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Entscheid

BGE 70 IV 110

BGE 70 IV 110

1. Januar 1944Deutsch3 min

Strafgesetzbuch. N• 30. 111 Erwägungen 110. Strafgesetzbuch. N° 30. s'oppose a ce qu'il soit renvoye dans u,ne maison d'education er sie « verbüsst )) hat. << Erlitten >> brauchte nicht unbe- au. travail. dingt im Sinne von « erstanden » - ein Ausdruck, ·den Art. 43 CP. Quando...

Source fallrecht.ch

Strafgesetzbuch. N• 30. 111

Erwägungen

110.

Strafgesetzbuch. N° 30. s'oppose a ce qu'il soit renvoye dans u,ne maison d'education er sie « verbüsst )) hat. << Erlitten >> brauchte nicht unbe- au. travail. dingt im Sinne von « erstanden » - ein Ausdruck, ·den Art. 43 CP. Quando non si deve applicare 8!1 condannato, ehe der Entwurf in der Bestimmung über den Rückfall (Art. ha una responsabilita limitata, l'.art. 14 o l'art; 15 OP_, mdla 64) kannte und der mit << verbüsst » gleichbedeutend ist si oppone al suo collocamento m una casa d edu.caz10ne al lavoro. - - aufgefasst zu werden. Die Meinung konnte dahin gehen, die Verurteilung zur Vorstrafe genüge, um den Aus den Erwägungen: bedingten Vollzug für die spätere Strafe auszuschliessen. Der Sachverständige hat nicht für notwendig gehalten, Die vom Beschwerdeführer als unlogisch gerügte Ordnung dass der leicht vermindert zurechnungsfähige Beschwerdewäre dann erst durch die im Redaktionsverfahren erfolgte gegner wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit Ersetzung des Wortes << erlitten » durch << verbüsst » her- oder Ordnung nach Art. 14 StGB in einer Heil- oder aufbeschworen worden. Allein es sind auch andere Erklä- Pflegeanstalt verwahrt werde; er hat bloss die Anwendung rungen möglich. Der Gesetzgeber kann sich z.B. vorge- des Art. 15 StGB empfohlen. Das Strafgericht indessen stellt haben, der Richter werde dem Verurteilten den hat Art. 43 StGB angewendet. Das war zulässig. Art. 15 bedingten Strafvollzug bei der zweiten Verurteilung nicht trifft zu, wenn der Zustand des vermindert zurechnungsoder nur ganz ausnahmsweise gewähren, nämlich höch- fähigen Täters dessen « Behandlung oder Versorgung in stens dann, wenn ernsthaft angenommen werden kann, einer Heil- oder Pflegeanstalt» verlangt, also, abgesehen der Verurteilte werde die zweite Bewährungsprobe besser vom Falle der Versorgung, insbesondere dann, wenn der bestehen als die erste. Täter gepflegt oder psychiatrisch behandelt werden muss. Sei dem wie ihm wolle, der Kassationshof ist nicht Wenn dies, wie im vorliegenden Falle, nicht nötig ist befugt, sich über den unmissverständlichen Text des und wie die kantonalen Gerichte angenommen haben, Art. 41Ziff.3, welcher den vom Gesetzgeber gewollten Sinn die Voraussetzungen zur Anwendung des Art. 43 StGB hat, hinwegzusetzen, um eine Ordllung, welche als zu erfüllt sind, darf der Richter diese Bestimmung selbst wenig durchdacht erscheinen mag, zu verbessern. auf einen vermindert zurechnungsfähigen Täter anwenden. Es kommt vor, dass gerade eine der Voraussetzungen Demnach erkennt der Kassationshof: der Einweisung in eine Arbeitserziehungsanstalt, die Die Nichtigkeitsbeschwerde wird abgewiesen. Liederlichkeit oder Arbeitsscheu, mit welcher das Verbrechen oder Vergehen im Zusammenhang steht (Art. 43 Ziff. l Abs. 2 StGB), auf verminderte Zurechnungsfähigkeit zurückgeht. Ein Grund, warum diese die Anwendung

30.

Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 14. Juli des Art. 43 ausschliessen sollte, lässt sich nicht finden. 1944 i. S. Staatsanwaltschaft des Kantons Basel·Landsehaft Die Massnahme des Art. 43 gleicht übrigens derjenigen gegen Schmid. des Art. 15 z.B. insofern, als in beiden Fällen der Straf-Art. 43 StGB. Verminderte Zu.rechnu.ngsfähigkeit des Verurteil- vollzug aufgeschoben und unter Umständen später nachten steht der Einweisu.ng in eine Arbeitserziehu.ngsanstalt geholt wird (vgl. Art. 17 Ziff. 2 Abs. 2 und Art. 43 nicht im Wege, wenn nicht die Anwendu,ng von Art. 14: oder

15.

StGB geboten ist. Ziff. 6 StGB). Art. 43 CP. Lorsqu'il n'y a pas Heu d'appliqu.er-a1.i' condamne a responsabilite restreinte l'art. 14 ou I'art. 15 CP, rien ne