Ad-88-052
Verwaltungsbehörden 14.12.1989 Ad 88.052
14. Dezember 1989Deutsch10 min
Source admin.ch
Budget 1989. Supplément II 2156 N 14 décembre 1989 Bitte erinnern Sie sich in diesem Zusammenhang an das, was beim Eintreten zu diesem Budget gesagt wurde, an die Kritik, die wir wegen dem Ausgabenwachstum eingeheimst haben. Denken Sie bitte auch daran, dass Sie noch vor wenigen Tagen in aller Seelenruhe - viele von Ihnen waren allerdings nicht mehr da - zwei Motionen überwiesen haben, die das Ausgabenwachstum für das nächste Jahr und für die Zukunft auch auf das Wirtschaftswachstum begrenzen. Können Sie sich vorstellen, was das für das Budget bedeutet? Sie müssen sich keine Illusionen machen: Wir werden nicht diesen Motionen formell Rechnung tragen und dann den Ausweg über Nachtragskredite finden; das werden wir einfach nicht tun, sondern wir werden die Motionen durchsetzen! Man hat damals gesagt, 30 Millionen mehr bedeuten nichts für die Konjunkturpolitik, nichts für die Baupolitik. Natürlich, 30 Millionen mehr oder weniger, damit wird die Bauwirtschaft nicht gedämpft, da gebe ich Ihnen recht. Aber wesentlich wäre ja nicht der direkte Eingriff in die Bauwirtschaft, wesentlich wäre, dass wir höhere Budgetüberschüsse hätten. Sie haben gestern gesehen, was geschieht, wenn man daran zweifelt, ob die Schweiz auch in Zukunft ein Land sei, das eine feste Währung habe, oder wenn man befürchtet, sie sei ein Land, das in eine Inflation, in eine Ueberhitzung, hineingerate. Deshalb ist gestern die Deutsche Mark so stark gestiegen, deshalb hat die Nationalbank den Lombardsatz um ein weiteres Prozent erhöht - es geschah zu Recht. Aber Risiken sind nicht auszuschliessen. In dieser Hinsicht bedauerlich ist, dass wir die ganze Konjunkturpolitik der Nationalbank überlassen. Alles muss sich damit auf dem Zinssektor abspielen, weil wir es versäumen, eine vernünftige Finanz- und Fiskalpolitik zu betreiben. Deshalb müssen wir die bescheidenen Möglichkeiten, die wir haben, tatsächlich ausnützen. Ich selber bedaure den Hinweis von- Herrn Bühler auf die Flüchtlingspolitik. Hier geht es um Leute, die weit, weit ärmer sind als unsere Bergbauern. Herr Bühler, wir bekommen auch andere Briefe, und das kann ich auch Herrn Englersagen, beispielsweise von Arbeitnehmern und von Rentnern, vor allem von Frauen, die ein sehr tiefes oder kaum ein Einkommen hatten und heute mit der Minimalrente leben müssen, vielleicht mit einem kleinen Zustupf. Einen solchen Vergleich müssen Sie vielleicht auch anstellen. In bezug auf die Entwicklungshilfe haben wir den Durchschnitt der OECD-Länder noch nicht erreicht. Deshalb ist unsere Zielsetzung, als ja nicht gerade ärmstes Land, hier doch auch etwas zu tun. Man kann nicht nur eine Aufgabe erfüllen. Man muss alle Aufgaben wahrnehmen. Ich habe gestern im Ständerat den Herren gesagt, es wäre gut, wenn sie sich wieder einmal mit dem deutschen Soziologen Max Weber beschäftigten und sich einige Gedanken darüber machten, was Politik überhaupt sei und was Politik heisse. Politik ist die Sache der Oeffentlichkeit; Politik ist nicht Interessenvertretung. Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Bühler/Hari/Schnider An den Bundesrat-Au Conseil fédéral
Erwägungen
79.
Stimmen
65.
Stimmen #ST# Ad 88.052 Voranschlag 1989. Nachtrag II Budget 1989. Supplément II Fortsetzung -Suite Siehe Seite 2097 hiervor-Voir page 2097 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 13. Dezember 1989 Décision du Conseil des Etats du 13 décembre 1989 Differenzen - Divergences Antrag der Kommission
337.
Paul-Scherrer-lnstitut
342.10
Unterricht und Forschung Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Proposition de la commission
337.
Institut Paul-Scherrer
342.10
Enseignement et recherche Adhérer à la décision du Conseil des Etats Fehr, Berichterstatter: Beim Nachtrag II gab es seit Beginn die Priorität lag ja bei unserem Rat - eine einzige Abweichung von den Anträgen des Bundesrates. Sie betrifft die 3 Millionen Franken beim PSI. Sie hatten auf unseren Antrag hin einhellig Streichung beschlossen. Dieser Beschluss war dadurch begründet, dass wir konsequent sein und auf jenen Rubriken keine Nachträge entgegennehmen wollten, die vor Jahresfrist im Einvernehmen mit dem Bundesrat gekürzt worden waren. Der Ständerat beschloss jedoch als Zweitrat, ebenfalls einhellig, dem Bundesrat zu folgen und die 3 Millionen zu bewilligen. Vorgestern, bei der ersten Differenzbereinigung, haben wir mit
69.
