95-3186
Verwaltungsbehörden 06.10.1995 95.3186
6. Oktober 1995Deutsch11 min
Source admin.ch
Interpellation Fankhauser 2256 N 6 octobre 1995 schränkt. Zahnfüllungen mit Quecksilber wurden vom Verbot so lange ausgenommen, als nach dem Stand der Technik kein Ersatz vorhanden ist, der bezüglich Wirkungsgrad, klinischer Erprobung und Kosten vergleichbar wäre. Die unter Punkt 3 genannte Expertengruppe wird auch diese Fragen prüfen. Die zuständigen Bundesbehörden werden aufgrund ihres Berichts entscheiden, ob weiter gehende Einschränkungen der Verwendung von Amalgamzahnfüllungen angezeigt sind. Le président: Lïnterpellateur est partiellement satisfait de la réponse du Conseil fédéral et demande la discussion. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion 56 Stimmen Dagegen 58 Stimmen #ST# 95.3186 Interpellation Fankhauser Anerkennung des Völkermordes an den Armeniern Reconnaissance du génocide des Arméniens Wortlaut der Interpellation vom 24. März 1995 Ist der Bundesrat bereit, den Tatbestand des Genozids an den Armeniern, begangen in der Zeit des Ersten Weltkrieges, als Völkermord anzuerkennen und zu verurteilen? Was kann und will der Bundesrat zur Verhinderung von Genoziden vorkehren? Texte de l'interpellation du 24 mars 1995 Le Conseil fédéral est-il prêt à reconnaître et à condamner le génocide des Arméniens lors de la Première Guerre mondiale? Que peut-il et qu'entend-il entreprendre pour empêcher les génocides? Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Baumann Ruedi, Baumann Stephanie, Bäumlin, Bodenmann, Bugnon, Caccia, Darbellay, Eggenberger, Goll, Gonseth, Grendelmeier, Hafner Ursula, Hämmerle, Hollenstein, Hubacher, Ledergerber, Leemann, Leuenberger Ernst, Loeb François, Marti Werner, Meier Hans, Misteli, Rechsteiner, Singeisen, Stamm Judith, Steiger Hans, Strahm Rudolf, Thür, Zwahlen (30) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Nach verschiedenen Pogromen gegen die armenische Minderheit im Osmanischen Reich zu Ende des 19. und zu Beginn dieses Jahrhunderts fand während des Ersten Weltkrieges, und daher von der Weltöffentlichkeit wenig beachtet, von 1915 bis 1918 eine systematische Vernichtung der armenischen Bevölkerung statt. Unter dem Vorwand von Kriegsnotwendigkeit wurde die armenische Minderheit zu einem Marsch in die Syrische Wüste gezwungen, eine Deportation, bei der die überwiegende Mehrheit ums Leben kam. Von der armenischen Vorkriegsbevölkerung von 2,1 Millionen Menschen (1912) sind etwa 1,5 Millionen Opfer dieses ersten Völkermordes der neuen Zeit geworden, die übrigen wurden Flüchtlinge in den benachbarten arabischen Staaten und später im Westen, auch in der Schweiz. Zwei Jahrzehnte später versuchte Hitlerdeutschland sein Vorgehen in einem noch grösseren, noch perfekter durchgeführten Völkermord zu rechtfertigen, unter anderem damit, dass niemand mehr nach dem Schicksal der Armenier während des Ersten Weltkrieges frage. Erst in der achtziger und neunziger Jahren war es möglich, den armenischen Genozid in nationalen und internationalen Gremien zur Sprache zu bringen bzw. dessen Anerkennung als völkerrechtlichen Tatbestand zu fordern, zum Beispiel 1985 in einem Dokument der Uno-Menschenrechtskommission oder 1987 im Europäischen Parlament. Seit 1896, dem Datum der Einreichung einer Petition mit der beachtlichen Zahl von mehr als 400 000 Unterschriften zugunsten des armenischen Volkes, ist die Schweiz mit dem Schicksal der Armenier verbunden. Ohne je direkt eingreifen zu können, haben in den zwanziger Jahren die Bundesräte Motta und Ador sich für eine würdige Lösung der armenischen Frage öffentlich engagiert. Mit der Anerkennung des Tatbestandes des Völkermordes kann die Schweiz einen Beitrag gegen das Vergessen und Verdrängen und für die Verhinderung weiterer Völkermorde leisten. