Lexipedia

Entscheid

C-1972/2014

Einreiseverbot

14. Oktober 2014Deutsch7 min

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Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Die Verfahrenskosten von Fr. 800.- werden der Beschwerdeführerin auferlegt. Sie sind durch den in gleicher Höhe geleisteten Kostenvorschuss gedeckt.

3.

Dieses Urteil geht an: – die Beschwerdeführerin (Einschreiben) – die Vorinstanz – das Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden Die vorsitzende Richterin: Die Gerichtsschreiberin: Ruth Beutler Barbara Giemsa-Haake Versand:

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