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Entscheid

Ad-92-313

Verwaltungsbehörden 21.09.1993 Ad 92.313

21. September 1993Deutsch15 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

den Finanzausgleich zu verstärken und dessen Finanzierung zu gewährleisten;

2.

das Bundesgesetz über Investitionshilfe für Berggebiete (IHG), das Bundesgesetz über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen in Berggebieten und das Bundesgesetz über die Förderung des Hotel- und Kurortskredites zu revidieren und sie wie folgt im Sinne eines «Gesetzes für die Berggebiete» auszugestalten: - es ist eine globale, integrierte Politik für die Berggebiete zu entwickeln, die insbesondere die sektoriellen Politiken mit der Regionalpolitik koordiniert; - es sind Wirtschaftsförderungsmassnahmen vorzusehen, die qualifizierte Arbeitsplätze in Berggebieten aufrechterhalten und schaffen; -für die Randregionen soll im Bereich der Telekommunikation und der Infrastrukturen zur Erleichterung der wirtschaftlichen Tätigkeit Chancengleichheit gewährleistet werden; - der IHG-Fonds ist stärker zu dotieren, und die Unterstützung an KMB mittels Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen ist auszudehnen;

3.

den Tourismus im Ausland über vermehrte Subventionen zugunsten der Schweizerischen Verkehrszentrale zu fördern;

4.

die Beteiligung der Grenzkantone an den grenzüberschreitenden europäischen Programmen wie Interreg finanziell zu unterstützen. Texte du postulat du 3 septembre 1993 Le Conseil fédéral est invité à examiner les diverses possibilités permettant de:

1.

renforcer la péréquation financière et garantir son financement;

2.

réviser la loi sur l'aide aux investissements en région de montagne (LIM), la loi sur le cautionnement et la loi sur le crédit hôtelier, en leur donnant le caractère de «loi montagne» dans le sens suivant: - prévoir une politique de montagne globale et intégrée, notamment en coordonnant les politiques sectorielles avec la politique régionale; - développer des mesures de promotion économique de nature à maintenir et à créer des emplois qualifiés en montagïie; - assurer une égalité des chances des régions périphériques dans le domaine des télécommunications et des infrastructures facilitant l'activité économique; - doter le fonds LIM de manière plus substantielle et renforcer l'aide aux PME par des cautionnements et des prises en charge d'intérêts plus importants;

3.

favoriser la promotion touristique à l'étranger par l'augmentation des subventions à l'Office national suisse du tourisme;

4.

