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Entscheid

Ad-90-046

Verwaltungsbehörden 02.12.1991 Ad 90.046

2. Dezember 1991Deutsch10 min

Source admin.ch

Erwägungen

73.

Millionen ist ein Defizit von 1,5 bis 2 Milliarden Franken zu erwarten. Im Nationalrat hat der Sprecher erklärt, man könne diesen Krediten nur mit Zähneknirschen und mit der Faust im Sack zustimmen. Der rapide Anstieg der Nachtragskredite verlangt aber von den eidgenössischen Räten nicht einfach die Faust im Sack oder ein Zähneknirschen, sondern eine strengere Kontrolle. Jeder Nachtragskredit ist daraufhin zu prüfen, ob die betreffende Ausgabe nicht voraussehbar war. Die Departemente dürfen nicht der Versuchung verfallen, Kürzungen im Rahmen der Budgetbereinigung mit dem Finanzdepartement zu akzeptieren, in der Hoffnung und mit der Absicht, die betreffenden Mittel seien schliesslich relativ leicht im Nachtragskreditverfahren wiederzubekommen. Wir haben ferner zu verhindern, dass über Nachtragskredite der Personalstopp umgangen wird, indem Studien, welche in den Departementen vom eigenen Personal gemacht werden sollten, über das Konto «Kommissionen und Honorare» grosszügig an Dritte vergeben werden, wobei das Geld dafür via Nachtragskredit hereingeholt wird. Die Praktiken, die eingerissen haben, veranlassen mich zur Bemerkung, die Nachtragskredite seien ein moderner Ablasshandel einer sündig gewordenen Verwaltung geworden. Im Nationalrat kritisierte man, dass die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte zu freigebig dringliche Nachtragskredite bewillige. Diese Kritik ist zurückzuweisen. Die Finanzdelegation hat dringliche Nachtragskredite auch abgelehnt und sie auf den ordentlichen Nachtragsweg verwiesen. Sie hat einzelne Kredite erst nach eingehender Ueberprüfung genehmigt; einen Kredit hat sie reduziert Mit einer strenger werdenden Praxis wird die Finanzdelegation ihren Massstab aber noch einmal verschärfen müssen. Es sei anerkennend festgehalten, dass das Eidgenössische Finanzdepartement im Mitberichtsverfahren mit den anderen Departementen bereits die nötige Strenge walten lässt und nicht jeden Kredit akzeptiert - ganz im Gegenteil. Die Kredite werden im Finanzdepartement ausserordentlich sorgfältig behandelt und auf ihre Notwendigkeit hin geprüft. Es ist in diesem Zusammenhang für die Zusammenarbeit zwischen dem Finanzdepartement, der Finanzdelegation und den Finanzkommissionen sicher ein noch strengerer Massstab nötig und damit auch eine Besserung in diesem Sektor in kommender Zeit zu erwarten. Eine Beurteilung der einzelnen Kredite ergibt folgendes Bild: Rund drei Viertel der mit dieser Botschaft beantragten Kredite entfallen auf die Landwirtschaft, die Zahlung von Passivzinsen, das Asylwesen, die bundeseigenen Sozialwerke, die Exportrisikogarantie sowie den Gewässerschutz Zu den einzelnen Rubriken: Die landwirtschaftlichen Kredite im Umfang von 192 Millionen Franken gründen insbesondere in der Verwertung von Butter und Käse sowie der Raps- und Sojaernte, den Ausfuhrbeiträgen für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte und der einmaligen Bundeshilfe für Einlagerungsaktionen von durch Trockenheit bedingten Notschlachtungen dieses Sommers. Diese Kredite sind alle die Folge von Beschlüssen und Gesetzen. Für die Zinszahlungen am Geld- und Kapitalmarkt, die Verzinsung der Guthaben der Eidgenössischen Versicherungskasse (EVK) sowie den Zinsendienst der Sparkasse für das Bundespersonal werden weitere 175 Millionen Franken benötigt Auch diese Ausgaben sind gebunden und von uns nicht mehr zu beeinflussen. Durch die Zunahme der Asylgesuche um 60 Prozent gegenüber dem Vorjahr ergeben sich Mehraufwendungen in der Höhe von 157 Millionen Franken: für die Rückerstattung von Fürsorgeauslagen an die Kantone, für den Betrieb von Empfangsstellen, für die Beiträge an Unterstützungsleistungen sowie für die Pauschalbeiträge an die Befragungskosten. Kürzungen in diesem Sektor sind ebenfalls nur über eine Aenderung der Beschlüsse möglich. Die zusätzlichen Kredite von 119 Millionen Franken für die AHV/IV gehen bei der IV auf den unerwartet starken Anstieg im Bereich individueller Massnahmen und die zunehmende Anzahl bereits beitragsberechtigter Institutionen zurück. Bei der AHV liegen die Gründe in der erhöhten Teuerungsrate und den Leistungsverbesserungen im Spitexbereich. Zudem bedingte der stärkere Anstieg der Heimkosten bei den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV das Einholen eines Nachtragskredites. Mit den Vorschüssen an die Exportrisikogarantie (ERG) im Umfang von 100 Millionen Franken wird einerseits der erhöhten Zinslast, andererseits den Verzögerungen beim Abschluss bilateraler Umschuldungsaktionen Rechnung getragen. Mit dem für den Gewässerschutz beantragten Zusatzkredit von 80 Millionen Franken sollen die dringlichsten Begehren der Kantone erfüllt und der Gesuchsüberhang von rund

