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Entscheid

95-3343

Verwaltungsbehörden 06.10.1995 95.3343

6. Oktober 1995Deutsch10 min

Source admin.ch

6. Oktober 1995 N 2187 Motion Vollmer Rechtsform der Rüstungsbetriebe in gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaften könnte dem Hauptanliegen der Motion Rechnung getragen werden. Ein Entscheid darüber ist aber noch nicht getroffen worden. Das EMD wird dem Bundesrat später Antrag stellen. Für die Umwandlung der Rüstungsbetriebe in gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaften des Privatrechts wäre der Erlass eines entsprechenden Bundesgesetzes erforderlich, dessen Entwurf den eidgenössischen Räten vorzulegen wäre. Der Bundesrat möchte sich im heutigen Zeitpunkt nicht bindend festlegen und kann deshalb die Motion lediglich in der Form eines Postulates annehmen. Was die Kosten der Sozialpläne betrifft, wird im Rahmen der neuen Strukturen der Rüstungs- und Unterhaltsbetriebe eine Lösung angestrebt, die die Betriebe von diesen Kosten entlastet. Bis zum Vorliegen des Entscheids über die neuen rechtlichen Strukturen müssen diese aber von den Betrieben getragen werden. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 95.3343 Motion Bonny Missbräuche bei der Ausmusterung aus dem Militärdienst Service militaire. Appelés réformés sur la base de certificats de complaisance Wortlaut der Motion vom 23. Juni 1995 Der Bundesrat wird eingeladen, umgehend Massnahmen zu treffen, um die verbreiteten Missbräuche bei der Ausmusterung aus dem Militärdienst wirkungsvoll zu bekämpfen. Texte de la motion du 23 juin 1995 Le Conseil fédéral est chargé de prendre immédiatement des mesures efficaces pour combattre les nombreux abus commis en matière d'exemption du service militaire. Mitunterzeichner - Cosignataires: Tschuppert Karl, Wittenwiler (2) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Bei der Debatte um die neue Zivildienstvorlage wurde fälschlicherweise oft das Bestandesproblem der Armee angeführt. Es geht nur um wenige hundert Fälle pro Jahr. Dagegen bewegen sich die Ausmusterungen auf dem «blauen Weg» in der Grössenordnung von mehreren tausend Fällen. Es ist notorisch, dass sich darunter ungezählte Fälle von Missbräuchen befinden, welche auf Gefälligkeitsgutachten beruhen. Dadurch wird letzten Endes das Gleichheitsprinzip im Rahmen der allgemeinen Militärdienstpflicht verletzt. Handlungsbedarf zur Bekämpfung der Missbräuche ist dringend geboten. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 13. September 1995 Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 septembre 1995 Für den Bundesrat hat die Wehrgerechtigkeit eine hohe Priorität. Er ist sich bewusst, dass die Glaubwürdigkeit der allgemeinen Wehrpflicht nicht zuletzt von ihrer Durchsetzung in der Praxis abhängt. Der Bundesrat ist deshalb gewillt, Missbräuche bei der Ausmusterung aus dem Militärdienst zu unterbinden. Dadurch hofft er auch, die Ausmusterungsquote, die in den letzten Jahren zwischen 2,9 Prozent (1991, Höchststand wegen Abschaffung des HD-Status) und 1,9 Prozent (1994) gelegen hatte, weiter senken zu können. Entsprechende Massnahmen sind bereits eingeleitet worden. Dazu zählen zwei zusätzliche Ärztestellen im Bundesamt für Sanität zur Verbesserung der Kontrolle der Entscheide der Untersuchungskommissionen (UC), eine effizientere statistische Auswertung der UC-Entscheide, die Anordnung von Zweitgutachten in zweifelhaften Fällen, das Bemühen um intensivere Zusammenarbeit der UC mit den Spitälern sowie die Erweiterung der Möglichkeiten zur differenzierten Einteilung. Eine erste Wirkungsanalyse der getroffenen Massnahmen wird im Laufe des Jahres 1996 möglich sein. Mit den bereits getroffenen Massnahmen ist das Begehren des Motionärs mindestens teilweise erfüllt. Ob später weiterer Handlungsbedarf besteht, wird die Wirkungsanalyse zeigen. Der Bundesrat möchte sich die nötige Handlungsfreiheit bewahren, um dannzumal die sich aufdrängenden zusätzlichen Massnahmen treffen zu können, und ist deshalb bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 95.3285 Motion Vollmer Staatsgarantie der Kantonalbanken Banques cantonales. Garantie de l'Etat Wortlaut der Motion vom 21. Juni 1995 Im Interesse einer grösseren Gestaltungsfreiheit in den verschiedenen Kantonen wird der Bundesrat beauftragt, den eidgenössischen Räten eine Vorlage zur Revision der Bankengesetzgebung vorzulegen, welche folgende Neuregelungen zum Gegenstand hat: Die bisherige vollumfängliche Staatsgarantie soll durch die kantonale Gesetzgebung auf Spar- und ähnliche Einlagen beschränkt werden können, wobei auch für diese Einlagen eine Höchstgrenze für die Anwendung der Staatsgarantie vorgesehen werden kann. Eine mögliche Beschränkung der Staatsgarantie muss gegenüber den Kunden jedoch unter Beachtung bestmöglicher Information und Transparenz zur Kenntnis gebracht werden. Texte de la motion du 21 juin 1995 Le Conseil fédéral est chargé de présenter aux Chambres un projet de révision de la législation sur les banques afin que les cantons puissent disposer d'une plus grande marge de manoeuvre. Ce projet devra contenir les nouveautés suivantes: La garantie de l'Etat, qui est aujourd'hui totale, devra pouvoir être limitée par les législations cantonales pour ne porter que sur les dépôts faits au titre de l'épargne et sur les dépôts analogues, ces dépôts devant par ailleurs pouvoir être soumis à une garantie limite. Toute limitation de la garantie de l'Etat devra toutefois être annoncée aux clients de manière à ce -- 1 of 2 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Bonny Missbräuche bei der Ausmusterung aus dem Militärdienst Motion Bonny Service militaire. Appelés réformés sur la base de certificats de complaisance In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 13 Séance Seduta Geschäftsnummer 95.3343 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 06.10.1995 - 08:00 Date Data Seite 2187-2187 Page Pagina Ref. No 20 026 171 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