soutenir financièrement la participation des cantons frontaliers aux programmes européens transfrontaliers de type Interreg. Schule, Berichterstatter: Diese Initiative von Republik und Kanton Wallis steht unter dem Titel «Hilfe an finanzschwache Regionen». Es ist wohl richtig, die Initiative eines Standes hier kurz zur Sprache zu bringen, auch wenn ein schriftlicher Bericht vorliegt. Ich verweise auf den Bericht der WAK vom 3. September 1993. Die Standesinitiative Wallis verlangt unter anderem einen verstärkten Finanzausgleich, eine stärkere Dotierung des IHG-Fonds, höhere Subventionen für den Tourismus sowie eine finanzielle Unterstützung der grenzüberschreitenden Aktivitäten - oder, man kann es auch so sehen, vor allem mehr Geld. Gegenüber solchen neuen Forderungen war in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) deutliche Skepsis spürbar. Die Möglichkeiten des Bundes sind begrenzt, neue Ausgaben kaum mehr opportun. Auch sind es nicht unbedingt oder nicht nur die Berggebiete, die heute die grössten Finanzprobleme haben. Es sind wohl eher die grossen Städte mit ihren teuren, fast unbezahlbaren Zentrumsfunktionen. Indessen verlangt die Standesinitiative Wallis eben nicht nur Geld. Die Standesinitiative will vorab - und das unseres Erachtenszu Recht-eineumfassende, eine integrierte Politikfürdie Berggebiete. Die Wirkungen der Bundespolitik gehen oft dahin, die grossen Agglomerationen zu stärken, dies dann in der Regel zu Lasten der Rand- und Bergregionen. Die Standesinitiative Wallis will daher berechtigterweise den Grundsatz der Chancengleichheit für die Randregionen verankern. Finanziell könnte man die Stellung der Bergkantone durch die grosszügige Erhöhung oder die Freigabe der Wasserzinsen wirksam verbessern. So könnten die Bergkantone ihre eigene Wirtschaftskraft besser nutzen, und der Bundeshaushalt würde nicht zusätzlich belastet. In diesem Sinne beschloss die WAK mit 8 zu 4 Stimmen ein pragmatisches Vorgehen. Angesichts der zahlreichen Vorstösse, die in eine ähnliche Richtung zielen, fand es die WAK angemessen, auch die Standesinitiative Wallis dem Bundesrat in der Form eines Postulates zu überweisen. Sie wollte damit den berechtigten Anliegen des Kantons Wallis Rechnung tragen, ohne jedoch falsche Hoffnungen zu wecken. Namens der Kommission bitte ich Sie um Zustimmung zu einem solchen Vorgehen. Ruesch: Ich habe volles Verständnis für den Vorstoss des Kantons Wallis. Auch der Kanton St. Gallen gehört zu einer Randregion. Er ist ein Grenzkanton, und er umfasst bedeutende Berggebiete mit all ihren Problemen. Das Ziel der Standesinitiative Wallis ist klar. Sie möchte eine verstärkte Finanzhilfe des Bundes für die wirtschaftlich schwächeren Regionen. Zu diesen gehört mein Kanton auch; ich bin also Interessenvertreter einer solchen Region, und trotzdem muss ich Ihnen heute zuhanden der Materialien meine Bedenken aufgrund finanzieller Aspekte anmelden. Ich möchte Sie einfach zuhanden der Materialien, des Protokolls und der Geschichte vor Illusionen warnen, welche mit dieser Standesinitiative verbunden sind. Ob Sie die Standesinitiative als Postulat überweisen oder nicht: Die Lage der Bundesfinanzen erlaubt gar keine entscheidende zusätzliche Hilfe! Zwei Drittel der Bundesausgaben sind Transferleistungen. Die Perspektiven für das Budget 1994 und die überarbeitete Finanzplanung bis 1996 zeigen eindeutig, dass der Transferbereich aufgrund seiner Grosse nicht geschont werden kann.

