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Entscheid

95-3202

Verwaltungsbehörden 03.10.1995 95.3202

3. Oktober 1995Deutsch20 min

Source admin.ch

Motion du Conseil national (Brunner Christiane) 976 3 octobre 1995 Es geht darum, durch administrative Massnahmen sicherzustellen, dass Aussagen nicht verwendet werden können, die eindeutig unter das Berufsgeheimnis fallen. Die Triage der abgehörten Informationen könnte beispielsweise durch eine der Untersuchungsbehörde angehörende Person erfolgen, die sich als Untersuchungsrichter nicht mit dem entsprechenden Fall befasst. Diese Person würde dann auch dafür sorgen, dass Berufsgeheimnisse, die durch die Überwachung erkennbar erfasst werden und dem Zeugnisverweigerungsrecht unterliegen, sofort aus den Verfahrensakten ausgeschieden würden. Innerhalb der Bundesanwaltschaft würde beispielsweise eine Triageinstanz eingebaut, die Gespräche von Berufsgeheimnisträgerinnen und -trägem auf die rechtmassige Verwendung im Verfahren beurteilt, wobei diese Funktion zum Beispiel der Leitung des Kontrolldienstes des Isis-Informationssystems übertragen werden könnte, da diese nicht an der Führung von Strafverfahren beteiligt ist. Es muss sich selbstverständlich um eine unabhängige Person handeln, die keine Parteiinteressen vertritt. Die von Ihrer Kommission für Rechtsfragen beantragte Motion macht es möglich, dass Berufsgeheimnisse künftig besser geschützt werden, ohne dass unter dem Deckmantel des Berufsgeheimnisses Straftaten begünstigt werden. Ich bitte Sie, den Entscheid des Nationalrates, der die Motion Stucky ohne grosse materielle Diskussion überwiesen hat, zu korrigieren, die Motion des Nationalrates also in ein Postulat umzuwandeln und dafür die Motion Ihrer Kommission für Rechtsfragen zu überweisen. Die entsprechenden Vorarbeiten wurden in meinem Departement bereits gemacht. Wir werden Ihnen demnächst eine entsprechende Gesetzesvorlage unterbreiten können. Schmid Carlo (C, AI): Ich möchte keine lange Veranstaltung machen. Ich bin der Auffassung, dass die Anträge der Kommission und die Erklärung des Bundesrates zu vernünftigen Zielen und Ergebnissen führen. Ich stelle Ihnen aber trotzdem den Antrag, die Motion des Nationalrates, ursprünglich eingereicht von Herrn Stucky, abzulehnen. Wenn Sie den Text der Motion 93.3477 lesen und wörtlich nehmen, dann sehen Sie, dass diese Motion derart über das rechtsstaatliche Empfinden von uns allen, auch von Anwälten, hinausschiesst, dass ich gar nicht erkennen kann, wie wir sie überhaupt auch nur in Form eines Postulates überweisen können. Dieser Text macht zum Beispiel Anwälte zu Personen, die sich völlig straflos in wirklich zweifelhaftesten Gewässern aufhalten können. Das gesamte Kommunikationsumfeld von Anwälten wird damit zu einem rechtsfreien Raum. Das kann nicht richtig sein, und selbst wenn Herr Salvioni sagt, das Berufsgeheimnis der Anwälte sei ein Pfeiler unserer Rechtsordnung - ich habe doch meine Bedenken, das in dieser Form zu akzeptieren, auch wenn ich Anwalt bin -, bin ich der Auffassung, dass auf diesen Berufsstand nicht der Schimmer eines russisch-mafiosen oder eines wirtschaftskriminellen Schattens fallen darf. Das ist im Moment das Problem, vor dem wir uns wirklich alle hüten müssen. Daher stelle ich den Antrag, die Motion des Nationalrates abzulehnen. Motion 93.3477 Abstimmung - Vote Für Überweisung als Postulat 10 Stimmen Für Überweisung als Motion 10 Stimmen Mit Stichentscheid des Präsidenten wird die Motion als Postulat