Ad-88-075
Verwaltungsbehörden 07.03.1990 Ad 88.075
7. März 1990Deutsch5 min
Source admin.ch
7. März 1990 N 275 Politische Parteien. Unterstützung sei das Problem jetzt nicht mehr einschiebbar. Ich glaube, dass wir uns verständigen können, weil es in der Kommission nur aus formellen und nicht aus materiellen Gründen keinen Beschluss gab. Bundeskanzler Buser: Gleich den Vorrednern möchte ich keine weiteren Bemerkungen zur Bedeutung der politischen Parteien machen; der Bundesrat hat sich zu ihrem Stellenwert in seinem Bericht klar und unmissverständlich geäussert. Zu den Motionen und Postulaten der Kommission habe ich folgendes auszuführen: Der Bundesrat ist bezüglich dieses Geschäftes insofern in einer ungewöhnlichen Lage, als er vor Ihnen nicht eine Vorlage zu vertreten, sondern Ihre Optionen zur Förderung der Parteien entgegenzunehmen hat. Grundlage dieser Optionen aber ist sein eigener Bericht vom 23. November 1988 über die Unterstützung der politischen Parteien, mit dem den Räten eine Auslegeordnung möglicher Massnahmen unterbreitet worden ist. Ihre Kommission hat den bundesrätlichen Massnahmenkatalog in drei Sitzungen und einer Subkommissionssitzung einer näheren Prüfung unterzogen und daraus sechs Massnahmen ausgewählt, deren Verwirklichung beziehungsweise eingehende Prüfung sie Ihnen mit einer Motion und fünf Postulaten beantragt. Der Bundesrat kann sich Ihren Optionen grundsätzlich anschliessen, die darauf hinauslaufen, eine Förderung der Parteien auf der Grundlage der geltenden Verfassung - nicht aber über eine Verfassungsrevision - und zweitens in der Form von Finanzhilfen - und nicht von Verhaltensnormen - anzustreben. Lediglich in einem Punkt - er betrifft allfällige Bundesbeiträge an die Kosten der Parteien bei den Nationalratswahlen -wäre er Ihnen verbunden, wenn Sie den entsprechenden Vorstoss nicht in der Form einer Motion, das heisst als formelles Mandat zur Vorlage eines Gesetzentwurfes, sondern in der Form des Postulates als Prüfungsauftrag überweisen wollten. Die durch die Motion aufgeworfenen Fragen sind 1988 in einer Studienkommission unter dem Vorsitz von Vizekanzler Couchepin bei den Vorarbeiten zur Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte eingehend geprüft worden. Sie kam zum Schluss, dass auf Beiträge dieser Art eher zu verzichten sei; dieser Verzichtsvorschlag der Studienkommission fand im Vernehmlassungsverfahren anfangs 1989 ein überwiegend positives Echo, so namentlich die Zustimmung von
Erwägungen
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Kantonen, drei Parteien und zwei Verbänden. Selbst wenn sich im politischen Fragenkreis der Motion ein Umdenken abzeichnet, lässt sich das Anliegen nur schwer in der angeregten absoluten Form verwirklichen. Es ist auch zu bedenken, dass das Proporzwahlverfahren ohnehin tendenziell eine Zersplitterung der Kräfte im Parlament begünstigt. Die Einführung der Zustellung der Wahlzettel sämtlicher Listen an alle Stimmberechtigten auf Kosten der öffentlichen Hand seit 1978 hat die Gründung neuer, oftmals sehr kurzlebiger Gruppierungen in Wahljahren und die Einreichung von Listen deutlich erleichtert. Wenn eine Unterstützung jedwelcher Liste durch Subventionen des Bundes einer eigentlichen Listenzersplitterung Vorschub leisten würde, so könnte dies die Information der Bürger erschweren. Wollte man jedoch nur gefestigte Parteien mit Bundesgeldern unterstützen, dann müsste sauber definiert und es müssten argumentativ überzeugende Kriterien dafür gefunden werden. Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat Ihnen beantragt, auch diese Motion als Postulat zu überweisen. Der Bundesrat ist selbstverständlich bereit, den ganzen Problemkreis, auch wenn Sie dem Postulat zustimmen, in der Botschaft eingehend zu erörtern. Es wird dann ohnehin Ihre Sache sein, die einschlägigen Entscheide zu fällen. Le président: La commission vous propose de prendre acte du rapport qui vous a été soumis par le Conseil fédéral. De même, elle vous propose de classer le postulat des deux conseils «Aide aux partis politiques» du 28 septembre 1983 (Ad 81.225). Zustimmung - Adhésion #ST# Ad 88.075 Motion der Kommission Bundesbeiträge an die Kosten der Parteien bei Nationalratswahlen Motion de la commission Contributions fédérales aux partis politiques aux frais des élections au Conseil national Wortlaut der Motion vom 6. November 1989 Der Bundesrat wird beauftragt, einen Antrag zur Aenderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte vorzulegen, wodurch Rechtsgrundlagen für Bundesbeiträge an die Kosten der Parteien bei Nationalratswahlen geschaffen werden. Texfe de la motion du 6 novembre 1989 Le Conseil fédéral est chargé de présenter une proposition de modification de la loi fédérale sur les droits politiques dans le but de créer les bases juridiques nécessaires aux contributions fédérales aux frais des partis lors des élections au Conseil national. Antrag Mauch Rolf Die Motion ist abzulehnen Proposition Mauch Rolf Rejeter la motion Mauch Rolf: Mein Ablehnungsantrag bezieht sich auf Motions- oder Postulatsform. Ob Sie diesen Vorstoss als Motion oder als Postulat betrachten wollen, ich beantrage gleicherweise Ablehnung. Abstimmung - Vote Eventuell - A titre préliminaire Für Ueberweisung als Motion 76 Stimmen Für Ueberweisung als Postulat 19 Stimmen Definitiv-Définitivement Für den Antrag Mauch Rolf 19 Stimmen Dagegen 65 Stimmen Ueberwiesen - Transmis #ST# Ad 88.075 Postulat 1 der Kommission Unterstützung der Parteien bei eidgenössischen Volksabstimmungen Postulat 1 de la commission Encouragement des partis aux votations fédérales Wortlaut des Postulates vom 6. November 1989 Der Buridesrat wird eingeladen zu prüfen, wie die Parteien bei der Wahrnehmung ihrer Informationsaufgabe vor eidgenössischen Volksabstimmungen unterstützt werden können. Texte du postulat du 6 novembre 1989 Le Conseil fédéral est invité à examiner comment les partis peuvent être encouragés dans l'accomplissement de leur devoir d'information avant les votations populaires fédérales.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion der Kommission Bundesbeiträge an die Kosten der Parteien bei Nationalratswahlen Motion de la commission Contributions fédérales aux partis politiques aux frais des élections au Conseil national In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 03 Séance Seduta Geschäftsnummer Ad 88.075 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 07.03.1990 - 08:00 Date Data Seite 275-275 Page Pagina Ref. No 20 018 338 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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