Ad-89-056
Verwaltungsbehörden 05.12.1990 Ad 89.056
5. Dezember 1990Deutsch9 min
Source admin.ch
PTT. Budget 1990. Supplément II 2188 N 5 décembre 1990 Eine Expertenkommission, bestehend aus Vertretern des Schweizerischen Verbandes der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger und der PTT-Betriebe, hat dann verschiedene Tarifmodelle erarbeitet und näher geprüft. Das schliesslich vorgeschlagene und vom Bundesrat am 27. Juli 1990 beschlossene Modell «Erscheinungshäufigkeit» vermochte den gestellten Anforderungen am besten gerecht zu werden. Die pressepolitische Förderungswürdigkeit wird also massvoll eingegrenzt und abgestuft. Die Tarifkriterien, Gewicht und Auflage, garantieren eine korrekte Eingrenzung jener Zeitungen und jener Zeitschriften, die eine Förderung aus pressepolitischer Sicht besonders nötig haben und um die es beim vorliegenden Antrag geht, namentlich bei Auflagen bis 20 000 Exemplare und wenn ich das richtig verstanden habe - bis 75 g Gewicht. Zusammenfassend, Herr Nationalrat Vollmer, darf gesagt werden, dass das neu einzuführende Tarifmodell gerade die leichten Tages-, Lokal- und Regionalzeitungen bevorzugt behandelt, um die es bei Ihrem Antrag geht. Wir sind in dieser Angelegenheit nie fertig, auch hundertprozentige Lösungen haben wir nicht anzubieten. Ich sehe das Problem; wir werden daran weiterarbeiten. Für heute aber bitte ich Sie, diesen Antrag abzulehnen. Abstimmung - Vote Für den Antrag Vollmer Dagegen
Erwägungen
38.
Stimmen
44.
Stimmen Bundesbeschluss über den Finanzvoranschlag der PTT-Betriebe für das Jahr 1991 Arrêté fédéral concernant le budget financier de l'Entreprise des PTT pour l'année 1991 Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Titre et préambule Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen -Adopté Art. 1 Antrag der Kommission Dem Finanzvoranschlag der PTT-Betriebe für das Jahr 1991, abschliessend mit einem Unternehmungsgewinn von
54.
748 000 Franken und Investitionen von 3915 861 000 Franken, wird zugestimmt. Art.1 Proposition de la commission Le budget financier de l'Entreprise des PTT pour l'année 1991, présentant un bénéfice d'entreprise de 54 748 000 francs et des investissements de 3 915 861 000 francs, est approuvé. Angenommen -Adopté Art. 2-4 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen -Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen An den Ständerat-Au Conseil des Etats
97.
Stimmen
1.
Stimme Persönliche Erklärung - Déclaration personnelle Frau Mauch Ursula: Im Namen der SP-Fraktion möchte ich eine kurze Erklärung zu don Bundesrichterwahlen abgeben. Sie haben heute unseren Bundesrichter, Herrn Martin Schubarth, nicht wiedergewählt. In der interfraktionellen Richtergruppe war die Wiederwahl von Herrn Schubarth absolut unbestritten. Es gab weder Einwände, noch hat über seine Wiederwahl eine Aussprache stattgefunden. Um so mehr ist unsere Fraktion konsterniert, dass Herr Bundesrichter Schubarth nicht wiedergewählt worden ist. Gegenüber der SP-Fraktion wurden keinerlei Vorbehalte gegenüber Herrn Schubarth angemeldet. Aus der Sicht ur serer Fraktion ist Herr Bundesrichter Schubarth unbestritten ein sehr kompetenter Bundesrichter. Er geniesst nach wie vor unsere uneingeschränkte Unterstützung, und wir bitten auch Sie, Herrn Bundesrichter Schubarth zu unterstützen. Die SP-Fraktion ist der Meinung, dass die Gewaltentrennung in diesem Staat in keiner Art und Weise in Frage gestellt werden darf. #ST# Ad 89.056 PTT. Voranschlag 1990. Nachtrag II PTT. Budget 1990. Supplément II Botschaft und Beschlussentwurf vom 17. Oktober 1990 Message et projet d'arrêté du 1 /' octobre 1990 Bezug bei der Generaldirektion PTT, Viktoriastrasse 21,3030 Bern S'obtiennent auprès de la Direclon générale des PTT, Viktoriastrasse 21,3030 Berne Beschluss des Ständerates