überwiesen Avec la voix prépondérante du président la motion est transmise sous forme de postulat Motion 95.3202 Überwiesen - Transmis #ST# 93.3571 Motion des Nationalrates (Brunner Christiane) Adoption ausländischer Kinder in der Schweiz Motion du Conseil national (Brunner Christiane) Adoption d'enfants étrangers en Suisse Wortlaut der Motion vom 1. Februar 1995 Der Bundesrat wird ersucht, alle erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, damit ausländische Kinder, die für eine Adoption in die Schweiz gebracht werden, sofort in jeder Hinsicht wie Schweizer behandelt werden, namentlich in den Bereichen Anwesenheitsrecht (Gewährleistung des Aufenthalts), Adoptionsrecht (Möglichkeit, sofort ein Adoptionsverfahren einzuleiten) und Sozialversicherung. Texte de la motion du 1er février 1995 Le Conseil fédéral est invité à prendre toutes les mesures adéquates afin que les enfants étrangers amenés en Suisse en vue d'une adoption soient immédiatement traités comme des enfants ressortissants suisses sous tous les différents aspects, notamment la garantie du séjour en Suisse, la possibilité d'entreprendre immédiatement des demandes en vue d'une adoption et le traitement identique aux autochtones en matière d'assurances sociales. Meier Josi (C, LU), Berichterstatterin: Der Nationalrat hat die Motion Brunner Christiane mit 47 zu 31 Stimmen überwiesen, mit welcher verlangt wird, dass «ausländische Kinder, die für eine Adoption in die Schweiz gebracht werden, sofort in jeder Hinsicht wie Schweizer behandelt werden, namentlich in den Bereichen Anwesenheitsrecht (Gewährleistung des Aufenthalts), Adoptionsrecht (Möglichkeit, sofort ein Adoptionsverfahren einzuleiten) und Sozialversicherung». Die Kommission beantragt Ihnen, nach der Behandlung des Geschäftes anlässlich von zwei sehr eingehenden Beratungen, die Überweisung des Vorstosses als Postulat beider Räte. Dazu folgendes: Das Haager Übereinkommen von 1993 zum Schütze von Kindern und über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption ist seit Mai 1995 in Kraft. Der Bundesrat hat dieses Abkommen unterzeichnet und ist intensiv daran, seine Ratifikation vorzubereiten. Er hat klar seinen Willen ausgedrückt, unserem Parlament diese Ratifikation zu beantragen. Das hätte vor allem zur Folge, dass die im Heimatstaat des Kindes erfolgte Adoption bei uns sofort anerkannt würde. Die Kinder kämen dann mit Adoptiveltern in die Schweiz, welche volle Elternrechte nach unserem Gesetz hätten. Damit würde unter anderem die Bedingung des schweizerischen Adoptionsrechtes in Frage gestellt, wonach Adoptionen erst nach einem zweijährigen Pflegeverhältnis unter Kontrollbegleitung vorgenommen werden können dies zum Schütze des Kindes. Wenn in solchen Fällen trotzdem Probleme auftauchen, sind Umplazierungen sehr schwierig. Die Folgen der Änderung im internationalen Recht sind insbesondere dann, wenn es schliesslich nicht zur Adoption kommt, vielfältig und müssen besonders im Bereich des Sozialversicherungsrechtes genau untersucht werden. Man denke an die Übernahme der Geburtsgebrechenkosten durch die IV. Sorgfalt bei der Prüfung des Abkommens ist daher am Platze. Mit der eingeleiteten Ratifikation des Abkommens wäre ein Grossteil der Anliegen der Motion des Nationalrates (Brunner Christiane) verwirklicht, wenn es auch nicht alle Anliegen sind. Die Motion möchte aber, wie ich eingangs sagte, die zur Adoption vorgesehenen Kinder aus dem Ausland sofort den Schweizer Kindern gleichstellen.