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 16. August 1995 Rapport écrit du Conseil fédéral du 16 août 1995 1.0er Bundesrat verurteilt die tragischen Geschehnisse, welche - nach Massendeportationen und -Vernichtungen während den Aufständen und Kriegen am Ende der osmanischen Herrschaft, 1894 bis 1922, insbesondere im Jahre 1915 - den Tod von äusserst vielen Armeniern zur Folge hatten (gemäss Angaben zwischen 800000 und 1,5 Millionen Menschen). Dem Bundesrat wurde im Jahre 1896 eine von 433080 Schweizer Bürgern unterzeichnete Petition zugunsten von Christen im Osmanischen Reich und 1915 ein von zahlreichen schweizerischen Persönlichkeiten gezeichneter Aufruf zugunsten der Armenier im Osmanischen Reich überreicht. Im Dezember 1920/Januar 1921 hat der Bundesrat selber einen Appell zugunsten der armenischen Bevölkerung an die Regierungen der Vereinigten Staaten von Amerika, Frankreich, Grossbritannien, Italien und Japan gerichtet, damit den Armeniern substantielle Garantien in dem zwischen den Alliierten und der Türkei unterzeichneten Friedensvertrag zugesichert werden.
Erwägungen
2.
Am 24. Mai 1915 haben die Alliierten eine gemeinsame Deklaration in bezug auf die Verantwortung der Osmanischen Machthaber bei den tragischen Geschehnissen verabschiedet, in welcher sie diese als «Verbrechen gegen die Menschheit und Zivilisation» bezeichnet haben. Weder die Osmanischen Machthaber noch die nachfolgenden Regierungen der heutigen Türkei haben diese Geschehnisse formell als Völkermord anerkannt.
3.
Am 29. August 1985 hat die Menschenrechts-Subkommission der Uno mit 14 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen von einer «Studie zur Frage der Verhütung und Bestrafung des Völkermords» Kenntnis genommen, in welcher die Geschehnisse von 1915 als Völkermord bezeichnet werden. In einer Resolution vom 18. Juni 1987 betreffend eine «politische Lösung der armenischen Frage» war das Europäische Parlament der Ansicht, dass «die tragischen Geschehnisse, welche sich 1915 bis 1917 gegen die im Gebiet des Osmanischen Reichs niedergelassenen Armenier ereignet haben, einen Völkermord im Sinne des von der Generalversammlung der Uno am 9. Dezember 1948 angenommenen Übereinkommens zur Verhütung und Bestrafung des Völkermords darstellt» (vgl. Abs. 2 des Dispositivs). Das Europäische Parlament hat zudem den Rat gebeten, «von der gegenwärtigen türkischen Regierung die Anerkennung des am armenischen Volk 1915 bis 1917 begangenen Völkermords zu fordern und die Schaffung eines politischen Dialogs zwischen der Türkei und den Delegierten der Vertreter der Armenier zu fördern» (vgl. Abs. 3 des Dispositivs). Unseres Wissens ist der Rat der Europäischen Union, welcher mehrere Male durch mündliche Fragen daran erinnert wurde, bis heute dieser Aufforderung nicht nachgekommen.
4.
Verschiedene nationale Parlamente haben den armenischen Völkermord anerkannt, wie dasjenige von Uruguay im Jahre 1970, von Zypern im Jahre 1983 und erst kürzlich, am 14. April 1995, die russische Duma.
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6.
