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Entscheid

B-284/2024

Widerspruchssachen

18. Januar 2024Deutsch3 min

Berichtigung des Urteils B-371/2023 Berichtigung des Urteils B-371/2023 Ice.modal.stop('form:resultTable:19:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:19:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Ziffern 6 und 7 des Entscheid-Dispositivs des Urteils B-371/2023 vom 29. November 2023 werden berichtigt und wie folgt ergänzt: "6. Die Beschwerdeführerin hat die Beschwerdegegnerin für das erstinstanzliche Verfahren mit Fr. 2'448.– (inkl. Widerspruchsgebühr) zu entschädigen.

Die Ziffern 6 und 7 des Entscheid-Dispositivs des Urteils B-371/2023 vom 29. November 2023 werden berichtigt und wie folgt ergänzt: "6. Die Beschwerdeführerin hat die Beschwerdegegnerin für das erstinstanzliche Verfahren mit Fr. 2'448.– (inkl. Widerspruchsgebühr) zu entschädigen.

7. Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführerin, die Beschwerdegegnerin und die Vorinstanz."

2.

Für das Berichtigungsverfahren werden keine Kosten erhoben.

3.

Diese Berichtigung geht an die Beschwerdeführerin, die Beschwerdegegnerin und die Vorinstanz. Der vorsitzende Richter: Der Gerichtsschreiber: Daniel Willisegger Pascal Waldvogel Versand: 18. Januar 2024

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B-284/2024 Seite 4 Zustellung erfolgt an: – die Beschwerdeführerin (Einschreiben) – die Beschwerdegegnerin (Einschreiben) – die Vorinstanz (Ref-Nr. […]; Einschreiben)

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