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Entscheid

Ad-91-3314

Verwaltungsbehörden 10.12.1992 Ad 91.3314

10. Dezember 1992Deutsch5 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Das Ziel, Fortschritte in der Angleichung der Pro-Kopf-Einkommen zwischen Randgebieten und Agglomerationen zu erzielen, konnte bisher nicht erreicht werden. Im Gegenteil, die Disparitäten sind eher grösser geworden.

2.

Der Abwanderung der Bergbevölkerung konnte nur begrenzt Einhalt geboten werden.

3.

Es spricht alles dafür, dass die Berg- und Randgebiete zu den Verlierern der zu erwartenden zukünftigen Wirtschaftsentwicklung zählen werden. Aufgrund dieser Sachlage drängt es sich auf, ohne Verzug eine Revision der Regionalpolitik an die Hand zu nehmen. Dabei sollten insbesondere folgende Massnahmen im Vordergrund stehen:

1.

Eine Verstärkung der Investitionshilfe für Infrastrukturprojekte der Gemeinden. Im laufenden Jahr kann der Bund für etwa 80 Millionen Franken neue Darlehen zusichern. Notwendig wäre gemäss Finanzplan ein Betrag von 100 bis 130 Millionen Franken. 80 Millionen Franken entsprechen etwa 1,5 Millionen pro Region. Mit solchen Beträgen kann keine effiziente Regionalpolitik betrieben werden. Die Gemeinden können mit dieser Investitionshilfe ihre Infrastrukturvorhaben nicht im notwendigen Rhythmus realisieren. Die Investitionen werden entsprechend zurückgestellt Ein minimaler infrastruktureller Stand in den Gemeinden ist aber nicht nur im Hinblick auf die Wohnattraktivität von Bedeutung, sondern es ist dies auch eine wichtige Voraussetzung für die wirtschaftliche Entwicklung der Regionen. Die Investitionshilfe soll in Zukunft vermehrt für die Förderung neuer öffentlicher Bedürfnisse im Infrastrukturbereich eingesetzt werden, wie Telekommunikationsinfrastruktur, Informatikschulung, Nutzung alternativer Energieträger, Anlagen der kollektiven Wärmegewinnung usw. Zudem ist noch vermehrt eine Ausrichtung auf die Unterstützung von entwicklungspolitisch besonders bedeutungsvollen Vorhaben anzustreben. Der Einbezug von produktions- respektive wirtschaftsnahen Infrastrukturvorhaben in den sachlichen Geltungsbereich ist vorzunehmen; ich denke an Technopools, Gewerbeparks usw. Der sachliche Geltungsbereich im Investitionshilfegesetz und in der Regionalpolitik überhaupt sollte nicht abschliessend geregelt werden, Innovation und Kreativität sollten laufend Eingang finden können.

2.

Die Finanzierung der Regionalsekretariate sollte verbessert werden. Im Rahmen der Sparmassnahmen wurden sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene die Beiträge an die Regionssekretariate gekürzt bzw. eingefroren. Dies, obwohl die Bedeutung der Regionssekretariate für die regionale Wirtschaftsförderung allgemein anerkannt wird. Ohne die notwendigen Mittel kann auch keine effiziente Regionalpolitik betrieben werden. Die Regionalpolitik sollte durch Technologieberatungsstellen verstärkt werden. Es geht darum, Technologieberater zu finanzieren, wie dies bei den Regionssekretariaten der Fall ist. Solche Beratungsstellen sind für das Schritthalten mit der technologischen Entwicklung und im Rahmen auch unserer gesamten Wirtschaftspolitik notwendig.

3.

Die Koordination zwischen Sektoralpolitik und Regionalpolitik muss optimiert werden. Diese Koordination wurde in den vergangenen Jahren angestrebt und der Versuch der Koordination teilweise auch unternommen. Die Koordination muss aber durch eine Koordinationsstelle mit entsprechenden Kompetenzen verbessert werden. Es soll mit den verschiedenen Sektoralpolitiken nicht jeweils die Berggebietsförderung zunichte gemacht werden. In diesem Rahmen sind auch die Regiebetriebe wie SBB und PTT zu nennen, die gegenwärtig aus rein betriebswirtschaftlichen Gründen Konzentrationsmassnahmen ergreifen. Auch der Lastenausgleich im Rahmen von Koberio funktioniert nicht, wie wir wissen.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat der Kommission für Wirtschaft und Abgaben Wirtschaftliche Schwerpunktregionen Postulat de la Commission de l'économie et des redevances Régions économiques de grande ampleur In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band VI Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 08 Séance Seduta Geschäftsnummer Ad 91.3314 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 10.12.1992 - 08:00 Date Data Seite 1245-1245 Page Pagina Ref. No 20 022 276 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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