Motion du Conseil national (Brunner Christiane) 976 3 octobre 1995 Es geht darum, durch administrative Massnahmen sicherzustellen, dass Aussagen nicht verwendet werden können, die eindeutig unter das Berufsgeheimnis fallen. Die Triage der abgehörten Informationen könnte beispielsweise durch eine der Untersuchungsbehörde angehörende Person erfolgen, die sich als Untersuchungsrichter nicht mit dem entsprechenden Fall befasst. Diese Person würde dann auch dafür sorgen, dass Berufsgeheimnisse, die durch die Überwachung erkennbar erfasst werden und dem Zeugnisverweigerungsrecht unterliegen, sofort aus den Verfahrensakten ausgeschieden würden. Innerhalb der Bundesanwaltschaft würde beispielsweise eine Triageinstanz eingebaut, die Gespräche von Berufsgeheimnisträgerinnen und -trägem auf die rechtmassige Verwendung im Verfahren beurteilt, wobei diese Funktion zum Beispiel der Leitung des Kontrolldienstes des Isis-Informationssystems übertragen werden könnte, da diese nicht an der Führung von Strafverfahren beteiligt ist. Es muss sich selbstverständlich um eine unabhängige Person handeln, die keine Parteiinteressen vertritt. Die von Ihrer Kommission für Rechtsfragen beantragte Motion macht es möglich, dass Berufsgeheimnisse künftig besser geschützt werden, ohne dass unter dem Deckmantel des Berufsgeheimnisses Straftaten begünstigt werden. Ich bitte Sie, den Entscheid des Nationalrates, der die Motion Stucky ohne grosse materielle Diskussion überwiesen hat, zu korrigieren, die Motion des Nationalrates also in ein Postulat umzuwandeln und dafür die Motion Ihrer Kommission für Rechtsfragen zu überweisen. Die entsprechenden Vorarbeiten wurden in meinem Departement bereits gemacht. Wir werden Ihnen demnächst eine entsprechende Gesetzesvorlage unterbreiten können. Schmid Carlo (C, AI): Ich möchte keine lange Veranstaltung machen. Ich bin der Auffassung, dass die Anträge der Kommission und die Erklärung des Bundesrates zu vernünftigen Zielen und Ergebnissen führen. Ich stelle Ihnen aber trotzdem den Antrag, die Motion des Nationalrates, ursprünglich eingereicht von Herrn Stucky, abzulehnen. Wenn Sie den Text der Motion 93.3477 lesen und wörtlich nehmen, dann sehen Sie, dass diese Motion derart über das rechtsstaatliche Empfinden von uns allen, auch von Anwälten, hinausschiesst, dass ich gar nicht erkennen kann, wie wir sie überhaupt auch nur in Form eines Postulates überweisen können. Dieser Text macht zum Beispiel Anwälte zu Personen, die sich völlig straflos in wirklich zweifelhaftesten Gewässern aufhalten können. Das gesamte Kommunikationsumfeld von Anwälten wird damit zu einem rechtsfreien Raum. Das kann nicht richtig sein, und selbst wenn Herr Salvioni sagt, das Berufsgeheimnis der Anwälte sei ein Pfeiler unserer Rechtsordnung - ich habe doch meine Bedenken, das in dieser Form zu akzeptieren, auch wenn ich Anwalt bin -, bin ich der Auffassung, dass auf diesen Berufsstand nicht der Schimmer eines russisch-mafiosen oder eines wirtschaftskriminellen Schattens fallen darf. Das ist im Moment das Problem, vor dem wir uns wirklich alle hüten müssen. Daher stelle ich den Antrag, die Motion des Nationalrates abzulehnen. Motion 93.3477 Abstimmung - Vote Für Überweisung als Postulat 10 Stimmen Für Überweisung als Motion 10 Stimmen Mit Stichentscheid des Präsidenten wird die Motion als Postulat überwiesen Avec la voix prépondérante du président la motion est transmise sous forme de postulat Motion 