Stimmen Festhalten an der Streichung beschlossen, 5 Stimmen entfielen auf einen Antrag von Herrn Fischer-Seengen, der sich Bundesrat und Ständerat anschliessen wollte. Der Ständerat hat gestern wiederum einhellig Festhalten beschlossen, das heisst Genehmigung des Nachtrags von 3 Millionen. Unsere Kommission beurteilt das Geschäft heute wie folgt: Unser Streichungsbeschluss war damit begründet, dass wir auf Rubriken, die im Einvernehmen mit dem Bundesrat gekürzt worden waren, keine Nachträge entgegennehmen wollten. Diese Haltung bedarf keiner Korrektur, haben wir uns doch diesbezüglich konsequent verhalten. Wenn man andererseits die Chronologie der Ereignisse im Detail überprüft, stellt man fest, dass der Bundesrat im gleichen Zeitpunkt sowohl die Kürzungsvorschläge zum Voranschlag 1989 verabschiedet als auch die Integration des RCA-Labors in den Schulratsbereich beschlossen hat. Gleichzeitig beschloss er, sowohl in den Voranschlag 1989 wie auch in die Finanzpläne 1990 bis 1992 jährlich 3 Millionen Franken zusätzlich einzusetzen. Diese Beschlüsse waren zweifellos nicht kongruent. Sie gaben auch innerhalb des Bundesrates zu Missverständnissen Anlass. Ein Departement war der Auffassung, die zusätzlichen drei Millionen seien von den Kürzungen nicht betroffen, ein anderes Departement vertrat die Meinung, der gekürzte Budgetbetrag müsse die 3 Millionen ebenfalls abdecken. Aus diesem Grund unterblieb eine Aufnahme in den Nachtrag l, in den das Begehren eigentlich gehört hätte. Die Kommission stellt fest, dass sie aufgrund der ihr bis Anfang der Woche zugänglichen Informationen keinen anderen Antrag als den der Streichung stellen konnte. Sie nimmt aber ebenfalls zur Kenntnis, dass dem Bundesrat aufgrund der uns zugegangenen ergänzenden Erläuterungen der gute Glaube nicht abzusprechen ist und dass letztlich ein Missverständnis Anlass gegeben hat zum Nachtragskreditbegehren. Ich kann feststellen, dass Herr Fischer-Seengen am Dienstag nachmittag bereits zu Rechtauf diesen Umstand hingewiesen hat. Der -- 1 of 3 -14. Dezember 1989 N 2157 Militärstrafgesetz. Aenderung Bundesrat verfolgte also - davon bin ich heute überzeugt nicht die Absicht, Beschlüsse des Parlamentes zu unterlaufen und eigene Weisungen zu missachten. Ich würde heute das Ganze milder als Unachtsamkeit oder Versehen qualifizieren. In Würdigung dieser Umstände und nach dem Motto «Im Zweifel für den Bundesrat» beantragt Ihnen die Kommission mit 7 zu 3 Stimmen bei einigen Enthaltungen, sich Bundesrat und Ständerat anzuschliessen und damit die Differenz zu beseitigen. Wir zählen darauf, dass der Bundesrat und die Verwaltung die Signale, die sich aus den Differenzbereinigungsverfahren erkennen lassen, richtig interpretieren. M. Frey Claude, rapporteur: Le Conseil des Etats a décidé à l'unanimité de maintenir les 3 millions de francs pour l'enseignement et la recherche à l'Insitut Paul-Scherrer. Notre commission vous propose, par 7 voix contre 3, de suivre le Conseil des Etats, d'abord parce qu'il faut en terminer avec cet objet, mais aussi et surtout parce que le doute doit profiter à l'accusé. En effet, le jour où le Conseil fédéral décidait des réductions, il inscrivait ces 3 millions de francs pour l'Institut Paul-Scherrer. Dès lors il y a eu divergence entre deux départements, l'un estimant que dans l'exercice de réduction les 3 millions étaient compris, l'autre étant d'avis que ce crédit était exclu de la réduction des dépenses. Par conséquent, il nous faut maintenir ces 3 millions et nous rallier au Conseil des Etats. Nous pouvons le faire en toute sérénité parce que nous avons indiqué par deux fois, dans cette salle, le 29 novembre et le 12 décembre, que ce cas devait rester isolé. Nous avons fait la démonstration que nous voulions donner, à savoir qu'on ne reprenne pas des dépenses qui auraient été réduites auparavant. L'exercice est fait, nous pouvons dès lors maintenant procéder au retrait des cartouches et nous aligner sur le Conseil des Etatsl Angenommen - Adopté An den Bundesrat-Au Conseil fédéral #ST# 87.043 M il itärstraf gesetz (Dienstyerweigerer) und Militärorganisation. Aenderung Code pénal militaire (objecteurs de conscience) et organisation militaire. Modification Botschaft und Gesetzentwürfe vom 27. Mai 1987 (BBI II, 1311) Message et projets de lois du 27 mai 1987 (FF II, 1335) Antrag der Kommission Eintreten Antrag Blocher Nichteintreten