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Entscheid

B-5986/2013

Widerspruchssachen

2. April 2014Deutsch6 min

Widerspruchsverfahren Nr. 12735, IR 1'006'185 YO /... Widerspruchsverfahren Nr. 12735, IR 1'006'185 YO / CH 633'671 Yootea pure + organic (fig.) Ice.modal.stop('form:resultTable:3:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:3:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird, soweit sie nicht gegenstandslos geworden ist, im Sinne der Erwägungen teilweise gutgeheissen.

2.

Die Ziffer 1, 2 und 4 des Entscheids des Instituts für Geistiges Eigentum vom 18. September 2013 werden aufgehoben.

3.

Die vorinstanzlichen Kosten werden der Beschwerdeführerin und der Beschwerdegegnerin je zur Hälfte auferlegt. Die Beschwerdegegnerin hat der Beschwerdeführerin demnach für die vorgeleisteten vorinstanzlichen Kosten von Fr. 800.– eine Entschädigung in der Höhe von Fr. 400.– zu entrichten.

Die vorinstanzlichen Kosten werden der Beschwerdeführerin und der Beschwerdegegnerin je zur Hälfte auferlegt. Die Beschwerdegegnerin hat der Beschwerdeführerin demnach für die vorgeleisteten vorinstanzlichen Kosten von Fr. 800.– eine Entschädigung in der Höhe von Fr. 400.– zu entrichten.

4.

Für das Beschwerdeverfahren werden keine Verfahrenskosten erhoben und keine Parteientschädigungen verlegt. Der geleistete Kostenvorschuss von Fr. 4'000.– wird der Beschwerdeführerin zurückerstattet.

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B-5986/2013 Seite 5

5.

Dieses Urteil geht an: – die Beschwerdeführerin (Einschreiben; Beilagen: Rückerstattungsformular, Beschwerdebeilagen zurück) – die Beschwerdegegnerin (Einschreiben) – die Vorinstanz (Ref-Nr. 12735; Einschreiben; Beilage: Vorakten zurück) Die vorsitzende Richterin: Der Gerichtsschreiber: Vera Marantelli Lukas Abegg Versand: 3. April 2014 -- 5 of 5 --