Lexipedia

Entscheid

B-7144/2014

Forschungsförderung allgemein

15. April 2015Deutsch4 min

Forschungsförderung allgemein Forschungsförderung allgemein Ice.modal.stop('form:resultTable:1:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:1:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Das Beschwerdeverfahren wird als gegenstandslos geworden abgeschrieben.

2.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

3.

Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet.

-- 3 of 4 --

B-7144/2014 Seite 4

4.

Dieser Entscheid geht an: – den Beschwerdeführer (Einschreiben; Beschwerdebeilagen zurück) – die Vorinstanz (Ref-Nr. […]; Einschreiben) Der vorsitzende Richter: Die Gerichtsschreiberin: Frank Seethaler Fanny Huber Versand: 15. April 2015

Dieser Entscheid geht an: – den Beschwerdeführer (Einschreiben; Beschwerdebeilagen zurück) – die Vorinstanz (Ref-Nr. […]; Einschreiben) Der vorsitzende Richter: Die Gerichtsschreiberin: Frank Seethaler Fanny Huber Versand: 15. April 2015

-- 4 of 4 --

Forschungsförderung allgemein | Lexipedia