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Entscheid

B-552/2018

Arbeitsleistung im öffentlichen Interesse (Zivildienst)

20. Februar 2018Deutsch3 min

Aufgebot von Amtes wegen zum Zivildiensteinsatz Aufgebot von Amtes wegen zum Zivildiensteinsatz Ice.modal.stop('form:resultTable:11:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:11:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Das Beschwerdeverfahren B-552/2018 wird als gegenstandslos geworden abgeschrieben.

2.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

3.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

4.

Dieser Entscheid geht an: – den Beschwerdeführer (Einschreiben) – die Vorinstanz (Ref-Nr. 33935.20594; Einschreiben) – die Vollzugsstelle für den Zivildienst ZIVI, Zentralstelle, Thun (Einschreiben) Der Einzelrichter: Der Gerichtsschreiber: Hans Urech Thomas Reidy Versand: 20. Februar 2018

Dieser Entscheid geht an: – den Beschwerdeführer (Einschreiben) – die Vorinstanz (Ref-Nr. 33935.20594; Einschreiben) – die Vollzugsstelle für den Zivildienst ZIVI, Zentralstelle, Thun (Einschreiben) Der Einzelrichter: Der Gerichtsschreiber: Hans Urech Thomas Reidy Versand: 20. Februar 2018

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