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Entscheid

95-3267

Verwaltungsbehörden 03.10.1995 95.3267

3. Oktober 1995Deutsch13 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Bundesverfassung räumt dem Bund auf dem Gebiet der Schiffahrt eine umfassende Gesetzgebungskompetenz ein.

2.

Das Bundesgesetz über die Binnenschiffahrt statuiert, dass grundsätzlich die Kantone dieses Gesetz, die internationalen Vereinbarungen und die Ausführungsvorschriften vollziehen und dass der Bund die Behörden bezeichnet, welche für ihn handeln.

3.

Das Bundesgesetz über die Binnenschiffahrt räumt dem Bund weiter die Möglichkeit ein, im Einvernehmen mit den Regierungen der beteiligten Rheinuferkantone einem dieser Kantone den Vollzug der schiffahrtspolizeilichen und verkehrswirtschaftlichen Vorschriften für die Rheinschiffahrt zu übertragen.

4.

Von dieser Möglichkeit wurde Gebrauch gemacht: Ich verweise auf die interkantonale Vereinbarung vom 4. Januar 1957 zwischen den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Aargau über den gemeinsamen Vollzug der vom Bund erlassenen schiffahrtsrechtlichen Vorschriften für die Rheinstrecke zwischen Basel und Rheinfelden.

5.

Die Aufgabenteilung, wonach die Kantone mit dem Vollzug der Bundesgesetzgebung beauftragt sind und dessen Kosten selbst tragen, ist ein wichtiger staatsrechtlicher Grundsatz, der die Souveränität der Kantone stärkt. Sie wissen, dass der Bund gerade heute versucht, nicht zuletzt aufgrund Ihrer Vorgaben und Aufträge, verschiedene Aufgaben zurückzudelegieren, d. h., dass die Kantone diese Aufgaben übernehmen müssen. Auch hier diktieren die Mittel die Möglichkeiten.

6.

Der Kanton Basel-Stadt hat den Umstand, wonach er für den Vollzug der Rheinschiffahrtsvorschriften zuständig ist, denn auch nie in Frage gestellt. Auch das müsste beachtet werden. Das ist auch ein Wertfaktor, der nicht von der Hand zu weisen ist.

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Motion Plattner 1002 3 octobre 1995

7.

Der Bund hat sich zudem bereits finanziell vermehrt engagiert. So beteiligt er sich gestützt auf spezifische Bundesbeschlüsse an Infrastrukturvorhaben, im Bereich der Rheinschiffahrt z. B. an der Schleusenverlängerung von Kembs. Der Kostenanteil beträgt etwa 30 Millionen Franken. Davon übernimmt der Bund rund 24 Millionen Franken und die Kantone Basel-Stadt und Baselland je 3 Millionen Franken. Um die Position der ZKR zu stärken, ist in Zukunft eine Erhöhung der Beiträge der Mitgliederländer, auch der Schweiz, vorgesehen.

8.