95.3202 Überwiesen - Transmis #ST# 93.3571 Motion des Nationalrates (Brunner Christiane) Adoption ausländischer Kinder in der Schweiz Motion du Conseil national (Brunner Christiane) Adoption d'enfants étrangers en Suisse Wortlaut der Motion vom 1. Februar 1995 Der Bundesrat wird ersucht, alle erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, damit ausländische Kinder, die für eine Adoption in die Schweiz gebracht werden, sofort in jeder Hinsicht wie Schweizer behandelt werden, namentlich in den Bereichen Anwesenheitsrecht (Gewährleistung des Aufenthalts), Adoptionsrecht (Möglichkeit, sofort ein Adoptionsverfahren einzuleiten) und Sozialversicherung. Texte de la motion du 1er février 1995 Le Conseil fédéral est invité à prendre toutes les mesures adéquates afin que les enfants étrangers amenés en Suisse en vue d'une adoption soient immédiatement traités comme des enfants ressortissants suisses sous tous les différents aspects, notamment la garantie du séjour en Suisse, la possibilité d'entreprendre immédiatement des demandes en vue d'une adoption et le traitement identique aux autochtones en matière d'assurances sociales. Meier Josi (C, LU), Berichterstatterin: Der Nationalrat hat die Motion Brunner Christiane mit 47 zu 31 Stimmen überwiesen, mit welcher verlangt wird, dass «ausländische Kinder, die für eine Adoption in die Schweiz gebracht werden, sofort in jeder Hinsicht wie Schweizer behandelt werden, namentlich in den Bereichen Anwesenheitsrecht (Gewährleistung des Aufenthalts), Adoptionsrecht (Möglichkeit, sofort ein Adoptionsverfahren einzuleiten) und Sozialversicherung». Die Kommission beantragt Ihnen, nach der Behandlung des Geschäftes anlässlich von zwei sehr eingehenden Beratungen, die Überweisung des Vorstosses als Postulat beider Räte. Dazu folgendes: Das Haager Übereinkommen von 1993 zum Schütze von Kindern und über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption ist seit Mai 1995 in Kraft. Der Bundesrat hat dieses Abkommen unterzeichnet und ist intensiv daran, seine Ratifikation vorzubereiten. Er hat klar seinen Willen ausgedrückt, unserem Parlament diese Ratifikation zu beantragen. Das hätte vor allem zur Folge, dass die im Heimatstaat des Kindes erfolgte Adoption bei uns sofort anerkannt würde. Die Kinder kämen dann mit Adoptiveltern in die Schweiz, welche volle Elternrechte nach unserem Gesetz hätten. Damit würde unter anderem die Bedingung des schweizerischen Adoptionsrechtes in Frage gestellt, wonach Adoptionen erst nach einem zweijährigen Pflegeverhältnis unter Kontrollbegleitung vorgenommen werden können dies zum Schütze des Kindes. Wenn in solchen Fällen trotzdem Probleme auftauchen, sind Umplazierungen sehr schwierig. Die Folgen der Änderung im internationalen Recht sind insbesondere dann, wenn es schliesslich nicht zur Adoption kommt, vielfältig und müssen besonders im Bereich des Sozialversicherungsrechtes genau untersucht werden. Man denke an die Übernahme der Geburtsgebrechenkosten durch die IV. Sorgfalt bei der Prüfung des Abkommens ist daher am Platze. Mit der eingeleiteten Ratifikation des Abkommens wäre ein Grossteil der Anliegen der Motion des Nationalrates (Brunner Christiane) verwirklicht, wenn es auch nicht alle Anliegen sind. Die Motion möchte aber, wie ich eingangs sagte, die zur Adoption vorgesehenen Kinder aus dem Ausland sofort den Schweizer Kindern gleichstellen.

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