Antrag Büttiker Eintreten und Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, eine neue Vorlage auszuarbeiten, die a. für die echten (religiös-ethischen) Dienstverweigerer gegenüber der jetzigen Praxis keine Verschärfung bringt; b. nicht dazu führt, dass die echten Dienstverweigerer - im Vergleich zu den unechten - sogar noch härter bestraft werden; c. das Verfahren vereinfacht, indem in jedem Fall eine Strafe ausgesprochen wird, die bei Nichterfüllung der Arbeitsleistung oder des waffenlosen Militärdienstes automatisch in Kraft tritt; d. statt auf die Dauer der verweigerten Dienste abzustellen, bei der Dauer der Arbeitsleistung von der ausgesprochenen Strafe ausgeht. Die Dauer der Arbeitsleistung müsste in Bezug auf die ausgesprochene Strafdauer angemessen verlängert werden; e. während einer begrenzten Dauer auch noch im Laufe der RS den Uebertritt zum waffenlosen Dienst ermöglicht. Rückweisungsantrag Leutenegger Oberholzer Das Geschäft ist an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, eine Vorlage für einen echten Zivildienst auszuarbeiten, die insbesondere folgenden Begehren Rechnung trägt:
1.
auf jegliche Gewissensprüfung ist zu verzichten;
2.
der Zivildienst steht jedermann offen, der bereit ist, einen Zivildienst zu leisten, der gleich lang ist wie die verweigerten militärischen Dienste;
3.
der Zivildienst dauert nicht länger als der Militärdienst;
4.
der Zivildienst dient einem sozialen und/oder friedenspolitischen Zweck und darf keinen Strafcharakter aufweisen;
5.
Organisation und Durchführung des Zivildienstes werden nicht dem EMD unterstellt;
6.
der waffenlose Militärdienst wird auf Antrag vorbehaltlos bewilligt. Rückweisungsantrag der sozialdemokratischen Fraktion Rückweisung des Geschäfts an den Bundesrat mit dem Auftrag, eine neuen Vorlage für einen Zivildienst vorzulegen, die wenn nötig eine Verfassungsänderung beinhaltet. Die Vorlage sollte insbesondere den folgenden internationalen Texten, welche das Recht auf Dienstverweigerung anerkennen, entsprechen: -den Artikeln 3 und 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte; - Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention; - der Empfehlung R 878 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates. Mit dieser Zielsetzung bildet der Bundesrat eine neue Studienkommission, deren Zusammensetzung ausgewogener und repräsentativer sein müsste als die Kommission Barras und welche auch Vertreter der Kirchen und der Dienstverweigerer-Vereinigungen umfasst. Antrag der LdU/EVP-Fraktion Eintreten und Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, eine neue Vorlage auszuarbeiten, die a. die Beurteilung von Dienstverweigerungsfällen der bürgerlichen Justiz überträgt; b. vorsieht, dass eine Strafe für Dienstverweigerung im Normalfall zugunsten einer Arbeitsleistung aufgeschoben wird, nach der die Strafe nicht mehr zu vollziehen ist; c. die Arbeitsleistung im Sinne von Buchstabe b so abgrenzt, dass sie nicht der Gesamtverteidigung dient, aber im Interesse der Oeffentlichkeit liegt und im Inland erbracht werden muss; d. die Bereitstellung der möglichen Arbeitsplätze durch den Bund, die Kantone und staatlich anerkannte private Organisationen vorsieht. Proposition de la commission Entrer en matière Proposition Blocher Ne pas entrer en matière Proposition Büttiker Entrer en matière et renvoyer le projet au Conseil fédéral, en le priant de préparer un nouveau projet a. qui n'empirerait pas la situation des vrais objecteurs de conscience (pour des motifs éthiques ou religieux) par rapport à aujourd'hui; b. qui éviterait aux vrais objecteurs de conscience d'encourir des peines encore plus lourdes que les «faux» objecteurs de conscience; c. qui simplifierait la procédure appliquée en prévoyant qu'une peine soit prononcée dans tous les cas et qu'elle entre en vigueur automatiquement si l'intéressé n'effectue pas le tra-- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Voranschlag 1989. Nachtrag II Budget 1989. Supplément II In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1989 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 13 Séance Seduta Geschäftsnummer Ad 88.052 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 14.12.1989 - 08:00 Date Data Seite 2156-2157 Page Pagina Ref. No 20 018 072 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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