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Entscheid

95-3207

Verwaltungsbehörden 06.10.1995 95.3207

6. Oktober 1995Deutsch11 min

Source admin.ch

Erwägungen

3.

Teilt der Bundesrat zudem die Auffassung, dass sowohl tiefere Gebrauchszölle als der Generaltarif wie auch die Erweiterung der Zollkontingente dem Grundsatz widersprechen, wonach nur die vom Gatt verlangten minimalen Anpassungen vorgenommen werden sollen?

4.

Ist der Bundesrat bereit, dem politischen Druck gewisser Kreise auf tiefere Gebrauchszölle und höhere Zollkontingente als vom Gatt verlangt standzuhalten und sich für eine produzentenorientierte Umsetzung des Gatt stark zu machen? Texte de l'interpellation du 6 juin 1995 Le Conseil fédéral a toujours affirmé que seules les exigences minimales du Gatt seraient réalisées sur le plan intérieur. Il a également assuré que les pertes de revenu dans le secteur agricole seraient compensées. Compte tenu de ces promesses, il y a lieu de répondre aux questions suivantes:

1.

Le Conseil fédéral est-il aussi d'avis qu'en raison des moyens financiers restreints de la Confédération, les tarifs d'usage des douanes ne doivent pas être inférieurs au tarif général pour les produits agricoles et alimentaires, étant donné que les pertes supplémentaires de revenus du secteur agricole ne pourront être compensées si les taux des tarifs d'usage sont inférieurs au tarif général?

2.

Le Conseil fédéral est-il aussi d'avis qu'en raison des charges imposées à l'agriculture, charges qui ne sont guère supportables compte tenu du budget de la Confédération, les contingents tarifaires ne sauraient dépasser les limites fixées par le Gatt?

3.

Le Conseil fédéral est-il aussi d'avis que des tarifs d'usage inférieurs au tarif général et l'extension des contingents tarifaires sont incompatibles avec le principe selon lequel seules les adaptations minimales exigées par le Gatt doivent être réalisées?

4.

Le Conseil fédéral est-il prêt à résister aux pressions de certains groupes qui veulent imposer des tarifs d'usage inférieurs et des contingents tarifaires supérieurs à ceux exigés par le Gatt, et est-il disposé à s'engager pour que la réalisation de l'accord du Gatt se fasse en prenant en considération les producteurs? Mitunterzeichner - Cosignataires: Binder, Blocher, Bortoluzzi, Fehr, Fischer-Hägglingen, Frey Walter, Früh, Gadient, Gros Jean-Michel, Hari, Jäggi Paul, Kühne, Leu Josef, Maurer, Mühlemann, Müller, Neuenschwander, Reimann Maximilian, Ruckstuhl, Schmid Samuel, Seiler Hanspeter, Tschuppert Karl, Vetterli, Weyeneth, Wittenwiler (25) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 13. September 1995 Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 septembre 1995

1.

Die seit dem 1. Juli gültigen Gebrauchszolltarife sind vom Bundesrat nach dem auch vom Parlament begrüssten Prinzip festgelegt worden, die im WTO-Agrarabkommen vorgesehene Tarifizierung aller Grenzschutzmassnahmen bezüglich der Höhe des Grenzschutzes neutral umzusetzen. Die Gebrauchszölle entsprechen für alle sensiblen Produkte dem Generalzolltarif, also dem WTO-rechtlich zulässigen Maximum. Die Zollreduktionen werden deshalb nicht oder nur sehr beschränkt zu Einkommensausfällen in der Landwirtschaft führen. Der gegenwärtige Druck auf die bäuerlichen Einkommen hat, unabhängig von der WTO, zahlreiche andere Gründe wie beispielsweise den Zuwachs der Inlandproduktion trotz stagnierender Nachfrage für die meisten Nahrungsmittel, hohe Produktionskosten, zunehmende Umweltauflagen oder den Einkaufstourismus im grenznahen Ausland.

