Ad-90-063
Verwaltungsbehörden 03.12.1991 Ad 90.063
3. Dezember 1991Deutsch5 min
Source admin.ch
Motion Simmen 992 3 décembre 1991 #ST# Ad 90.063 PTT. Voranschlag 1991. Nachtrag II PTT. Budget 1991. Supplément II Botschaft und Beschlussentwurf vom 23. Oktober 1991 Message et projet d'arrêté du 23 octobre 1991 Bezug bei der Generaldirektion PTT, Viktoriastrasse 21,3030 Bern S'obtiennent auprès de la Direction générale des PTT, Viktoriastrasse 21,3030 Berne Beschluss des Nationalstes vom 25. November 1991 Décision du Conseil national du 25 novembre 1991 Piller, Berichterstatter: Der Nachtrag II der PTT-Betriebe beläuft sich auf rund 192 Millionen Franken; davon entfallen rund
Erwägungen
101.
Millionen Franken auf die Erfolgsrechnung und rund
91.
Millionen Franken auf die Investitionen. In der Erfolgsrechnung wirken sich hauptsächlich der Einbau des höheren Teuerungsausgleichs in die Renten sowie die internationale Fernmeldeabrechnung für das Jahr 1988 aus. Weiter wurden zusätzliche Mittel für elektrische Energie, Entschädigungen an Transportunternehmungen, Linien- und Apparatematefial sowie für den Aus- und Umbau von Telefonfernlinien benötigt Bei den Investitionen entfällt der grösste Teil auf den Fernmeldebereich für den Ausbau und die Modernisierung von Telefonteilnehmerlinien und Telefoneinrichtungen, da die Nachfrage nach Leistungen im Fernmeldewesen und die technische Entwicklung unvermindert anhalten. Wie bereits bei der Beratung des Budgets 1992 ausgeführt, kann der im Voranschlag 1991 budgetierte Reingewinn von
500.
Millionen Franken nicht erreicht werden. Die PTT rechnen mit einem Unternehmungsverlust von rund 300 Millionen Franken. Dies beunruhigt. Die PTT haben aber mit dem Budget 1992 unternehmerische Massnahmen angekündigt Diese habe ich bei der Budgetberatung aufgelistet Mit diesen Bemerkungen bitte ich Sie, dem Nachtrag II zuzustimmen. Ihre Kommission empfiehlt Ihnen dies einstimmig. Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit Gesamtberatung - Traitement global du projet Titel und Ingress, Art. 1-3 Titre et préambule, art. 1-3 Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 24 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Bundesrat-Au Conseil fédéral #ST# 91.3155 Motion Simmen Revision des Eisenbahngesetzes Révision de la loi sur les chemins de fer Wortlaut der Motion vom 5. Juni 1991 Der Bundesrat wird beauftragt, das Eisenbahngesetz dahingehend zu revidieren, dass die Plangenehmigungsverfahren übersichtlicher und damit effizienter gestaltet werden können. Die Revision soll zusammen mit der am 20. Juni 1989 vom Ständerat verlangten Zusatzbotschaft zur Vorlage 87.069 (Eisenbahngesetz, Aenderung) unverzüglich vorgelegt werden. Texte de la motion du 5 juin 1991 Le Conseil fédérai est chargé de préparer une révision de la loi sur les chemins de fer ayant pour objectif de rendre la procédure d'approbation des plans plus claire par souci d'efficience. Le projet de révision doit être présenté sans plus de retard avec le message complémentaire demandé le 20 juin 1989 par le Conseil des Etats au sujet de l'objet 87.069 intitulé «Loi sur les chemins de fer. Modification». Mitunterzeichner - Cosignataires: Bühler Robert, Bührer, Cavelty, MeierJosi (4) Frau Simmen: In der letzten Sommersession haben die eidgenössischen Räte einen dringlichen Bundesbeschluss betreffend das Plangenehmigungsverfahren für Grossprojekte verabschiedet. Jener Bundesbeschluss bezog sich ausschliesslich auf Vorhaben im Zusammenhang mit der «Bahn 2000». Diejenigen unter Ihnen, die schon im Rat waren, können sich erinnern, dass das Geschäft seinerzeit viel zu reden gab und dass auch das Bundesgericht seine Vorbehalte zum Prozedere anmeldete. Ich setzte mich in der Beratung dafür ein, dass die Sache im ordentlichen Verfahren erledigt werde. In materieller Hinsicht ist dem neuen Verfahren nichts vorzuwerfen. Es bringt im Gegenteil eine bessere Gliederung des Prozederes, hingegen fand ich es schon damals und finde es auch heute noch stossend, dass nur einzelne Projekte, und dazu noch im Dringlichkeitsverfahren, einem anderen Regime unterworfen werden. In demokratischer Manier akzeptiere ich selbstverständlich die getroffenen Entscheide, die im übrigen ja schon in Kraft getreten sind. Wir haben nun aber die Situation, dass für dieselbe Materie verschiedene Verfahrensvorschriften gelten. Das ist weder für die Betroffenen noch für die Verwaltung sehr transparent und angenehm und muss geändert werden. Die Gelegenheit dazu ist günstig, denn die Revision des Eisenbahngesetzes ist im Moment im Gange. Der Ständerat ist zwar am 26. Juni 1989 auf die damalige Vorlage 87.069 eingetreten, hat sie dann aber an den Bundesrat zurückgewiesen, mit dem Auftrag, den Teil A betreffend KTU vorrangig zu behandeln. Und in dieser laufenden Revision hätte die Aenderung des Plangenehmigungsverfahrens nun gut Platz. Ich bitte deshalb den Bundesrat, die Gelegenheit zu ergreifen und rasch zu handeln. Die Arbeit ist zum grössten Teil geleistet, so dass von dieser Seite her kein Zeitverlust zu befürchten ist Die Motion des Nationalrates, die der Bundesrat eben angenommen hat, zielt in die gleiche Richtung. Ich bitte Sie daher um so mehr um Zustimmung zur Motion. Bundesrat Ogi: Frau Simmen und der Bundesrat sind sich einig, dass das Eisenbahngesetz geändert werden soll, damit ein neues Planungsverfahren allgemein gilt Der Bundesrat will aber anders als Frau Simmen die Verfahrensänderung -- 1 of 2 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali PTT. Voranschlag 1991. Nachtrag II PTT. Budget 1991. Supplément II In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 06 Séance Seduta Geschäftsnummer Ad 90.063 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 03.12.1991 - 08:00 Date Data Seite 992-992 Page Pagina Ref. No 20 020 830 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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