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Entscheid

B-679/2014

Arbeitsleistung im öffentlichen Interesse (Zivildienst)

15. Mai 2014Deutsch8 min

Aufgebot vom Amtes wegen zum Zivildiensteinsatz Aufgebot vom Amtes wegen zum Zivildiensteinsatz Ice.modal.stop('form:resultTable:19:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:19:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben und keine Parteientschädigung ausgerichtet.

3.

Dieses Urteil geht an: – den Beschwerdeführer (Einschreiben und A-Post; Beschwerdebeilagen zurück) – die Vorinstanz (Einschreiben) – die Vollzugsstelle für den Zivildienst ZIVI, Zentralstelle, Malerweg 6, 3600 Thun (Einschreiben; Vorakten zurück) Die vorsitzende Richterin: Die Gerichtsschreiberin: Eva Schneeberger Beatrice Grubenmann Versand: 16. Mai 2014 -- 6 of 6 --