vorri 4. Dezember 1990 Décision du Conseil des Etats d j 4 décembre 1990 Kategorie III, Art. 68 GRN-Catégorie III, art. 68 RCN Züger, Berichterstatter: Dii3 Nachtragskredite des Nachtrages II betragen insgesamt 188,6 Millionen Franken; sie verteilen sich zu 113,3 Millionen Franken auf die Erfolgsrechnung und zu 75,3 Millionen auf die Investitionen. Ich komme zum wichtigsten Satz: «Die Nachtragskredite werden durch Rückgaben in anderen Rubriken kompensiert.» Sie belasten also die Erfolgsrechnung nicht. Schon daher bitte ich Sie im Namen der Kommission, welche die Vorlage einstimmig genehmigte, diesen Nachtragskrediten zuzustimmen. M. Frey Claude, rapporteur: Très brièvement, la commission vous propose, à l'unanimité, d'adopter ces crédits supplémentaires II qui représentent 113 millions de francs pour le compte de résultats et 75,3 millions au titre des crédits d'engagement pour les investissements. On constate dès lors que le bénéfice supputé pour cette année à 85 millions ne pourra pas être atteint. En revanche, diverses mesures d'économies ont été prises pour que le résultat pour 1990 soit à peu près équilibré. C'est dans cet esprit que nous vous recommandons d'approuver ce supplément II au budget. Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1-3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates -- 1 of 3 -5. Dezember 1990 N 2189 Neue Finanzordnung Titre et préambule, art. 1 - 3 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Angenommen -Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes An den Bundesrat-Au Conseil fédéral
93.
Stimmen (Einstimmigkeit) #ST# 89.041 Neue Finanzordnung Nouveau régime financier Fortsetzung - Suite Siehe Seite 2157 hiervor - Voir page 2157 ci-devant Bundesbeschluss A (Fortsetzung) -Arrêté fédéral A (suite) Ziff. Il Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Ch. Il préambule Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Angenommen -Adopté Art. 8 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Antrag Rychen Abs. 2 (neu) Der Bundesrat ermässigt die direkte Bundessteuer nach Inkrafttreten der neuen Finanzordnung für natürliche Personen um 10 Prozent. Antrag Mauert Rolf Abs. 2 (neu) Mit Inkrafttreten der Ausführungsbestimmungen zur Umsatzsteuer nach Artikel 41 ter Absatz 1 Buchstabe a und Absatz 3 werden die geschuldeten Bundessteuern um einen Zehntel ermässigt. Abs. 3 (neu) In den nachfolgenden drei Steuerperioden werden die geschuldeten Bundessteuern um je einen Fünftel der ursprünglichen Beträge ermässigt. Abs. 4 (neu) Der in Artikel 41 ter Absatz 5 Buchstabe b festgelegte Ertragsanteil der Kantone wird in der Weise erhöht, dass die Kantone keine Ertragsminderung erfahren. Dasselbe gilt für den Finanzausgleich unter den Kantonen verwendeten Anteil. Art. 8 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Proposition Rychen Al. 2 (nouveau) Dès l'entrée en vigueur du nouveau régime financier, le Conseil fédéral réduira de 10 pour cent l'impôt fédéral direct sur les personnes physiques. Proposition Mauch Rolf Al. 2 (nouveau) Les impôts fédéraux dus seront réduits d'un dixième à compter de l'entrée en vigueur des dispositions d'exécution de l'impôt sur le chiffre d'affaires prévu à l'article 41 ter, 1 er alinéa, lettre a et 3e alinéa. Al. 3 (nouveau) Au cours des trois périodes fiscales subséquentes, les impôts fédéraux dus seront réduits à raison d'un cinquième des montants initiaux. Al. 4 (nouveau) La part du produit revenant aux cantons et vertu de l'article 41 ter, 5e alinéa, sera relevée de telle manière qu'il n'en résulte aucune moins-value pour les cantons. Il en ira de même pour la quote-part affectée à la péréquation financière intercantonale. Rychen: Ich beantrage Ihnen im Rahmen der neuen Finanzordnung eine Reduktion der direkten Bundessteuer um
10.
