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Entscheid

B-2591/2014

Arbeitsleistung im öffentlichen Interesse (Zivildienst)

27. August 2014Deutsch10 min

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Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben und keine Parteientschädigungen zugesprochen.

3.

Dieses Urteil geht an: – den Beschwerdeführer (Einschreiben; Beschwerdebeilagen zurück) – die Vorinstanz (Ref-Nr. _______; Einschreiben) – die Vollzugsstelle für den Zivildienst, Zentralstelle (Einschreiben; Vorakten zurück) Die vorsitzende Richterin: Der Gerichtsschreiber: Maria Amgwerd Urs Küpfer Versand: 28. August 2014 -- 8 of 8 --