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Entscheid

B-2187/2012

Arbeitsleistung im öffentlichen Interesse (Zivildienst)

5. Juli 2012Deutsch11 min

Aufgebot zum Zivildienst von Amtes wegen Aufgebot zum Zivildienst von Amtes wegen Ice.modal.stop('form:resultTable:0:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:0:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

3.

Dieses Urteil geht an: – den Beschwerdeführer (Einschreiben; Beschwerdebeilagen zurück) – die Vorinstanz (Ref-Nr.; Einschreiben; Vorakten zurück) – die Zentralstelle Thun (Einschreiben) Die vorsitzende Richterin: Der Gerichtsschreiber: Vera Marantelli Said Huber Versand: 5 Juli 2012

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