Lexipedia

Entscheid

B-4811/2017

28. Februar 2018Deutsch4 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Je eine Kopie der Schreiben der Beschwerdeführerin vom 14. Februar 2018 sowie der Beschwerdegegnerin vom 15. Februar 2018 geht an die übrigen Verfahrensbeteiligten.

2.

Das Beschwerdeverfahren wird gestützt auf den aussergerichtlichen Vergleich der Parteien zufolge Rückzugs des Widerspruchs als gegenstandslos geworden abgeschrieben.

3.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 500.– werden der Beschwerdeführerin auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen nach Versand des vorliegenden Urteils zu Gunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

4.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

-- 3 of 4 --

B-4811/2017, B-4817/2017 Seite 4

5.

Dieser Entscheid geht an: – die Beschwerdeführerin (Einschreiben; Beilagen: gemäss Ziff. 1, Einzahlungsschein, Beschwerdebeilagen zurück) – die Beschwerdegegnerin (Einschreiben; Beilage: gemäss Ziff. 1) – die Vorinstanz (Ref-Nr. (…); Einschreiben; Beilagen: gemäss Ziff. 1) Der Einzelrichter: Die Gerichtsschreiberin: David Aschmann Agnieszka Taberska Versand: 28. Februar 2018 -- 4 of 4 --

Dieser Entscheid geht an: – die Beschwerdeführerin (Einschreiben; Beilagen: gemäss Ziff. 1, Einzahlungsschein, Beschwerdebeilagen zurück) – die Beschwerdegegnerin (Einschreiben; Beilage: gemäss Ziff. 1) – die Vorinstanz (Ref-Nr. (…); Einschreiben; Beilagen: gemäss Ziff. 1) Der Einzelrichter: Die Gerichtsschreiberin: David Aschmann Agnieszka Taberska Versand: 28. Februar 2018 -- 4 of 4 --