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Entscheid

9C_753/2023

18. Dezember 2023Deutsch3 min

Source bger.ch

Erwägungen

1.

Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3.

Dieses Urteil wird den Parteien, der Vivao Sympany AG, Basel, und dem Bundesamt für Gesundheit schriftlich mitgeteilt.

Luzern, 18. Dezember 2023

Im Namen der III. öffentlich-rechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Parrino

Der Gerichtsschreiber: Williner