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Entscheid

B-5225/2022

Arbeitsleistung im öffentlichen Interesse (Zivildienst)

23. November 2022Deutsch4 min

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Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Dispositiv-Ziffer 1 des Urteils B-1897/2022 vom 15. September 2022 wird berichtigt und wie folgt neu gefasst: "Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Dispositiv-Ziffer 2 der angefochtenen Verfügung vom 19. April 2022 wird aufgehoben und die Sache zur Neuberechnung der Gesamtdauer der ordentlichen Zivildienstleistungen im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückgewiesen."

Die Dispositiv-Ziffer 1 des Urteils B-1897/2022 vom 15. September 2022 wird berichtigt und wie folgt neu gefasst: "Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Dispositiv-Ziffer 2 der angefochtenen Verfügung vom 19. April 2022 wird aufgehoben und die Sache zur Neuberechnung der Gesamtdauer der ordentlichen Zivildienstleistungen im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückgewiesen."

2.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

3.

Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet.

4.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, die Vorinstanz und an das Bundesamt für Zivildienst ZIVI, Zentralstelle. Die vorsitzende Richterin: Die Gerichtsschreiberin: Vera Marantelli Katharina Niederberger Versand: 29. November 2022

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B-5225/2022 Seite 4 Zustellung erfolgt an: – den Beschwerdeführer (Einschreiben) – die Vorinstanz (Ref-Nr. […]; Einschreiben) – das Bundesamt für Zivildienst ZIVI, Zentralstelle, Malerweg 6, 3600 Thun (Einschreiben)

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