340.

Millionen Franken zumindest teilweise abgetragen werden. Dieser Kredit ist hier eindeutig auf ein vielseitiges Begehren der Kantone hin aufgenommen worden. Weitere wichtige Nachtragskredite fallen an für die Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe, den Natur- und Landschaftsschutz, die Uno-Mission in der Westsahara, die Deckung der Defizite konzessionierter Transportunternehmungen, den Felssturz in Randa, einen vorteilhaften Liegenschaftserwerb in Zollikofen und die Förderung der Tätigkeit von gemeinnützigen Bauträgern. Die restlichen Kredite verteilen sich auf eine Vielzahl von Rubriken. Die Finanzkommission beantragt Ihnen in der Vorlage des Bundesrats eine Aenderung (Sie haben ein graues Blatt ausgeteilt bekommen). Es handelt sich hier um eine Aenderung e-s -- 1 of 3 -Régie des alcools. Gestion et compte 1990/1991 984 2 décembre 1991 auf Seite 34 der Botschaft (Bundesamt für Flüchtlinge): Der Bundesrat beantragte 1,08 Millionen Franken. Ihre Kommission und die Kommission des Nationalrats beantragen

740.

000 Franken. Der Nationalrat hat übrigens dieser Aenderung bereits zugestimmt und keine Aenderungen an der Vorlage vorgenommen. Die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte hat das ursprüngliche Kreditbegehren von 1,08 Millionen Franken in Frage gestellt. Sie stellte fest, dass bei bestimmten Positionen dieses Begehrens eine erhöhte Dringlichkeit nicht gegeben sei, so dass gewisse Studien durchaus auf dem normalen Budgetweg finanziert werden können. Der Bundesrat legte darauf ein revidiertes Kreditbegehren vor, welches dann von der Delegation bewilligt wurde. Es geht hier also um eine Reduktion von 340 000 Franken. Der Gesamtbetrag der Nachtragskredite in Artikel 1 des Bundesbeschlusses über den Nachtrag II zum Voranschlag 1991 vermindert sich damit von 1049992195 Franken auf 1049 652 195 Franken. Die Finanzkommission beantragt Ihnen einstimmig, den Nachtrag II zum Voranschlag der Eidgenossenschaft für das Jahr 1991 mit der erwähnten Aenderung zu genehmigen. Bundesrat Stich: Ich möchte dem Kommissionspräsidenten für die Darstellung dieses Nachtragskredites danken. Er hat das Wesentliche gesagt: So kann es mit den Nachtragskrediten nicht weitergehen. Es gibt natürlich Kredite, die sich automatisch ergeben - ich denke an die Absatzförderung in der Landwirtschaft; das ist ein Automatismus; man muss die Defizite decken. Genau so ist es mit den Schuldzinsen: Wenn wir mehr Kredite aufnehmen und die Zinssätze steigen, dann müssen wir diese decken. Aber im übrigen hat in diesem Jahr die ganze letztjährige Budgetdebatte negativ gewirkt, weil das Parlament die Kredite aufgestockt hat und damit in der Verwaltung der Eindruck entstanden ist, man könne ruhig mehr ausgeben, das werde vom Parlament mitgetragen. Deshalb bin ich froh über diese Stellungnahme, wir können hoffen, dass sie auch in der Verwaltung gehört worden ist Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1-3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Titre et préambule, art. 1-3 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen -Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 35 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Bundesrat-Au Conseil fédéral #ST# 91.052 Alkoholverwaltung. Geschäftsbericht und Rechnung 1990/1991 Régie des alcools. Gestion et compte 1990/1991 Bericht und Beschlussentwurf vom 11. September 1991 Rapport et projet d'arrêté du 11 septembre 1991 Bezug bei der Eidgenössischen Alkoholverwaltung, Länggassstrasse 31,3012 Bern S'obtiennent auprès de la Régie fédérale des alcools, Länggassstrasse 31,3012 Berne Beschluss des Nationalrates