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Entscheid

B-1268/2018

Höhere Fachprüfung

26. Juli 2018Deutsch7 min

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Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird gutgeheissen, der Beschwerdeentscheid vom 31. Januar 2018 wird aufgehoben und die Sache wird zu neuem Entscheid an die Vorinstanz zurückgewiesen.

Die Beschwerde wird gutgeheissen, der Beschwerdeentscheid vom 31. Januar 2018 wird aufgehoben und die Sache wird zu neuem Entscheid an die Vorinstanz zurückgewiesen.

2.

Es werden keine Verfahrenskosten auferlegt. Der geleistete Kostenvorschuss von Fr. 1'500.– wird dem Beschwerdeführer auf ein von ihm zu bezeichnendes Konto zurückerstattet.

3.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

4.

Dieses Urteil geht an: – den Beschwerdeführer (Einschreiben; Beilagen: Beschwerdebeilagen zurück; Rückerstattungsformular) – die Vorinstanz (Zeichen: […]; Einschreiben; Beilagen: Vorakten zurück) – die Erstinstanz (Einschreiben; Beilagen: Akten zurück) Der vorsitzende Richter: Der Gerichtsschreiber: Ronald Flury David Roth Versand: 30. Juli 2018 -- 6 of 6 --