2. Eine allfällige Erweiterung der WTO-vertraglich festgesetzten Zollkontingente erfolgt stets aufgrund von agrar- und volkswirtschaftlichen Überlegungen. Die fiskalischen Überlegungen spielen bei einem solchen wirtschaftspolitischen Entscheid eine untergeordnete Rolle. Der Bundesrat hat übrigens von dieser Möglichkeit bisher nur in Einzelfällen (z. B. für Schnittblumen) und stets in besonderer Berücksichtigung der Inlandangebotssituation Gebrauch gemacht. Er wird sich weiterhin an diese Praxis halten.

2. Eine allfällige Erweiterung der WTO-vertraglich festgesetzten Zollkontingente erfolgt stets aufgrund von agrar- und volkswirtschaftlichen Überlegungen. Die fiskalischen Überlegungen spielen bei einem solchen wirtschaftspolitischen Entscheid eine untergeordnete Rolle. Der Bundesrat hat übrigens von dieser Möglichkeit bisher nur in Einzelfällen (z. B. für Schnittblumen) und stets in besonderer Berücksichtigung der Inlandangebotssituation Gebrauch gemacht. Er wird sich weiterhin an diese Praxis halten.

3. Die Gatt-Umsetzung hat mit Bezug auf die Höhe des Grenzschutzes wirkungsneutral zu erfolgen (s. Punkt 1). Eine Erhöhung des gegenwärtigen Grenzschutzes ist auch dann abzulehnen, wenn die aufgrund der Situation während der Basis-Verhandlungsperiode (1986-1988) erstellten Zollund Zollkontingentslisten der Schweiz in der WTO dies zulassen würden. Um der Angebots- und Nachfrageentwicklung seit dieser Periode Rechnung zu tragen, hat der Bundesrat deshalb in einigen wenigen Fällen Zölle zusätzlich gesenkt (z. B. für Futtermittel) oder Zollkontingente erhöht. Er wird dies auch weiterhin tun, wenn es die Situation erfordert, und dabei stets sowohl die Interessen der Landwirtschaft als auch der anderen Wirtschaftszweige und der Konsumenten berücksichtigen.

4. Die Abwägung der Interessen von Produzenten, Handel und Konsumenten durch den Bundesrat bei der Festsetzung von Zollansätzen und -kontingenten erfolgt aufgrund der in der landwirtschaftlichen Gesetzgebung festgelegten Grundsätze. Hauptleitplanke dazu ist Artikel 23 Absatz 1 des Landwirtschaftsgesetzes (SR 910.1): «Die Einfuhrzölle auf landwirtschaftlichen Erzeugnissen sind, unter Rücksichtnahme auf die anderen Wirtschaftszweige, so festzusetzen, dass der Absatz gleichartiger inländischer landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu Preisen, die nach den Grundsätzen dieses Gesetzes angemessen sind, nicht gefährdet wird.» Erklärung des Interpellanten: teilweise befriedigt Déclaration de l'interpellateur: partiellement satisfait #ST# 95.3207 Interpellation Hari Sicherstellung eines funktionierenden Fleischmarktes Marché de la viande. Assurance d'un bon fonctionnement Wortlaut der Interpellation vom 6. Juni 1995 Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:

1. Hat der Bundesrat das Problem der Nachfragemacht auf dem Fleischmarkt erkannt, und ist er bereit, möglichen negativen Entwicklungen vorzubeugen?

2. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Schlachtung das beste Kriterium für die Bemessung der Inlandleistung als Voraussetzung für die Importberechtigung ist?

3. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass eine Verteilung der Zollkontingente nicht mehr nach historischen Gesichtspunkten vorgenommen werden kann?

4. Was gedenkt der Bundesrat vorzukehren, um spekulative Marktbeeinflussungen unattraktiv zu machen?

5. Was gedenkt der Bundesrat vorzukehren, damit auf den nachgelagerten Stufen zu Lasten der Schlachtviehpreise also zu Lasten der Bauern - und auch zu Lasten der Konsumenten keine Überkapazitäten finanziert werden? Texte de l'interpellation du 6 juin 1995 Je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:

1. A-t-il conscience du problème que pose la situation d'oligopole de la demande sur le marché de la viande et est-il prêt à prévenir les effets négatifs qui pourraient en résulter?