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Initiative du canton du Valais 626 21 septembre 1993 Nun werden Sie einwenden, man müsse gerade in schlechten Zeiten Prioritäten setzen. Das Problem liegt nur darin, dass jede Interessengruppe die Prioritäten bei sich selber setzt Wenn wir Prioritäten setzen, so verlieren wir automatisch für andere Staatsaufgaben Mittel. Wenn Sie das Heil, wie die Initianten es verlangen, in einem verstärkten Finanzausgleich sehen, so werden finanzstarke Kantone zugunsten finanzschwacher Kantone Mittel einbüssen. Nun wird der Finanzausgleich bekanntlich in einer Arbeitsgruppe überprüft Ich möchte aber festhalten, dass es den finanzstarken Kantonen heute nicht mehr so gut geht wie früher. Die grossen Städte mit ihren Aufgaben in den Agglomerationen stecken in einer gewaltigen Finanzkrise. Eine Verlagerung von Mitteln wird den Widerstand der sogenannt finanzstarken Kantone herausfordern. Wenn wir unsere Finanzen endlich in Ordnung bringen wollen, müssen wir zuerst endlich einmal aufhören, neue Ausgaben zu beschliessen und bestehende Ausgaben aufzustocken. Die Punkte 3 und 4 des Postulates, nämlich vermehrte Subventionen zugunsten der Schweizerischen Verkehrszentrale und die finanzielle Unterstützung grenzüberschreitender Programme der Kantone, widersprechen allen Bestrebungen, diese Staatstätigkeiten endlich zu begrenzen und den Staatshaushalt zu sanieren. Der weise Seneca hat im Altertum geschrieben: «Ist der Boden erst erreicht, kommt die Sparsamkeit zu spät.» MUSS es bei uns so weit kommen, dass wir auf den Boden der Staatskasse gelangen? Im Sinne meines Ceterum censeo möchte ich Sie deshalb einmal mehr vor Illusionen warnen. Drehen Sie es, wie Sie es wollen: Der Kuchen wird nicht grösser, er ist kleiner geworden; eine Neuverteilung der Stücke wird schwieriger werden. Das Postulat wird zweifellos überwiesen werden, denn die «Alpen-Opec» ist hier im Raum zu stark. Und mein Nachredner, Herr Danioth, wird sie zweifellos mit Brillanz-wie gewöhnlich-vertreten. Ich widersetze mich der Ueberweisung der Standesinitiative als Postulat aus den Gründen, die der Berichterstatter genannt hat, nicht; aber es war einmal mehr meine Pflicht als Präsident der Finanzkommission, Illusionen in diesem Saal zu zerstören. Danioth: Ich danke Herrn Ruesch für die realistische Einschätzung der Beurteilung dieses Antrages der WAK, der ich als Stellvertreter angehöre und in der ich mitwirken durfte. Nach meinem Dafürhalten hat die Standesinitiative Wallis zwar vordergründig finanzpolitische Dimensionen, aber eben nicht nur, und die WAK hat vor allem die regionalpolitischen und grundsätzlichen staatspolitischen Aspekte aus diesem Vorstoss erkannt und diese hervorgehoben. Ich meine, dass neue Visionen nicht unbedingt Illusionen sind; auch in dieser schwierigen Zeit der leeren Staatskasse sind wir nicht davon dispensiert, die Probleme des Ausgleiches in diesem Lande anzugehen. Es dürfte unbestritten sein, dass die Oeffnung unseres Landes in Richtung Europa, in welcher Form sich diese auch immer vollziehen möge, die Disparitäten zwischen den Wirtschaftszentren und den schwächer besiedelten Gegenden, insbesondere den Bergregionen, nicht ausgleichen, sondern verstärken wird. Der immer erbitterter geführte Verdrängungswettbewerb in vielen Branchen wird naturgemäss die Konzentrationsprozesse beschleunigen. Im harten Konkurrenzkampf wird dem Standortfaktor eine grosse Bedeutung zukommen. Die dünner besiedelten Gebiete, deren regionale Verkehrserschliessung zurzeit gefährdet erscheint, werden somit zusehends mit Negativfaktoren konfrontiert werden. Daran vermag auch die Tatsache nicht viel zu ändern, dass die gegenwärtige Rezession die Arbeitslosenquote vor allem in den industriell stark entwickelten Gebieten hochschnellen lässt. Per saldo werden die dünner besiedelten Gebiete die Restrukturierungen in der Wirtschaft weniger leicht verkraften können. Die wirtschaftlichen Erneuerungsbemühungen bedeuten für weniger wirtschaftsstarke Regionen, vor allem für die dortigen Klein- und Mittelbetriebe, die bis anhin vorwiegend auf regionalen Märkten agiert haben, einen weitgehenden Wegfall des Markt- und Distanzschutzes