Eine finanzielle Entlastung des hauptbetroffenen Kantons Basel-Stadt könnte allenfalls mit einer Anpassung des Konkordats von 1957 erreicht werden, indem die Kantone Baselland und Aargau vermehrt in den Vollzug mit einbezogen würden. Schliesslich könnte der Kostendeckungsgrad der Verwaltungsgebühren des Kantons Basel-Stadt überprüft werden. Sie sehen, dass wir Lösungen aufzeigen, und ich hoffe, dass diese Lösungen zunächst geprüft werden können, bevor Sie die Motion überweisen. Der Bundesrat lehnt die Motion ab und bittet Sie, ihm darin zu folgen. Plattner Gian-Reto (S, BS): Dank der schriftlichen Antwort des Bundesrates, wie wir sie ab nächster Session immer zur Verfügung haben werden, habe ich bereits Kenntnis von der Ablehnung der Motion und möchte dazu folgendes ausführen: Ich finde es falsch, hier nun den Föderalismus in den Vordergrund zu stellen; denn diese Rückdelegation der Aufgaben an die Kantone - die ich durchaus unterstütze - kann nur in den Fällen erfolgen, wo sich alle Kantone dafür eignen, d. h. nur für Aufgaben, die in allen Kantonen gelöst werden müssten. Hier aber haben wir einen Fall, bei dem ein Kanton im wesentlichen und zwei weitere, Baselland und Aargau, in ganz geringem Ausmass Aufgaben lösen, die für die ganze Schweiz gelöst werden müssen. Einfach nur deshalb, weil der Rhein in Basel die Schweiz verlässt, zu behaupten, alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Rheinschiffahrt anfielen, seien durch Basel zu decken, scheint mir schlicht und einfach nicht logisch zu sein, wenn auch folgendes zuzugeben ist: Basel erhält durch die Tatsache, dass im Rheinhafen ausgeladen und umgeladen werden muss, Arbeitsplätze, und es erhält auch Gebühreneinnahmen; ein Stück seiner Wirtschaft stützt sich durchaus auf die Rheinschiffahrt ab. Ich möchte aber doch daran erinnern, dass die beiden Basel, insbesondere Basel-Stadt, aber auch Baselland, durch ihre Hafenanlagen z. B. im Bereich der Einfuhr von Erdöl eine Aufgabe erfüllen, die der ganzen Schweiz zugute kommt. Es ist keinesfalls so, dass ein wesentlicher Teil des Erdöls in Basel-Stadt, in Baselland oder in der Nordwestschweiz verbraucht würde. Ein anderes Beispiel: Die Tatsache, dass man heute auf dem Rhein das Wasser gegen Verunreinigungen schützen muss, kommt eigentlich den Niederländern und den deutschen Grossstädten am unteren Rhein zugute. Auch das hat mit Basel-Stadt nichts zu tun. Zufälligerweise sind jetzt wir diejenigen, die diese Aufgabe im Auftrag des Bundes übernehmen müssen. Ich bezweifle nicht, dass diese Aufgaben erfüllt werden müssen, aber ich vermisse die eidgenössische Solidarität. Denn auch der Dreck, der da allenfalls aus den Schiffen käme, kommt nicht aus Basler Schiffen, sondern aus Schiffen aller Nationalitäten und aller Arten. Ein weiteres Beispiel: Anders als z. B. im Strassenbau verlangt der Bund, weil er im Binnenschiffahrtsgesetz Verordnungskompetenz hat, dass die Gebäulichkeiten, die für die zollmässige Abfertigung der Einfuhren auf dem Rhein gebraucht werden, vom Kanton unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden müssen. Man stelle sich einmal vor, dass alle Kantone für den Zoll an den Autobahnen die Gebäude gratis hinstellen müssten, und der Bund würde nur noch Strom, Reinigung und Heizung bezahlen! So ist es aber bei der Rheinschiffahrt. Ich sehe nicht recht ein, warum der Kanton Basel-Stadt nun dem Bund und damit allen anderen Kantonen die Gebäude für die Abfertigung der Schiffahrt finanzieren muss, während man dies bei der Abfertigung auf der Strasse nicht tun muss. Ich denke, es ist klar dargelegt - Herr Bundesrat Ogi hat es auch nicht bestritten -, dass hier Bundesaufgaben im wesentlichen von einem einzigen Kanton erfüllt werden. Deshalb ist es nichts als fair, wenn der Bund sich einmal überlegt, ob er daran nicht seinen Teil mittragen soll. Das schliesst ja nicht aus, dass sich die Basler, Baselbieter und Aargauer zusammensetzen und untereinander ein Abkommen treffen, welches für jene Leistungen eine gerechtere Entschädigung zugunsten Basels vorsieht, welche dann in den Birsfelder Rheinhafen im Kanton Baselland oder - vor allem in Form von Kieslieferungen - nach Kaiseraugst gehen. Aber das sind immer noch nur drei Kantone. Basel-Stadt wird nur wenig entlastet, wenn diese beiden Kantone ihren Anteil an den Kosten übernehmen. Hingegen leistet von allen anderen Schweizer Kantonen wie Tessin, Zürich, Graubünden usw., die - wenn auch nach Umlad auf die Strasse in Basel - ebenfalls «am Rhein hängen», nach wie vor niemand einen Beitrag. Da wäre der Bund der richtige Partner. Es wäre sehr schwierig, ein Konkordat zwischen allen

26.