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6. Oktober 1995 N 2239 Interpellation Hari

2. Est-il d'avis que l'abattage est le meilleur critère pour évaluer la contre-prestation en faveur de la production indigène, contre-prestation à laquelle est subordonnée l'autorisation d'importation?

3. Est-il également d'avis que la répartition des contingents tarifaires ne doit plus être opérée en fonction des quantités importées antérieurement?

4. Quelles mesures le Conseil fédéral envisage-t-il de prendre pour diminuer l'attrait des actions spéculatives opérées sur le marché?

5. Quelles mesures envisage-t-il de prendre pour faire en sorte qu'aucune surcapacité, dans les secteurs en aval de l'agriculture, ne soit financée au détriment des prix du bétail de boucherie - c'est-à-dire au détriment des paysans - ni au détriment des consommateurs? Mitunterzeichner - Cosignataires: Binder, Bürgi, Fehr, Gadient, Jäggi Paul, Kühne, Müller, Neuenschwander, Rutishauser, Schenk, Schmied Walter, Seiler Hanspeter, Wanner, Weyeneth, Wyss William (15) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der schweizerische Fleischmarkt reagierte bereits in der Vergangenheit auf die Marktkräfte. Ein Sicherheitsnetz schützte die Produzenten jedoch vor allzu grossen Schwankungen und Marktspekulationen. Die Marktordnungen müssen jetzt den veränderten Umständen angepasst werden. Dabei ist ein Sicherheitsnetz auch für die Zukunft erforderlich. Denn die Nachfrage hat sich in der Vergangenheit immer stärker konzentriert und ist heute in der Lage, auf den Märkten spekulativ zu handeln. Die Produzenten haben mit ihren geringen Marktvolumen jedoch keine Möglichkeit, solchen Marktmanipulationen etwas entgegenzusetzen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 13. September 1995 Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 septembre 1995

1. Die Bekämpfung von allfälligen Missbräuchen der Nachfragemacht auch auf dem Fleischmarkt obliegt der Kartellkommission. Das Kartellgesetz (wie auch der Entwurf für dessen Totalrevision) bietet die nötigen rechtlichen Handhaben; sie behandeln bewusst Angebots- und Nachfragemacht in gleicher Weise. Die Kartellkommission widmet dieser Problematik seit langem ihr besonderes Augenmerk und hat bereits 1976 einen Bericht zu den grundsätzlichen Aspekten der Nachfragemachtproblematik publiziert (Erhebung über die Nachfragemacht und deren Missbrauch, Veröffentlichungen der Schweizerischen Kartellkommission, Heft 1, 1976). In mehreren Versuchen, Verfahren über konkrete Nachfragemachtfälle durchzuführen, stiess die Kartellkommission aber oft auf Beweisprobleme. Die Kartellkommission ist nach wie vor bereit, konkreten Nachfragemachtfällen nachzugehen; sie untersucht beispielsweise zurzeit die Nachfragemacht im Detailhandel. Mit dem neuen Gesetz wird auch eine Fusionskontrolle vorgeschlagen. Diese wird dazu beitragen, dass auch auf dem Fleischmarkt der Wettbewerb nicht durch marktbeherrschende Unternehmen ausgeschlossen werden kann.

2. Die Frage, welches Kriterium sich am besten zur Bewertung der Inlandleistung eignet, wird im Rahmen des Projekts «Agrarpolitik 2002» zur Diskussion gestellt werden. In einer breitabgestützten Vernehmlassung, die noch dieses Jahr anlaufen wird, werden sich alle betroffenen Kreise dazu äussern können. Im Vordergrund steht dabei die Schlachtung, weil: -jedes geschlachtete Tier auch verwertet und damit effektiv eine Leistung zugunsten der inländischen Landwirtschaft erbracht wird; - die Kontrolle einfach und zuverlässig ist und sich auf ein schon bestehendes Rapportsystem abstützt; - diese Lösung für alle beteiligten Kreise transparent ist.