Prozent. Persönlich bekenne ich mich eindeutig als Befürworter der Mehrwertsteuer, des Systemwechsels. Die Gründe dafür wurden in der Debatte genügend und in aller Breite dargelegt; ich muss nichts mehr beifügen. Die Vorlage hat aber eindeutig zu viele Angriffsflächen: Eine dieser Angriffsflächen ist das falsche Verhältnis zwischen direkter und indirekter Steuer. Hier muss eine mutigere Politik Platz greifen. Die Schweiz hat einen der höchsten direkten Steuersätze in ganz Europa, und - ich sage dies mit aller Deutlichkeit - das ist ein Problem: Wenn man schon, Herr Bodenmann, mit der SP in die EG will, dann müsste man diesem Punkt eine gewisse Beachtung schenken. Man kann natürlich nicht die direkte Bundessteuer als einzig isolierte direkte Steuer betrachten. Man muss sehen, dass in der Schweiz auf drei Ebenen direkte Steuern eingezogen werden: auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene. Das zusammen macht die Schweiz zu einem Hochsteuerland in bezug auf die direkten Steuern. Ein 10prozentiger Abbau wäre also ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Ich bin überzeugt, dass man eine solche Vorlage nicht mit einem Systemwechsel von der Warenumsatzsteuer zur Mehrwertsteuer zusammenbasteln darf; dass dem Bürger am Schluss mehr Steuern zugemutet werden können. Man kann schon über Steuererhöhungen reden, vielleicht muss man das auch einmal tun, aber ich finde, bei einem Systemwechsel ist es zu riskant - und nicht in Ordnung -, wenn man nicht beachtet, dass hier eine Ertragsneutralität das Richtige wäre. Ertragsneutralität fordere ich. Wir können doch nicht einfach vors Volk treten und sagen: Wir machen den Systemwechsel, und dann gibt es gleichzeitig eine Steuererhöhung. Haben wir aus den früheren Abstimmungen nichts gelernt? Wollen wir uns wieder mit solchen Argumenten herumschlagen, mit dem konkreten Vorwurf, dass man zwar einen Wechsel wolle, der gut sei, aber eigentlich seien es ja die Mehrsteuern, die man wolle. Sie können dann erklären, dass es nicht so ist. Ich finde es schade, wenn das Parlament diese Korrektur nicht macht, die dringend nötig ist. Ich schlage einen kleinen Schritt in die richtige Richtung vor: Er ist absolut notwendig, damit diese Vorlage eine Chance bekommt. Selbst Herr Bundesrat Stich, unser Finanzminister, der ja zu Recht auch hie und da jammert über die hohen Ausgaben und die mangelnden Einnahmen - ein guter Finanzminister muss ein bisschen jammern -, hat gesagt, diese 450 Millionen Franken, eine runde halbe Milliarde Mehreinnahmen, die seien so etwas wie eine Schätzungsdifferenz. Wenn dann jeweilen das Parlament vielleicht 100 Millionen mehr ausgibt, als er denkt, dann ist das keine Schätzungsdifferenz mehr, dann ist das eine kräftige Erhöhung des Defizites. So kann man wirklich nicht politisieren. Ich finde, aus Gründen der Europakompatibilität, aber auch aus Gründen der Fairness und der korrekten -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali PTT. Voranschlag 1990. Nachtrag II PTT. Budget 1990. Supplément II In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 07 Séance Seduta Geschäftsnummer Ad 89.056 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 05.12.1990 - 08:50 Date Data Seite 2188-2189 Page Pagina Ref. No 20 019 291 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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