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Entscheid

B-1089/2014

Arbeitsleistung im öffentlichen Interesse (Zivildienst)

4. Juni 2014Deutsch12 min

Aufgebot von Amtes wegen zum Zivildiensteinsatz Aufgebot von Amtes wegen zum Zivildiensteinsatz Ice.modal.stop('form:resultTable:12:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:12:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben und es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet.

3.

Dieses Urteil geht an: – den Beschwerdeführer (Einschreiben und A-Post) – die Vorinstanz (Ref-Nr. (…); Einschreiben) – die Vollzugsstelle für den Zivildienst ZIVI, Zentralstelle, Malerweg 6, 3600 Thun (Einschreiben) Der vorsitzende Richter: Die Gerichtsschreiberin: Marc Steiner Sabine Büttler Versand: 6. Juni 2014 -- 9 of 9 --