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Entscheid

B-4619/2023

Arbeitsleistung im öffentlichen Interesse (Zivildienst)

9. November 2023Deutsch6 min

Aufgebot von Amtes wegen zum Zivildienst (Verfügun... Aufgebot von Amtes wegen zum Zivildienst (Verfügungen vom 17. August 2023 betr. Aufgebot zum Zivildiensteinsatz bzw. Aufgebot zum Vorstellungsgespräch) Ice.modal.stop('form:resultTable:11:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:11:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Soweit die am 17. August 2023 verfügten Aufgebote zum Zivildiensteinsatz

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B-4619/2023 Seite 5 sowie zum Vorstellungsgespräch angefochten waren, wird das Beschwerdeverfahren als gegenstandslos geworden abgeschrieben.

2.

Soweit die in der Verfügung vom 17. August 2023 (betr. Aufgebot von Amtes wegen zum Zivildiensteinsatz) dem Beschwerdeführer auferlegte Gebühr von Fr. 180.– angefochten ist, wird die Beschwerde abgewiesen.

3.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

4.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

5.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, die Vorinstanz und an das Bundesamt für Zivildienst ZIVI, Zentralstelle Thun. Die vorsitzende Richterin: Der Gerichtsschreiber: Vera Marantelli Said Huber Versand: 14. November 2023

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B-4619/2023 Seite 6 Zustellung erfolgt an: – den Beschwerdeführer (Beilagen zurück; Einschreiben) – die Vorinstanz (Ref-Nr. […]; Einschreiben) – das Bundesamt für Zivildienst ZIVI, Zentralstelle Thun (Einschreiben)

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