und damit eine erhebliche Verschärfung der Konkurrenzsituation. Ausserdem bleibt das höherrangige Ziel, den Prozess der Abwanderung aus den Bergtälern zu stoppen, nach wie vor aktuell. Wir wissen nun, dass der Bundesrat aufgrund von zahlreichen Vorstössen zurzeit mit der Neuorientierung der Regionalpolitik beschäftigt ist Laut den in der Kommission seitens des Biga gegebenen Auskünften geht es vor allem darum, in Anbetracht der strukturellen Veränderungen in Europa und in unserem Land für den traditionellen IHG-Bereich neue Ziele zu formulieren und andere-sektorielle Bereiche vermehrt einzubinden. Wieweit dies mit der Technologiepolitik, der Telekommunikations- und der Verkehrspolitik sowie der Bildungspolitik gelingt, muss vorläufig offenbleiben. Gerade im Berggebiet sind heute Ansätze einer verstärkten ökologischen Ausrichtung der Wirtschaft, insbesondere der touristischen Entwicklung, unbestreitbar vorhanden. Man hat zusehends erkannt, dass uns Wachstum um jeden Preis und quantitative Steigerung von Zusatzraten nur neue Probleme bringen. Die Einsicht macht sich zunehmend breit, dass die Alpen einen besonders schützenswerten Raum darstellen, der sowohl als Lebensraum der dortigen Bevölkerung wie auch als Erholungsraum vieler Menschen aus den Städten erhalten und geschützt werden muss, vor allem geschützt vor rücksichtsloser Ausbeutung. Darin muss auch der Landwirtschaft unter bestmöglicher Berücksichtigung der Standortfaktoren ein angemessener Platz zugewiesen und garantiert werden. Solche Anstrengungen müssen neben rein wirtschaftlichen Ueberlegungen in eine Gesamtwürdigung einbezogen werden. Ich glaube, dass es hier nicht so sehr neuer Gesetze als vor allem eines starken Erneuerungswillens bedarf. Dabei ist auf der Grundlage des bewährten IHG aufzubauen. Es hat in der Vergangenheit wesentlich dazu beigetragen, dass die Wirtschaftszentren und die schwächeren Regionen nicht übermässig auseinanderdrifteten. Diese neue Standortbestimmung und das Setzen von günstigen Leitplanken für eine gedeihliche Entwicklung der Berggebiete stellen für die dortige Bevölkerung ein Signal dar, dass sie ob aller Umwälzungen nicht unter die Räder gerät Nur so wird es gelingen, in dieser Bevölkerung Misstrauen und Vorbehalte gegen die Oeffnung nach Europa abzubauen. Auch dies liegt im Gesamtinteresse unseres Landes. In diesem Sinne hat die Standesinitiative Wallis, obwohl sie finanzpolitisch etwas quer in der heutigen Landschaft liegt, durchaus grundsätzliche Bedeutung und Aktualität Ich möchte Ihnen vorschlagen, trotz der Bedenken, die Herr Ruesch geäussert hat, diese Komponente zu betonen und das Postulat der Kommission einhellig zu überweisen. Bloetzer: Die Standesinitiative Wallis bzw. das Postulat, das uns die Kommission als Folgegebung zu dieser Standesinitiative beantragt, muss wohl anhand der Wirksamkeit unserer Regionalpolitik beurteilt werden. Wenn wir diese überprüfen, so müssen wir feststellen, dass das Ziel der Regionalpolitik, nämlich Fortschritte in der Angleichung der Pro-Kopf-Einkommen zwischen Randgebieten und Agglomerationen zu erzielen, bisher nicht erreicht werden konnte. Im Gegenteil: Es ist festzustellen, dass die Disparitäten eher grösser geworden sind. Auch die Abwanderung der Bergbevölkerung konnte nur begrenzt verhindert werden. Wenn wir die wirtschaftliche Lage beurteilen, spricht alles für die Ueberlegung, dass die Berg- und Randgebiete zu den Verlierern der gegenwärtigen Wirtschaftslage und der zu erwartenden weiteren Wirtschaftsentwicklung zählen werden. Aus diesem Grund ist es nicht erstaunlich, dass gerade der Kanton Wallis diese Standesinitiative eingereicht hat. Mittlerweile befindet sich der Kanton Wallis am Schluss der Rangliste des Pro-Kopf-Einkommens. Der Kanton Jura, der noch vor einiger Zeit «das Schlusslicht» darstellte, hat uns inzwischen überholt. Aus dieser Sicht ist es verständlich, dass nun dieser Kanton Massnahmen verlangt, mit denen unsere Regionalpolitik verbessert und effizienter gestaltet werden kann. Diese Standesinitiative verlangt im ersten Punkt, der Finanzausgleich solle verbessert werden. Es ist unbestritten, dass die Zeiten in bezug auf öffentliche Finanzen schwierig sind.

