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Entscheid

B-1060/2018

Pflanzenbau

11. April 2018Deutsch3 min

Zulassung der Unterlagenparzelle Z. Zulassung der Unterlagenparzelle Z. Ice.modal.stop('form:resultTable:12:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:12:tt_reg');

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Erwägungen

15.

VGKE).

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B-1060/2018 Seite 3 Demnach verfügt das Bundesverwaltungsgericht:

B-1060/2018 Seite 3 Demnach verfügt das Bundesverwaltungsgericht:

1.

Das Beschwerdeverfahren B-1060/2018 wird zufolge Rückzugs als gegenstandslos geworden abgeschrieben.

2.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben und keine Parteientschädigungen zugesprochen.

3.

Dieser Entscheid geht an: – die Beschwerdeführerin (Gerichtsurkunde); – die Vorinstanz (Ref-Nr. […]; Gerichtsurkunde; Beilage: Kopie der Eingabe der Beschwerdeführerin vom 21. März 2018). Für die Rechtsmittelbelehrung wird auf die nächste Seite verwiesen. Der Einzelrichter: Der Gerichtsschreiber: Ronald Flury Davide Giampaolo -- 3 of 4 -B-1060/2018 Seite 4 Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten geführt werden, sofern die Voraussetzungen gemäss Art. 82 ff., 90 ff. und 100 BGG gegeben sind. Die Rechtsschrift ist in einer Amtssprache abzufassen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift zu enthalten. Der angefochtene Entscheid und die Beweismittel sind, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen (Art. 42 BGG). Versand: 17. April 2018 -- 4 of 4 --