft im

7.

Landwirtschaftsbericht festgehalten, dass der Staat nicht eine bestimmte Struktur verordnen soll wie in einer Planwirtschaft. Zahlenmässig fixierte Strukturziele passen nicht in das agrarpolitische Konzept, welches vorsieht, dass der Bund sich soweit als möglich auf das Setzen von Rahmenbedingungen für den Landwirtschaftssektor beschränkt.

3.

Strukturwandel Gemäss Untersuchungen des Bundesamts für Landwirtschaft ist in den nächsten Jahren mit einem erhöhten Strukturwandel zu rechnen. Aufgrund der Anzahl Landwirtschaftsschüler und der Nachfolgesituation in den Betrieben dürfte deren Zahl stärker als früher zurückgehen. In den achtziger Jahren betrug der Rückgang 1 bis 1,5 Prozent pro Jahr. Die Entwicklung wird stark durch die Lage auf dem Arbeitsmarkt ausserhalb der Landwirtschaft beeinflusst. Dasselbe gilt für den Anteil an Zu- und Nebenerwerbsbetrieben. Mit der Betriebshilfe verfügt der Bund über ein Instrument zur gezielten Unterstützung von Landwirten, die unverschuldet in Not geraten. Bisher gab es kaum rasche Veränderungen in der Agrarpolitik, welche unverschuldete Notlagen in Bauernfamilien verursacht hätten. Auch der sich im Gang befindlichen Reform liegt die Bemühung um soziale Verträglichkeit bezüglich Ausmass und Geschwindigkeit der Veränderungen zugrunde. Weil sich aber die Veränderungen nicht auf alle Betriebe gleich auswirken werden, wird im Rahmen der zweiten Etappe der Agrarreform zurzeit überprüft, wieweit das bestehende Instrument zur Abfederung des Strukturwandels, nämlich die Betriebshilfe, in ihrer heutigen Ausgestaltung genügt. Gegenüber neuen Instrumenten hingegen, mit welchen die Abwanderung von Arbeitskräften aus der Landwirtschaft und damit der Strukturwandel künstlich beschleunigt werden soll, sind angesichts der heutigen Arbeitsmarktlage Vorbehalte angebracht. Erklärung der Interpellantin: teilweise befriedigt Déclaration de l'interpellatrice: partiellement satisfaite #ST# 95.3103 Interpellation Hubacher Direkte Zustellung der AHV-Renten Rentes AVS. Versement direct Wortlaut der Interpellation vom 8. März 1995 Der «SonntagsBlick» vom 5. März 1995 berichtet, dass die PTT eine Werbekampagne vorhat, mit der möglichst viele AHV-Rentnerinnen und AHV-Rentner überredet werden sollen, auf die direkte Auszahlung der Rente zugunsten der bargeldlosen Überweisung auf ein Postcheckkonto zu verzichten. Die Aktion sei in den Kantonen Tessin und Neuenburg angelaufen. Für das Einverständnis zur bargeldlosen Überweisung würden kleine Geschenke offeriert. Ich ersuche den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:

1.

Stimmt der Bericht im «SonntagsBlick»?

2.

Die heutige AHV-Generation hat in ihrer Zeit der aktiven Erwerbstätigkeit das bargeldlose Lohnkontosystem kaum gekannt. Ist es zumutbar, sie in ihrem dritten Lebensabschnitt darauf einzustimmen?

3.

Verfügt die PTT für die bargeldlose Überweisung der AHV-und IV-Renten über ein Gesamtkonzept? Wenn ja, wie sieht es aus? Ist vorgesehen, die bargeldlosen Überweisungen der AHV- und IV-Renten schrittweise flächendeckend einzuführen bzw. zu forcieren?

4.

Kann die Zusicherung abgegeben werden, dass die direkte Zustellung der AHV- und IV-Renten auf jeden Fall beibehalten wird? Das nicht nur vorübergehend, sondern grundsätzlich?

5.

Es gab bereits in den siebziger Jahren Pläne für die bargeldlose Überweisung der AHV- und IV-Renten. Testplatz war Basel. Das EDI gab diese nach vielen Protesten schnell auf. Weshalb soll jetzt darauf zurückgekommen werden? Liegen die Gründe vor allem in der Personaleinsparung für die PTT?

6.

Nachdem der Werkplatz Schweiz laufend Arbeitsplätze verliert, befürworten massgebliche Ökonomen den Ausbau des Dienstleistungssektors. Wenn aber sogar Bundesbetriebe Dienstleistungen abbauen statt ausbauen, stellt sich die Frage: Wie und wo sollen eigentlich neue Arbeitsplätze geschaffen werden?

7.

Die Individualisierung der Gesellschaft beschäftigt die Verantwortlichen. Es wird allgemein ein drohender Verlust an Solidarität beklagt. Ein solcher könnte auch als Minderung der Lebensqualität notiert werden. Für alte Menschen zählt beispielsweise die direkte Zustellung der AHV- und IV-Renten dazu. Oft, das nicht nur in abgelegenen Gegenden, sondern ebenso in städtischen Agglomerationen, ist der Briefbzw, der Geldbriefträger für sie noch die einzige Kontaktperson zur Aussenwelt. Wäre es zu verantworten, den «service public» bei der Zustellung der AHV- und IV-Renten abzubauen oder gar aufzuheben?

8.

Liegt die Zuständigkeit, wie inskünftig die AHV- und IV-Renten zugestellt werden, allein bei den PTT? Besitzt der Versicherer nicht das Recht, gegen Dienstleistungsabbaupläne das Veto einzureichen? Texte de l'interpellation du 8 mars 1995 Dans son édition du 5 mars 1995, le «SonntagsBlick» rapporte que les PTT préparent une campagne publicitaire par laquelle les rentiers AVS doivent être amenés à renoncer au payement direct de leurs rentes en faveur d'un virement sur un compte de chèques postaux. La campagne a déjà débuté dans les cantons du Tessin et de Neuchâtel. De menus cadeaux sont offerts à ceux qui acceptent ce changement. Je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:

1.

L'information donnée par le «SonntagsBlick» est-elle exacte?

2.

Les personnes qui perçoivent actuellement des rentes AVS n'ont guère connu le système de payement sans numéraire de leur traitement. Peut-on leur demander de se familiariser avec un tel système à leur âge?

3.

Les PTT ont-ils une conception globale pour le payement sans numéraire des rentes AVS et Al? Dans l'affirmative, comment se présente-t-elle? Est-il prévu d'étendre par étape le payement sans numéraire des rentes AVS et Al à tout le pays ou même de l'imposer?

4.

Peut-on avoir l'assurance que le payement direct des rentes AVS et Al restera dans tous les cas possible, non seulement temporairement, mais toujours?

5.

Des plans concernant le payement sans numéraire des rentes AVS et Al ont existé dans les années septante déjà. Le système avait été testé à Baie. Le Département fédéral de l'intérieur avait renoncé rapidement à ce projet en raison des nombreuses protestations qu'il avait soulevées. Pourquoi revient-on à présent là-dessus? Cela tient-il surtout à la compression du personnel des PTT?

6.

Etant donné que l'offre d'emplois ne fait que régresser en

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Wittenwiler Landwirtschaftspolitik. Wie weiter? Interpellation Wittenwiler Avenir de la politique agricole In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 95.3183 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 23.06.1995 - 08:00 Date Data Seite 1654-1655 Page Pagina Ref. No 20 025 865 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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