6. Oktober 1995 N 2187 Motion Vollmer Rechtsform der Rüstungsbetriebe in gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaften könnte dem Hauptanliegen der Motion Rechnung getragen werden. Ein Entscheid darüber ist aber noch nicht getroffen worden. Das EMD wird dem Bundesrat später Antrag stellen. Für die Umwandlung der Rüstungsbetriebe in gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaften des Privatrechts wäre der Erlass eines entsprechenden Bundesgesetzes erforderlich, dessen Entwurf den eidgenössischen Räten vorzulegen wäre. Der Bundesrat möchte sich im heutigen Zeitpunkt nicht bindend festlegen und kann deshalb die Motion lediglich in der Form eines Postulates annehmen. Was die Kosten der Sozialpläne betrifft, wird im Rahmen der neuen Strukturen der Rüstungs- und Unterhaltsbetriebe eine Lösung angestrebt, die die Betriebe von diesen Kosten entlastet. Bis zum Vorliegen des Entscheids über die neuen rechtlichen Strukturen müssen diese aber von den Betrieben getragen werden. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 95.3343 Motion Bonny Missbräuche bei der Ausmusterung aus dem Militärdienst Service militaire. Appelés réformés sur la base de certificats de complaisance Wortlaut der Motion vom 23. Juni 1995 Der Bundesrat wird eingeladen, umgehend Massnahmen zu treffen, um die verbreiteten Missbräuche bei der Ausmusterung aus dem Militärdienst wirkungsvoll zu bekämpfen. Texte de la motion du 23 juin 1995 Le Conseil fédéral est chargé de prendre immédiatement des mesures efficaces pour combattre les nombreux abus commis en matière d'exemption du service militaire. Mitunterzeichner - Cosignataires: Tschuppert Karl, Wittenwiler (2) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Bei der Debatte um die neue Zivildienstvorlage wurde fälschlicherweise oft das Bestandesproblem der Armee angeführt. Es geht nur um wenige hundert Fälle pro Jahr. Dagegen bewegen sich die Ausmusterungen auf dem «blauen Weg» in der Grössenordnung von mehreren tausend Fällen. Es ist notorisch, dass sich darunter ungezählte Fälle von Missbräuchen befinden, welche auf Gefälligkeitsgutachten beruhen. Dadurch wird letzten Endes das Gleichheitsprinzip im Rahmen der allgemeinen Militärdienstpflicht verletzt. Handlungsbedarf zur Bekämpfung der Missbräuche ist dringend geboten. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 13. September 1995 Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 septembre 1995 Für den Bundesrat hat die Wehrgerechtigkeit eine hohe Priorität. Er ist sich bewusst, dass die Glaubwürdigkeit der allgemeinen Wehrpflicht nicht zuletzt von ihrer Durchsetzung in der Praxis abhängt. Der Bundesrat ist deshalb gewillt, Missbräuche bei der Ausmusterung aus dem Militärdienst zu unterbinden. Dadurch hofft er auch, die Ausmusterungsquote, die in den letzten Jahren zwischen 2,9 Prozent (1991, Höchststand wegen Abschaffung des HD-Status) und 1,9 Prozent (1994) gelegen hatte, weiter senken zu können. Entsprechende Massnahmen sind bereits eingeleitet worden. Dazu zählen zwei zusätzliche Ärztestellen im Bundesamt für Sanität zur Verbesserung der Kontrolle der Entscheide der Untersuchungskommissionen (UC), eine effizientere statistische Auswertung der UC-Entscheide, die Anordnung von Zweitgutachten in zweifelhaften Fällen, das Bemühen um intensivere Zusammenarbeit der UC mit den Spitälern sowie die Erweiterung der Möglichkeiten zur differenzierten Einteilung. Eine erste Wirkungsanalyse der getroffenen Massnahmen wird im Laufe des Jahres 1996 möglich sein. Mit den bereits getroffenen Massnahmen ist das Begehren des Motionärs mindestens teilweise erfüllt. Ob später weiterer Handlungsbedarf besteht, wird die Wirkungsanalyse zeigen. Der Bundesrat möchte sich die nötige Handlungsfreiheit bewahren, um dannzumal die sich aufdrängenden zusätzlichen Massnahmen treffen zu können, und ist deshalb bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 95.3285 Motion Vollmer Staatsgarantie der Kantonalbanken Banques cantonales. Garantie de l'Etat Wortlaut der Motion vom 21. Juni 1995 Im Interesse einer grösseren Gestaltungsfreiheit in den verschiedenen Kantonen wird der Bundesrat beauftragt, den eidgenössischen Räten eine Vorlage zur Revision der Bankengesetzgebung vorzulegen, welche folgende Neuregelungen zum Gegenstand hat: Die bisherige vollumfängliche Staatsgarantie soll durch die kantonale Gesetzgebung auf Spar- und ähnliche Einlagen beschränkt werden können, wobei auch für diese Einlagen eine Höchstgrenze für die Anwendung der Staatsgarantie vorgesehen werden kann. Eine mögliche Beschränkung der Staatsgarantie muss gegenüber den Kunden jedoch unter Beachtung bestmöglicher Information und Transparenz zur Kenntnis gebracht werden. Texte de la motion du 21 juin 1995 Le Conseil fédéral est chargé de présenter aux Chambres un projet de révision de la législation sur les banques afin que les cantons puissent disposer d'une plus grande marge de manoeuvre. Ce projet devra contenir les nouveautés suivantes: La garantie de l'Etat, qui est aujourd'hui totale, devra pouvoir être limitée par les législations cantonales pour ne porter que sur les dépôts faits au titre de l'épargne et sur les dépôts analogues, ces dépôts devant par ailleurs pouvoir être soumis à une garantie limite. Toute limitation de la garantie de l'Etat devra toutefois être annoncée aux clients de manière à ce -- 1 of 2 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Bonny Missbräuche bei der Ausmusterung aus dem Militärdienst Motion Bonny Service militaire. Appelés réformés sur la base de certificats de complaisance In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1995 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 13 Séance Seduta Geschäftsnummer 95.3343 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 06.10.1995 - 08:00 Date Data Seite 2187-2187 Page Pagina Ref. No 20 026 171 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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