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21.

September 1993 S 627 Motion des Nationalrates Wir sind mit Kollega Ruesch einverstanden, dass der «Kuchen» kleiner wird. Das sollte uns aber nicht daran hindern, zu überprüfen, ob dieser «Kuchen» aus der Sicht unserer regionalpolitischen Ziele angemessen verteilt wird. Im zweiten Punkt werden konkrete Massnahmen aufgezeigt, wie unsere Regionalpolitik und deren Instrumente auf ihre Effizienz hin überprüft und verbessert werden können. Gerade in Zeiten, da die Mittel knapp sind, ist ein solches Vorgehen angezeigt. Ein weiterer Punkt, auf den ich noch hinweisen will, betrifft den Tourismus. Der Tourismus ist für den grossen Teil des gesamten Berggebietes der Schweiz die Möglichkeit, wirtschaftlich etwas aufzuholen. Hier können die Kantone und die regionalen Tourismusorganisationen allein ihre Ziele nicht erreichen. Hier ist das Berggebiet auf die Solidarität des Bundes angewiesen. Die Bundesversammlung hat auf dem Gebiet der Regionalpolitik in letzter Zeit verschiedene Vorstösse überwiesen. Es wäre nun wirklich ein ganz falsches Signal, wenn der Ständerat heute das Postulat seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben ablehnen würde und damit die eingeschlagene Politik, die vernünftig, aufbauend und massvoll ist und sich an den Grundsatz des Möglichen, des Realisierbaren, hält, abbräche und eine neue Richtung einschlüge. Ich beantrage Ihnen, dem Postulat zuzustimmen. Frau Weber Monika: Ich muss doch sagen, dass meine beiden Vorredner gewissen Illusionen erliegen. Es tut mir leid, wenn ich das so hart sagen muss. Die Standesinitiative Wallis liegt völlig quer in der Landschaft, das müssen wir einfach sehen. Es ist nicht üblich, dass man hier im Ständerat so hart spricht - ich entschuldige mich dafür-, aber ich muss das klar und deutlich sagen. Die Standesinitiative möchte die Verteilung von mehr Geld erreichen, und sie möchte das über den Finanzausgleich, und sie möchte, dass dieser Finanzausgleich genügend Mittel hat Als Vertreterin eines Städtekantons muss ich Ihnen einfach sagen, dass die Städtekantone alle in den roten Zahlen sind, dass nicht nur die Städte, sondern auch die Kantone massiv in den roten Zahlen sind. In diesen Städtekantonen stehen ungeheure Probleme an: Sicherheit im Alltag, teure Wohnungen, Fürsorgefälle, neue Armut, hohe Arbeitslosenziffern. In diesen Städtekantonen sind riesige Probleme zu bewältigen! Ich bin selbstverständlich für eine gewisse Solidarität Aber ich glaube, diese Standesinitiative geht zu weit Herr Bloetzer hat gesagt, er möchte eine angemessene Verteilung des «Kuchens». Das ist ein hartes Wort, das muss ich Ihnen sagen. Als Zürcherin empfinde ich das im Moment als sehr hart, denn wir haben doch tatsächlich auch einige Probleme zu lösen! Es ist wichtig, dass man klaren Wein einschenkt. Im Gegensatz zu Herrn Ruesch möchte ich nicht um den Brei herumreden. Ich finde, man muss heute eine ganz klare Sprache reden. Der Kanton Wallis soll nicht durch ein Postulat Hoffnungen bekommen, sondern es ist meines Erachtens ganz wichtig, dass wir dem Kanton Wallis und auch den übrigen Kantonen signalisieren, dass solche Uebungen im Moment leider nicht möglich sind. Ich beantrage Ihnen deshalb, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Auch ein Postulat können wir in den nächsten Jahren nicht erfüllen, das ist ganz sicher abzusehen. Deshalb bin ich der Meinung, dass wir besser eine klare Sprache sprechen und damit den Frieden behalten können. Abstimmung - Vote Für Ueberweisung des Postulates 22 Stimmen Dagegen 6 Stimmen #ST# 93.3019 Motion des Nationalrates (WAK-NR) Regionale Ungleichheiten in der Schweiz. Bericht Motion du Conseil national (CER-CN) Disparités régionales en Suisse. Rapport Wortlaut der Motion vom 17. Juni 1993 Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament alle vier Jahre Bericht über die Entwicklung der regionalen Disparitäten in der Schweiz und die Veränderung ihrer Ursachen zu erstatten. Aufgrund der erhobenen Daten ist die Regionalpolitik dort mittels zukunftsgerichteten Instrumenten zu verstärken, wo die regionalen Disparitäten anwachsen. Der Bundesrat hat diesbezüglich konkrete Vorschläge im Rahmen seiner Berichterstattung aufzulisten. Texte de la motion du 17 juin 1993 Le Conseil fédéral est chargé, tous les quatre ans, de remettre au Parlement un rapport sur le développement des disparités régionales en Suisse et l'évolution de leurs causes. Sur la base des données fournies, la politique régionale doit être renforcée à l'aide d'instruments appropriés, là où les disparités régionales s'accroissent Le Conseil fédéral doit formuler, à ce sujet, dans le cadre de son rapport, des propositions concrètes. Schule, Berichterstatter: Die Kommission stellt Ihnen den Antrag, vom Wortlaut der Motion Kenntnis zu nehmen und den Vorstoss abzulehnen. Abgelehnt - Rejeté Schluss der Sitzung um 12.25 Uhr La séance est levée à 12 h 25 -- 3 of 4 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat WAK-SR Hilfe an finanzschwache Kantone Postulat CER-CE Politique d'aide aux régions financièrement faibles In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1993 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 02 Séance Seduta Geschäftsnummer Ad 92.313 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 21.09.1993 - 08:00 Date Data Seite 625-627 Page Pagina Ref. No 20 023 355 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. 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