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Entscheid

C-125/2023

Zulassung von Spitälern (Kanton)

17. Januar 2025Deutsch6 min

Krankenversicherung, Spitalliste 2023 Akutsomatik ... Krankenversicherung, Spitalliste 2023 Akutsomatik des Kantons Zug; RRB vom 6. Dezember 2022 Ice.modal.stop('form:resultTable:13:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:13:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

83.

Bst. r BGG), dass für das Dispositiv auf die nächste Seite zu verweisen ist.

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C-125/2023 Seite 6 Demnach verfügt das Bundesverwaltungsgericht:

C-125/2023 Seite 6 Demnach verfügt das Bundesverwaltungsgericht:

1.

Das Beschwerdeverfahren wird zufolge Rückzugs als gegenstandslos geworden abgeschrieben.

2.

Die Verfahrenskosten von Fr. 1'500.– werden der Beschwerdeführerin auferlegt. Dieser Betrag wird dem geleisteten Kostenvorschuss entnommen und der Restbetrag von Fr. 3'500.– wird zurückerstattet.

3.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

4.

Dieser Entscheid geht an die Beschwerdeführerin, die Vorinstanz und das Bundesamt für Gesundheit. Die Einzelrichterin: Der Gerichtsschreiber: Selin Elmiger-Necipoglu Samuel Wyrsch Versand:

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