Oktober 1995 N 2257 Interpellation der grünen Fraktion
5.
Das Übereinkommen von 1948 zur Verhütung und Bestrafung des Völkermords umfasst heute 116 Vertragsstaaten, wobei die meisten von ihnen westliche Länder sind. In der Antwort auf die Frage Braunschweig vom 26. September 1988 hat der Vorsteher des Departementes für auswärtige Angelegenheiten erklärt, dass die im Bericht des Bundesrates über die schweizerische Menschenrechtspolitik vom 2. Juni 1982 dargelegten Gründe, welche eine Zurückhaltung gegenüber der Frage der Ratifizierung des Übereinkommens von 1948 zur Verhütung und Bestrafung des Völkermords begründeten, eine Überprüfung verdienten. Am 14. November 1988 hat der Bundesrat die Annahme des Postulates Braunschweig vom 28. September 1988 «Bericht und Forschung zum Völkermord (Genozid)» (88.720) erklärt. Die Statuten des von den Vereinten Nationen zur Verurteilung der Kriegsverbrecher aus Ex-Jugoslawien und Rwanda geschaffenen Tribunals geben die gesetzliche Definition des Völkermords wieder, so, wie sie in der Konvention steht. Unter Berücksichtigung dieser Tatsache und in Anbetracht der tragischen Geschehnisse, welche sich in letzter Zeit an verschiedenen Orten der Welt ereignet haben, zieht der Bundesrat die Ratifizierung der erwähnten Konvention in Betracht. Diese Möglichkeit, welche namentlich wichtige Änderungen in unserem Strafrecht zur Folge hätte, wird zurzeit beim EJPD und EDA abgeklärt. Le président: L'interpellatrice est partiellement satisfaite de la réponse du Conseil fédéral et demande la discussion. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion 67 Stimmen Dagegen 50 Stimmen Verschoben - Renvoyé #ST# 95.3101 Interpellation der grünen Fraktion Waldsterben. Verschlimmerung Interpellation du groupe écologiste Mort des forêts. Aggravation Wortlaut der Interpellation vom 7. März 1995 Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1.
Ist der Bundesrat über die stetige Zunahme der Waldschäden und über die massive Überschreitung der ökologischen Bodenbelastungsgrenzen besorgt?
2.
Ist der Bundesrat bereit, seiner Sorge mit einem Massnahmenkatalog entgegenzuwirken? Wo allenfalls setzt der Bundesrat seine Prioritäten?
3.
Ist der Bundesrat bereit, das Luftreinhalte-Konzept beschleunigt umzusetzen?
4.
Ist der Bundesrat bereit, die Kantone zur zügigen Umsetzung der kantonalen Massnahmenpläne zur Luftreinhalte-Verordnung anzuhalten und sie dabei zu unterstützen?
5.
Ist der Bundesrat bereit, die Vorlage für eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe dem Parlament beschleunigt zu unterbreiten? Wann kann das Parlament damit rechnen?
6.
Ist der Bundesrat bereit, die Vorlage über die CO2-Abgabe dem Parlament beschleunigt zuzuleiten? Wann kann das Parlament damit rechnen?
7.
Wie kann die Förderung der Energieeffizienz verbessert werden? Welche Verbrauchsvorschriften und welche Massnahmen im technischen Bereich bezüglich Abgasvorschriften bei Personen- und Lastwagen gedenkt der Bundesrat zusätzlich zu ergreifen?
8.
Welche Einsparung an NOX könnte durch die flächendekkende und ganzjährige Einführung von Tempo 100 auf Autobahnen erzielt werden?
9.
Welche Massnahmen will der Bundesrat prioritär ergreifen, um dem Ziel der Kostenwahrheit im Verkehr näher zu kommen?
10.
Wie und in welchem Zeitrahmen gedenkt der Bundesrat dem Verfassungsauftrag der Alpen-Initiative, insbesondere von Artikel 36 Absatz 1, nachzukommen?