3. Die Verteilung der Zollkontingente ist in Artikel 30 der Allgemeinen Landwirtschaftsverordnung (ALV) geregelt. Folgende Möglichkeiten sind aufgeführt: nach Inlandleistung, nach der beantragten Menge (mit eventuell anteilmässiger Kürzung), nach Windhundverfahren, mittels Versteigerung oder gestützt auf die bisherigen Einfuhren. Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Es können weitere Kriterien angewandt oder aber auch mehrere kombiniert werden. Wichtig ist aber in jedem Fall, dass bei der Verteilung der Zollkontingente der Wettbewerb gewahrt wird und Neueinsteiger berücksichtigt werden können. Die Verteilung nach effektiv historischen Kriterien findet in der Praxis ausschliesslich noch für gewisse Fleisch- und Wurstwaren Anwendung; es wird ein Anteil der Zollkontingente von Rohschinken, Coppa usw. wie bis anhin nach historischen Kriterien verteilt (vgl. Übergangsbestimmung Abs. 4 Schlachtviehverordnung). Der restliche Anteil der Zollkontingente wird versteigert (vgl. Übergangsbestimmung Abs. 5 Schlachtviehverordnung: ab 1996 Versteigerung von

20 Prozent, ab 1997 Versteigerung von 30 Prozent; ab 1998 Versteigerung von 40 Prozent). Die Übergangsregelung mit zunehmendem Anteil der zur Versteigerung gelangenden Importmenge wurde aus Gründen der Rechtssicherheit gewählt, damit die betroffenen Firmen genügend Zeit haben, sich auf die neue Situation einstellen zu können. Der Bundesrat vertritt die Ansicht, dass Artikel 30 Absatz 1 ALV und die darauf abgestützte Praxis dem Gedanken der Wahrung des Wettbewerbs, wie er in Artikel 23b Absatz 5 des Landwirtschaftsgesetzes enthalten ist, nicht widersprechen. Im Rahmen der Weiterführung des Reformprozesses der Agrarpolitik (Stichwort «Agrarpolitik 2002») wird das System der Verteilung von Zollkontingenten einer erneuten Prüfung unterzogen. Bis dahin werden mit dem neuen System der Zollkontingente (und deren Verteilung) Erfahrungen gemacht worden sein. Es wird sich bereits zeigen, welche Verteilungskriterien für welche landwirtschaftlichen Erzeugnisse sinnvoll sind.

4. Unter Marktspekulationen kann sehr Verschiedenes verstanden werden. Aus der Begründung der Interpellation ergibt sich, dass darunter Manipulationen verstanden werden, die aus einem Machtgefälle heraus möglich werden. Damit ist wiederum die Frage der Nachfragemacht angesprochen. Der beste Schutz gegen Missbräuche dieser Art ist offensichtlich der Wettbewerb. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass nicht einseitig die Stufe der landwirtschaftlichen Produktion dem Wettbewerb ausgesetzt werden darf, sondern dass dies gleichermassen für die vor- und nachgelagerten Marktstufen gelten muss. Eine starke Wettbewerbspolitik in diesem Bereich liegt deshalb mehr denn je im Interesse der Landwirtschaft. Mit dem Entwurf zu einem neuen Kartellgesetz trägt der Bundesrat dieser Tatsache auch Rechnung. Die Kartellkommission ihrerseits wird diese Zusammenhänge bei der Festlegung der prioritär zu untersuchenden Branchen berücksichtigen.

5. Überkapazitäten sind die Folge von Investitionen, die nicht marktgerecht erfolgt sind oder die der Marktdynamik nicht folgen konnten. Einzig der Wettbewerb wirkt kostendämpfend und ermöglicht günstige Preise. Überhöhte Kosten können nur dann auf Lieferanten oder Abnehmer bzw. Konsumenten überwälzt werden, wenn die Preise kartellrechtswidrig abgesprochen oder mit Marktmacht erzwungen werden können. Es geht somit erneut um die Bekämpfung kartellrechtswidriger Absprachen oder missbräuchlicher Machtausnützungen. Erklärung des Interpellanten: befriedigt Déclaration de l'interpellateur: satisfait -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Hari Sicherstellung eines funktionierenden Fleischmarktes Interpellation Hari Marché de la viande. Assurance d'un bon fonctionnement In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 13 Séance Seduta Geschäftsnummer 95.3207 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 06.10.1995 - 08:00 Date Data Seite 2238-2239 Page Pagina Ref. No 20 026 225 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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