Kantonen zu machen, damit jeder Kanton qua seiner Abhängigkeit vom Rhein z. B. bei der Zufuhr von Heizöl etwas an Basel abgelten würde. Sie sehen also, die Lösung, die Sie vorschlagen, ist zwar eine gute Lösung; aber die kostenmässig grössere Seite der Lösung dieses Problems muss dennoch der Bund an die Hand nehmen. Es ist eindeutig eine Bundesaufgabe, da man hier nicht alle 26 Kantone zusammennehmen kann. Man soll also den Föderalismus nicht so weit übertreiben, dass man dort, wo eine Aufgabe die ganze Schweiz angeht, sagt: «Das müsst ihr auf dem Konkordatsweg lösen.» Vielmehr soll der Bund dort, wo er wirklich zuständig ist - er schliesst ja die internationalen Abkommen ab, und da können die Kantone ohnehin nichts machen -, zu einer vernünftigen Lösung Hand bieten. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat die Motion ablehnt. Ich versuche es jetzt mit einem Postulat. Ich bin bereit, meine Motion in ein Postulat umzuwandeln, und hoffe, dass Herr Ogi dies entgegennehmen kann, sonst denke ich - sollten wir darüber abstimmen, ob der Rat mir oder dem Bundesrat folgt. Huber Hans Jörg (C, AG): Es wird Ihnen aufgefallen sein, Herr Bundesrat, dass da eine ganz interessante Koalition zustande gekommen ist, indem die Vertreter der Stände Basel-Stadt, Baselland und die beiden Aargauer Standesvertreter gemeinsam und solidarisch den Vorstoss von Kollege Plattner unterschrieben haben. Wir wissen natürlich auch, warum. Ich frage mich, ob bei dieser Koalition und angesichts der Aktivitäten, die unsere Regierungen in dieser Angelegenheit gegenüber Ihnen und Ihrem Departement entfaltet haben, die Sache mit der doch brüsken Absage an die Motion erledigt werden kann. Herr Plattner hat meines Erachtens - im Gegensatz zu dem, was er heute morgen im Zusammenhang mit energiepolitischen Fragen ausgeführt hat - in dieser Frage durchaus meine volle Zustimmung gefunden. Er hat es kompetent und richtig gemacht. Der Kanton Basel-Stadt und die anderen Kantone, die sich engagiert haben, erbringen Leistungen für das ganze Land; das steht ausser Frage. Ich gebe hier meinem Wunsch Ausdruck, dass dieses Problem nun nicht einfach mit Finanzknappheit auf die Seite geschoben wird, sondern dass der Bundesrat erklärt: «Jawohl, es bestehen Probleme; wir werden sie prüfen.» Ich bin einverstanden, dass die Motion in ein Postulat umgewandelt wird. Ich bitte Sie aber dringend, dieses Postulat zu überweisen. Denn wer die Verkehrsströme kennt, die von Basel aus durch den Transitkanton Aargau in die übrige Schweiz gehen, wird Verständnis dafür aufbringen, dass wir hier eine andere und bessere Regelung wünschen.

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3.

Oktober 1995 S 1003 Motion Plattner Ich bitte Sie daher, das Postulat zu überweisen, um dem Bundesrat die Gelegenheit zu geben, nachzudenken, was gelegentlich sehr erholsam sein kann. Ogi Adolf, Bundesrat: Ich danke für den Hinweis, nachzudenken sei immer etwas Gutes. Ich teile diese Auffassung, es ist nichts Neues für mich. Ich darf Ihnen sagen, dass der Bundesrat immer denkt, bevor er handelt. Ich' möchte auch festhalten, dass wir diese Fragen nicht auf die Seite schieben. Andererseits muss sich der Bundesrat jeden Tag fragen, wie er den Bundeshaushalt entlasten, wie er einen Beitrag zur Gesundung der Bundesfinanzen leisten kann, weil nicht zuletzt Sie ihm entsprechende Aufträge gegeben haben. Aber der Bundesrat denkt, beurteilt und ist deshalb der Meinung, dass er die Sache prüfen wird. Ich werde es meinem Nachfolger in Form eines Postulates zur guten Prüfung übergeben. Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat Schluss der Sitzung um 12.15 Uhr La séance est levée à 12 h 15 -- 3 of 4 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Plattner Bundesbeteiligung am Vollzug interkantonaler und internationaler Aufgaben im Bereich der Rheinschiffahrt Motion Plattner Tâches intercantonales et internationales assumées par la navigation rhénane. Participation fédérale In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 10 Séance Seduta Geschäftsnummer 95.3267 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 03.10.1995 - 08:00 Date Data Seite 1001-1003 Page Pagina Ref. No 20 026 382 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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