11.
Ist der Bundesrat ebenfalls der Meinung, dass die Subventionskürzungen für die Jungwaldpflege kurzsichtig sind und aufgehoben werden müssen?
12.
Wo sind in den letzten Jahren zusätzliche Verbauungen aufgrund von Waldschäden nötig geworden? Können deren Kosten beziffert werden?
13.
Ist der Bundesrat bereit, sein Zögern betreffend Alpenkonvention aufzugeben und jetzt umgehend eine Botschaft zu deren Ratifikation vorzulegen?
14.
Fragen zur Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) in Birmensdorf: Gedenkt der Bundesrat den Führungsstil und die Forschungsrichtung der WSL zu überprüfen? Müsste der Ursachenforschung nicht mehr Gewicht gegeben werden? Wieso konnte der frühere Aufsichtsrat ausgebootet werden? Wem ist die Aufsicht über die Verwendung der der WSL zugesprochenen Gelder übertragen?
15.
Hält der Bundesrat die verharmlosende Informationspolitik der WSL für angebracht? Wieweit führt diese zum gegenwärtigen Desinteresse bei der Bevölkerung? Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, damit die Problematik des Waldsterbens nicht noch mehr verdrängt wird? Texte de l'interpellation du 7 mars 1995 Le Conseil fédéral est prié de répondre aux questions suivantes:
1.
Le Conseil fédéral s'inquiète-t-il de l'augmentation constante des dégâts causés aux forêts et de ce que les limites des charges polluantes maximales tolérées par les sols soient massivement dépassées?
2.
Est-il disposé à établir un catalogue des mesures à prendre pour répondre à cette préoccupation? Si tel est le cas, où placera-t-il ses priorités?
3.
Est-il prêt à accélérer la mise en oeuvre de la Stratégie de lutte contre la pollution de l'air?
4.
Est-il prêt à encourager les cantons à mettre en oeuvre rapidement les plans de mesures prescrits par l'ordonnance sur la protection de l'air et à les appuyer dans cette action?
5.
Est-il prêt à accélérer la présentation du projet d'institution d'une redevance sur le trafic des poids lourds liée aux prestations? Quand le Parlement peut-il compter disposer de ce document?
6.
Est-il prêt à accélérer la présentation du projet d'institution d'une taxe sur le CO2? Quand le Parlement peut-il compter disposer de ce document?
7.
Comment peut-on promouvoir l'utilisation rationnelle de l'énergie? Quelles autres prescriptions sur la consommation d'énergie la Conseil fédéral envisage-t-il d'adopter et quelles autres mesures techniques envisage-t-il de prendre en ce qui concerne les gaz d'échappement des voitures particulières et des camions?
8.
Quelle réduction du volume d'oxyde d'azote entraînerait la réduction de la vitesse à 100 kilomètres/heure pendant toute l'année et sur tout le réseau autoroutier suisse?
9.
Quelles mesures le Conseil fédéral prendra-t-il en priorité afin d'atteindre au plus près l'objectif de la vérité des coûts dans les transports?
10.
Comment et dans quel délai le Conseil fédéral entend-il remplir le mandat constitutionnel issu de l'adoption de l'initiative des Alpes, notamment celui qui est fixé à l'article 36 alinéa 1 er?
11.
Le Conseil fédéral est-il lui aussi d'avis que la réduction des subventions accordées pour les soins apportés aux jeunes peuplements relève d'une gestion à court terme et qu'il faut revenir sur cette mesure?
12.
Où les dégâts causés aux forêts ont-il imposé l'installation d'ouvrages de protection supplémentaires au cours des
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Fankhauser Anerkennung des Völkermordes an den Armeniern Interpellation Fankhauser Reconnaissance du génocide des Arméniens In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 13 Séance Seduta Geschäftsnummer 95.3186 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 06.10.1995 - 08:00 Date Data Seite 2256-2257 Page Pagina Ref. No 20 026 241 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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