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Entscheid

C-4262/2014

Ausstand

8. August 2014Deutsch4 min

Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsverfahen des B... Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsverfahen des Bundes (Übriges) Ice.modal.stop('form:resultTable:0:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:0:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Auf das Ausstandsbegehren wird nicht eingetreten.

2.

Die Verfahrenskosten von Fr. 300.-- werden dem Gesuchsteller auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen nach Versand des vorliegenden Urteils zu Gunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

3.

Dieses Urteil geht an: – den Beschwerdeführer (Einschreiben; Beilage: Einzahlungsschein) Der vorsitzende Richter: Der Gerichtsschreiber: Antonio Imoberdorf Daniel Grimm Versand:

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