vom 27. November 1991 Décision du Conseil national du 27 novembre 1991 Schiesser, Berichterstatter: Aufgrund der Revision des Geschäftsverkehrsgesetzes obliegt es erstmals der Geschäftsprüfungskommission, Bericht über den Geschäftsbericht der Eidgenössischen Alkoholverwaltung zu erstatten und dazu Antrag zu stellen. Bisher oblag diese Aufgabe der Kommission für Gesundheit und Umwelt Die GPK hofft, dass die Zusammenarbeit mit der Finanzkommission bei der Beaufsichtigung der Eidgenössischen Alkoholverwaltung noch vertieft und besser koordiniert werden kann, damit sich Doppelspurigkeiten vermeiden lassen. Zum Geschäftsbericht im einzelnen: die GPK hat ihr Augenmerk bei der Prüfung des Geschäftsberichts im wesentlichen auf folgende Punkte gerichtet: Einflussnahme der Eidgenössischen Alkoholverwaltung auf die Agrarpolitik, Zielkonflikte zwischen Gesundheitspolitik und Fiskal- und Agrarpolitik, Einfluss des EWR, Kontroll- und Rechtswesen. Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Kontrolle der Eidgenössischen Alkoholverwaltung keine Ergebnisse zutage gefördert hat, die zu besonderen Massnahmen Anlass gäben. Die EAV scheint gut geführt zu sein und die ihr übertragenen Aufgaben einwandfrei zu erfüllen. Das heisst indessen nicht, dass in Zukunft alles immer so bleiben muss, wie es heute ist. Namentlich der Aufgabenbereich der EAV, aber auch die heutige Ausgestaltung des Monopols des Bundes im Bereich des Aethylalkohols und dessen Handhabung sollten in absehbarer Zeit einer genaueren Prüfung unterzogen werden. So wie jeder Obstbaum von Zeit zu Zeit zurückgeschnitten werden muss, damit er wieder gesunde Früchte trägt, sollte auch in der EAV gefragt werden, ob es zur sinnvollen Handhabung des Monopols des Bundes tatsächlich rund 250 000 Bewilligungen und den entsprechenden Kontrollapparat braucht. Wäre weniger nicht auch in diesem Bereich mehr? Neben dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement betreibt naturgemäss auch die EAV Agrarpolitik. Ueber die Eidgenössische Alkoholverwaltung nimmt somit das Eidgenössische Finanzdepartement Einfluss auf die Agrarpolitik. Diese Doppelspurigkeit ist notwendigerweise mit der Aufgabe der EAV verbunden. Die Landwirtschaftspolitik im Rahmen der Tätigkeit der EAV darf aber nicht zum Selbstzweck werden, ist doch deren primäre Aufgabe eindeutig im Bereich der Gesundheitspolitik anzusiedeln. Ich zitiere aus dem Geschäftsbericht: «Das volksgesundheitliche Ziel der Alkoholpolitik ist vorrangig. Doch sind zunehmend auch andere Aspekte von Bedeutung. Neben den fiskalischen sind es vor allem agrarpolitische Fragen, die zunehmend Gewicht erhalten.» Diese Aussage ist euphemistisch. Das Studium des Geschäftsberichtes und im übrigen auch der Rechnung der EAV zeigt, dass fiskal- und agrarpolitische Aspekte die ursprüngliche Zielsetzung zunehmend überwuchern. Wenn das volksgesundheitliche Ziel dennoch weitgehend erreicht wird, so hängt dies vor allem mit veränderten Lebenshaltungen, insbesondere mit der bewussten Gesundheitsvorsorge breiter Bevölkerungskreise, zusammen. Die EAV dient zunehmend als willkommene Einnahmequelle für den Bund. Besonders diese Verlagerung der ursprünglichen Zielsetzung müsste Anlass -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Voranschlag 1991. Nachtrag II Budget 1991. Supplément II In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 05 Séance Seduta Geschäftsnummer Ad 90.046 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 02.12.1991 - 18:15 Date Data Seite 983-984 Page Pagina Ref. No 20 020 825 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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